Höchstgeschwindigkeit auf Fernstraßen: Bundesstraße vs. Bundesautobahn
Fahrzeug/Fahrzeugkombination | Höchstgeschwindigkeit auf Bundesstraßen | Höchstgeschwindigkeit auf Bundesautobahnen |
---|---|---|
Kraftfahrzeuge aller Fahrzeugklassen | 50 km/h innerorts | - |
Pkw und andere Kraftfahrzeuge, deren zulässige Gesamtmasse maximal 3,5 t beträgt | 100 km/h außerorts | Richtgeschwindigkeit 130 km/h (sofern nicht anders ausgeschildert) |
Kraftfahrzeuge , deren zulässige Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 t liegt | 80 km/h außerorts | 80 km/h |
Pkw, die einen Anhänger ziehen | 80 km/h außerorts | 80 km/h |
LKW und Wohnmobile, deren zulässige Gesamtmasse maximal 3,5 t beträgt | 80 km/h außerorts | 80 km/h |
Kraftomnibusse (auch wenn diese einen Gepäckanhänger mitführen) | 80 km/h außerorts | 80 km/h |
Kraftfahrzeuge, deren zulässige Gesamtmasse 7,5 t überschreitet | 60 km/h außerorts | 80 km/h |
Alle Kfz, die einen Anhänger mitführen (ausgenommen Pkw, LKW und Wohnmobile bis 3,5 t) | 60 km/h außerorts | 80 km/h |
Kraftomnibusse, deren Sitzplatzkapazität nicht für alle Fahrgäste ausreicht | 60 km/h außerorts | 80 km/h |
Kraftomnibusse, bei denen der Fokus auf der Beförderung sitzender Fahrgäste liegt und die über eine Reisebestuhlung verfügen | 80 km/h außerorts | 100 km/h |
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts: Sanktionen
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: Sanktionen
Bußgeldrechner für Tempoverstöße
Kurz & Knapp: Fernstraße
Der Begriff „Fernstraße“ wird in der Regel für öffentliche Verkehrswege verwendet, die einen hohen Ausbaustand haben. Das können sowohl Landstraßen als auch Autobahnen sein.
Das Bundesfernstraßengesetz legt fest, welche Straßen als Fernstraßen klassifiziert werden und auf welche Grundlage das geschieht.
Es gibt keine gesonderten Verkehrsregeln auf einer Fernstraße. Es gelten in der Regel die allgemeinen Vorschriften sowie die Vorgaben für Landstraßen, Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
Was ist eine Fernstraße? – Begriffsdefinition
Das Straßennetz in Deutschland ist ein komplexes System, das sich aus zahlreichen Straßenvarianten zusammensetzt. Eine davon ist die sogenannte Fernstraße, aber was verbirgt sich hinter dieser überhaupt konkret? Zunächst sei an dieser Stelle erwähnt, dass unterschiedliche Begriffe synonym verwendet wurden bzw. werden.
Zur Zeit der Weimarer Republik wurden überregionale Verbindungsstraßen „Fernverkehrsstraßen“ genannt. 1934 kam es zur ersten Namensänderung, weshalb fortan von „Reichsstraßen“ die Rede war. In der heutigen Umgangssprache hat sich der Begriff „Fernstraße“ festgesetzt, während im Gesetzestext offiziell die Bezeichnungen „Bundesstraße des Fernverkehrs“ bzw. „Bundesfernstraße“ verwendet werden.
Unabhängig davon, welcher Begriff genutzt wird, bezeichnen alle das Gleiche: einen öffentlichen Verkehrsweg, der einen hohen Ausbauzustand aufweist und insbesondere für den weiträumigen Verkehr vorgesehen ist. Die Fernstraße ermöglicht daher nicht nur die Vernetzung innerhalb eines Staates, sondern sie verbindet vor allem benachbarte Staaten miteinander. Was im Fernstraßengesetz im Detail festgehalten ist, ob es eine Fernstraßenkarte für Deutschland gibt und was sie sonst noch zur Fernstraße wissen müssen, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Was im Fernstraßengesetz zur Fernstraße festgehalten ist
Als rechtliche Grundlage dient hinsichtlich der Fernstraße das Bundesfernstraßengesetz. Aber welchen Zweck erfüllt dieses im Wesentlichen? Nachfolgend haben wir Ihnen aufgelistet, welchen Bereichen sich der Gesetzestext unter anderem widmet:
- Einteilung der Bundesstraßen des Fernverkehrs
- Sicherheitsvorschriften
- Bauliche Anlagen an Bundesfernstraßen
- Widmung, Umstufung, Einziehung
Zur Einteilung gehört die Unterscheidung zwischen Bundesstraßen und Bundesautobahnen, die beide als Fernstraße gelten, aber voneinander abzugrenzen sind. In § 1 Bundesfernstraßengesetz ist hierzu festgehalten, dass letztere im Gegensatz zu ersteren speziell für den Schnellverkehr von Kraftfahrzeugen bestimmt sind. In diesem Sinne sind sie auch nicht mit Ampelkreuzungen oder Kreisverkehren, sondern lediglich mit Zu-, Auf- und Abfahrten ausgestattet. Ferner gehören getrennte, mehrspurige Fahrbahnen für beide Fahrtrichtungen zu den Merkmalen der Bundesautobahn. Ruckwärtsfahren und Wenden ist hier gemäß Straßenverkehrsordnung untersagt.
Auch hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit unterscheiden sich beide Straßentypen. Auf Autobahnen gilt grundsätzlich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, sofern keine Verkehrsschilder gegeben sind, die alternative Geschwindigkeitsbegrenzungen vorschreiben. Hingegen sind auf Bundesstraßen innerorts maximal 50 km/h zulässig und außerorts dürfen Fahrzeugführer höchstens 100 km/h fahren, sofern keine abweichende Beschilderung vorhanden ist.
Sind Bundesstraßen allerdings autobahnähnlich ausgebaut, gilt wie auf Autobahnen die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Je nach Fahrzeugklasse und Gewicht oder zusätzlichem Anhänger liegen für Bundesstraßen und Bundesautobahnen gemäß Bußgeldkatalog abweichende Geschwindigkeitsbegrenzungen vor.
Bezüglich der Sicherheitsvorschriften ist in § 4 Bundesfernstraßengesetz festgeschrieben, dass für deren Einhaltung der Träger der Straßenbaulast verantwortlich ist. Da dies in der Regel der Bund ist, trägt dieser dafür Sorge, dass die jeweilige Fernstraße entsprechend geltender Bauvorschriften errichtet wird. Handelt es sich jedoch um Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen, die in einer Gemeinde mit mehr als 80.000 Einwohnern liegen, dann ist die Gemeinde selbst Träger der Baulast und somit verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher Sicherheitsvorschriften.
Für Widmung, Umstufung und Einziehung ist allein die oberste Landesstraßenbaubehörde zuständig. Als gewidmet gilt eine Fernstraße dann, wenn Sie die in § 1 Bundesfernstraßengesetz genannten Merkmale erfüllt. Außerdem muss der Baulastträger Eigentümer des Grundstücks sein, auf dem sich die Fernstraße befindet. Alternativ reicht auch die Zustimmung des eigentlichen Grundstückseigentümers oder das Erlangen der Eigentümerschaft durch einen entsprechenden Vertrag.
Ändert sich die Verkehrsbedeutung einer Fernstraße in solchem Ausmaß, dass die in § 1 genannten Eigenschaften nicht mehr erfüllt werden, dann muss es gemäß Bundesfernstraßengesetz zur Einziehung kommen. Hierbei gilt, dass betroffene Gemeinden drei Monate vor Umsetzung der Einziehung über das Vorhaben informiert werden müssen.
Zur Umstufung kommt es dann, wenn sich die Verkehrsbedeutung einer Fernstraße ändert und diese deshalb einer anderen Straßengruppe zugeordnet werden muss. Hierbei unterschieden zwischen:
- Aufstufung: wenn eine Bundesstraße zur Bundesautobahn wird
- Abstufung: wenn eine Bundesautobahn zur Bundesstraße wird
Auch hierbei gilt, dass eine öffentliche Bekanntgabe der Umstufungsmaßnahme innerhalb einer dreimonatigen Frist erfolgen soll. Dadurch wird betroffenen Gemeinden die Möglichkeit gegeben, Einwendungen vorzubringen.
Welchen Zweck erfüllt das Fernstraßenausbaugesetz?
Rechtliche Grundlage für den Neubau und Ausbau einer Fernstraße ist das Fernstraßenausbaugesetz. Die Planung und Umsetzung neuer Bauvorhaben sowie die Konzeption und Durchführung von Ausbauprojekten ist Hoheitsgebiet des Bundes.
Neubau und Ausbau unterliegen hierbei dem Bedarfsplan für Bundesfernstraßen. Innerhalb dieses Plans werden einzelne Projekte je nach Dringlichkeit unterschiedlich gekennzeichnet. Unterschieden wird dabei zwischen folgenden Dringlichkeitsstufen:
- Vordringlicher Bedarf (VB)
- Weiterer Bedarf (WB)
- Fest disponierte Bauvorhaben (FD)
Bundesstraße 96 – Die Fernstraße quer durch Ostdeutschland
Freiheit, Sehnsucht, Heimat – damit verbinden viele die B 96. Nicht selten wird diese Fernstraße auch als „ostdeutsche Route 66“ bezeichnet. Ausgangspunkt der Bundesstraße 96 ist die Stadt Zittau in Sachsen und sie endet auf der Insel Rügen in Sassnitz.
Laut dem Autor Marc Kayser, der die Strecke komplett abgefahren ist, zeigt sich entlang der B 96 „ein wildes Stück Deutschland“. Überresten alter Sowjetpanzer folgen neue Wohnhäuser und schöne Landschaften, weshalb der Autor die Route auch als abwechslungsreichste Fernstraße Deutschlands bezeichnet.
Aktuell wird über einen Ausbau der Bundesstraße 96 diskutiert. Unter anderem soll die Fernstraße zwischen Neustrelitz und Neubrandenburg dreispurig werden. Drei Spuren mit wechselnden Spuren zum Überholen sollen laut Fürsprechern des Projekts für mehr Sicherheit auf der B 96 sorgen. Ferner ist für das brandenburgische Fürstenberg auf einem Abschnitt von etwa neun Kilometern eine zweispurige Umgehung im Westen der Stadt durch den Naturpark Stechlin-Ruppiner Land geplant. Es gibt aber auch Kritiker, laut denen die zuständige Landesregierung und die verantwortliche Straßenbaugesellschaft Deges zu überdimensioniert geplant hätten, weshalb zu hohe Kosten entstehen würden. Anett Beitz vom BUND Neubrandenburg ist eine der Kritikerinnen, die den Ausbau eher als Neubau erachten und sich dem Projekt entgegenstellen.
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