Bußgeldtabelle: Verstöße rund um die Feuerwehrzufahrt
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt gehalten | 20 € | |
… mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs | 35 € | |
Vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt geparkt | 55 € | |
… mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs | 100 € | 1 |
Im Bereich einer Feuerwehranfahrtszone/einer Feuerwehrzufahrt/eines Rettungsweges (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen) gehalten | 20 € | |
… mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs | 35 € | |
Im Bereich einer Feuerwehranfahrtszone/einer Feuerwehrzufahrt/eines Rettungsweges (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen) geparkt | 55 € | |
… mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs | 100 € |
Kurz & knapp: Feuerwehrzufahrt
In Deutschland gibt es für die Feuerwehrzufahrt kein einheitliches Schild; sie kann demzufolge unterschiedlich gekennzeichnet sein. In der Regel ist zumindest ein rechteckiges weißes Schild mit einem roten Rahmen vorhanden, auf dem „Feuerwehrzufahrt“ steht. Das Zeichen 283 (absolutes Halteverbot) kann zusätzlich angebracht sein. Teilweise befindet sich außerdem auf dem Schild für die Feuerwehrzufahrt der Zusatz „Halteverbot nach StVO“.
Unabhängig davon, wie das Schild genau aussieht, müssen Sie als Kraftfahrer eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt stets freihalten, um die Rettungskräfte nicht zu behindern. Aus diesem Grund ist nicht nur das Parken in und vor einer Feuerwehrzufahrt verboten, sondern auch das Halten (§ 12 Absatz 1 Nummer 5 StVO).
Halten Sie vor oder in einer Feuerwehrzufahrt, müssen Sie ein Verwarnungsgeld zwischen 20 und 35 Euro zahlen. Sollten Sie hingegen vor oder in einer Feuerwehrzufahrt parken, kostet Sie das laut Bußgeldkatalog 55 Euro. Haben Sie dabei obendrein die Rettungskräfte behindert, müssen Sie sich auf ein Bußgeld von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg einstellen.
Was die StVO zur Feuerwehrzufahrt besagt
Inhaltsverzeichnis
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beinhaltet sämtliche Grundregeln für die Teilnahme am öffentlichen Verkehr. Demzufolge ist auch das Verhalten vor und in einer Feuerwehrzufahrt darin geregelt.
Gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 5 StVO herrscht ein absolutes Halteverbot vor einer Feuerwehrzufahrt, damit Rettungsfahrzeuge im Einsatz nicht behindert werden. Demzufolge dürfen Sie dort mit einem Kfz auch nicht parken.
Welches Verkehrsschild eine Feuerwehrzufahrt kennzeichnet und mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen, wenn Sie eine Feuerwehrausfahrt nicht freihalten, erklären wir in diesem Ratgeber.
Welches Verkehrszeichen kennzeichnet die Feuerwehrzufahrt?
Es existiert keine einheitliche Regelung für die Kennzeichnung einer Feuerwehrzufahrt in Deutschland. Demzufolge können unterschiedliche Schilder auf eine solche hinweisen. Normalerweise ist jedoch die folgende Beschilderung gängig:
- Ein weißes rechteckiges Schild mit einer roten Umrandung, auf dem das Wort „Feuerwehrzufahrt“ zu lesen ist.
- Zum Teil steht auf diesem oder einem Schild darunter „Halteverbot nach StVO“, „stets freihalten“ oder „Feuerwehrzufahrt nach StVO“.
- Zusätzlich kann das Verkehrszeichen 283 (absolutes Halteverbot) angebracht sein.
Dennoch gilt unabhängig vom jeweiligen Schild: Eine Feuerwehrzufahrt müssen Sie freihalten, um den Rettungsfahrzeugen nicht in die Quere zu kommen und diese schlimmstenfalls bei einem Einsatz behindern. Verstoßen Sie gegen diese Vorschrift, müssen Sie sich auf Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen.
Feuerwehrzufahrt zugeparkt: Welche Sanktionen sind möglich?
Anschließend haben wir Ihnen aufgelistet, welche Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auf Sie zukommen können, wenn Sie eine Feuerwehreinfahrt nicht freihalten:
- Halten Sie vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen.
- Haben Sie dabei ein Einsatzfahrzeug behindert, steigt der Betrag auf 35 Euro an.
- Wenn Sie in vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt parken, besteht die Strafe aus einem Bußgeld von 55 Euro.
- Sollten Sie in dieser Situation eine Behinderung der Einsatzfahrzeuge herbeigeführt haben, wird für das unzulässige Parken vor einer Feuerwehrzufahrt ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro fällig. Zusätzlich landet ein Punkt in Flensburg auf Ihrem Konto.
Sie können abgeschleppt werden, wenn Sie eine Feuerwehrzufahrt zuparken
Neben den gerade beschriebenen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog müssen Sie obendrein damit rechnen, dass Sie abgeschleppt werden, wenn Sie das in und vor einer Feuerwehrzufahrt geltende Parkverbot missachten. In diesem Fall müssen Sie nicht nur das entsprechende Bußgeld zahlen, sondern ebenfalls die Abschleppkosten.
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