Kurz & knapp: Fingierter Unfall
Manipulierte Unfälle zur Vortäuschung vermeintlicher Schäden gelten als Versicherungsbetrug und sind demnach strafbar. Der Versicherungsnehmer verliert außerdem seinen Versicherungsschutz.
Ja, liegt der Verdacht eines fingierten Unfalls nahe, erstattet die Versicherungsgesellschaft Strafanzeige.
Mithilfe unfallanalytischer Gutachten und Simulationen können vorgetäuschte Unfälle aufgedeckt werden.
Manipulierte Verkehrsunfälle sind keine Seltenheit
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geht davon aus, dass bei über 10 Prozent der Schadenfälle, die den Kfz-Haftpflichtversicherungen gemeldet werden, etwas manipuliert wurde, wodurch den Versicherungen ein jährlicher Schaden von über 1,5 Milliarden Euro entsteht.
Der Versicherungsbetrug kann dabei verschiedene Formen annehmen: Neben falschen Angaben zur Schadenhöhe und der Meldung von Vorschäden zählen auch fingierte Unfälle zu den Manipulationsversuchen.
Doch wie läuft ein solcher fingierter Unfall ab? Worauf sollten Sie als Unfallbeteiligter achten, damit Sie nicht für einen provozierten Unfall haften müssen? Welche Folgen kann ein versuchter Versicherungsbetrug nach sich ziehen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Fingierter Unfall: Die wichtigsten Fallgruppen
Juristen unterteilen die Vorgehensweisen, mit denen ein tatsächlicher oder ein fingierter Unfall zum Versicherungsbetrug genutzt werden. Zu den wichtigsten Fallgruppen zählen dabei unter anderem:
- Fingierter Unfall mit Unterstützung eines Dritten
Ein solcher fingierter Verkehrsunfall zeichnet sich dadurch aus, dass sich mehrere Personen absprechen, um eine Kollision absichtlich herbeizuführen. Durch ein Gutachten wird der Schaden bei der Versicherung geltend gemacht, die Reparatur erfolgt allerdings nur notdürftig.
- Fingierter Unfall ohne Unterstützung eines Dritten
Um einen Unfall zu provozieren, nutzen Betrüger die Unachtsamkeit von anderen Autofahrern aus. So provozieren die Täter zum Beispiel einen Auffahrunfall bei einer Ampel, indem sie im letzten Moment abrupt bremsen. - „Berliner Modell“
Beim „Berliner Modell“ wird in der Regel ein parkendes hochwertiges Fahrzeug durch ein geklautes Auto beschädigt. Der Täter flüchtet zu Fuß und der Besitzer des teuren Wagens kann den Schaden über die Versicherung regulieren. - Ausnutzung eines tatsächlichen Unfalls
Nach einem unfreiwilligen Verkehrsunfall versucht der Geschädigte auch bestehende Vorschäden bei der Versicherung anzuführen. Eine weitere Möglichkeit ist auch die absichtliche und nachträgliche Vergrößerung des Schadens.
Woran ist ein fingierter Unfall zu erkennen?
Verschiedenste Indizien können dazu führen, dass bei Gutachtern und Versicherungen der Verdacht eines Versicherungsbetruges aufkommt. Als Unfallbeteiligter sollten Sie deshalb auf folgende Hinweise achten:
- Der Unfallgegner wirkt routiniert.
- Zeugen – wie der Beifahrer des Unfallgegners – drängen zum Schuldeingeständnis.
- Das Fahrzeug hat Vorschäden.
- Das Fahrverhalten des Unfallgegners diente dazu, einen Unfall zu provozieren.
- Der Unfallgegner war bereits häufiger in ähnliche Unfälle verwickelt.
Provozierter Unfall: Mit diesen Folgen müssen Sie rechnen!
Findet die Versicherung heraus, dass die Schäden am Fahrzeug absichtlich herbeigeführt wurden, also ein fingierter Unfall vorliegt, hat dies weitreichende Konsequenzen. Zum einen wird der Versicherer den entstandenen Schaden nicht regulieren, sodass der Täter die Kosten aus der eigenen Tasche zahlen muss.
Zum anderen bedeutet ein solcher provozierter Unfall in vielen Fällen auch die Auflösung des bestehenden Versicherungsschutzes. Des Weiteren drohen auch strafrechtliche Sanktionen, denn es handelt sich dabei um Betrug.
Ein fingierter Unfall kann darüber hinaus auch den Tatbestand des Vortäuschens einer Straftat erfüllen oder bei absichtlicher Beschädigung anderer Fahrzeuge als Versicherungsmissbrauch gewertet werden.
Jürgen H meint
17. Januar 2023 at 17:10
Guten Tag,
hatte Letztens den Eindruck, dass im Kreisverkehr ein anderer Autofahrer einen Unfall absichtlich herbeiführen wollte. Beim Einfahren in den Kreisverkehr habe ich überprüft ob ein Fahrzeug im Kreisverkehr war, als ich dann in den Kreisverkehr einbog, wurde ich mit hoher Geschwindigkeit links von einem älteren Fahrzeug überholt. Wenn ich im Kreisverkehr bin und ein anderer Autofahrer fährt vor mir noch ein, dann bremse ich damit kein Unfall entsteht. Ich hatte den Eindruck, dieser Fahrer wollte absichtlich einen Unfall herbeiführen.
Die Sachlage ist doch völlig klar. Ab 2035 gibt es keine Verbrenner mehr. Grudsätzlich kann man davon ausgehen, dass der Verbrenner schon 2030 ausläuft. Die Leute die heute noch einen Verbrenner oder Diesel haben, kriegen ihn nicht mehr verkauft!! Die einzige Möglichkeit das Fahrzeug noch zu Geld zu machen ist ein fingierter unverschulderter Unfall mit Versicherungsbetrug (Zeitwertabrechnung).
Es gibt Leute die sich auf dieses Szenario spezialisiert haben. Leider wird im Netz nicht genügend darauf hingewiesen.