Kurz & Knapp: Formfehler im Bußgeldbescheid
Wer einen ungerechtfertigten oder unverhältnismäßigen Bußgeldbescheid erhält, hat die Möglichkeit, dagegen Einspruch einzulegen. Aber auch ein Formfehler kann dazu führen, dass der Bescheid nicht rechtskräftig ist.
Ein Formfehler liegt vor, wenn der Bußgeldbescheid nicht den Festlegungen gemäß § 66 OWiG entspricht. Dieser Paragraf listet alle notwendigen Bestandteile eines Bußgeldbescheides auf.
Wollen Sie Einspruch einlegen, müssen Sie eine zweiwöchige Frist wahren. Zur Formulierung des Einspruchs empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen.
Nicht jeder Bußgeldbescheid ist korrekt
Inhaltsverzeichnis
Ein Bußgeldbescheid ist nicht immer eine Überraschung. Ob Sie es auf dem Weg zur Arbeit besonders eilig hatten und wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurden oder aus lauter Ungeduld zu dicht auf das Fahrzeug vor Ihnen aufgefahren sind, macht lediglich in den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog einen Unterschied – in jedem Fall beeinträchtigen Fahrer durch derartiges Verhalten die Verkehrssicherheit deutlich.
Nicht immer müssen Ihnen die im Bußgeldbescheid aufgeführten Sanktionen aber verhältnismäßig oder gerechtfertigt erscheinen, sodass Sie erwägen, Einspruch einzulegen. Ein solcher kann etwa erfolgreich sein, wenn das eingesetzte Messgerät nicht einwandfrei funktioniert hat oder der Fahrer auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig zu erkennen ist. Hin und wieder kann es aber auch vorkommen, dass ein Formfehler im Bußgeldbescheid auftritt. Was darunter zu verstehen und was so ein fehlerhafter Bußgeldbescheid für Sie bedeuten kann, erfahren Sie hier.
Diese Formfehler können bei einem Bußgeldbescheid auftreten
§ 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) legt genau fest, welche Bestandteile ein Bußgeldbescheid aufweisen muss:
- Personaldaten des Betroffenen und etwaiger anderer Beteiligter
- Name und Anschrift des Verteidigers
- Tatvorwurf inkl. Zeit und Ort der Begehung
- Bußgeldvorschriften, die Anwendung finden
- Mittel, anhand derer die Beweisführung vorgenommen werden soll
- Sanktionen: Bußgeld und gegebenenfalls Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot
- Hinweis darauf, dass der Bußgeldbescheid bei nicht fristgerechtem Einspruch rechtskräftig und vollstreckbar wird
- Hinweis darauf, dass nachteiligere Konsequenzen mit einem Einspruch einhergehen können
- Aufforderung an den Betroffenen, die Geldbuße spätestens 14 Tage nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides zu zahlen oder der Behörde eine Zahlungsunfähigkeit zu melden
- Belehrung, dass andernfalls die Anordnung von Erzwingungshaft möglich ist
Fehlen einzelne dieser Angaben, kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen Formfehler unter Umständen erfolgreich sein. Auch ein einziger Formfehler im Bußgeldbescheid, also das Fehlen nur einer der genannten Punkte, kann reichen, damit der Bescheid anfechtbar ist. Allerdings kann ein Formfehler auch unschädlich sein, wenn sich trotzdem klar ergibt, auf welche Tat sich der Bußgeldbescheid bezieht.
Ihr Bußgeldbescheid weist einen Formfehler auf: Und nun?
Sind Sie durch das genaue Prüfen des Ihnen zugegangenen Schreibens zu dem Schluss gekommen, dass es einen Formfehler in Ihrem Bußgeldbescheid gibt, können Sie gegen diesen Einspruch einlegen. Hierfür gilt eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides. Lassen Sie diese verstreichen, können Sie nachträglich keinen Einspruch mehr einlegen – das gilt auch, wenn es tatsächlich einen Formfehler in Ihrem Bußgeldbescheid gibt.
Bei der Prüfung des Bußgeldbescheides können sich die Betroffenen Unterstützung von einem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt holen. Dieser kann Sie auch hinsichtlich der Erfolgsaussichten eines Einspruchs wegen der Formfehler in Ihrem Bußgeldbescheid beraten. Nicht immer ist für einen Laien auf den ersten Blick ersichtlich, ob ein solcher vorliegt. Sind Sie sich also nicht sicher, kann sich auch in diesem Fall der Gang zu einem Anwalt lohnen, der sich mit diesem Rechtsgebiet auskennt. Das lohnt sich in den meisten Fällen nur bei hohen Geldbußen oder bei einem Fahrverbot. Anderenfalls wären die Anwaltskosten höher als das Bußgeld.
Helwig P. meint
12. Februar 2020 at 17:40
Hallo ihr Lieben,
Ich wurde in einer Ortschaft in einer 30 Zone Geblitz habe ein Busgeldbescheid bekommen und nach meiner Prüfung festgestellt das in diesem Bescheid nicht geschrieben worde innerhalb einer Ortschaft darauf habe ich Wiederspruch eingelegt und nach einigen Tagen eine Korrektur bekommen und da steht jetzt innerhalb einer Ortschaft. Ist dies rechtens wenn nein wie kann ich weiter vorgehen.