Kurz & Knapp: Freiheitsstrafe in Deutschland
Eine Freiheitsstrafe soll ein Verbrechen sühnen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind durch das Strafgesetzbuch (StGB) definiert. Die Länge der Haftstrafe wird stets in einem Strafverfahren durch einen Richter individuell unter Berücksichtigung der Tatumstände festgelegt.
§ 38 StGB definiert, dass eine zeitige Freiheitsstrafe mindestens einen Monat und höchstens 15 Jahre dauern darf. Allerdings kann bei besonders schwerwiegenden Verbrechen auch eine lebenslange Haftstrafe ausgesprochen werden.
Zudem kann eine Haftstrafe auch auf Bewährung ausgesetzt werden, wenn diese nicht länger als zwei Jahre beträgt. In diesem Zeitraum wird die Freiheitsstrafe nicht vollstreckt. Der Täter bleibt also zunächst auf freiem Fuß. Wird er rückfällig, muss die Haftstrafe umgehend angetreten werden.
Wenn der Freiheitsentzug von einem Richter beschlossen wird
Inhaltsverzeichnis
„Im Namen des Gesetzes ergeht folgendes Urteil“ – Diesen Satz hat wohl jedermann in einer der vielen Gerichtsshows im deutschen Fernsehen schon einmal gehört. Während bei Barbara Salesch und Alexander Hold allerdings nur Laiendarsteller in den Knast mussten, trifft es in der Realität echte Menschen, die straffällig geworden sind.
In Deutschland wurden im Jahr 2018 insgesamt 5.555.520 Straftaten registriert bzw. zur Anzeige gebracht. Handelt es sich bei einigen nur um geringfügige Regelverstöße, sind auf der anderen Seite auch schwere Straftaten, bei denen beispielsweise mit einer Schusswaffe geschossen wurde, zu verzeichnen.
Welche Straftaten ziehen eigentlich eine Freiheitsstrafe nach sich? Und was heißt eine Freiheitsstrafe für den Betroffenen eigentlich? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie zudem, wann eine lebenslängliche Freiheitsstrafe ausgesprochen werden kann.
Freiheitsstrafe: Bedeutung für den Verurteilten
Während Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten sanktioniert werden, sieht das StGB bei Straftaten üblicherweise eine Geld- oder Freiheitsstrafe vor.
Wird ein Täter mit einer Haftstrafe sanktioniert, muss er diese in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) absitzen. Das bedeutet, dass sich der Betroffene nicht mehr frei in der Öffentlichkeit bewegen darf, sondern ganztätig in einer JVA untergebracht ist.
Im Strafvollzug gelten strikte Regeln, im Vordergrund steht stets die Resozialisierung des Betroffenen. Daher gibt es in JVAs auch Therapiegruppen oder Freizeitangebote, damit die Insassen Ihre Zeit sinnvoll nutzen können. Zudem ist es häufig möglich, an Schulunterricht teilzunehmen um somit eventuell einen Schulabschluss nachzuholen.
Wichtig: In Deutschland kann auch der sogenannte „offene Vollzug“ angeordnet werden. Dabei kann die Freiheitsstrafe beispielsweise folgendermaßen verbüßt werden: Am Morgen verlässt der Straftäter die Strafanstalt und geht beispielsweise einer Arbeit nach oder besucht eine Schule. Ist diese beendet, geht der Betroffene umgehend zurück in die Anstalt und kann diese erst am nächsten Morgen erneut verlassen. Bei einigen Modellen ist es auch möglich, dass die Insassen des offenen Vollzugs das Wochenende zuhause bei der Familie verbringen. Diese Option besteht in aller Regel nur für Ersttäter, bei denen nicht von einer Fluchtgefahr ausgegangen wird.
Wie lange dauert eine Freiheitsstrafe?
Meist wird in Deutschland eine „zeitige“ Freiheitsstrafe ausgesprochen. Das bedeutet, dass die Haftstrafe nach gewisser Zeit wieder endet. Dem gegenüber steht die lebenslängliche Freiheitsstrafe, auf welche wir im weiteren Textverlauf näher eingehen werden.
Wie lange die Haftstrafe ausfällt, wird in einem Gerichtverfahren individuell festgelegt. Das StGB gibt lediglich einen Strafrahmen vor, die genaue Dauer der Haftstrafe legt ein Richter stets im Einzelfall fest. Dabei werden natürlich auch die individuellen Umstände, welche zur Tat geführt haben, einbezogen. Ein weiterer wichtiger Faktor für das Strafmaß ist, ob der Täter Reue zeigt und sein Verhalten kritisch hinterfragt hat.
§ 38 Absatz 1 und 2 StGB definieren, welches Höchstmaß bei einer zeitigen Haftstrafe anzusetzen ist:
(1) Die Freiheitsstrafe ist zeitig, wenn das Gesetz nicht lebenslange Freiheitsstrafe androht.
(2) Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist fünfzehn Jahre, ihr Mindestmaß ein Monat.
Was bedeutet lebenslange Freiheitsstrafe?
Die lebenslange Freiheitsstrafe ist die härteste Sanktion, die im deutschen Strafrecht ausgesprochen werden kann. Sie findet daher nur bei besonders schweren Straftaten Anwendung. Dazu gehört beispielsweise Mord gemäß § 211 Absatz 1 StGB.
Auch in besonders schweren Fällen des Totschlags kann eine lebenslängliche Haftstrafe ausgesprochen werden. Allerdings bedeutet das nicht immer, dass der Verurteilte auch tatsächlich den Rest seines Lebens in einem Gefängnis verbringen muss.
Der Strafrest kann zur Bewährung ausgesetzt werden. Dafür müssen gemäß § 57a Absatz 1 StGB folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn
1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,
2. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und
3. die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 vorliegen.
[…]
Eine lebenslängliche Freiheitsstrafe dauert demnach mindestens 15 Jahre. Eine Entlassung auf Bewährung kann nach Ablauf von diesem Zeitraum nur erfolgreich beantragt werden, wenn Gutachter zu dem Entschluss kommen, dass von dem Verurteilten keine weiteren Straftaten mehr zu befürchten sind.
Allerdings ist die Aussetzung zur Bewährung nur möglich, wenn keine „besondere Schwere“ der Tat festgestellt wurde. Wurde diese vom Richter bei der Verurteilung anerkannt, etwa weil der Täter besonders grausam gegenüber vergleichbaren Delikten agiert hat, wird nach Ablauf der 15 Jahre festgelegt, wie lange der Verurteilte noch in Haft bleiben muss.
Dies dient in erster Linie dem Schutz der Allgemeinheit. Dabei gibt es keine festgelegte Obergrenze, in aller Regel werden bei besonderer Schwere der Schuld allerdings meist maximal zehn Jahre zusätzlicher Freiheitsstrafe festgelegt, bis eine Entlassung auf Bewährung in Frage kommt.
Gut zu wissen: In Deutschland besteht zudem die Möglichkeit, nach einer Freiheitsstrafe die sogenannte Sicherungsverwahrung anzuordnen. Dieser Schritt ist üblich, wenn davon auszugehen ist, dass von dem Täter auch nach der verbüßten Haftstrafe eine große Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. In der Sicherungsverwahrung gibt es allerdings einige Hafterleichterungen. Zudem muss mindestens alle zwei Jahre überprüft werden, ob von dem Täter „außerhalb des Vollzugs eine Gefahr ausgeht“. Ist das nicht der Fall, kommt eine Bewährung in Betracht.
Wann wird eine Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt?
Doch was genau bedeutet es eigentlich, wenn eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird? Wie bereits erwähnt, kann zum Beispiel eine lebenslange Freiheitsstrafe nach 15 Jahren auf Bewährung ausgesetzt werden.
Bezüglich der Bewährungszeit gibt es genau Vorgaben, welche in § 56a Absatz 1 und 2 StGB definiert werden:
(1) Das Gericht bestimmt die Dauer der Bewährungszeit. Sie darf fünf Jahre nicht überschreiten und zwei Jahre nicht unterschreiten.
(2) Die Bewährungszeit beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung über die Strafaussetzung. Sie kann nachträglich bis auf das Mindestmaß verkürzt oder vor ihrem Ablauf bis auf das Höchstmaß verlängert werden.
Bei einer vorangegangenen lebenslänglichen Freiheitsstrafe beträgt die Bewährungszeit fünf Jahre. Allerdings können Freiheitsstrafen auch von Vorneherein zur Bewährung ausgesetzt werden. Allerdings nur, wenn diese nicht länger als zwei Jahre angesetzt sind.
Zudem ist es auch möglich, dass der Rest einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Dazu ist eine gute Führung des Verurteilten in der Haft vonnöten.
Das Strafverfahren zur Ermittlung des Täters
Bevor eine Freiheitsstrafe erst einmal ausgesprochen werden kann, muss zunächst im Rahmen eines Strafverfahrens ermittelt werden, von wem eine Straftat verübt wurde. Dieses erfolgt im Wesentlichen in den nachfolgenden Schritten:
- Ermittlungsverfahren: Wird eine Straftat zur Anzeige gebracht, beginnen Polizei und Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen. Dabei werden Indizien und Beweise gesucht, welche für und gegen den Beschuldigten sprechen. Entschließt sich die Staatsanwaltschaft dazu, Anklage zu erheben, landet die Fallakte beim Gericht. Dieses entscheidet dann, ob es zu einer Verhandlung kommt.
- Hauptverfahren: Eine Gerichtsverhandlung läuft in drei Schritten ab. Zunächst wird das Verfahren mit der Verlesung der Anklageschrift eröffnet. Danach beginnt die Beweisaufnahme inklusive Zeugenvernehmung. Diese wird mit den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung abgeschlossen. Nach einer Beratung spricht der Richter das Urteil und verhängt ggf. eine Freiheitsstrafe.
- Rechtsmittel und Vollstreckung der Freiheitsstrafe: Nach der Urteilsverkündung können Verteidigung und Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Tun sie dies nicht, erlangt das Urteil Rechtskraft und wird vollstreckt.
Wann kann eine Freiheitsstrafe bei Verstößen im Straßenverkehr ausgesprochen werden?
Zwar werden im Straßenverkehr häufiger Ordnungswidrigkeiten verübt, allerdings heißt das nicht, dass es nicht auch hier zu Straftaten kommen kann. Es kommen mehrere Tatbestände, die mit einer Freiheitsstrafe sanktioniert werden, im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr gemäß Verkehrsstrafrecht in Betracht. Nachfolgend wollen wir Ihnen einige davon nennen:
- Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung: Wer mit einen Kfz aus Unachtsamkeit einen Unfall baut, bei welchem andere Personen zu Schaden oder gar zu Tode kommen, begeht eine Straftat. Hierfür kann eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden.
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Nach einem Unfall sind die Beteiligten verpflichtet, die Feststellung Ihrer Personalien am Unfallort zu ermöglichen. Tun sie dies nicht, handelt es sich um Fahrerflucht, welche mit einer Haftstrafe sanktioniert werden kann.
- Unterlassene Hilfeleistung: Wer nach einem Unfall keine Erste-Hilfe leistet, sofern dies zumutbar ist, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sanktioniert werden.
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