Kurz & knapp: Führerschein und Fahrerlaubnis
Eine Fahrerlaubnis bezeichnet die Berechtigung, im Straßenverkehr ein bestimmtes Kraftfahrzeug zu führen.
Der Führerschein ist lediglich das Dokument, mit welchem die Fahrerlaubnis nachgewiesen werden kann.
Verstöße gegen Verkehrsregeln und Straftaten im Straßenverkehr können den Entzug der Fahrerlaubnis oder lediglich ein Fahrverbot zur Folge haben. Im letzteren Fall bleibt die Fahrerlaubnis bestehen.
Der Führerschein aus Deutschland ist in den EU- und in den EWR-Staaten gültig. In anderen Ländern ist ein internationaler Führerschein notwendig. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.
Bußgelder bei Führerschein und Fahrerlaubnis
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Führerschein nicht mitgeführt | 10 € |
Verlust des Führerscheins nicht gemeldet und kein Ersatzdokument beantragt | 10 € |
Nach Ausstellung eines neuen Führerschein, wurde der alte nach Wiederfinen nicht abgegeben | 25 € |
Führerschein nach Entziehung der Fahrerlaubnis nicht unverzüglich abgegeben | 25 € |
Führerschein wurde nicht zur Eintragung von Auflagen oder Beschränkungen bei der Behörde abgegeben | 25 € |
Kein Führerschein zur Fahrgastbeförderung mitgeführt | 10 € |
Kein Führerschein zu Fahrgastbeförderung auf Verlangen ausgehändigt | 10 € |
Führerschein zur Fahrgastbeförderung wurde nach Entziehung der Fahrerlaubnis nicht abgegeben | 25 € |
allgemeiner Führerschein wurde nach Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderng nicht abgegeben | 25 € |
Übersicht zu speziellen Themen rund um den Führerschein:
Der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis
In Deutschland sind zum Fahren eines Fahrzeugs ein Führerschein und eine aktuelle Fahrerlaubnis nötig. Wer dagegen verstößt, muss mit hohen Bußgeldern und im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
Autofahren ohne Führerschein bzw. ohne gültige Fahrerlaubnis wird als Straftat geahndet. Gleiches gilt für das Fahren von anderen Fahrzeugklassen, wofür eine gültige Fahrerlaubnis nötig ist, wie zum Beispiel bei Motorrädern.
Um den Unterschied zwischen den Begriffen „Führerschein“ und „Fahrerlaubnis“ zu verstehen, hilft ein Blick in den Paragraph 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). […] Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. (Quelle: § 2 Abs. 1 StVG)
Inhaltsverzeichnis
Um ein Fahrzeug zu führen, brauch es also eine Fahrerlaubnis. Der Führerschein, als amtliche Bescheinigung weißt diese Erlaubnis nach. Auf dem Führerschein ist darüber hinaus eingetragen, für welche Klassen der Besitzer eine Fahrerlaubnis hat, also eine erfolgreiche Führerscheinprüfung abgelegt hat.
Weiter unterscheidet das StVG zwischen zwei Strafen, die mit dem Führerschein und der Fahrerlaubnis in Zusammenhang stehen:
- Fahrverbot und
- Entzug der Fahrerlaubnis
Der Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet, dass die Genehmigung ein Fahrzeug führen zu dürfen komplett erlischt. Nach einer Sperrfrist muss dann eine neue Fahrerlaubnis eingeholt werden. Es muss also ein neuer Führerschein beantragt werden. Ob Sie dafür die Fahrschule nochmals besuchen müssen, entscheidet die Behörde.
Sowohl das Fahren ohne Führerschein (während des Fahrverbots), wie auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat!
Übersicht zu Themen rund um die Beantragung des Führerscheins:
EU-Führerschein und internationaler Führerschein
Der EU-Führerschein wurde im Jahr 1986 eingeführt, damals noch rosafarben. Darüber hinaus wurde europaweit die Probezeit eingeführt.
Am 19. Januar 2013 änderten sich die EU-Richtlinien erneut. Der Führerschein ist nun nur noch 15 Jahre lang gültig und muss dann umgetauscht werden. Dies soll der Dokumentenfälschung entgegen wirken, denn immer wieder ziehen die Behörden gefälschte Führerscheine aus dem Verkehr.
Die Fahrerlaubnis bleibt aber bestehen, lediglich das Dokument muss getauscht werden.
Seit dem Januar 2013 sieht der EU-Führerschein nun auch in allen EU-Mitgliedsstaaten gleich aus.
Neuer Führerschein/EU-Führerschein:
Am 19. Januar 2013 wurde EU-weit ein neuer Führerschein eingeführt. Er berechtigt dazu, in den Ländern der EU zu fahren.
Alle Führerscheine, die vor diesem Datum ausgestellt wurden (auch EU-Führerschein), müssen in naher Zukunft in den neuen EU-Führerschein umgeschrieben werden. Welche Umtauschfristen dabei gelten, erfahren Sie hier.
Vorläufiger Führerschein:
Dies ist ein Ersatzführerschein, welchen Sie von der Behörde ausgestellt bekommen, wenn Ihr Führerschein verloren gegangen ist oder gestohlen wurde. Diesen müssen Sie sofort nach dem Verlust beantragen, ansonsten begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Das Fahren ohne gültigen Führerschein kostet ein Verwarngeld von 10 Euro.
Internationaler Führerschein:
Den internationalen Führerschein benötigen Sie, wenn Sie nicht in der Europäischen Union (EU) bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) fahren wollen. Planen Sie also eine USA-Reise und möchten dort ein Fahrzeug fahren, benötigen Sie diesen Führerschein.
Ein internationaler Führerschein ist in der Regel drei Jahre gültig und muss dann erneut beantragt werden, da er nicht verlängert werden kann.
Führerschein und Fahrerlaubnis: Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Um einen Führerschein zu bekommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, auf die nun im Folgenden eingegangen wird.
Zum einen muss der Antragsteller einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland nachweisen. Darüber hinaus muss das erforderliche Mindestalter für die entsprechende Klasse erreicht worden sein.
Nachdem bei der Behörde der Antrag zu Erteilung einer Fahrerlaubnis eingegangen ist, wird eine Prüfung vorgenommen. Die Behörde prüft nun, ob der Antragsteller geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. Sollten Sie beispielsweise im Vorfeld mit Drogen oder Alkohol am Steuer erwischt worden sein, müssen Sie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren. Vor der theoretischen und praktischen Prüfung muss ein Sehtest und ein Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahme absolviert werden.
Bei dem Sehtest für den Führerschein wird Ihre Sehleistung geprüft. Diese muss mindestens 70 Prozent betragen. Eine Brille oder Kontaktlinsen dürfen dabei getragen werden.
Übersicht zu speziellen Themen rund um die Fahrerlaubnis:
Mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland fahren?
Grundsätzlich gilt, wer einen gültigen EU- bzw. EWR-Führerschein besitzt, darf auch die entsprechenden Klassen in Deutschland fahren. Die hiesigen Straßenverkehrsregeln sollten natürlich bekannt sein. Diese Führerscheine müssen nicht in ein deutsches Dokument umgeschrieben werden.
Besitzen Sie einen internationalen Führerschein ist auch hier keine Umschreibung nötig. Dies ist nur bei nationalen Führerscheinen nötig, wenn der Führerschein nicht in einem EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaat ausgestellt wurde. Sollte der Inhalt des Führerscheins nicht auf Deutsch verfasst sein oder der Führerschein nicht mit dem Wiener Übereinkommen übereinstimmt, brauchen Sie ebenfalls eine Übersetzung.
Das Wiener Übereinkommen vom 8. November 1986 standardisierte die allgemeingültigen Straßenverkehrsregeln. Bei folgenden Staaten verzichten die hiesigen Behörden daher auf eine Übersetzung:
- Neuseeland
- Andorra
- Hongkong
- Monaco
- Schweiz
- Senegal
- San Marino
Übersicht zu den Themen ausländischer Führerschein und Führerschein im Ausland:
Umschreibung des ausländischen in einen deutschen Führerschein
Möchten Sie sich länger als sechs Monate in Deutschland aufhalten und in dieser Zeit beispielsweise Auto oder Motorrad fahren, dann müssen Sie in der Regel eine theoretische und praktische Prüfung in Deutschland ablegen.
Welche Prüfung genau Sie ablegen müssen, hängt von dem Land ab, in welchem Sie Ihren Führerschein erworben haben. Haben Sie eine Prüfung gemäß den deutschen Standards absolviert, müssen Sie nur eine, möglicherweise aber auch gar keine Prüfung mehr ablegen. Es gibt allerdings auch Länder, mit denen die Bundesrepublik Deutschland kein Abkommen hat. Hier fallen dann eine theoretische und eine praktische Prüfung an. Für welche Länder Abkommen existieren und für welche nicht, erfahren Sie beispielsweise beim ADAC.
Die Probezeit vom Führerschein
Ist die Führerscheinprüfung bestanden, folgt eine zweijährige Probezeit.
Sollten Sie schwerwiegende Verstöße begehen, wird die Probezeit verlängert. Um insgesamt vier Jahre verlängert sich die Probezeit, wenn Sie einen A- und zwei B-Verstöße begehen.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem Text über die Probezeit.
Fahren oder Fahrerlaubnis: Welche Strafen erwarten Sie?
Das Fahren ohne Führerschein, wenn Sie den Führerschein also nicht bei sich tragen, zieht ein Verwarngeld von 10 Euro nach sich. Dies ist deutlich zu dem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu unterscheiden, denn damit begehen Sie eine Straftat.
Dies kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden. Begehen Sie die Tat fahrlässig oder wurde der Führerschein beschlagnahmt, kann die Strafe auf ein halbes Jahr Freiheitsstrafe oder bis zu 180 Tagessätzen reduziert werden.
Auch ein gefälschter Führerschein fällt unter den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Zusätzlich kommt noch die Urkundenfälschung hinzu.
Ausländischer EU-Führerschein ohne MPU in Deutschland
Delikte, wie Alkoholfahrten oder Drogen am Steuer, können zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Um den Führerschein dann wieder zu erlangen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Entweder die erfolgreiche Teilnahme an einer MPU, 15 Jahre warten oder eben den Führerschein in einem anderen Land zu absolvieren.
Doch Vorsicht: letzteres ist nicht immer legal! Der Europäische Gerichtshof hat dazu entschieden, dass derjenige, der einen EU-Führerschein ohne eine MPU im Ausland macht, in Deutschland nicht der Sperrfrist unterliegen darf.
Der EU-Führerschein und der internationale Führerschein im Ausland
Die EU-Führerscheinrichtlinie besagt, dass in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie den EWR-Staaten der deutsche Führerschein anerkannt werden muss. Dies gilt bereits seit 1991 und bezieht sich auch auf die alten Führerscheine.
Also muss innerhalb Deutschlands der EU-Führerschein mitgeführt werden. Sollte Ihnen der Führerschein oder gar die Fahrerlaubnis entzogen werden, ist auch der internationale Führerschein nicht mehr gültig.
Um den internationalen Führerschein zu beantragen, benötigen Sie Ihren EU-Führerschein. Sollten Sie noch einen älteren Führerschein besitzen, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt auch den Kartenführerschein beantragen.
Darüber hinaus benötigen Sie ein biometrisches Passbild und Ihren Personalausweis oder Reisepass. Die Kosten für eine Beantragung des internationalen Führerscheins liegen bei etwa 15 Euro.
Es empfiehlt sich, sich vor der Beantragung bei der Behörde zu erkundigen, welche Unterlagen Sie benötigen. Dies kann von Region zu Region unterschiedlich sein.
Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, in welchem Land bzw. Kontinenten der deutsche Führerschein ausreicht und wo Sie einen internationalen Führerschein benötigen.
Land bzw. Kontinent | deutscher Führerschein ausreichend? | internationaler Führerschein zusätzlich nötig? |
---|---|---|
EU-Länder | ja | nein |
EWR-Länder | ja | nein |
Bosnien-Herzegowina | ja | nein |
Kroatien | ja | nein |
Moldawien | nein | empfohlen |
Russland | nein | empfohlen |
Schweiz | ja | nein |
Türkei | ja | nein |
Ukraine | nein | empfohlen |
Weißrussland | nein | empfohlen |
USA / Kanada | in manchen Bundesstaaten geduldet | empfohlen |
Bolivien | nein | ja muss vor Ort von zuständiger Behörde gestempelt werden |
Brasilien | nein | ja wer länger vor Ort bleibt, braucht einen Führerschein, welcher hier ausgestellt wurde |
Argentinien, Chile, Costa Rica, Kolumbien, Kuba, Mexiko, Pero | nein | ja |
Australien | geduldet | empfohlen |
Neuseeland | ja (evtl. Übersetzung) | ja, wenn Aufenthalt länger als 12 Monate |
China | ja in manchen Regionen extra Fahrprüfung | |
Indonesien | ja nur in Bali selbst fahren, sonst Chauffeur mieten | |
Japan | beglaubigte Übersetzung von deutscher Botschaft in Tokio | |
Katar | nein | ja (nur 7 Tage gültig) danach "Temporary Visitor's Driving Licence" nötig |
Saudi-Arabien | nein | ja |
Vereinigte Arabische Emirate | nein | ja um dann "Temporary Visitor's Driving Licence" zu beantragen, Mindestalter: 21 |
Bahrain, Irak, Israel, Malaysia, Oman, Thailand | nein | ja |
Kenia | nein | ja 3 Monate gültig. Anmeldung des Führerscheins bei der Polizei |
Ägypten, Algerien, Marokko, Mauritius, Südafrika, Tunesien | nein | ja |
(Quelle: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, Angaben ohne Gewähr)
Sollten Sie einmal in einem Land in eine Kontrolle geraten und ein Bußgeld bezahlen müssen, zahlen Sie das von Ihnen verlangte Bußgeld. Im Nachhinein können Sie mit Hilfe eines Anwalts die Zahlung zurück fordern, sofern diese nicht gerechtfertigt war. Dazu müssen Sie allerdings den ausgestellten Strafzettel parat haben. Aus diesem muss der bezahlte Betrag und der Zahlungsgrund hervor gehen.
Lydia meint
7. Februar 2023 at 13:59
Mir wurde leider der Führerschein entzogen wegen fahrens unter Alkohol-Einfluss. Ich müsste jetzt eine MPU machen um meinen Führerschein neu zu beantragen. Gibt es Alternativen?
Juan Jose meint
16. Dezember 2021 at 12:01
Guten Morgen!
Ich habe einen Zweifel, ich habe einen mexikanischen Führerschein und bin am 12.06.2021 angekommen.
Meine Wohnungsanmeldung war am 02.07.2021.
Ich weiß, dass ich 6 Monate Zeit habe, um das Auto zu fahren, während ich es gegen ein deutsches tausche.
Meine Frage ist, ob die 6 Monate von dem Moment an gelten, in dem ich ankomme, oder von dem Moment an, in dem ich meinen Wohnsitz bei der Stadtverwaltung anmelde?
Die Bemerkung über die 185 Tage ist mir nicht ganz klar.
Ich danke Ihnen vielmals.
Patrick meint
18. Januar 2021 at 15:25
Wie sehen die Strafen aus(Bayern), wenn man seinen Führerschein(Schweiz) nicht umgeschrieben hat, jedoch in Deutschland erwerbstätig ist und man Auto fährt?
Ö. meint
27. November 2019 at 11:50
Was passiert wenn man aufgehalten wird ohne prüfbescheinigung mit Cannabis
Hans meint
26. November 2019 at 7:59
Hallo Leute,
mir wurde 2016 der Führerschein entzogen wegen fahrens unter Drogeneinfluss. Ich müsste jetzt eine MPU machen um meinen Führerschein neu zu beantragen.
Nun hätte ich die möglichkeit einen Führerschein in der Ukraine zu machen und wollte wissen ob ich damit dann auch in Deutschland fahren dürfte, ohne das ganze Procedere in Deutschland zu durchlaufen?
Melkon Y. meint
1. September 2019 at 9:42
Hallo ich lebe in Deutschland, bin hier auch geboren. Ich bin seit 2 Jahren in der Türkei gemeldet (in deutschland ja sowieso da ich hier wohne). Ich muss in Deutschland eine Mpu machen habe auch keine Fahrsperre mehr. Kann ich in der Türkei ein Führerschein machen und den in Deutschland benutzen. Obwohl ich hier lebe und das kein Erstbezug ist und ich Mpu machen muss?
Melkon Y. meint
1. September 2019 at 9:55
Was ich vergessen habe zu sagen ist, das ich im Jahr 2017 auch tatsächlich länger in Türkei gelebt habe. Mehr als 6 Monate.
Angelika meint
19. August 2019 at 8:58
Hallo zusammen,
mein führereschein habe ich `82 gemacht.
Ich bin jetzt 56 habe dieses jahr den p-führerschein gemacht. ( Ich fahre Schulkinder ) mit einem 9 sitzer.
Jetzt meine frage, wieviele personen darf ich jetzt fahren?
Um mehr personen zu fahren brauche ich den D1 habe ich im netz gelesen ?
Wen ja warum ?
Wenn das stimmt was im netzt steht, warum ist der D1 schein, so teuer ?
LG
bussgeldkatalog.de meint
30. August 2019 at 8:19
Hallo Angelika,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständigen Behörden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Ivana B. meint
30. April 2019 at 14:05
Hallo…
Ich bin seit 15.05.2018 in De angemeldet. Ich fahre seit Oktober letzte Jahr.. Die Polizei hat mich gestoppt wegen fahren ohne geschnallt… Ich habe nur meine Bosniche Führerschein und Her Polizist gesagt dass ist die gleiche wie das habe gefahren ohne Führerschein weil nach dem sechs Monaten ist nicht mehr gültig und muss umschreiben. Können Sie mich sagen bekomme ich eine Strafe???
MESUT meint
16. April 2019 at 13:14
Hallo,
die Überprüfung im Fahreignungsregister ergab, dass ich am 22.12.2018 als Führer eines Kraftfahrzeugs eine Ordnungswidrigkeit begangen habe, obwohl ich zum Tatzeitpunkt nicht mehr berechtigt war, mit der türkischen Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug in Deutschland zu führen.
Die Ersteinreise war am 06.04.2018, somit waren Sie nur bis zum 06.10.2018 berechtigt ein Fahrzeug zu führen.
Zu klären ist, ob ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde.
Ich hatte am 04.04.2019 den Termin beim Polizeipräsidium, um türkischen Führerschein zu verwenden.Und ich gab schriftliche und mündliche Äußerung. Momentan warte ich auch auf die Rückmeldung und den Brief der Bußgeldstelle.Sie glauben,wie lange diese Situation daueren kann? Und wie viel bekomme ich eine Strafe?
Vielen Dank.
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2019 at 15:27
Hallo Mesut,
eine pauschale Einschätzung ist uns dazu nicht möglich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Markus meint
4. Dezember 2018 at 13:46
Hallo,
ich habe einen deutschen Führerschein und ziehe für die nächsten 3 Jahre nach Kanada (Ontario). Dort erhalte ich einen lokalen Führerschein Klasse G. In diesem Zeitraum möchte ich dort meinen Motorradführerschein machen.
Wenn ich nach 3 Jahren zuück komme, kann ich dann den Motorradführerschein in Deutschland bekommen ohne eine Fahrschule besuchen zu müssen?
Vielen Dank.
bussgeldkatalog.de meint
10. Dezember 2018 at 10:15
Hallo Markus,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Emiliano K. meint
9. März 2018 at 17:26
Hallo
Fahren mit ausländische Führerschein (albanische) länger als 6 Monaten?
Was passirt bekomme ich strafe oder…?
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 13:51
Hallo Emiliano K.,
dies ist nicht zulässig. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist zudem strafbar und kann mit Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bestraft werden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Fahro meint
12. Februar 2018 at 11:41
Hallo zusammen, arbeite seit 2016 in München über eine Firma aus Slowenien und meine Bosnische Führerschein nicht umschreiben lassen weil ich einfach nicht nötig gehabt habe ( immer mit Bussen nach Bosnien und zurück) jetzt seit Jnuar hab ich eine Deutsche Arbeitgeber und gleich bei Gemeinde Antrag gestellt für umschreiben, am vergangenen Freitag bin aber von Polizei kontrolliert worden mit noch Bosnische Führerschein und die behaupten das ich ohne günstiger Führerschein unterwegs war. Ich hab Aussage gegeben und das geht jetzt zu Statanwaltschaft. Was Für Straffe kommt jetzt auf mich zu. Danke
bussgeldkatalog.de meint
16. April 2018 at 11:20
Hallo Fahro,
wie hoch das Strafmaß ausfällt, lässt sich pauschal nicht einschätzen. Das Gericht legt dieses individuell fest.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Archie meint
9. Februar 2018 at 17:11
Ich bin aus den Kasachstan und habe den kasachstanischen Fuehrerschein. Ich muss den umschreiben. Aber. Welche Strafe bekomme ich, wenn ich fahre mehr als 6 Mohnaten?
bussgeldkatalog.de meint
16. April 2018 at 11:14
Hallo Archie,
in der Regel liegt in einem solchen Fall der Tatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ vor. Dabei handelt es sich um eine Straftat, bei der ein Gericht die Sanktionen festlegt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Joe meint
1. Januar 2018 at 17:17
Mein tschechischer EU Führerschein läuft dieses Jahr ab kann ich den in Deutschland umschreiben lassen?
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2018 at 10:20
Hallo Joe,
ja, die Umschreibung von ausländischen EU-Führerscheinen ist möglich.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Thanasi meint
7. November 2017 at 21:54
Hallo
Fahren mit ausländische Führerschein (albanische) länger als 6 Monaten.
Wird die Führerschein entzogen nachdem ich beim Rot kurz nachdem Haltelinie gehalten bin?
Ich wurde auch geblitzt aber ich bin nicht sicher ob ich geblitzt wurde oder die Krankenwagen die vor mir mit rot gefahren ist?
Was passiert wenn ich eine Strafe bekomme? Wir mein Führerschein entzogen oder werde ich gesperrt?
Ich habe Theorieprüfung Ende Novembers.
Bitte um Antwort
bussgeldkatalog.de meint
15. November 2017 at 13:48
Hallo Thanasi,
besitzen Sie den EU-Führerschein, ist eine Umschreibung nach 6 Monaten nicht nötig. Da wir die Bedingungen vor Ort nicht kennen und solche Vorfälle selten verallgemeinert werden können, kann hier keine pauschale Antwort gegeben werden, ob es sich um einen Rotlichtverstoß handelt oder nicht. Es empfiehlt sich, auf den Bußgeldbescheid zu warten.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Camper meint
3. November 2017 at 21:11
Ich bin in Deutschland gemeldet und besitze den Führerschein Klasse B. Für den Kauf eines Wohnmobil über 3.5t benötige ich Klasse C1. Ich gedenke diesen in Ungarn zu machen. Wenn ich dann wieder z.B. mehr als 6 Monate wieder in Deutschland lebe muss ich Ihn dann umschreiben lassen?
„Grundsätzlich gilt, wer einen gültigen EU- bzw. EWR-Führerschein besitzt, darf auch die entsprechenden Klassen in Deutschland fahren. Die hiesigen Straßenverkehrsregeln sollten natürlich bekannt sein. Diese Führerscheine müssen nicht in ein deutsches Dokument umgeschrieben werden.“
„Umschreibung des ausländischen in einen deutschen Führerschein
Möchten Sie sich länger als sechs Monate in Deutschland aufhalten und in dieser Zeit beispielsweise Auto oder Motorrad fahren, dann müssen Sie in der Regel eine theoretische und praktische Prüfung in Deutschland ablegen.“
Interpretiere ich das richtig, dass jemand mit einem EU Führerschein z.B. aus Ungarn alle im Führerschein eingetragenen Klassen fahren darf, jedoch in dem Moment wo er sich für mehr als 6 Monate, z.B. Wohnhaft in Deutschland, niederlassen will er Ihn umschreiben lassen muss. Evtl. mit neuer Prüfung rechnen muss gemäß deutschen Standards?
bussgeldkatalog.de meint
15. November 2017 at 12:01
Hallo Camper,
mit einem gültigen EU-Führerschein dürfen Sie in Deutschland ein Fahrzeug fahren. Das heißt es muss keine erneute Fahrprüfung abgelegt werden. Liegen Beschränkungen für die jeweiligen Führerscheinklassen vor, müssen diese in Deutschland beachtet werden. Sie sollten sich bei der Fahrerlaubnisbehörde erkundigen, ob weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Emre meint
24. September 2017 at 14:29
Folgender Fall:
Ich war damals 17 und bin ohne Fahrerlaubnis Mofa gefahren (50km/h). Ich habe ein Brief bekommen das ich bei ein Verkehrserziehungskurs teilnehmen soll.Habe es aber leider versäumt Nun bin ich 19 und habe mein Füherschein Klasse B und stehe vor einem Gerichtstermin kommende Woche. Was erwartet mich ?
Mit freundlichen Grüßen Emre
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2017 at 12:16
Hallo Emre,
wir nehmen an, dass der Gerichtstermin wegen des „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ stattfindet. Wie dieser ausgeht und ob dies Einfluss auf Ihren jetzigen Führerschein haben wird, können wir nur schwer beurteilen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
matthias r. meint
26. Mai 2017 at 14:17
Kann ich mit einen internacionalen venezolanischen auto oder lkw fuhrrerschein in deutschland fahren und wie lange
bussgeldkatalog.de meint
31. Mai 2017 at 9:02
Hallo Matthias,
begründen Sie einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland, gilt der ausländische Führerschein für eine Dauer von sechs Monaten. Danach muss er umgeschrieben werden. Da mit Venezuela in diesem Zusammenhang kein Abkommen besteht, wird die deutsche Fahrerlaubnis nur aufgrund einer vollständigen theoretischen und praktischen Prüfung erteilt. Eine neue Ausbildung in einer deutschen Fahrschule ist jedoch nicht nötig.
bussgeldkatalog.de