Kurz & knapp: Führerschein umschreiben lassen
Ja, ein EU-Führerschein, der nach dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde, verliert nach 15 Jahren seine Gültigkeit.
Ältere Führerscheine, egal ob EU-, DDR-, grauer oder rosa Führerschein, müssen bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Es gibt verschiedene Stichtage, bis wann Sie einen solchen alten Führerschein umschreiben lassen sollten.
Die Umschreibung muss bei der zuständigen Führerscheinbehörde durchgeführt werden und kostet meist 25 Euro Bearbeitungsgebühr.
Video: Führerschein umtauschen
Der Führerschein erlischt, die Fahrerlaubnis jedoch nicht
Inhaltsverzeichnis
Wer seine theoretische und praktische Fahrprüfung bestanden hat, erhält die Fahrerlaubnis für eine bestimmte Art von Kraftfahrzeug. Sofern sich der Fahrzeugführer keines schweren Verkehrsverstoßes schuldig macht, die eine Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigt, ist diese ein Leben lang gültig. Anders verhält es sich jedoch mit dem Führerschein, also dem Dokument, das nachweist, dass Sie eine Fahrerlaubnis besitzen.
Denn anders als bei der Fahrerlaubnis erlischt die Gültigkeit des Führerscheins nach einer bestimmten Zeit und muss deshalb erneuert werden. Dies ist in der Regel ein recht einfaches Prozedere und verlangt lediglich ein paar Formalitäten. Eine erneute Fahrprüfung muss üblicherweise nicht abgelegt werden und es ist auch kein erneuter Nachweis eines Sehtests oder Erste-Hilfe-Kurses erforderlich, zumindest nicht für Pkw-Fahrer. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Ihren Führerschein umschreiben lassen und welche Fristen dabei zu beachten sind.
Bis dann müssen Sie Ihren EU-Führerschein (Scheckkartenformat) umschreiben lassen
Seit dem 1. Januar 1999 gilt in Deutschland der EU-Führerschein: ein Dokument im Scheckkartenformat, das in jedem EU-Mitgliedsstaat anerkannt wird. Dies ist möglich, weil mit der Einführung des EU-Führerscheins die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen im gesamten EU-Raum vereinheitlicht wurden
Wenn Sie also nach dem Jahr 1998 Ihre Fahrerlaubnis erworben haben, sollten Sie einen EU-Führerschein besitzen. Wurde dieser zudem vor dem Jahr 2013 ausgestellt, ist nirgendwo auf dem Führerschein vermerkt, dass er ein Ablaufdatum besitzen würde. Trotzdem ist dies der Fall, denn am 19. Januar 2013 erfolgte eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), bei der u. a. eine Gültigkeitsdauer für das Dokument eingeführt wurde. Die Befristung soll sicherstellen, dass der Sicherheitsstandard der ausgestellten Führerscheine sich immer dem aktuellen Stand der Technik anpassen kann, um so das Fälschen der Fahrerlaubnisdokumente zu erschweren.
Es ist deshalb unumgänglich, dass deren Gültigkeit früher oder später erlischt und Sie Ihren EU-Führerschein umschreiben lassen müssen. Dabei gelten folgende Fristen:
- ausgestellt ab 19. Januar 2013: Gültigkeit erlischt regelmäßig 15 Jahre nach Ausstellung des Dokuments
- ausgestellt ab 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013: Gültigkeit erlischt am 19. Januar 2033
Besaßen Sie also schon vor dem 19. Januar 2013 einen EU-Führerschein, muss die Umschreibung spätestens bis zum 19. Januar 2033 erfolgen. Aber natürlich ist es nicht zwingend notwendig, so lange zu warten, denn wenn Sie möchten, können Sie den Umtausch auch sofort durchführen.
Um zu vermeiden, dass Millionen von Führerscheininhabern ihre Fahrerlaubnisdokumente zur gleichen Zeit umschreiben lassen – was die Behörden völlig überlasten würde –, wird versucht, den Umtausch gestaffelt zu organisieren. Deshalb gibt es je nach Ausstellungsdatum des Dokuments einen empfohlenen Stichtag, bis zu dem Sie Ihren EU-Führerschein umschreiben lassen sollten:
- Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
- Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
- Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
- Ausstellungsjahr 2008: 19. Januar 2029
- Ausstellungsjahr 2009: 19. Januar 2030
- Ausstellungsjahr 2010: 19. Januar 2031
- Ausstellungsjahr 2011: 19. Januar 2032
- Ausstellung ab 2012: 19. Januar 2033
DDR-, grauer oder rosa Führerschein: Bis wann umschreiben?
Aber wie sieht es mit Führerscheinen aus, die noch vor dem Jahr 1999 ausgestellt wurden? Tatsächlich sind immer noch viele alte Fahrerlaubnisdokumente im Umlauf: der DDR-Führerschein, der berüchtigte graue „Lappen“ oder der etwas jüngere rosa Führerschein, der in Deutschland seit November 1986 bis zur Einführung des EU-Führerscheins ausgestellt wurde.
Auch einen solchen alten Führerschein müssen Sie umtauschen. Das Datum für den Ablauf der Gültigkeit ist auch hier der 19. Januar 2033. Wie beim EU-Führerschein gibt es empfohlene Stichtage, bis zu denen Sie Ihren alten Führerschein umschreiben lassen sollten, um die Behörden zu entlasten. Diese Stichtage richten sich nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers:
- geboren vor 1953: 19. Januar 2033
- geboren 1953 bis 1958: 19. Januar 2022
- geboren 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
- geboren 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
- geboren ab 1971: 19. Januar 2025
So funktioniert die Umschreibung vom Führerschein
Ob EU- oder alter Führerschein: Das Umschreiben funktioniert auf die gleiche Weise. Dazu müssen Sie zur Führerscheinbehörde gehen, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist. Diese kann im Straßenverkehrsamt sitzen, bei der Ordnungsbehörde oder auch im Landratsamt. Das unterscheidet sich von Kommune zu Kommune.
Sie benötigen folgende Unterlagen, wenn Sie Ihren Führerschein umschreiben lassen:
- ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit Meldebestätigung)
- ein biometrisches Passbild
- den alten Führerschein
Wollen Sie Ihren Führerschein der Klassen C/CE oder C1/C1E umtauschen, müssen Sie erneut einen bestandenen Sehtest und einen Gesundheitsnachweis erbringen. Bei der Bus-Führerscheinklasse D ist ein umfassendes Gesundheitsgutachten erforderlich.
Führerschein umschreiben: Welche Kosten sind zu erwarten?
Die Kosten, um einen Führerschein umschreiben zu lassen, können je nach Führerscheinbehörde leicht variieren. In der Regel kostet Sie das Prozedere etwa 25 Euro an Bearbeitungsgebühr, in manchen Kommunen muss hier aber auch mit bis zu 40 Euro gerechnet werden.
Hinzu kommen die Ausgaben für die erforderlichen Seh- und Gesundheitstest – soweit erforderlich –, die Sie selbst aufbringen müssen, und die Kosten für das biometrische Passbild. Es ist nicht zwingend notwendig, dass Sie dieses bei einem Fotografen machen lassen. Sie können das Führerscheinfoto auch selbst schießen, solange es alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Beachten Sie allerdings, dass, sollte Ihr Lichtbild abgelehnt werden, Sie trotzdem die Bearbeitungsgebühr bezahlen müssen und dann am Ende ohne neuen Führerschein dastehen, da dieser nur mit gültigem Foto ausgestellt wird.
Es ist deshalb ratsam, das biometrische Passbild gleich bei einem professionellen Fotografen machen zu lassen. Dieser weiß in der Regel ganz genau, welche Kriterien das Foto erfüllen muss, um von den Behörden akzeptiert zu werden.
Führerschein umschreiben bei Namensänderung: Ist das Pflicht?
Mitunter kommt es vor, dass sich der Name eines Führerscheininhabers ändert, z. B. infolge einer Heirat oder auch einer Scheidung. Es besteht in diesem Fall keine Verpflichtung, den Führerschein umschreiben zu lassen, es ist aber natürlich auch nicht verboten. Auch hier können Sie den Umtausch ganz einfach bei der zuständigen Führerscheinbehörde durchführen lassen.
Ausländischen Führerschein umschreiben in Deutschland
Haben Sie Ihren Führerschein in einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder in einem Land des EWR erworben, ist dieser auch in Deutschland gültig und muss nicht zwingend umgetauscht werden. Er wird behandelt wie ein deutscher EU-Führerschein, was bedeutet, dass für ihn die gleichen Gültigkeitsfristen gelten.
Das bedeutet: Ob deutscher oder ausländischer EU-Führerschein – das Umschreiben muss je nach Ausstellungsdatum entweder nach 15 Jahren oder bis zum 19. Januar 2033 erfolgen.
Wurde das Dokument allerdings außerhalb der EU oder des EWR ausgestellt und Sie verlagern Ihren Wohnsitz nach Deutschland, muss die Umschreibung innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Eventuell ist hier das erneute Ablegen einer theoretischen und praktischen Fahrprüfung notwendig. Dies hängt davon ab, in welchem Land der Führerschein ausgestellt wurde.
Deutschen Führerschein umschreiben im Ausland: Ist das nötig?
Wandern Sie ins Ausland aus, fragen Sie sich sicherlich, ob Ihr deutscher Führerschein dort Gültigkeit besitzt oder umgetauscht werden muss. Dies kann nicht pauschal beantwortet werden, denn selbst wenn Sie innerhalb des EU-Raums umziehen, wird zwar generell Ihr EU-Führerschein akzeptiert, aber die jeweiligen nationalen Gesetze können trotzdem eigene Vorschriften festlegen.
Tamara meint
5. Januar 2023 at 12:25
Ein Führerschein der Klasse 3, der nach 1988 ausgestellt wurde, berechtigt zum Fahren der Klassen A und A1? Das erscheint mir sehr merkwürdig. Hier hätte ich einen Führerschein der Klasse 1 erwartet, der zuvor vorhanden gewesen sein muss.
Petra meint
9. Oktober 2021 at 10:07
Sehr geehrtes Team von bussgeldkatalog.de,
Sie schreiben, Führerscheine, die vor 1999 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19.01.2033 umgetauscht werden. Die Stichtage nach Geburtsjahr seien „empfohlen“, bis dahin „sollte“ der alte Führerschein umgeschrieben worden sein.
Das heißt also, der „frischgebackene Rentner“ kann sich statt am 19.01.2021 auch am 19.01.2033 orientieren?
Andererseits ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur von einem vorgezogenen gestaffelten Umtausch die Rede. Der Führerschein MUSS bis zu diesen nach Geburtsjahr gestaffelten Zeiträumen umgetauscht werden.
KANN oder MUSS der Führerschein vor dem 21.01.2033 umgetauscht werden?
Viele Grüße
Petra
Wolfgang meint
16. September 2021 at 13:50
Frage zur Besitzstandsregelung beim Umtausch
Daten: Führerscheinprüfung 09.08.1995
Ausstelungsdatum aktueller Kartenführerschein: 05.10.2004
Ich besitze sowohl Klasse A als auch B
Mit der Klasse B darf ich auch Trikes mit Anhänger fahren, würde man nur die Klasse B umschreiben bekommt man 79.04 bei der Klasse A eingetragen damit man weiter Trikes mit Anhänger fahren darf.
Die Klasse A darf ab 2013 keine Anhänger mehr fahren.
Wie wird mein Führerschein umgeschrieben damit ich die Besitzstandsregelung im Hinblick auf Trikes mit Anhänger in Anspruch nehmen kann.
Bei A* darf ja nichts eingetragen werde weil das dann eine Einschränkung für das Motorrad selbst wäre. A alleine darf aber seit 2013 keine Hänger mehr ziehen.
Also verliere ich das Recht bei einer Umschreibung Trikes mit Hänger zu ziehen?
Grüße
Wolfgang
Steffen meint
21. Januar 2021 at 23:06
Guten Abend,
ist es möglich, den alten Führerschein -ungültig gemacht- als Erinnerungsstück behalten zu können?
Umtausch bedeutet ja genaugenommen etwas anderes.
Aber dieser „Lappen“ mit einem jahrzehntealten Passfoto ist für Kinder und Enkel immer wieder ein ganz besonders magisches Anschauungsobjekt.
Danke und liebe Grüße
Ute S. meint
18. September 2020 at 23:06
Mein Führerschein ist mir unter anderem hier in Spanien gestohlen worden. Die Anzeige bei der Polizei (Guardia Civil) liegt vor.
Wie und wo kann ich einen neuen bekommen?
Ich komme Ende Oktober nach München.
bussgeldkatalog.de meint
22. September 2020 at 16:07
Hallo Ute,
alle Infos zum Thema „Führerschein verloren“ finden Sie unter https://www.bussgeldkatalog.de/fuehrerschein-verloren/.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Manuela & Sebastian E. meint
12. Juli 2020 at 6:53
Sehr geehrte Damen und Herren
Mein Name ist Manuela E. [Von der Redaktion bearbeitet] Führerschein habe ich 07.01.2005 [Von der Redaktion bearbeitet] erhalten. Leider ist mein Führerschein nicht mehr auffindbar und ich bin auf dem Führerschein angewiesen wegen Familiären Pflege Fälle die ich regelmäßig betreuen muss um die Fälle zu Transportieren da es mit den öffentlichen Mitteln nicht mehr möglich.
Liebe Grüße E. Manuela