Kurz und knapp: Führerschein umtauschen
Der Umtausch der Fahrerlaubnis läuft gestaffelt ab. Die Fristen beziehen sich auf den Jahrgang oder auf das Ausstellungsdatum. Die ersten Führerscheine liefen im Januar 2023 ab. Und zwar die Dokumente der Inhaber, die zwischen den Jahren 1959 und 1964 geboren wurden. Die Fristen werden nun nach und nach, jedes Jahr im Januar ablaufen.
Der Führerschein kann grundsätzlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde umgetauscht werden. Für den Umtausch benötigen Sie lediglich Ihren Personalausweis, den alten Führerschein und ein neues Passbild.
Wenn Sie Ihren Führerschein bis zum Ablaufen der Frist nicht umgetauscht haben und dennoch weiterhin mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teilnehmen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, da Sie mit einem ungültigen Führerschein unterwegs sind. Es droht ein Bußgeld von zehn Euro.
Fristen für den Führerschein-Umtausch
Ausstellungsdatum Führerschein | Umtauschfrist Führerschein |
---|---|
zwischen 1999 und 2001 | bis zum 19.01.2026 |
zwischen 2002 und 2004 | bis zum 19.01.2027 |
zwischen 2005 und 2007 | bis zum 19.01.2028 |
innerhalb des Jahres 2008 | bis zum 19.01.2029 |
innerhalb des Jahres 2009 | bis zum 19.01.2030 |
innerhalb des Jahres 2010 | bis zum 19.01.2031 |
innerhalb des Jahres 2011 | bis zum 19.01.2032 |
innerhalb des Jahres 2012 | bis zum 18.01.2033 |
innerhalb des Jahres 2013 | bis zum 19.01.2033 |
Führerscheininhaber: Geburtsjahr | Umtauschfrist Führerschein |
---|---|
vor 1953 | bis zum 19.01.2033 |
zwischen 1953 und 1958 | bis zum 19.07.2022 |
zwischen 1959 und 1964 | bis zum 19.01.2023 |
zwischen 1965 und 1970 | bis zum 19.01.2024 |
1971 und später | bis zum 19.01.2025 |
Welche Führererscheine müssen wann umgetauscht werden?
Inhaltsverzeichnis
Video: Führerschein umtauschen
Führerschein umtauschen: Wo, wie und wer?
Um die Führerscheine in der Europäischen Union zu vereinheitlichen, hat das Europäische Parlament beschlossen, dass nun alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden müssen.
Da in Deutschland rund 42 Millionen Menschen ihre Führerscheine umtauschen müssen, läuft der Führerscheinumtausch gestaffelt nach Jahrgang beziehungsweise nach dem Ausstellungsdatum ab, sodass verschiedene Fristen für den Führerscheinumtausch gelten.
Umtauschfrist: Nach Jahrgang oder Ausstellungsjahr?
Für sämtliche Personen, die vor 1953 zur Welt kamen, ist, wenn sie ihren Führerschein umtauschen, der Geburtsjahrgang ausschlaggebend und nicht das Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis. Das Umtauschen bleibt Personen dieser oder vorhergehenden Altersgruppen jedoch vorerst erspart. Der Führerschein muss dann erst bis zum 19. Januar 2033 gegen einen neuen getauscht werden.
Bis zum 19. Januar 2023 mussten alle Personen, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden, ihren alten Führerschein gegen ein neues Exemplar umtauschen. Auch hier richtete sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr und nicht nach dem Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis.
Umtauschen können Sie Ihren Führerschein in Ihrer jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde. In manchen Bezirken ist dies auch im Bürgerbüro möglich.
Führerschein-Umtausch nach Geburtsjahr
Die erste Stufe begann mit den Führerscheinen, deren Inhaber zwischen 1953 und 1958 geboren wurden. Diese Führerscheine verloren am 19. Juli 2022 ihre Gültigkeit. In der zweiten Stufe, am 19. Januar 2023, liefen all jene Führerscheine ab, deren Inhaber zwischen 1959 und 1964 geboren würden. Die nächste Stufe betrifft alle, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden. Deren Frist endet am 19. Januar 2024. Wer 1971 und später geboren wurde, muss seinen Führerschein bis zum 19. Januar 2025 umtauschen. Bei diesen Führerscheinen, die bis zu 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, handelt es sich noch immer um Papierführerscheine.
Ab 2025 müssen alle alten Kartenführerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Auch dieser Führerschein-Umtausch erfolgt stufenweise.
In Deutschland sind noch immer viele Papierführerscheine im Umlauf. Bei ihnen besteht ein verhältnismäßig hohes Fälschungsrisiko, da eine Fälschung deutlich einfacher ist als bei den Scheckkartenführerscheinen.
Zudem sind die Papierführerscheine bisher noch nicht im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) gespeichert. Ziel ist es, bis 2025 das Zentrale Fahrerlaubnisregister weitestgehend zu vervollständigen.
Führerschein-Umtausch nach Ausstellungsdatum
Sind alle Führerscheine umgetauscht, deren Fristen sich nach dem Geburtsjahr richten, so geht es mit all jenen weiter, deren Frist an das Ausstellungsdatum gekoppelt ist. Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Darauf folgen diejenigen, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden. Diese verlieren ihre Gültigkeit am 19. Januar 2027.
Bis zum 19. Januar 2028 muss jeder seinen Führerschein umtauschen, der ihn zwischen 2005 und 2007 erhalten hat. Wurde er innerhalb des Jahres 2008, 2009, 2010, oder 2011 ausgestellt, muss er jeweils bis zum 19. Januar 2029, 2030, 2031, beziehungsweise 2032 umgetauscht werden. Die Frist für alle Führerscheine, die 2012 ausgestellt wurden, endet am 18. Januar 2033, während die der 2013 ausgestellten Führerscheine bereits am nächsten Tag, dem 19. Januar 2033 endet.
Übrigens: Sie können den Umtausch Ihres Führerscheins auch jederzeit vor dem Ablaufen Ihrer Frist bei Ihrer zuständigen Behörde, Führerschein- oder Verwaltungsstelle beantragen!
Gründe für den Führerscheinumtausch
Das Europäische Parlament und der Rat vom 20.12.2006 über den Führerschein (3. EU-Führerscheinrichtlinie) hat mit der Richtlinie 2006/126/EG den Entschluss gefasst, dass in den folgenden Jahren alle Länder der Europäischen Union einheitliche Führerscheine einführen sollen. Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie ist am 19. Januar 2013 in Kraft getreten.
Die Menschen, die ihre Führerscheine tauschen, erhalten dafür ein neues Dokument, das aufgrund der darin eingebauten Technologie deutlich fälschungssicherer ist.
Wie die EU-Länder die Umtauschpflicht für den Führerschein handhaben, ist dem jeweiligen Land selbst überlassen.
Wie bereits hier erwähnt, entschied sich der deutsche Staat für einen gestaffelten Umtausch. Alle Führerschein-Fristen können Sie der Tabelle weiter oben im Text entnehmen. Der Stufenplan für den Umtausch der Führerscheine soll die deutschen Behörden zu entlasten und vor einem großen Ansturm bewahren.
Führerschein umtauschen: Kosten
Den Führerschein zu erneuern, ist Pflicht. Beim Umtausch der Fahrerlaubnis fallen jedoch Kosten an. Zum einen entsteht demjenigen, der seinen alten Führerschein umtauschen lässt, eine Gebühr von etwa 25 Euro. Gegebenenfalls müssen Sie für den Direktversand des neuen, einheitlichen Führerscheins durch die Bundesdruckerei für einen zusätzlichen Betrag von 5,10 aufkommen. Mehr müssen Sie in der Regel nicht bezahlen, wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen.
Alle Fristen können Sie den Tabellen weiter oben im Text entnehmen.
Werden die Fristen jedoch missachtet, droht ein Buß- oder Verwarnungsgeld. Hierbei handelt es sich nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe des Bußgeldes liegt bei zehn Euro. Dies gilt allerdings nur für PKW-, Roller- und Motorradführerscheine. Ist jemand mit einem erloschenen Bus- oder LKW-Führerschein unterwegs und befördert möglicherweise sogar weiterhin Personen, so muss er mit deutlich höheren Sanktionen rechnen.
Wie lange ist der neue Führerschein gültig?
Lassen Sie Ihren Führerschein umschreiben – innerhalb der Frist – verfällt dieser erst wieder nach 15 Jahren. Die Gültigkeit ist nicht von der zugrunde liegenden Fahrerlaubnis abhängig. Bisher galten Führerscheine unbegrenzt, sodass nun viele verschiedene Modelle innerhalb der gesamten Europäischen Union im Umlauf sind.
Durch die 3. Führerscheinrichtlinie zur Vereinheitlichung europäischer Führerscheine verlieren nun sämtliche Führerscheine, die vor Ende des Jahres 2013 ausgestellt wurden, mit Ablauf der jeweiligen Umtauschfrist ihre Gültigkeit.
Nach diesen 15 Jahren müssen Sie Ihren Führerschein wechseln. Die Umtauschpflicht gibt vor, dass bis zur Ablauffrist ein neues Dokument beantragt werden und ein aktuelles Passbild vorliegen muss. Missachten Sie das Ablaufdatum und nehmen mit einem ungültigen Führerschein am Straßenverkehr teil, müssen Sie auch hier mit einem Buß- oder Verwarngeld rechnen und sich schnellstmöglich um die Verlängerung des Führerscheins kümmern.
Das Ablaufen des Führerscheins soll vor allem sicherstellen, dass sämtliche EU-Führerscheine stets auf dem neusten und aktuellsten Stand der Technik gehalten werden. Dies soll das Fälschen erschweren.
Führerschein umtauschen: Teilweise online möglich
Durch den Fortschritt der Technik und das Voranschreiten der Digitalisierung können viele Dinge heutzutage auch online erledigt werden. So ist es in einigen Gemeinden ebenfalls möglich, den Führerschein online umzutauschen. Hierfür werden die gleichen Unterlagen benötigt, die auch beim persönlichen Erscheinen auf der Führerscheinstelle mitgebracht werden müssen.
Möchten Sie Ihren Führerschein umtauschen, müssen Sie der zuständigen Behörde Ihren Ausweis, einen Pass oder ein ähnliches Dokument, mit dem Sie sich ausweisen können, vorlegen. Sie benötigen außerdem ein aktuelles biometrisches Lichtbild und Ihren bisherigen Führerschein.
Sollten Sie über einen Papierführerschein verfügen und dieser wurde von einer Behörde oder Verwaltungsstelle einer anderen Stadt ausgestellt, müssen Sie zum Umtauschen Ihres alten Führerscheins eine Karteikartenabschrift vorlegen. Wenn Sie den Tausch Ihrer Fahrerlaubnis online veranlassen, müssen Sie der zuständigen Behörde die gleichen Unterlagen in digitaler Form zukommen lassen.
Um einen neuen Führerschein zu erhalten, ist eine erneute Fahrprüfung nicht nötig. Es wird zudem davon abgesehen, ärztliche Untersuchungen an den betroffenen Personen durchzuführen, um deren jeweilige Fahrtauglichkeit zu prüfen.
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