Kurz & knapp: Führerschein verloren
Nein, haben Sie den Führerschein verloren, besteht die Fahrerlaubnis weiterhin.
Können Sie Ihren Führerschein nicht mehr finden, sollten Sie umgehend ein neues Dokument beantragen.
Werden Sie bei einer Verkehrskontrolle ohne das Dokument angetroffen, droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
Der Führerschein ist weg: Was Sie jetzt tun können
Inhaltsverzeichnis
Ärger und Panik sind oft groß, wenn der Führerschein abhandengekommen ist. Hat mir jemand meinen Führerschein geklaut oder ist der Führerschein zu Hause oder unterwegs verloren gegangen? Betroffenen schießen viele Fragen durch den Kopf, wenn das Dokument plötzlich weg ist.
In jedem Fall sollten Sie sich nicht ohne gültigen Führerschein hinters Steuer eines Kraftfahrzeuges setzen, denn dann droht Ihnen im Falle einer Verkehrskontrolle mindestens ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro. Um dies zu vermeiden, sollten Sie folgende Schritte beachten, wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben:
- Kontaktieren Sie die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes, um einen Termin zu vereinbaren oder werden Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten vorstellig.
- Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung eines neuen Dokumentes
- Bringen Sie zur Antragsstellung Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit.
Unter Umständen kann es Ihnen ferner passieren, dass Sie gegenüber der zuständigen Behörde eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust Ihres Führerscheins leisten müssen. Welche Punkte diese in der Regel enthalten muss, zeigt die Liste:
- Information zum Verlust des Dokuments
- Zusicherung, dass der Führerschein im Falle des Wiederauffindens an die verantwortliche Fahrerlaubnisbehörde zurückgegeben wird (Vorbeugung missbräuchlicher Verwendung)
- der Eid, welchen Sie zu leisten haben: „Ich erkläre an Eides statt, dass ich nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe.“
Bei alten Führerscheinen (graues oder rosafarbenes Schriftstück), die nicht von der Fahrerlaubnisbehörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurden, gelten zusätzliche Bedingungen, wenn der Führerschein verloren gegangen ist. Sie müssen in diesem Fall eine sogenannte Karteikartenabschrift bei der Neubeantragung vorlegen. Telefonisch kann die Abschrift bei der Stelle angefordert werden, die Ihnen den Führerschein ausgestellt hat.
Führerschein verloren: Wo beantragen Sie den Übergangsführerschein?
Wenn der Führerschein verloren geht oder Ihnen das Dokument gestohlen wurde, ist guter Rat teuer. Wie läuft die Neubeantragung ab? Darf ich in der Übergangszeit trotzdem weiterhin Auto fahren? Fragen über Fragen, die sich Besitzer im Verlustfall stellen.
Je nach Behörde und Auslastung der Bundesdruckerei kann es maximal bis zu sechs Wochen dauern, bevor Ihnen der neue Führerschein ausgehändigt wird.
Es stellt aber eine Ordnungswidrigkeit dar, ohne entsprechende Ausweispapiere in der Übergangszeit ein Fahrzeug zu führen.
Im Unterschied zum richtigen Führerschein fehlt beim Übergangsdokument jedoch ein Foto. Am gleichen Tag der Beantragung kann der Übergangsführerschein bei der Behörde mitgenommen werden, wofür lediglich die Identifikation mittels Personalausweis erfolgen muss. Wer noch über eine Kopie des Original-Führerscheins verfügt, erleichtert der Behörde die Bearbeitung.
Ihnen wurde der Führerschein gestohlen? – Am besten handeln Sie schnell
Wenn es sich bei dem Verlust um einen Diebstahl handelt, ist im Sinne des Selbstschutzes besonders schnelles Handeln gefragt. Auch wenn der Schock nach solchen Vorfällen lähmend sein kann, sollten Sie nicht zu lange warten, bevor Sie die Formalitäten klären.
Aber wie gehen Betroffene am besten vor, die den Führerschein nicht verloren haben, sondern denen das Dokument entwendet wurde?
Nicht nur wer den Führerschein verloren hat, sondern auch wem dieser geklaut wurde, muss unter Umständen eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Ob diese in Ihrem Fall nötig ist, lässt sich bei den zuständigen Beamten der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes in Erfahrung bringen.
Als letzter Schritt steht Ihnen dann nur noch der Antrag des Ersatzführerscheins bevor. Zuständige Stelle ist hierbei die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes. Nach Vorlage der Diebstahlbescheinigung, eines gültigen Ausweisdokumentes (Reisepass oder Personalausweis) sowie einem Lichtbild mit biometrischen Abmessungen, dauert es etwa zwei bis sechs Wochen, bevor der Ersatzführerschein zur Abholung bereit liegt.
Führerschein im Ausland geklaut: Ersatzführerschein kann erst in Deutschland beantragt werden
Besonders ärgerlich ist es, wenn der Führerschein im Urlaub verloren geht oder es zum Diebstahl kommt.
Aber auch im Ausland gilt: sofort zur Polizei und den Verlust melden!
Vorausgesetzt Ihnen wurde der Führerschein gestohlen, erhalten Sie von den zuständigen Beamten der Polizeibehörde eine Diebstahlbescheinigung.
Führen Sie diese unbedingt bei der Rückfahrt nach Deutschland mit, um Unklarheiten oder Bußgelder bei Verkehrskontrollen der ausländischen Beamten zu vermeiden.
Führerschein verloren: Mit welchen Kosten zu rechnen ist
Je nach Stadt und Behörde liegen die Kosten für den Ersatzführerschein in etwa zwischen 35 und 40 Euro. Wird eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust bzw. Diebstahl verlangt, dann erhebt die zuständige Stelle zusätzlich 30 bis 40 Euro. Wer außerdem einen Express-Fahrausweis ausgestellt bekommen möchte, den kostet diese Dienstleistung zwischen 15 und 35 Euro.
Es gibt auch die Möglichkeit einer Bescheinigung über die „Befreiung von der Führerscheinpflicht“, welche Betroffenen den vorläufigen Fahrausweis erspart. Hierfür fallen in der Regel Kosten in Höhe von 10 bis maximal 18 Euro an.
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