Kurz & knapp: Führerschein-Wohnsitzprinzip
In der Regel ist dies nicht möglich. Die einzige Ausnahme besteht, wenn Sie bisher in einem anderen EU- oder EWR-Land gewohnt haben und nun in Deutschland eine Schule oder Hochschule besuchen. Haben Sie sich zu diesem Zweck bereits mindestens 6 Monate in der Bundesrepublik aufgehalten, kann Ihnen hier auch die Fahrerlaubnis erteilt werden.
Um in einem EU-Land eine Fahrerlaubnis beantragen zu können, benötigen Sie dort einen ordentlichen Wohnsitz. Ein solcher wird angenommen, wenn Sie sich mindestens 185 Tage im Jahr an diesem Ort aufhalten.
Gemäß § 73 der Fahrerlaubnis-Verordnung ist immer die Behörde am Hauptwohnsitz zuständig. Diese kann jedoch auch zustimmen, dass der Antrag von einer auswärtigen Behörde bearbeitet wird. Sie haben also die Möglichkeit, zur Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz zu gehen und dort zu beantragen, dass Sie die Fahrerlaubnis an Ihrem Zweitwohnsitz erwerben können. In der Regel ist dafür eine Begründung notwendig.
Das Wohnsitzprinzip beim Führerschein
Inhaltsverzeichnis
Erwerben Sie Ihre Fahrerlaubnis innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – also in einem Mitgliedsstaat der EU, Liechtenstein, Island oder Norwegen –, wird Ihr Führerschein in jedem anderen EWR-Land anerkannt. Als EU-Bürger sind Sie in diesem Fall also nicht auf einen internationalen Führerschein angewiesen und genießen somit einige Freiheiten.
Weniger Spielraum haben Sie allerdings, wenn es darum geht, wo Sie Ihre Fahrerlaubnis ausstellen lassen. Denn nur weil Ihr Führerschein in beinahe ganz Europa anerkannt wird, heißt das nicht, dass Sie ihn auch überall im EWR machen können. Es gilt nämlich für den EU-Führerschein das sogenannte Wohnsitzprinzip. Dieses besagt, dass Sie nur an Ihrem festen bzw. ordentlichen Wohnsitz eine Fahrerlaubnis beantragen können.
Das Prinzip soll vor allem dem Führerschein-Tourismus vorbeugen und verhindern, dass Kfz-Führer nach Entziehung ihrer Fahrerlaubnis einfach schnell in ein Nachbarland reisen und sich dort einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
EU-Führerschein: Die 185-Tage-Regelung
Aber was ist überhaupt mit „ordentlicher Wohnsitz” gemeint? Um dies zu beantworten, müssen wir einen Blick in die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), genauer den § 7 Abs. 1, werfen. Dort heißt es wie folgt:
[Ein ordentlicher Wohnsitz] wird angenommen, wenn der Bewerber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder – bei fehlenden beruflichen Bindungen – wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen ihm und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Jahr, im Inland wohnt.
Das Führerschein-Wohnsitzprinzip besagt also im Grunde: Halten Sie sich wenigstens 185 Tage im Jahr in einem Ort in Deutschland auf, gilt dieser als Ihr fester Wohnsitz und Sie dürfen dort die Fahrerlaubnis beantragen.
Diese 185-Tage-Regelung gilt in jedem EU-Land. Sie können also nirgendwo einen EU-Führerschein ohne ordentlichen Wohnsitz im entsprechenden Ausland machen.
Was ist ein Scheinwohnsitz?
Wollen Sie eine Fahrerlaubnis in einem EWR-Land – ob nun in Deutschland oder anderswo – beantragen, reicht es nicht aus, einfach einen Wohnsitz anzumelden. Sie müssen auch wirklich mindestens 185 Tage im Jahr an diesem Ort verbringen. Besitzen Sie zwar eine Wohnadresse in dem entsprechenden Land, halten sich in Wahrheit aber nie dort auf, handelt es sich um einen Scheinwohnsitz.
Da hier nicht die Vorschriften in Bezug auf das Führerschein-Wohnsitzprinzip eingehalten werden, ist es nicht erlaubt, mit einem Scheinwohnsitz eine Fahrerlaubnis zu beantragen. Zwar kontrolliert die Fahrerlaubnisbehörde nicht in jedem Fall, ob die 185-Tage-Regelung wirklich erfüllt wurde, ist aber ersichtlich, dass sich der Antragsteller erst seit kurzem in dem Land aufhält, kann diese durchaus Nachweise dafür verlangen, dass er dort tatsächlich einen ordentlichen Wohnsitz hat.
Zwielichtige Anbieter versprechen im Internet, sie könnten Deutschen schnell und ohne Wohnortwechsel zu einem Führerschein im Ausland verhelfen. Dies funktioniert in der Regel mit der Bereitstellung von Scheinwohnsitzen und ist somit illegal. Lassen Sie sich also nicht auf derartige Angebote ein!
Führerschein machen ohne Wohnsitz in Deutschland: Ausnahme für Studenten
Wie wir nun mehrfach erläutert haben, können Sie hierzulande eigentlich keine Fahrerlaubnis erwerben, ohne nicht gleichzeitig auch einen ordentlichen Wohnsitz hier zu haben. Dies ist der Grundsatz beim Führerschein-Wohnsitzprinzip.
§ 7 Abs.3 FeV sieht hier allerdings eine Ausnahme vor. Diese betrifft Führerscheinbewerber, die
- ihren ordentlichen Wohnsitz in einem anderen EWR-Staat haben,
- sich in Deutschland aufhalten, um eine Schule oder Hochschule zu besuchen und
- zu diesem Zweck seit mindestens sechs Monaten in Deutschland sind.
Erfüllen Sie diese drei Bedingungen, dürfen Sie auch mit einem ausländischen Wohnsitz eine Fahrerlaubnis bei einer deutschen Behörde beantragen.
Sven meint
5. August 2023 at 17:13
Wenn man als Deutscher im Ausland (noch) nicht ordentlich gemeldet ist, und seinen Fuehrerschein verliert hat man echt ein Problem…
Rogelio M meint
5. Januar 2023 at 22:46
Wie erneuert eine US NATO person in deutschland seine Deutsche fuhrerschein ohne wohnzitz melden?