Kurz & knapp: Führerscheinentzug
Wird der Führerschein entzogen, kann dieser erst nach einer Sperrfrist wieder neu beantragt werden. Diese dauert mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre.
Wurde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, muss das erfolgreiche Bestehen nachgewiesen werden.
Nach 15 Jahren können Sie den Führerschein neu beantragen, ohne eine MPU ableisten zu müssen, da die Anordnung nach dieser Frist verfällt.
Video: Wann erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis?
Entzug der Fahrerlaubnis droht – das kann viele Gründe haben
Inhaltsverzeichnis
Ein Führerscheinentzug ist im Verkehrsrecht die härteste Maßnahme, die Verkehrssündern drohen kann. Der Führerschein, also das amtliche Dokument, dass die Fahrerlaubnis für eine bestimmte Fahrzeugklasse bescheinigt, wird in der Regel nur bei schwerwiegenden oder bei wiederholten Verstößen im Straßenverkehr entzogen.
Ein Führerscheinentzug kann aus mehreren Gründen erfolgen und dauert länger an als ein Fahrverbot. Muss der Führerschein abgeben werden, wird eine gewisse Sperrfrist verhängt, in der es dem Betroffenen untersagt ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Erst nach dieser Frist kann die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden.
Es ist außerdem möglich, dass ein Führerschein vorläufig entzogen wird. Dies kann passieren, wenn ein Verkehrssünder auf frischer Tat ertappt wird. Die endgültige Entscheidung über den Führerscheinentzug fällt dann aber ein Gericht. Entzogen werden kann der Führerschein durch die Fahrerlaubnisbehörde, wenn es sich um Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) handelt.
Spezifische Informationen zum Führerscheinentzug:
Führerscheinentzug wegen Alkohol oder Drogen am Steuer
Das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zählt zu den schwersten Verstößen, die im Straßenverkehr begangen werden können. Die Wahrnehmung und die Reaktionsfähigkeit wird durch Substanzen wie Alkohol oder Drogen beeinträchtigt und die Gefahr steigt, dass der Fahrer sich selbst und andere im Straßenverkehr gefährdet.
Schon geringe Mengen können Einfluss auf das Fahrverhalten haben, doch ab welcher Promillegrenze droht der Führerscheinentzug?
- Ab 0,3 Promille: Bei dieser geringen Menge an Alkohol im Blut wird der Führerschein nur dann entzogen, wenn es zu einer Gefährdung im Straßenverkehr kam.
- Ab 0,5 Promille: Hier wird in der Regel ein Fahrverbot verhängt, der Führerscheinentzug droht hierbei noch nicht.
- Ab 1,1 Promille: Ab der 1,1 Promillegrenze wird der Führerschein entzogen, egal ob der Fahrer eine auffällige Fahrweise an den Tag gelegt hat oder nicht.
Führerscheinentzug in der Probezeit
Fahranfänger müssen sich in der zweijährigen Probezeit bewähren. Bei wiederholten Verstößen im Straßenverkehr kann ihnen der Führerschein entzogen werden.
- Der Führerscheinentzug droht, wenn ein erneuter A-Verstoß begangen wird, nachdem die Probezeit verlängert wurde und in der Probezeitverlängerung bereits ein A-Verstoß begangen wurde.
- Die Fahrerlaubnis wird auch entzogen, wenn nach der Probezeitverlängerung vier weitere B-Verstöße stattgefunden haben.
Führerscheinentzug: Acht Punkte in Flensburg erreicht
Haben Sie durch etwaige Verstöße gegen das Verkehrsrecht insgesamt acht Punkte in Flensburg erreicht, ist der Führerscheinentzug die unmittelbare Folge. Sie erhalten in dem Fall einen entsprechenden Bescheid von der Fahrerlaubnisbehörde.
Führerscheinentzug bei Straftaten
Die Fahrerlaubnis wird auch entzogen, wenn Straftaten begangen wurden, die in Verbindung mit einem Kfz stehen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Fahrer nach einem Unfall Fahrerflucht begeht, sich also unerlaubt vom Unfallort entfernt.
Führerscheinentzug wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Ist das möglich?
Droht eigentlich auch ein Führerscheinentzug, wenn die Geschwindigkeit überschritten wurde? Wenn Sie die Höchstgeschwindigkeit um eine gewisse Anzahl von km/h überschreiten, kann ein Fahrverbot verhängt werden. Dieses unterscheidet sich aber vom Führerscheinentzug. Ein Fahrverbot dauert in der Regel ein bis drei Monate und im Anschluss erhält der Temposünder den Führerschein zurück, ohne diesen neu beantragen zu müssen.
Führerscheinentzug: Ab wann bin ich den Führerschein los?
In der Regel ist ein sofortiger Führerscheinentzug üblich. Wird der Führerschein vorläufig entzogen oder liegt ein richterlicher Beschluss vor, müssen Sie die Fahrerlaubnis sofort abgeben. Erhalten Sie einen Bescheid von der Fahrerlaubnisbehörde, ist in diesem in der Regel beim Führerscheinentzug eine Frist für die Abgabe genannt. Den Führerscheinentzug zu verschieben, ist somit nicht möglich.
Führerscheinentzug: Nach welcher Frist kann ich den Führerschein neu beantragen?
Die Länge der Sperrfrist richtet sich nach der Art und Schwere des Deliktes. Die Dauer der Frist beträgt mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre. In Ausnahmefällen ist auch eine Verkürzung der Sperrfrist um höchstens drei Monate möglich.
Führerscheinentzug entgehen: Einspruch gegen den Führerscheinentzug
Sie können Einspruch gegen einen entsprechenden Bescheid einlegen, der Ihnen von der Führerscheinbehörde zugesandt worden ist und in dem der Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet wird. Gegen eine richterliche Entscheidung können Sie hingegen keinen Einspruch einlegen.
Legen Sie Einspruch gegen den Führerscheinentzug ein, sollten Sie unbedingt einen Anwalt für Verkehrsrecht zurate ziehen. Dieser weiß, wie in einer solchen Situation am besten vorgegangen werden sollte und kann beurteilen, ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht. Außerdem kann er Ihnen bei der Begründung des Einspruchs helfen und Akteneinsicht beantragen.
Beachten Sie, dass die endgültige Entscheidung über den Führerscheinentzug von einem Gericht gefällt wird. Einen Führerscheinentzug noch abzuwenden, ist nur in sehr seltenen Fällen möglich und beruht auf einer plausiblen und schlagkräftigen Begründung.
In der Regel ist es höchstens möglich, eine kürzere Sperrfrist oder eine Wiedererteilung des Führerscheins ohne besondere Auflagen wie einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu erreichen.
Führerschein zurück ohne MPU: Geht das?
Bei einem Führerscheinentzug wegen Drogen oder Alkohol am Steuer wird häufig eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Das erfolgreiche Bestehen einer MPU muss dann nachgewiesen werden, wenn der Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist bei der Führerscheinbehörde neu beantragt wird. Eine MPU zu umgehen, ist also in der Regel nicht möglich.
Sind Alkohol oder Drogen der Grund für die Entziehung der Fahrerlaubnis, kann außerdem ein Abstinenztest angeordnet werden. Der Abstinenznachweis muss dann bei der Beantragung der Neuerteilung des Führerscheins vorliegen. Dieser muss dann entweder für sechs Monate oder oder ein Jahr erbracht werden.
Verjährung beim Führerscheinentzug
Da eine MPU mit hohen Kosten verbunden ist, versuchen viele Betroffene, diese zu umgehen, indem Sie warten, bis der Führerscheinentzug verjährt ist. Doch wann tritt bei einem Führerscheinentzug die Verjährung ein?
Wird in den fünf folgenden Jahren nach dem Führerscheinentzug kein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begangen, beginnt ab dem sechsten Jahr eine zehnjährige Verjährungsfrist.
Das bedeutet, dass nach 15 Jahren der Eintrag zu dem Verstoß, der zum Führerscheinentzug geführt hat, aus der Akte gelöscht wird. Sie können dann Ihren Führerschein neu beantragen, ohne dass Sie zuvor eine MPU abgeleistet haben.
In manchen Fällen wird von der Fahrerlaubnisbehörde aber verlangt, dass Sie die Fahrprüfung noch einmal ablegen. Der Grund dafür ist, dass die Behörde nach so langer Zeit annimmt, dass Sie nicht mehr die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, um ein Auto sicher im Straßenverkehr zu führen.
David H meint
15. September 2021 at 20:25
Hallo , heiß David mir ist eins passiert , geraucht einen joint dann erst nach mehr als 24 stunden gewartet mit fahren , Polizei Kontrolle test gemacht Blut abgeben 1,7nanogram angeblich und dann 1,4 Kontrolle war in einer Woche in gleiche statt Senden Donnerstag und Sonntag . jetzt muß ich 2350 Euro zahlen und 6 munate Fahrverbot und noch MPU muss ich machen ist nicht normal ..
Andreas T meint
9. Oktober 2022 at 0:43
Die Strafe dafür ist viel zu wenig. Bei Drogen, Alkohol und Fahrerflucht müsste der Führerschein für immer entzogen werden. Jeder weiß darüber Bescheid was passiert wenn man erwischt wird. Also vorher daran denken bevor man ein Fahrzeug unter Alkohol und Drogen fährt und nicht rumheulen wenn man erwischt wird.
Florian meint
22. November 2019 at 17:32
Ich finde es definitiv richtig, dass der Führerschein bei Straftaten wie Fahrerflucht entzogen wird. Solche gravierenden Fälle sollen mit harten Maßnahmen bestraft werden. Danke für den Beitrag, hat mir einen guten Überblick über das Thema angeboten!
Steffen meint
31. August 2019 at 18:33
Habe meinen Führerschein nach einen Unfall verloren ! Später habe ich erfahren, dass der Unfall ,,Fingiert ,,gewesen sein soll ! Laut Polizei- Bericht ,der Staats-Anwalt, hat den Fall noch nicht einmal angenommen ! Habe keine Sperrfrist, soll aber eine ,,Fahrverhaltensbeobachtung,, absolvieren ,bei der Dekra ! Habe eine Frist, für das Gutachten, bis 15. November ! Warum Kann ich meinen Führerschein, nicht einfach ,,NEU,, machen ! So könnte ich mein Wissen auffrischen, und der Aufwand, währe nicht so groß ! ( Wie geschrieben, ich habe keine Sperrfrist !) Soll aber ein Gutachten, einholen, da beißt sich der Hund in den Schwanz ! Wie verhalte ich mich ? Warte auf den Termin, der Dekra ! Steffen, aus Staßfurt, in Sachsen-Anhalt !