Kurz & knapp: Welche Führerscheinklasse gibt es?
Nicht jeder Führerscheininhaber darf jedes Fahrzeug fahren. In der Regel richten sich die Fahrzeugklassen nach der Bauart und dem Gesamtgewicht.
Die A-Klassen beziehen sich auf motorisierte Zweiräder, die B-Klassen regeln die Befugnisse zum Führen eines herkömmlichen Pkw bis 3,5 t.
Neue europäische Regelung für Führerscheinklassen
Inhaltsverzeichnis
Der Führerschein ist ein Dokument, welches zum Fahren von bestimmten Fahrzeugen im öffentlichen Verkehr notwendig ist. Seit 2006 besteht eine europäisch verbindliche Richtlinie, die RL 2006/126/EG, welche unter anderem Voraussetzungen für den Erwerb und die Entziehung der verschiedenen Klassen regelt.
Sie vereinheitlicht die EU-Führerscheinklassen. In Deutschland setzte die Anwendung der 3. Führerscheinrichtlinie im Jahre 2013 ein und veränderte die Bezeichnung der Klassen. Seitdem gibt es 16 Führerscheinklassen statt sieben Klassen. Die Fahrerlaubnisklassen, alt und neu, überschneiden sich daher.
Führerscheinklassen im Überblick
Fahrzeuge | Führerscheinklasse |
---|---|
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Höchstgeschwindigkeit 45km/h) | AM |
Zweirädrige Krafträder (Motorleistung max. 11 kW, Verhältnis von Leistung und Gewicht max. 0,1 kW/kg), dreirädrige Kraftfahrzeuge (Leistung max. 15 kW) | A1 |
Zweirädrige Krafträder (Motorleistung max. 35 kw, Verhältnis von Leistung und Gewicht max. 0,2 kW/kg) | A2 |
Zweirädrige Krafträder (Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h), dreirädrige Kraftfahrzeuge (Leistung über 15 kW | A |
Kraftfahrzeuge mit Anhänger (max. neun Personen, Gesamtmasse bis 3500 kg) | B, BF17 |
Kraftfahrzeuge mit Anhänger (Anhänger bis zu 3500 kg) | BE |
Kraftfahrzeuge mit Anhänger (Gesamtmasse zwischen 3500 und 7500 kg, max. neun Personen, | C1 |
Fahrzeuge der Klasse C1 und B mit Anhänger (Gesamtmasse zwischen 3500 und 12000 kg, max. neun Personen) | C1E |
Zugfahrzeuge mit Anhänger (Gesamtmasse über 3500 kg, Anhänger max. 750 kg, max. neun Personen) | C |
Zugfahrzeuge (Gesamtmasse mehr als 750 kg) | CE |
Fahrzeuge für Personenbeförderung (Länge max. acht Meter, max. acht bis 16 Personen plus Fahrer, Gesamtmasse des Anhängers max. 750 kg) | D1 |
Fahrzeuge der Klasse D1 plus Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtmasse | D1E |
Fahrzeuge zur Personenbeförderung (mehr als neun Personen, Anhänger max. 750 kg) | D |
Fahrzeuge der Klasse D plus Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtmasse | DE |
Zugmaschinen (max. 60 km/h), selbstfahrende Arbeitsmaschinen für Land- und Forstwirtschaft (max. 40 km/h) | T |
Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h), selbstfahrende Arbeitsmaschinen (max. 25 km/h) | L |
Mofas (Höchstgeschwindigkeit 25 km/h, Hubraum max. 50 ccm), Leichtmofas (Höchstgeschwindigkeit 20 km/h, Hubraum max. 30 ccm), elektronische Mobilitätshilfen (Höchstgeschwindigkeit 20 km/h) | M (M ist keine reguläre Führerscheinklasse) |
Weiterführende Ratgeber zu speziellen Führerscheinen
Alte und neue Führerscheinklassen: Kosten und Gültigkeit
Außerdem beinhaltet die neue Richtlinie eine Änderung der Gültigkeitsdauer von Führerscheinen. Der Führerschein ist nun 15 Jahre gültig. Eine neue Beantragung kostet 24 Euro. Allerdings betrifft diese Regelung nur Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind. Trotzdem muss auch jeder Führerschein, der vor diesem Datum erworben worden ist, bis 2033 gegen einen neuen Führerschein eingetauscht werden, der dann ebenfalls alle 15 Jahre neu beantragt werden muss.
Neue Führerscheinklassen in Deutschland in der Übersicht
Die Führerscheinklassen weisen unterschiedliche Beschränkungen und Mindestalter auf. Auch die Fahrzeuge der verschiedenen Klassen differieren hinsichtlich ihrer Merkmale. Im folgenden Text wird eine Übersicht über die unterschiedlichen Klassen geboten.
Führerscheinklassen AM, A1, A2 und A
Diese Klassen gelten unter anderem für Kleinkrafträder. Die Führerscheinklasse AM bezeichnet die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge mit zwei oder drei Rädern sowie für Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern. All diese Fahrzeuge dürfen nur eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h aufweisen. Der Hubraum darf 50 ccm nicht überschreiten. Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis AM beträgt 16 Jahre.
In den Bundesländern Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen ist noch bis Ende April 2018 eine Sonderregelung in Kraft. Hier dürfen Jugendliche schon ab 15 Jahren den Führerschein Klasse AM erwerben.Eine wichtige Neuerung bei der Fahrerlaubnisklasse A1 stellt der Wegfall der Geschwindigkeitsbegrenzung dar. Bis zum 19. Januar 2013 durften Fahrzeuge von Fahrern unter 18 Jahren die Geschwindigkeit von 80 km/h nicht überschreiten. Außerdem darf das Leistungsgewicht von Krafträdern nun nicht mehr als 0,1 kW/kg betragen. A1 ist die Fahrerlaubnis für Krafträder, die einen Hubraum von maximal 125 ccm sowie eine Motorleistung von höchstens 11 kW aufweisen. Darüber hinaus umfasst sie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Höchstleistung von 15 kW bzw. einem Hubraum, der nicht größer als 50 ccm ist.
Die Klasse A1 darf bereits ab 16 Jahren erworben werden. Fahrer, welche die Fahrerlaubnis A1 mindestens zwei Jahre lang besitzen, können nach einer praktischen Prüfung auch die Führerscheinklasse A2 erwerben.
Für den Erwerb der Führerscheinklasse A2 ist das Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben. Diese Klasse ist gültig für Krafträder mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW, deren Leistungsgewicht nicht mehr als 0,2 kW/kg beträgt. Wer einen Führerschein der Klasse A2 besitzt, ist zum Fahren von Fahrzeugen der Klasse A1 und AM berechtigt.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A darf der Inhaber Krafträder fahren, deren Höchstgeschwindigkeit bei über 45 km/h liegt und die einen Hubraum mit mehr als 50 ccm aufweisen. Sie erfasst auch Kraftfahrzeuge mit drei Rädern, die eine Leistung von mehr als 15 kW erbringen.
Für den Erwerb dieser Führerscheinklasse gilt ein Mindestalter von 20 Jahren.
Die Führerscheinklasse A beinhaltet das Recht, Fahrzeuge der Klassen AM, A1 und A2 zu fahren.
Führerscheinklassen B, BE, C1, C1E, C und CE
Kraftfahrzeuge, die mit der Führerscheinklasse B gefahren werden dürfen, sind folgendermaßen definiert: Sie bieten maximal neun Personen Platz und weisen eine Gesamtmasse auf, die 3500 kg nicht übersteigt. In diesem Gewicht ist ein Anhänger eingeschlossen. Dieser darf allerdings nicht schwerer als 750 kg sein. Nach der neuen europäischen Regelung muss in diesem Fall für einen Anhänger kein zusätzlicher Führerschein mehr erworben werden. Das erforderliche Mindestalter für die Fahrerlaubnis Klasse B liegt bei 18 Jahren.
Im Unterschied zur Führerscheinklasse B berechtigt die Klasse BE den Inhaber dazu, einen Anhänger mitzuführen, dessen Gesamtmasse zwischen 750 und 3500 kg liegen darf. Auch hier ist das Mindestalter 18 Jahre.
Im Übrigen: Seit dem 1.1.2020 können Sie mit der Führerscheinerweiterung B196 auch kleinere Motorräder der Klasse A1 fahren. Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Video:
Unter den Klassen ist die Fahrerlaubnisklasse C1 diejenige, welche alle Fahrzeuge einschließt, die ein Minimalgewicht von 3500 kg und eine zulässige Gesamtmasse von 7500 kg aufweisen. Der Anhänger darf nicht mehr als 750 kg wiegen. Die Anzahl der Sitzplätze ist auf neun begrenzt. C1 kann erst mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres erworben werden. Eine Erweiterung von C1 ist die Klasse C1E.
Der Besitz eines Führerscheins der Klasse C1E erlaubt das Fahren von Fahrzeugen der Klassen C1 und B plus einem Anhänger. Die Gesamtmasse muss jeweils zwischen 3500 und 12000 kg liegen. Das erforderliche Mindestalter für C1E beträgt 18 Jahre.
Eine Fahrerlaubnis der Klasse C kann erst mit 21 Jahren direkt erworben werden. Wenn der Führerschein für eine entsprechende Ausbildung benötigt wird, ist dies auch ab 18 Jahren möglich. Ein Zugfahrzeug, das in die Klasse C fällt, ist schwerer als 3500 kg, ein Anhänger überschreitet das Gewicht von 750 kg nicht. Es sind nur Plätze für maximal neun Personen vorhanden.
Die Führerscheinklasse CE entspricht einer Fahrerlaubnis für einen Lastkraftwagen mit Anhänger bzw. Sattelanhänger, also einem Zugfahrzeug. Dieses Zugfahrzeug muss jeweils mehr als 750 kg wiegen.
Führerscheinklassen D1, D1E, D und DE
Die Fahrerlaubnisklasse D1 umfasst Fahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen. Diese Fahrzeuge dürfen nicht länger als 8 m sein und nur eine Anzahl von 8 bis 16 Personen, zusätzlich zum Fahrer, befördern. Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht schwerer als 750 kg sein.
Der direkte Einstieg in diese Führerscheinklasse ist erst ab 21 Jahren möglich. Im Fall einer Berufsausbildung in diesem Bereich können auch 18-Jährige die Fahrerlaubnis machen. Für Besitzer eines Führerscheins der Klasse D ist die Fahrerlaubnis D1E interessant.
Klasse D1E stellt eine Erweiterung der Fahrerlaubnis D1 dar. Inhaber eines Führerscheins der Klasse D1E dürfen zusätzlich zu einem Fahrzeug der Klasse D1 einen Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 750 kg mitführen.
Für die Personenbeförderung von mehr als neun Personen ist ein Führerschein der Klasse D nötig. Zusätzlich dazu darf mit diesem Führerschein ein Anhänger von nicht mehr als 750 kg Gewicht mitgeführt werden. Unter besonderen Umständen ist der Erwerb dieses Führerscheins ab 18 Jahren möglich.
Der Besitz der Führerscheinklasse DE erlaubt das Fahren aller Fahrzeuge, die der Klasse D untergeordnet sind, plus eines Anhängers von mehr als 750 kg.
Führerscheinklassen T und L
T und L bezeichnen Klassen für spezielle Fahrzeuge. Dabei unterscheiden sich die zugelassenen Fahrzeuge der beiden Klassen nur minimal. Unter T fallen Fahrzeuge für Land- und Forstwirtschaft. Dazu gehören unter anderem Zugmaschinen und Futtermischwagen. Sofern es sich dabei um selbstfahrende Fahrzeuge handelt, ist eine maximale Geschwindigkeit von 40 km/h vorgeschrieben.
Bei Fahrern, die noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben, darf die Höchstgeschwindigkeit ebenfalls nur 40 km/h betragen. Die Fahrerlaubnis der Klasse T kann bereits mit 16 Jahren erworben werden.
Die Klasse L gilt für dieselben Fahrzeuge, allerdings teilweise mit einer Höchstgeschwindigkeit von nur 25 km/h.
Erwin meint
11. Februar 2022 at 19:41
Mein Geburtsdatum:20.02.1938,Führerschein:Alter Einser am 19.03.1954,Alter Zweier am 09.10.1959,nach Gesundheitsprüfung neuer CE erworben und deshalb neue Scheckkartenform, Ablauf am 25.10.2005 noch nie Probleme irgendwelcher Art gehabt.Neuer Führerschein am 14.01.2004 ausgestellt mit Einträgen:A1,A,B,M,L,Zusatz:174 und 175,T,1201.ICH Bitte um Mitteilung,was ich alles fahren darf.
Im voraus herzlichen Dank.
Mit freundlichem Gruß Erwin R.
Markus G. meint
22. September 2021 at 16:30
Führerscheinklasse L
Mein Sohn hat den Führerschein B erworben und somit auch die Klasse L. Allerdings ist die Klasse L auf „landwirtschaftliche Fahrten“ beschränkt.
Darf er nun mit dem Traktor (1120 kg) mit schwarzer Nummer angemeldet fahren? Darf er mit einen Anhänger (zGG 3,5 t) mit ebenfalls schwarzer Nummer fahren? Wie kann bei Leerfahrten der landwirtschaftliche Zweck nachgewiesen werden?
Welche Strafe droht wenn man keine landwirtschaftlichen Zweck hat?
Gerhard U meint
1. September 2021 at 1:45
hallo
ich heise Gerhard gb 30.10.1958
Frage
Darf ich ein klein Mobil mit 45 km ohne Farerlaubnis Fahren !
den bei mir geht es nicht ums Fahren sondern um Mobilität im Altag.
ich weiß nur das Personen die vor 1965 geboren sind für Farzeuge bis 25 km keine Erlaubnis brauchen!
Eine ausgibige Antwort wäre für mich sehr wichtich.
mfg
Vitalij meint
7. März 2021 at 13:52
Lieber Geldbusskatalog.de,
nach mehreren Anfragen über was man mit der B klasse führen darf, gelten ALLE Dreirad Fahrzeuge.
Was ist aber mit einen Motorrad mit Beiwagen, darf man den auch mit B Klasse führen?
Schöne Grüße
Vitalij K.
Friedel meint
2. September 2020 at 9:05
Hallo darf ich mit dem CE Fürherschein einen Bus von A nach B Überführen der alls Wohnmobil umgebaut wird
Eduard J. meint
2. Mai 2020 at 12:11
Hallo!
Ich habe den Führerschein der Klasse 1. Welches Mofa, Moped oder Motorrad darf ich damit fahren?
Michael W. meint
29. August 2018 at 11:49
Ich transportiere 7-8 Kinder zur Schule und fahre auch noch Leute von einen Punkt zum anderen.ich verdiene damit Geld muss ich da einen Personenbeförderung, Ortskundeprüfung oder einen Taxi schein haben.Ich bitte um eine Antwort wie das Gesetz lautet. Danke im voraus.M.W.
bussgeldkatalog.de meint
13. September 2018 at 9:55
Hallo Michael W.,
gewerbliche Personenbeförderung bedarf i.d.R. immer eines P-Scheins!
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Guenter meint
25. Februar 2018 at 21:12
Ich habe die Führerscheinklassen BE-C1E-CE-MSL,seit 11.1981,hatte zuvor seit 1973 schon den B schein durch Bundeswehr gehabt. Durch einen Unfall 77 weg, und einfach wieder neu gemacht. Frage darf ich auch bis 125 cm ,oder 100cm Roller fahren ohne das ich einen A1 oder A-A2 machen müsste.Früher hatte ich ja auch mit B eine Herkules K80 fahren dürfen??Wäre toll wenn das positive wäre, dann müsste ich mit fast 67.Jahren nicht noch mal in die Fahrschule,da ich ja die letzten 35.Jahre nur International mit LKW Hängerzug unterwegs war. Vielen dank schon mal für eure Antwort.Mein GEB:03.06.1951
bussgeldkatalog.de meint
23. April 2018 at 10:26
Hallo Guenter,
wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Führerscheinstelle.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Alexander meint
20. September 2017 at 23:07
Hallo habe am 5.9.2012 meinen Führerschein klasse b bekommen und darf ich da trike fahren damit oder nicht? danke
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2017 at 11:58
Hallo Alexander,
da Sie Ihren B-Führerschein vor 2013 erworben haben, dürfen Sie damit alle dreirädigen Kraftfahrzeuge führen.
Das Team von bussgeldkatalog.de