Kurz & knapp: Welche Fahrzeuge können mit dem D1-Führerschein gefahren werden?
Inhaber der Führerscheinklasse D1 können bis zu weitere 16 Personen befördern.
Die Fahrzeuglänge darf maximal 8 m betragen.
Ein Anhänger darf nicht schwerer als 750 kg sein.
Was können Sie mit dem D1-Führerschein fahren?
Inhaltsverzeichnis
Die D-Klassen D1, D1E, D und DE sind die Führerscheinklassen, welche zum Fahren von Bussen berechtigen. Die Führerscheinklasse D1 ist quasi der Einstieg. Mit ihr kann der Führerscheininhaber Kraftfahrzeuge fahren, die für die Beförderung von 8 bis 16 Personen gebaut sind (der Fahrer ist in dieser Zahl nicht enthalten).
Seit dem 19. Januar 2013 ist allerdings nicht mehr die Zahl der im Fahrzeug vorhandenen Sitzplätze entscheidend, sondern die Konzeption des Herstellers.
Die Kraftfahrzeuge dürfen eine Länge von maximal 8 Metern aufweisen. Ein Anhänger ist möglich, solange seine zulässige Gesamtmasse 750 kg nicht überschreitet.
Welche Voraussetzungen gelten für den Führerschein der Klasse D1?
Das Mindestalter für die Fahrerlaubnis D1 beträgt 21 Jahre. Allerdings sind für bestimmte Berufe Ausnahmen beim Mindestalter vorgesehen. Personen, die sich in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb befinden, können den Führerschein der Kategorie D1 bereits erwerben, sobald sie 18 Jahre alt sind.
Eine weitere Voraussetzung für den Busführerschein D1 ist der Vorbesitz eines Führerscheins der Klasse B. Zusätzlich zu diesem Vorbesitz müssen Anwärter auf den Führerschein D1 eine Bescheinigung über einen Sehtest, ein ärztliches Gutachten und das Gutachten eines Arbeitsmediziners zur Belastungsfähigkeit vorweisen können. Wie bei anderen Führerscheinklassen ist außerdem die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs verbindlich.
Ein D1-Führerschein ist grundsätzlich nur für fünf Jahre gültig. Zur Verlängerung muss der Inhaber nach fünf Jahren ein positives ärztliches Gutachten vorlegen.
Führerschein D1 in der Schweiz und in Österreich
In der Schweiz bleibt die Fahrerlaubnis D1 nur ein Jahr lang gültig. Danach kann sie aber in einen Schweizer Führerschein umgetauscht werden. Ähnlich verhält es sich in einem anderen Nachbarland Deutschlands. Der Führerschein D1 ist in Österreich ebenfalls gültig. Das ermöglicht Busfahrern einen beruflichen Wechsel über die Ländergrenzen hinweg.
Ausbildung und Prüfung für den Busführerschein D1
Der theoretische Unterricht in der Fahrschule für die Klasse D1 besteht aus den Stunden für den Grundstoff und für zusätzliche Kenntnisse speziell zum Führen eines Busses. Die Anzahl der praktischen Übungsstunden orientiert sich wie bei anderen Klassen an der bereits vorhanden Fahrroutine. Schüler, welche einen Führerschein der Klasse B oder C1 länger als zwei Jahre besitzen, müssen weniger Stunden absolvieren. Die folgende Übersicht verdeutlicht diesen Umstand:
B oder C1 (länger als zwei Jahre) | B oder C1 (bis zu zwei Jahren) | Art der Fahrstunden |
---|---|---|
16 | 41 | Übungsstunde |
8 | 19 | Überlandfahrt |
4 | 12 | Autobahnfahrt |
4 | 7 | Nachtfahrt |
Die praktische Prüfung dauert in der Regel 75 Minuten.
Führerschein D1 und die Kosten
Die für den D1-Führerschein anfallenden Kosten variieren nach Region und nach Fahrschule. Sie liegen generell zwischen 4200 und 4500 Euro. Damit verursacht ein Führerschein der Klasse D1 recht hohe Kosten. Ein Vergleich verschiedener Angebote von Fahrschulen ist daher empfehlenswert.
Arnd meint
18. November 2018 at 22:08
Ich bin seit 1988 im Besitz der alten Führerscheinklassen 1,1a,1b,2,3,4 und 5.
Letztes Jahr hab ich eine Alkoholfahrt begangen, aus Beruflichen wie Privaten Problemen wonach mir
1 Jahr der Führerschein entzogen wurde. Ich habe alle Möglichkeiten genutzt, stationäre Behandlung, Verkehrspsychologe, 1 jährige Abstinenzkontrollen jetzt auch Sehtest und Hausärztliche Untersuchung.
Meine Frage wäre: Bekomm ich alle meine Klassen zurück sowie Bus ohne Fahrgastbeförderung der Klassen D,D1,D1E und DE
Ich würde mich über Ihre Hilfe freuen und bedanke mich im vorraus.
bussgeldkatalog.de meint
19. November 2018 at 9:56
Hallo Arnd,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de