Kurz & knapp: C-Führerschein
Das Mindestalter für den Lkw-Führerschein liegt bei 18 bzw. 21 Jahren. Befinden Sie sich in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer, dürfen Sie bereits ab 18 Jahren im Rahmen der Ausbildung Lkw fahren. Ab 21 Jahren ist Ihnen dies dann ohne Einschränkungen gestattet.
Der klassische Lkw-Führerschein ermöglicht es dem Inhaber, alle Kfz (außer Motorräder und Busse) zu fahren, die schwerer als 3,5 t sind. Angekoppelte Anhänger dürfen eine zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg haben.
Bei einem Führerschein der Klasse C können Kosten von insgesamt ca. 2.000 Euro entstehen. Wie viel welcher Kostenpunkt in etwa verursacht, können Sie in dieser Tabelle nachlesen.
Führerschein der Klasse C: „Was darf ich fahren?“
Inhaltsverzeichnis
Wie die anderen C-Klassen gehört C zu den Lkw-Führerscheinen. Er ist eine notwendige Voraussetzung für eine Arbeit als Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterverkehr auf der Straße. Gefahren werden dürfen mit dem C-Führerschein alle Fahrzeuge, deren zulässige Gesamtmasse 3500 kg übersteigt. Ausnahmen bilden Kfz der Klassen A, A1, A2 und AM. Außerdem sind die Fahrzeuge auf solche beschränkt, die für maximal neun Personen (inklusive Fahrer) ausgelegt sind. Lkw mit mehr als 3500 kg Gewicht weisen meist 7500 kg auf, weshalb der Lkw-Führerschein der Klasse C auch oft „7,5-t(Tonnen)-Führerschein“ genannt wird.
Voraussetzungen für die Führerscheinklasse C
Nicht jeder kann einen Antrag auf die Klasse C stellen. Der Besitz eines Führerscheins der Klasse B ist eine der Bedingungen. Das Mindestalter für den Lkw-Führerschein liegt bei 18 bzw. 21 Jahren. Auszubildende, die einen Abschluss als Berufskraftfahrer anstreben bzw. bereits die entsprechende Grundqualifikation erworben haben, dürfen bereits ab einem Mindestalter von 18 Jahren im Rahmen dieser Ausbildung fahren. Doch erst Personen, die 21 Jahre alt sind, dürfen ohne Einschränkungen Güter befördern.
Im Interesse der Verkehrssicherheit werden Bewerber auf den Lkw-Führerschein auf ihre gesundheitliche Verfassung und insbesondere auf ihr Sehvermögen untersucht. Der Bewerber muss eine allgemeine ärztliche und eine augenärztliche Bescheinigung vorlegen, bevor er die Fahrerlaubnis der Klasse C erhält.
Ärztliche Untersuchung für den Lkw-Führerschein
Die ärztliche Untersuchung für die Fahrerlaubnis der Klasse C betrifft verschiedene Bereiche, die folgendermaßen zusammengefasst werden können:
- Allgemeiner Gesundheitszustand: Hierzu zählen beispielsweise das Hörvermögen, der Blutdruck und der Zustand von Herz und Nieren.
- Mögliche Suchterkrankungen: Der Arzt ist angehalten, auf Anzeichen einer Suchterkrankung zu achten, z. B. auf Alkoholismus. Dies wäre ein Ausschlusskriterium für den Betroffenen.
- Andere körperliche Einschränkungen: Auch die Vorgeschichte des Patienten ist wichtig. Der Arzt soll ermitteln, ob z. B. aufgrund eines Unfalls Folgeschäden auftreten, welche die Fahreignung gefährden.
Beim Sehtest wiederum wird unter anderem untersucht, wie gut das räumliche Sehen, die Farbwahrnehmung und die allgemeine Sehleistung der Augen sind. Erforderlich ist eine Leistung von mindestens 80 Prozent auf jedem Auge. Brillenträger, die mehr als +8,0 Dioptrien aufweisen, müssen Kontaktlinsen tragen.
Im folgenden Kapitel soll es um die für den Führerschein der Klasse C notwendigen Kosten gehen.
Kosten für den Führerschein der Klasse C
Die Kosten für den Lkw-Führerschein können, wie auch bei anderen Führerscheinklassen, nicht eindeutig in Form einer Zahl angegeben werden. Es existieren keine festen Preise für den Führerschein der Klasse C. Daher unterschieden sich für den Lkw-Führerschein die Kosten von Fahrschule zu Fahrschule und auch von Ort zu Ort. Ein Vergleich kann sich deshalb lohnen.
Der finanzielle Aufwand richtet sich auch nach der Anzahl der Fahrstunden, die individuell für die Ausbildung benötigt werden. Im Folgenden ist eine Auflistung der für den C-Führerschein relevanten Kosten zu sehen, bei der ungefähre Angaben gemacht werden:
Kostenpunkte | Kosten |
---|---|
Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und ärztliches Gutachten | ca. 300 € |
Passbild | 3 - 12 € |
Antrag auf Klasse C | 40 - 80 € |
Anmeldegebühr in der Fahrschule (variabel) | ab 150 € |
Theorieunterricht | 400 € |
Sonderfahrten (Pflichtstunden) | ab 60 € pro Fahrstunde |
Theoretische Prüfung | ca. 20 € |
Praktische Prüfung | ca. 140 € |
Insgesamt | ca. 2.000 € |
Bernd H meint
10. Februar 2023 at 23:36
Hallo zusammen.
Ich habe meinen Führerschein 1984 noch zu DDR Zeiten für alle Klassen einzeln gemacht, und ihn auch privat bezahlt. Auf meinem Führerschein stand unbefristet. Ich fahre ca. 39Jahre unfallfrei .
Nun im Zuge der Umtauschpflicht, mein Jahrgang (61) ist drann,
stelle ich mit Entsetzen fest, dass die Klasse C als auch CE nicht eingetragen wurde. Fühle mich wie enteignet und diskriminiert.
Auf Nachfrage bei der Führerscheinstelle heißt es, ich sei zu alt.
Muß ich dies so hinnehmen?
Rudi meint
1. Dezember 2023 at 13:37
Meines wissen nach sind Führerscheine, sogenannte Besitzschutz.
Das bedeutet das alle Führerscheine für den privaten gebrauch gültig sind.
Ausnahme, C1/CE1 & C/CE dürfen nicht für gewerbliche Transport eingesetzt werden. Ausnahme mit dem Eintrag unter CE (95 mit Ablaufdatum nach fünf Jahren)
Ich bin 71 Jahre und mein CE ist für gewerbliche Transporte bis Ende 2025, danach nur für private Fahrten gültig
Steffi meint
1. Dezember 2021 at 21:04
Ich bin aktuell bis nächstes Jahr Juni noch in der Probezeitverlängerung, mit absolviertem Aufbauseminar und einem Punkt in Flensburg.
Nun möchte ich mit dem LKW Führerschein beginnen.
Hat die Probezeitverlängerung darauf Einfluss, oder kann ich ganz normal mit dem LKW Führerschein beginnen?
Erdogan meint
26. Juni 2021 at 1:05
Wie viele Punkte darf mann in Flensburg haben um Lkw führerschein zu machen ?
Sven meint
20. Juli 2020 at 12:32
Hi, eine Frage. Mir wurde vor 20Jahren der FS eingezogen, muss also Theorie und Praxis Prüfung machen laut Führerscheinstelle. Leider fehlte mir das Geld dafür, jetzt hab ich einen Job angeboten bekommen als Lkw Fahrer. Kann ich die Fahrschule für Lkw trotz das mir der PKW-schein fehlt machen?
bussgeldkatalog.de meint
15. September 2020 at 15:54
Hallo Sven,
der Besitz eines Führerscheins der Klasse B ist für den Erwerb des Lkw-Führerschein der Klasse C Pflicht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Niyazi meint
17. Juli 2020 at 2:44
Hallo,
ich habe B, C1, C1e und CE aber keine C. Welche Pflichtfahrten muss ich nachmachen um die Fahrerlaubnisklasse C zu erlangen? Außerdem irritiert es mich wenn ich lese dass, ‚für dıe Fahrerlaubnısklasse CE, der Vorbesitz der Klasse C erforderlich“. Warum ist es bei mir umgekehrt (habe CE aber nichr C).
Danke im Voraus
Michael meint
13. Februar 2020 at 21:39
Hallo. Was führ ein Führerschein braucht man um ein Wohnmobil mit 8700 kg zu fûhren?
bussgeldkatalog.de meint
17. April 2020 at 15:51
Hallo Michael,
um ein Wohnmobil mit mehr als 7,5 t führen zu dürfen, benötigen Sie die Klasse C.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Klaus meint
24. Mai 2020 at 21:44
Ein Wohnmobil >7,49t entspricht einem LKW, d.h. FS C wird benötigt, nicht CE. Er fährt quasi nur die Zugmaschine ohne Hänger. LG Klaus
bussgeldkatalog.de meint
30. Juni 2020 at 12:42
Hallo Klaus,
danke für die Anmerkung. Wir haben diesen Punkt entsprechend angepasst.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Markus meint
17. November 2019 at 13:18
Suche Sponsor für die Klassen CE wohin kann ich mich wenden ???…
Markus meint
17. November 2019 at 13:13
Muss Führerschein neu machen. Bin Substituiert mit Subutex. Kann ich den CE trotzdem machen?
Oliver meint
7. Oktober 2019 at 19:07
Hallo an das busgeldkatalog.de team
Was darf ich fahren, mit B/C1E/CE79
GEMACHT 02.1998
Danke für Hilfe.
Oliver meint
8. Oktober 2019 at 13:51
Hallo liebes busgeldkatalog.de team
Habe gerade gesehen mir ist ein kleiner Fehler unterlaufen.
Ich bin im Besitz der Klassen BE/C1E/CE79
Mit aktueller 95
GEMACHT 02.1998
Würde gerne wissen was ich damit bewegen darf..
Vielen Dank
Thomas meint
19. August 2019 at 14:16
Ein hallo an das bussgeldkatalog.de Team
Diese ganze Klassen und Zeitraum der Erlaubnis Erteilung verwirren etwas. Ich habe 1976 die klassen A, B und C gemacht. Was kann ich mit dieser Klasse C alles fahren ?
im Internet kann man nachlesen, alles über 3,5 t. Heißt das auch einen Sattelschlepper mit 40 t ?
Würde ich nie machen, die Frage ist aber interessant.
Vielen Dank
Thomas
bussgeldkatalog.de meint
30. August 2019 at 9:18
Hallo Thomas,
die Führerschienklasse C gab es 1976 nur in der DDR. Diese beinhaltet folgende neue Führerscheinklassen: A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L. Allerdings gilt es zusätzlich die Sogenannten Schlüsselzahlen zu berücksichtigen, welche die Klassen einschränken oder erweitern. So berechtigt die Schlüsselzahl CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3) zum Führen Zügen mit drei Achsen mit einem Zugfahrzeug der Klasse C1. Diese dürfen dann über ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 12 t verfügen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Patryk meint
16. Oktober 2018 at 15:28
Kann ich auch große lkw fahren über 7,5 t wenn ich nur einen fuhrerscheinklasse c habe ??
Tommy meint
23. Februar 2019 at 19:02
JA ! Mit Klasse C kann ALLES über 3,5 t gefahren werden. Nur mit C1 gilt die Begrenzung auf max. 7,5 t !
Tarik meint
17. August 2018 at 9:38
Servus,
ich habe FS kl.B seit 2001.
Kann ich machen sofort für klasse CE oder ich muss erste machen für C1?
Und wie lange dauer praktikum und wie viel kostet. Danke
Sorry für schlechte deutsch. Schöne Tag
bussgeldkatalog.de meint
10. September 2018 at 10:15
Hallo Tarik,
es besteht die Möglichkeit die Führerscheinklasse CE gleichzeitig mit der Klasse C zu absolvieren. Welche Kosten dabei anfallen und wie lange die Ausbildung dauert, sollten Sie direkt bei der Fahrschule erfragen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Halil meint
14. Juli 2018 at 21:47
Wie viele Punkte darf ich maximal in Flensburg haben, damit ich den LKW Führerschein machen kann
bussgeldkatalog.de meint
13. August 2018 at 9:03
Hallo Halil,
Sie sollten den Führerschein trotz vorheriger Punkte absolvieren können. Bedenken Sie, dass mit dem achten Punkt der Fahrerlaubnisentzug folgt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Busmaxe meint
13. Mai 2018 at 22:32
Hallo,
Ich habe eine kurze allgemeine Frage bezüglich LKW Führerschein & Busfahren.
Ich habe in naher Zukunft vor, mir einen alten Bus zu kaufen, diesen wieder aufzubauen und zu einer Art Wohnmobil umzubauen. Kann ich diesen Bus dann bereits mit einem LKW Führerschein fahren oder brauche ich dafür einen Busführerschein?
lg Busmaxe
bussgeldkatalog.de meint
14. Mai 2018 at 9:06
Hallo,
in der Regel sollte in Ihrem geschilderten Fall ein entsprechender Lkw-Führerschein ausreichen. Wenden Sie sich ggf. an die zuständige Führerscheinstelle.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Nebeltau meint
8. Mai 2018 at 19:59
Ich hab da mal eine frage und zwar mit welchem führerschein darf ich denn einen Traktor mit 40km/h und zweiachsrigen Anhänger fahren? Der Anhänger wäre belastbar bis 7 to.
Ich bitte um Antwort
bussgeldkatalog.de meint
14. Mai 2018 at 9:11
Hallo,
die Führerscheinklasse T erlaubt das Führen von Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h sowie die Nutzung von Anhängern. Wenden Sie sich ggf. an die zuständige Führerscheinstelle.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Tami meint
15. April 2018 at 13:19
Hat jemanden über deutsche Sprachprüfung bei Erwerb d. Führerschein Klasse C, CE gehört?
Mein man und ich waren gestern in Arbeits Agentur. Die meinen, eine wichtige Voraussetzung für Erwerb d. Führerschein Kategorie C, CE sind deutsche Sprach-Kentnisse. Wir kriegen sogar einen Prüfungstermin in Abreits Agentur. Ist das wirklich so, oder ist es nur eine vorgeschobene Argument uns nicht zu finanzieren ???
Ich hebe mein Führerschein rusisch gemacht. Wäre ich sehr dankbar, wenn jemanden mich antwortet. Vielen dank
bussgeldkatalog.de meint
7. Mai 2018 at 9:25
Hallo Tami,
wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Dort kann man Ihnen die notwendigen Voraussetzungen nennen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Guido K. meint
28. März 2018 at 9:28
Mir wurde zugetragen das ein Fahrer mit nur der Führerscheinklasse C von seinem Chef mit einen Lkw mit einer Anhängerkupplung, für mehr als 750kg, auf Tour geschickt. Er wurde von der Pol angehalten und die weiter fahrt wurde untersagt und er musste ein Bußgeld bezahlen weil er kein CE hatte. ( er ist ohne Anhänger gefahren)
Nachti meint
27. Februar 2018 at 5:26
Ich habe ein Antrag bei Arbeitsamt gestehlt für Führerschein CE. Nach Ärztliche Test von Arbeitsamt haben die abgesagt auf Grund „frühere Erkrankung “ , weil ich letze Jahr mal bei Psychologe wahr und Antidepressiva bekommen habe. Jetzt nehme gar keine Medikamente und brauche keine. Frage : ist das gerecht? Und was kann ich da machen?
bussgeldkatalog.de meint
23. April 2018 at 9:19
Hallo Nachti,
ob sich in Ihrem Fall rechtliche Schritte lohnen, sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Reinhard H. meint
10. Januar 2018 at 17:56
Ich habe mein DDR LKW-Führerschein, 1979 bei der GST als Militärkraftfahrer gemacht. 1984 wurde er gegen die Klasse 2 in Westberlin umgetauscht. 1992 Entzug,jetzt die B-Klasse gemacht.Die Frage ist, bin ich nicht eigentlich berechtigt, bis 7,5 T zu fahren.?
MfG
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2018 at 11:45
Hallo Reinhard,
Sie sind dazu berechtigt, diejenigen Fahrzeugklassen zu führen, die in Ihrem Führerschein eingetragen sind. Bei Fragen können Sie sich an die Führerscheinstelle wenden.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Artjom meint
6. Dezember 2017 at 18:52
Hallo,
Ich hätte eine frage zum C oder CE Fürerschein. Mir ist nicht klar ob mit dem Erwerb dieser Führerscheinklassen auch PKWs mit anhänger über 750kg (BE) befördert werden dürfen. Ich wäre für eine aufklärung dankbar.
Grüße
Artjom
bussgeldkatalog.de meint
11. Dezember 2017 at 13:04
Hallo Artjom,
mit dem C-Führerschein dürfen Anhänger nicht mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse haben. Erst mit der Führerscheinklasse CE dürfen Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Anonym meint
12. Januar 2018 at 10:24
bussgeldkatalog.de hat leider die Fragestellung nicht richtig gelesen.
1. Auch mit der Klasse B darfst du Anhänger mit über 750 kg zulässigem Gesamzgewicht fahren. Das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns darf dabei nur 3,5 to nicht überschreiten. Die 750kg Regelung bezieht sich darauf, dass du diese auch fahren darfst wenn dein PKW schon 3,5 to zulässiges Gesamtgewicht hat.
2. In der Klasse CE ist die Klasse BE enthalten.
Gruß
okmuc meint
23. Juli 2019 at 9:59
Zitat: „Auch mit der Klasse B darfst du Anhänger mit über 750 kg zulässigem Gesamzgewicht fahren. …“ aber nur
…wenn die >Leermasse< des Zugfahrzeuges größer ist als die zulässige Ges.-Masse des Anhängers ist UND dabei das Gespann, bestehend aus Zugfahrzeug + Anhänger, nicht mehr als 3,5to wiegt.
Bsp: Zugfahrzeug BMW/Audi/MB/Toyota/usw (Leermasse = 2.100kg) + Anhänger (zulässige Ges.-Masse = 1.350kg) = Ges.-Masse des Zuges = 3.450kg und damit kleiner als 3,5to. Kombination also mit FS-Kl. "B" fahrbar.
Anm.: In der Leermasse des Zugfahrzeuges ist der Fahrer mit 75kg enthalten. Es dürfen (sollten) sich jetzt aber nicht 4 Personen + Gepäck (nochmal 300-500kg zusätzlich) in Zugfahrzeug befinden. Nach den reinen "Papier"-Werten würde das funktionieren. Wenn bei einer Kontrolle der Zug aber gewogen würde, seid ihr aber über 3,5to. Das wäre nicht zulässig. Also, Kl. "B" Inhaber, immer auf die Gewichte achten.
Deno meint
14. Februar 2021 at 20:59
Das stimmt so nicht es gilt immer das eingetragene Zulässige Gesamtgewicht plus das Zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.
Und wenn Du nur B hast darfst Du bei 3,49to Zugfahrzeug nichts mehr dranhängen. Dafür brauchst Du die Belehrung B96 und dann darfst Du bis 4,25to Zulässiges Gesamtgewicht fahren.
LG
Deno
Dan meint
8. Juni 2021 at 11:27
Weswegen man schlauerweise die Kombination nur mit zulässiger Gesamtmasse bemisst, nicht mit Leermassen. Dann kann dieses Problem gar nicht entstehen. Wenn man mit Passagieren darüber kommt hat man so oder so ein Problem… Dann wird man auch mit nur einem Auto entsprechend mit Bußgeld versehen.
Dirk F meint
8. September 2017 at 20:13
Entschuldigung, was ist denn das für ein Unsinn? Wenn von C gesprochen wird, „ist eigentlich die Führerscheinklasse C1 gemeint“? Hä??? Wenn von grün gesprochen wird, ist eigentlich gelb gemeint? Tut mir leid, aber das ist völliger Bullshit! Wenn von C gesprochen wird, ist gerade eben nicht C1 gemeint, sondern eine ganz andere Führerscheinklasse, die explizit (auch) den Bereich abdeckt, wo C1 aufhört, nämlich den oberhalb von 7,5 Tonnen!
Michael, Du hattest natürlich völlig recht mit Deinem Einwand. Niemand nennt den Führerschein der Klasse C den 7,5-Tonnen-Führerschein. Höchstens den der Klasse C1. Lass Dich nicht von diesem Quatsch verwirren.
Gruß
Dirk
bussgeldkatalog.de meint
11. September 2017 at 12:16
Hallo Dirk F,
hier handelt es sich offensichtlich um eine Auslegungssache der Begrifflichkeiten. Falls dies Verwirrung hervorgerufen haben sollte, dann entschuldigen wir uns dafür.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Alex F. meint
20. Juni 2020 at 0:10
Hallo, ich habe eine Frage: Ich möchte die Ausbildung zum Berufskraftfahrer machen, habe aber 1 Punkt in Flensburg, weil ich eine unterbodenleuchte an mein Auto montiert hatte. Kann ich trotzdem die Ausbildung machen? Werde im November 20Jahre.
Danke schon mal für die Antwort.
Grüße Alex
bussgeldkatalog.de meint
7. September 2020 at 14:43
Hallo Alex,
ob Sie die Ausbildung antreten dürfen, müssen Sie bei Ihrem (Wunsch)-Arbeitgeber erfragen. Einen LKW-Führerschein sollten Sie auch trotz vorheriger Punkte absolvieren können, so lange Sie alle weiteren Voraussetzungen erfüllen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Michael meint
17. August 2017 at 17:09
Oben steht: “ Lkw mit mehr als 3500 kg Gewicht weisen meist 7500 kg auf, weshalb der Lkw-Führerschein der Klasse C auch oft 7,5-t(Tonnen)-Führerschein genannt wird.“
Aber ist nicht eigentlich C1 der Schein bis 7,5 Tonnen? Klasse C ist doch für alles darüber, oder?
bussgeldkatalog.de meint
21. August 2017 at 10:32
Hallo Michael,
die Führerscheinklasse C umfasst allgemein Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, die Klasse C1 gilt dabei speziell für Fahrzeuge zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen. Wenn umgangssprachlich von der C-Klasse gesprochen wird, ist eigentlich die Führerscheinklasse C1 gemeint – deshalb diese Formulierung. Daneben gibt es noch C1E und CE, welche spezielle Anhängerkombinationen regeln.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Marco meint
5. Juli 2017 at 18:22
Oben im Text sind zwei Fehler, es müsste statt 35000kg, 3500kg stehen und statt 75000kg, 7500kg. 75000kg wären nämlich 75Tonnen was dann schon Schwertransporter mit Ausnahmegenehmigung sind.
bussgeldkatalog.de meint
10. Juli 2017 at 10:27
Hallo Marco,
Danke für den Hinweis, ist korrigiert.
bussgeldkatalog.de