Kurz & knapp: Welche Fahrerlaubnis wird mit dem Rollerführerschein erworben?
Der Rollerführerschein (Führerscheinklasse AM) befugt seinen Inhaber zur Führung von Krafträdern mit max. 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Auch bestimmte drei- und vierrädrige Krafträder bzw. Leichtkraftfahrzeuge wie z . B. Quads (Achtung! Nicht alle sind mit AM erlaubt) können mit diesem Führerschein gefahren werden.
Der Rollerführerschein kann bereits mit 15 Jahren erworben werden. Dieser ist dann jedoch nur im Inland gültig. Achten Sie im Ausland auf die dortigen Regelungen zum Mindestalter.
Alle Infos rund um den Rollerführerschein
Inhaltsverzeichnis
Die Führerscheinklasse AM ist unter anderem der Führerschein fürs Kleinkraftrad wie z.B. den Roller. Er wird auch Rollerführerschein oder Mopedführerschein genannt. Auch Motorroller können mit dem Führerschein der Klasse AM gefahren werden. Ebenso erfordert ein Fahrrad mit Hilfsmotor den Führerschein AM. Der Motorradführerschein hingegen entspricht der Klasse A.
Der Führerschein der Klasse AM beinhaltet die alte Klasse S und und die alte Klasse M. Unter den Führerscheinklassen gehört AM zu denjenigen, die bereits mit 15 Jahren erworben werden können.
Die Fahrzeugtypen der Klasse AM
Die verschiedenen Fahrzeugtypen, die mit dem Rollerführerschein gefahren werden dürfen, zeichnen sich durch folgende Eigenschaften aus:
- Krafträder:
Diese Räder dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h aufweisen. Die Größe des Hubraumes ist auf 50 ccm beschränkt. Sowohl Verbrennungsmotor als auch Elektromotor sind möglich.
Unter die Rubrik „Krafträder“ fallen beispielsweise Fahrräder mit Hilfsmotor. - Zweirädrige Kleinkrafträder:
Betroffene Fahrzeuge weisen zum Teil dieselben Eigenschaften auf, wie die zuvor beschriebenen Krafträder, nämlich eine maximale Geschwindigkeit von 45 km/h sowie einen Hubraum, dessen Größe 50 ccm nicht übersteigt. Ein Elektromotor darf höchstens 4 kW Nenndauerleistung haben. Im Unterschied zu den Krafträdern müssen sie allerdings keine fahrradähnlichen Merkmale aufweisen. Außerdem dürfen auch Beiwagen vorhanden sein.
Beispiele für diese Fahrzeugklasse sind Roller, Mopeds oder Mokicks. Erst der Motorradführerschein ermöglicht das Fahren eines Motorrads. - Dreirädrige Kleinkrafträder:
Kleinkrafträder mit drei Rädern sind ebenfalls an die baubedingte Geschwindigkeitsbegrenzung auf höchstens 45 km/h gebunden. Die Größe des Hubraumes darf auch in diesem Fall nicht mehr als 50 ccm betragen bzw. ist bei anderen Verbrennungsmotoren nur eine Nutzleistung von 4 kW zulässig. Als dreirädrige Krafräder gelten z.B. Minitrikes. - Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge:
Die Geschwindigkeit darf auch bei diesen Fahrzeugen 45 km/h nicht überschreiten und der Hubraum nicht größer als 50 ccm bzw. die Nutzleistung auf maximal 4 kW begrenzt sein. Die Leermasse ist auf 350 kg begrenzt. Ein Beispiel für diesen Fahrzeugtyp ist das Minicar.
Führerschein mit 15 – Modellversuch bringt bundesweite Regelungen
In einigen Bundesländern durften Jugendliche vor der bundeseinheitlichen Regelungen mit dem Rollerführerschein schon ab 15 fahren. Der Mopedführerschein konnte zu dieser Zeit nur in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt und nur noch bis zum 30. April 2018 bereits mit 15 erworben werden. Später wurde der Modellversuch auf weitere Länder ausgeweitet und bis April 2020 verlängert.
Theoretisch konnte in den diesen Bundesländern der Mopedführerschein schon mit 14 Jahren gemacht werden. Interessenten durften drei Monate vor ihrem 15. Geburtstag die Prüfung absolvieren. Gefahren werden durfte jedoch erst mit dem Erreichen des 15. Lebensjahres. 14 Jahre sind daher nicht ausreichend, um richtig zu fahren.
Nach dem Ende des Modellversuches entschied der Bundestag über eine einheitliche Regelungen. Seit dem 28.07.2021 gilt in ganz Deutschland ein Mindestalter von 15 Jahren. Auch in diesem Fall ist das Ablegen der Prüfung bereits mit 14 Jahren aber frühestens drei Monate vor dem 15. Geburtstag möglich. Dieser Führerschein ist damit allerdings nur im Inland gültig. Wollen Sie im Ausland Roller fahren, sind meist andere Bestimmungen zu beachten.
Rollerführerschein mit 15 – Ausbildung und Prüfung
Wer einen Rollerführerschein bzw. den Führerschein fürs Moped machen will, muss, wie beim Auto, eine theoretische und eine praktische Prüfung in einer Fahrschule bestehen. Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 12 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten. Dazu kommen zwei Stunden, in denen in der Fahrschule spezifisches Wissen zum Roller vermittelt wird.
Der praktische Unterricht für den Rollerführerschein ist nicht auf eine bestimmte Zeit festgelegt. Das entscheidet sich je nach Fahrschüler. Die praktische Fahrprüfung dauert 30 Minuten. Es gibt keine Probezeit.
Der Rollerführerschein: Welche Kosten sind zu erwarten?
Der Führerschein der Klasse AM verursacht Kosten. Eine wichtige Frage für Interessierte lautet daher: Wie teuer ist ein Rollerführerschein bzw. was kostet der Führerschein der Klasse AM?
Wie hoch die Kosten für den Rollerführerschein bzw. die Kosten für den Mopedführerschein sind, hängt von der Anzahl der benötigten Fahrstunden ab. Entscheidend für die Kosten ist auch, ob die Prüfung für den Rollerführerschein bei der jeweiligen Fahrschule beim ersten Mal bestanden wird. Der Mopedführerschein hat einen Preis zwischen 150 und 250 Euro.
Georg r meint
17. April 2023 at 18:07
Hallo ich möchte einen Roller 50 ccm Führerschein kaufen ich möchte gerne wissen was der mir kostet ich bin 61 Jahre alt und fahre schon seit 40 Jahren ohne Führerschein