Kurz & knapp: Führerscheinsperre
Wurde der Führerschein entzogen, kann die Wiedererteilung erst nach einer gewissen Sperrfrist beantragt werden.
Die Sperrfrist kann mindestens 6 Monate und höchstens 5 Jahre dauern. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Es ist möglich, die Sperrzeit zu verkürzen, wenn die Führerscheinsperre schon mindestens drei Monate angedauert hat. Ausführlichere Informationen erhalten Sie hier.
Was ist eine Führerscheinsperre?
Inhaltsverzeichnis
Nach schwerwiegenden Verstößen gegen das Verkehrsrecht kann es zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommen. Dabei wird dem Verkehrssünder eine gewisse Sperrfrist auferlegt, während welcher der Betroffene sich nicht hinter das Steuer eines Fahrzeugs setzen darf, um dieses im Straßenverkehr zu führen.
In diesem Zusammenhang wird auch von der sogenannten Führerscheinsperre gesprochen. Diese beinhaltet auch, dass innerhalb dieser Frist kein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden kann. Erst wenn die Führerscheinsperre aufgehoben wurde, können Sie einen neuen Führerschein beantragen.
Doch wie lange muss ich bei einer Führerscheinsperre auf meine Fahrerlaubnis verzichten? Ist es möglich, die Sperrfrist zu verkürzen und den Führerschein früher zurückzuerhalten? Bei welchen Verstößen kann eine Fahrerlaubnissperre auferlegt werden? All diese Fragen sollen im Folgenden geklärt werden.
Wann wird eine Führerscheinsperre auferlegt?
In der Regel kommt es nur bei besonders schweren oder wiederholten Verstößen im Straßenverkehr oder auch bei Straftaten zur Auferlegung einer Führerscheinsperre. Folgende Gründe kommen hierfür unter anderem infrage:
- Alkohol am Steuer: Der Führerschein kann bereits ab 0,3 Promille entzogen werden, wenn es aufgrund dessen zu einer Gefährdung kam. Ab 1,1 Promille kommt es in jedem Fall zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Maximale Anzahl der Punkte erreicht: Haben Sie acht Punkte in Flensburg angesammelt, kommt es automatisch zum Führerscheinentzug. Es wird eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten verhängt und eine MPU angeordnet.
- In der Probezeit: Fahranfänger müssen bei ihrem insgesamt dritten A-Verstoß oder bei ihrem vierten B-Verstoß nach der Probezeitverlängerung bzw. insgesamt sechsten B-Verstoß mit dem Fahrerlaubnisentzug rechnen.
- Straftaten: Ein Führerscheinentzug kann beispielsweise bei Fahrerflucht oder Beteiligung an illegalen Autorennen erfolgen.
Führerscheinsperre: Ab wann bin ich den Führerschein los?
Laut § 69a StGB gilt die Führerscheinsperre, sobald das Urteil rechtskräftig wird. Kam es im Vorfeld zu einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis, wird der Zeitraum, in dem der Führerschein schon vorläufig entzogen war, in die Sperrfrist mit eingerechnet.
Führerscheinsperre: Wie lange muss ich auf die Fahrerlaubnis verzichten?
Zur Dauer der Führerscheinsperre wird im Strafgesetzbuch (StGB) in § 69a folgende Angabe gemacht:
Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.
Daraus ergeben sich mehrere Schlussfolgerungen: Zunächst einmal kann eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten und höchstens 5 Jahren festgelegt werden. Die genaue Dauer der Führerscheinsperre wird aber immer im Einzelfall durch ein Gericht entschieden. In der Regel ist hier der Grund für den Führerscheinentzug und die Schwere des Verstoßes bzw. dessen Folgen ausschlaggebend für die Entscheidung, wie lange kein neuer Führerschein beantragt werden kann.
Es gilt außerdem: War der Führerschein vorläufig entzogen, verkürzt sich das Mindestmaß der Sperrzeit um den Zeitraum der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis. Drei Monate dürfen hier aber nicht unterschritten werden. Das heißt, dass die Sperrzeit mindestens noch ein viertel Jahr betragen muss.
Aus § 69a StGB lässt sich außerdem ableiten, dass es noch zwei andere Arten von Sperrfristen gibt:
- Isolierte Führerscheinsperre: Es kann auch eine Sperre angeordnet werden, wenn der Verkehrssünder keinen Führerschein hat. Hat derjenige sich etwas zuschulden kommen lassen, was den Führerscheinentzug zur Folge hätte, kann eine isolierte Sperrfrist verhängt werden. In dieser Zeit ist es dem Betroffenen dann nicht möglich, den Führerschein zu machen.
- Lebenslange Führerscheinsperre: Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist hierbei ausgeschlossen. In der Regel wird dies angeordnet, wenn keine Aussicht darauf besteht, dass der Betroffene auch nach der Höchstdauer der Sperrfrist keine Gefahr mehr für den Straßenverkehr darstellt.
Zeit der Führerscheinsperre verkürzen: Geht das?
Es ist laut § 69a StGB tatsächlich möglich, die Dauer der Führerscheinsperre zu verkürzen und diese vorzeitig aufzuheben:
Ergibt sich Grund zu der Annahme, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben
Die vorzeitige Aufhebung der Führerscheinsperre ist aber nur unter bestimmten Bedingungen zulässig:
- Die Führerscheinsperre kann frühestens dann aufgehoben werden, wenn die Dauer schon mindestens drei Monate betragen hat.
- Wurde in den letzten drei Jahren schon einmal eine Sperre angeordnet, kann die Aufhebung der neuen Führerscheinsperre erst dann erfolgen, wenn diese mindestens ein Jahr gedauert hat.
So muss die Führerscheinsperre also in jedem Fall für mindestens drei Monate bestehen. Scheitert der Versuch, die Fahrerlaubnissperre zu verkürzen, verzichten Sie bis zum Ende der Sperre auf den Führerschein. Die Sperre aufheben kann dann nur das Ablaufen der Frist.
Führerschein nach der Sperre neu beantragen: Wie geht’s?
Wie beantrage ich nach der Sperrfrist einen neuen Führerschein? Ist die Sperre abgelaufen, können Sie einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen. Dies kann bis zu drei Monate vor Ende der Sperrfrist geschehen, da die Bearbeitung Ihres Antrags durchaus einige Wochen bis Monate in Anspruch nehmen kann. So können Sie vermeiden, dass Sie nach der Führerscheinsperre eine zusätzliche Zeit auf die Fahrerlaubnis verzichten müssen.
Daniel B meint
10. September 2023 at 18:07
Hallo in meinen Fall ging es um btm ampetamine und cocain und fahren ohne Führerschein was ne einmalige Sache war und ich dieses nicht mehr nehme und tue und da ich mich selbstständig machen will kann man da was machen damit ich meine Arbeit aufnehmen kann weil meine zukunft in den Sternen steht deswegen danke im voraus