Kurz und knapp – Das Wichtigste zum Führerscheinumtausch auf einen Blick
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen in einen EU-Führerschein umgetauscht werden. Es ist also unerheblich, ob es sich dabei um einen Papier- oder Karten-Führerschein handelt; sie sind alle von der Führerschein-Umtauschpflicht betroffen.
Alle Führerscheine müssen bis zum 19. Januar 2033 ersetzt werden. Deshalb verläuft der Umtausch für den Führerschein nach gestaffelten Fristen: Diese richten sich beim Papier-Führerschein nach dem Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaber und beim Karten-Führerschein nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins. Alle Umtauschfristen finden Sie in unseren Tabellen.
Der Umtausch erfolgt in der Führerscheinstelle bzw. der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, dort können Sie Ihren Führerschein wechseln. Weitere Informationen darüber, wie der Führerscheinumtausch funktioniert, finden Sie hier.
Das Video erklärt, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen
Warum müssen Sie Ihren alten Führerschein umtauschen?
Inhaltsverzeichnis
Mit der Umsetzung der sogenannten dritten EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments und des europäischen Rates über den Führerschein) wurde am 19. Januar 2013 der sogenannte EU-Führerschein eingeführt. Ziel dieser Maßnahme ist es, das internationale Nebeneinander verschiedener Führerscheinvarianten zu beseitigen, um dadurch Führerscheinkontrollen EU-weit zu erleichtern. Zudem soll der EU-Führerschein fälschungssicher sein und damit sowohl zur Erhöhung der Verkehrssicherheit als auch zur Verbesserung der Dokumentensicherheit innerhalb der Europäischen Union beitragen.
Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen somit sicherstellen, dass sämtliche Führerscheine den Anforderungen und der dritten EU-Führerscheinrichtlinie entsprechen. Deshalb ist es das Ziel, alle Führerscheine zu tauschen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, und bis zum 19. Januar 2033 durch einen einheitlichen europäischen Führerschein zu ersetzen. Die Umtauschpflicht für den Führerschein umfasst sowohl den Papier-Führerschein als auch den bisherigen Karten-Führerschein.
Wir haben in diesem Ratgeber die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst: Wann muss man seinen Führerschein umtauschen? Welcher Jahrgang ist von der Führerschein-Umtauschpflicht betroffen? Bis wann muss man seinen Führerschein umtauschen? Wo kann man den Umtausch für den Führerschein vornehmen lassen? Außerdem erfahren Sie hier, ob eine Strafe droht, wenn man die Frist für den Führerschein-Umtausch versäumt.
Der Umtausch vom Führerschein: Diese Fristen gelten
Bis zum 19. Januar 2033 müssen allein in Deutschland insgesamt etwa 42 Millionen Bürgerinnen und Bürger ihre Führerscheine umtauschen. Um den Führerscheinumtausch effizient zu gestalten und eine Überlastung der Fahrerlaubnisbehörden sowie der Bundesdruckerei zu verhindern, haben das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und die Bundesländer einen frühzeitigen, in zwei Stufen gestaffelten Führerscheinumtausch beschlossen. Aus diesem Grund gelten für Papier- und Karten-Führerscheine jeweils unterschiedliche Umtauschfristen.
Die Fristen für den Führerschein-Umtausch sind verbindlich. Trotzdem können Sie Ihren Führerschein auch freiwillig vor Ablauf der für Sie geltenden Frist wechseln.
Der Umtausch für den Führerschein beginnt in der ersten Stufe mit allen Papier-Führerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 in Deutschland ausgestellt worden sind, da die Fälschungssicherheit dieser Führerscheine gering ist. Außerdem sind diese Führerscheine noch nicht im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) aufgenommen worden. Auf diese Weise soll das ZEFR bis zum Jahr 2025 vervollständigt werden.
Die zweite Stufe der Führerschein-Umtauschpflicht reguliert den Umtausch für jeden Führerschein, der zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 in Deutschland ausgestellt worden ist. Hierbei handelt es sich um die sogenannten Karten-Führerscheine.
Aktuell sind in Deutschland immer noch unterschiedliche Versionen des Papier-Führerscheins in Umlauf. Hierzu zählen der Führerschein aus der damaligen Deutschen Demokratischen Republik, der DDR-Führerschein, sowie der sogenannte „graue Lappen“ oder der rosa Papier-Führerschein. Diese Führerscheinformate sind alle in der Führerschein-Umtauschpflicht mit eingeschlossen.
Der Führerschein-Umtausch: Tabelle für Papier-Führerscheine
Müssen Sie einen Papier-Führerschein umtauschen, der bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden ist, bestimmt Ihr Jahrgang bzw. Ihr Geburtsjahr die Frist, bis zu der Sie Ihren Führerschein erneuern müssen. Die Umtauschfrist für diesen Führerschein orientiert sich am Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaber, weil das Ausstellungsdatum bei diesen Führerscheinen oftmals nicht mehr richtig erkennbar ist.
Wenn Sie einen Papier-Führerschein umschreiben, gelten diese Fristen:
Geburtsjahr | Umtauschfrist |
---|---|
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Der Führerscheinumtausch für den Jahrgang vor 1953 muss bis zum 19. Januar 2033 erfolgen. Diese Jahrgänge sind von einer vorzeitigen Umtauschfrist befreit, da sie ab dem Jahr 2033 altersbedingt möglicherweise nicht mehr von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen wollen und deshalb keinen gültigen Führerschein mehr brauchen werden.
Der Führerschein-Umtausch: Tabelle für Karten-Führerscheine
Bei den Karten-Führerscheinen hängt die Umtauschfrist vom Ausstellungsdatum des Führerscheins ab, da diese noch gut auf den Führerscheinen zu erkennen ist.
Wenn Sie den Karten-Führerschein umschreiben, gelten diese Fristen:
Ausstellungsdatum | Umtauschfrist |
---|---|
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 | 19. Januar 2033 |
Jeder Führerschein, der ab dem 18. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist bereits ein EU-Führerschein und somit vom Führerscheinumtausch ausgeschlossen. In diesem Fall gilt es lediglich zu beachten, wie lange der EU-Führerschein gültig ist.
Was geschieht, wenn Sie Ihren Führerschein nicht fristgerecht erneuern?
Viele fragen sich: „Was passiert, wenn ich meinen Führerschein nicht umtausche?“ Einen vor 2013 ausgestellten Führerschein zu erneuern ist eine Pflicht, der alle Fahrerlaubnisinhaber nachkommen müssen. Falls Sie die Frist verpassen, die für Sie verbindlich ist, wird Sie jedoch keine Strafe erwarten.
Dieser Beschluss ist vor allem für alle Fahrerlaubnisinhaber der Jahrgänge 1953 bis 1958 relevant gewesen, die im Besitz eines Papier-Führerscheins gewesen sind, der bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden war. Hier galt für den Führerscheinumtausch ursprünglich eine Frist bis zum 19. Januar 2022. Diese wurde am 11. Februar 2022 durch den Bundesrat bis zum 19. Juli 2022 verlängert.
Ihr Führerschein verliert am Tag nach Ablauf der Frist jedoch seine Gültigkeit. Sollten Sie dennoch ein Kraftfahrzeug führen, gilt dies nach § 75 Nr. 4 FeV in Zusammenhang mit § 4 Absatz. 2 Satz 2 FeV als Fahren ohne gültigen Führerschein. Hierbei handelt es sich um eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld von etwa 10 Euro geahndet wird. Da dieses Verwarnungsgeld bei einem wiederholten Verstoß nach Ermessen der Behörde erhöht werden kann, ist es jedoch ratsam, Ihren Führschein fristgerecht zu erneuern.
Beachten Sie, dass dieser Tatbestand nicht mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis gleichgesetzt werden kann. Während das Fahren ohne gültigen Führerschein eine Verkehrsordnungswidrigkeit darstellt, gilt das Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG als Straftat.
Müssen Sie auch Ihre Fahrerlaubnis umtauschen?
Sie werden Ihre Fahrerlaubnis nicht umtauschen müssen. Die Fahrerlaubnis bleibt von der Gültigkeit Ihres Führerscheins unberührt. Denn gemäß § 2 Abs. 1 StVG bezeichnet die Fahrerlaubnis die Berechtigung, im Straßenverkehr ein bestimmtes Kraftfahrzeug zu führen, während der Führerschein als amtliche Bescheinigung dieser Fahrerlaubnis dient. Weiterführende Informationen zu diesem Thema, können Sie in unserem Artikel zum Unterschied von Fahrerlaubnis und Führerschein finden.
Betrifft der Führerscheinumtausch auch die Fahrerlaubnisklassen?
Durch den Führerscheinumtausch werden die alten Fahrerlaubnisklassen des Papier-Führerscheins in die neuen EU-Klassen umgeschrieben. Dadurch werden Führerscheininhabern, deren Fahrerlaubnis bis zum 18. Januar 2013 erteilt worden ist, ab dem 19.01.2013 eventuell weitere Fahrerlaubnisklassen zugeordnet werden, weil die bisherige Fahrberechtigung in eine andere Fahrerlaubnisklasse fällt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie dadurch andere Kraftfahrzeuge führen dürfen. Ausführliche Informationen zu den EU-Klassen und den Ihnen zugeordneten Kraftfahrzeugen finden Sie in unserer Übersicht zu den neuen Fahrerlaubnisklassen der EU.
Wie lange wird Ihr neuer EU-Führerschein gültig sein?
Ihr zukünftiger EU-Führerschein wird 15 Jahre lang gültig sein. Nach Ablauf der Gültigkeit müssen Sie diesen Führerschein erneuern lassen. Die begrenzte Gültigkeit des EU-Führerscheins dient in erster Linie dazu, Namen und Lichtbild auf dem neuesten Stand zu halten und somit die Identifizierung des Fahrerlaubnisinhabers für die Behörden zu vereinfachen. Darüber hinaus soll durch einen regelmäßigen Führerscheinumtausch der EU-Führerschein immer an die aktuellen technischen Standards angepasst werden, damit dessen Fälschungssicherheit weiterhin garantiert werden kann.
Müssen Sie eine erneute Prüfung ablegen, wenn Sie den EU-Führerschein erneuern?
Die Ausstellung des neuen Führerscheins ist für PKW-Fahrer ausschließlich verwaltungsmäßig. Das heißt, sie erfordert keine erneute Fahrprüfung oder einen Sehtest. Nur Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen ihre Fahrtauglichkeit durch eine Führerscheinprüfung unter Beweis stellen. Hierzu zählen neben Fahrschülern vor allem Menschen, denen die Fahrerlaubnis entzogen worden war und die diese wiedererlangen möchten.
Für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung wie etwa Busfahrer oder Berufskraftfahrer gelten die bisherigen Auflagen für einen Nachweis der Fahrtauglichkeit weiterhin. Wollen Sie beispielsweise einen Führerschein erneuern, der der Klasse C/CE , C1/C1E (LKW-Führerschein) oder D (Bus-Führerschein) angehört, müssen Sie einen neuen Sehtest absolvieren und eine ärztliche Untersuchung bestehen.
Wie können Sie Ihren Führerschein umtauschen?
Sie können den Führerscheinumtausch in der Führerscheinstelle Ihres Hauptwohnsitzes vornehmen lassen. Die Führerscheinstelle Ihres Wohnorts ist
- die Stadtverwaltung, wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen
- das Landratsamt, wenn Sie in einem Landkreis wohnen
Sie müssen hierfür folgende Unterlagen vorlegen:
- einen Identitätsnachweis (Personalausweis bzw. Reisepass oder ein anderes gültiges Ausweisdokument)
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- den alten Führerschein im Original
Sie können Ihren alten Führerschein nach dem Umtauschen gemäß § 25 Absatz 5 FeV auf Wunsch behalten, wenn dieser zuvor von der Fahrerlaubnisbehörde ungültig gemacht worden ist.
Den Führerschein umtauschen: Welche Kosten fallen an?
Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, entstehen Kosten in Höhe von ca. 25 Euro (Bearbeitungsgebühr). Die genaue Höhe der Bearbeitungsgebühr hängt von der jeweiligen Führerscheinstelle ab, die Ihren Führerschein wechseln wird. Wird Ihnen der neue Führerschein auf dem Postweg zugestellt, fallen für den Direktversand durch die Bundesdruckerei zusätzliche Kosten von 5,10 Euro an.
Den Führerschein umtauschen: Ist es online möglich?
In manchen Führerscheinstellen können Sie, wenn Sie den Führerschein umtauschen wollen, online einen Antrag auf den Führerscheinumtausch stellen. Auskunft hierüber kann Ihnen nur die für Sie zuständige Führerscheinstelle geben. Konsultieren Sie hierzu die Internetseite Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
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