Kurz & knapp: Fußgänger angefahren
Wurde jemand im Zuge eines Verkehrsunfalls verletzt, liegt ein sogenannter Personenschaden vor. In einem solchen Fall sind Sie dazu verpflichtet, die Polizei zu verständigen und Erste Hilfe zu leisten.
Bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann ein Straftatbestand vorliegen. Ob eine Strafe droht, entscheidet dann ein Richter.
Haben Sie den Unfall fahrlässig verursacht, folgt in der Regel eine Gerichtsverhandlung. Zudem können Ansprüche auf Schmerzensgeld bestehen.
Unfall mit Fußgänger: Gegenseitige Rücksichtnahme kann ihn verhindern
Inhaltsverzeichnis
Auf den Straßen in Deutschland treffen täglich die verschiedenen Verkehrsteilnehmer aufeinander. Dabei müssen Auto-, Motorrad-, Fahrradfahrer sowie Fußgänger auf einander Rücksicht nehmen und die Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) beachten, um Unfälle zu vermeiden.
Unter den Akteuren auf den öffentlichen Straßen gelten die Fußgänger als schwächste Verkehrsteilnehmer und sind deshalb bei einem Zusammenstoß besonders gefährdet. Solch ein Fußgängerunfall kann dramatische Verletzungen hervorrufen, sodass eine schnelle Erste Hilfe notwendig ist.
Im nachfolgenden Ratgeber erfahren Sie, wie Sie sich Verhalten müssen, wenn ein Fußgänger angefahren wurde, ob es einen Anspruch auf Schmerzensgeld gibt und wie die Schuldfrage geklärt wird.
Verkehrsunfall mit Fußgänger: Welche Verletzungen treten häufig auf?
Wird ein Fußgänger angefahren, sind die Folgen meist dramatisch. Zu den typischen Verwundungen, die bei einem Frontalzusammenstoß mit einem Auto auftreten, zählen unter anderem Schädelverletzungen, die vom Aufprall des Kopfes auf die Windschutzscheibe herrühren.
Zudem treten bei Personen, die von einem Auto angefahren wurde, folgende Verletzungen auf: Hämatome und Brüche im Bereich von Bauch, Brust und Hüfte, sind auf die Kollision mit der Motorhaube sowie ggf. dem Abprall und Auftreffen auf die Fahrbahn zurückzuführen. Der Zusammenstoß mit der Stoßstange kann zudem zu Beinbrüchen führen.
Person angefahren? So reagieren Sie richtig!
Egal, ob nach einem Unfall am Zebrastreifen mit einem Fußgänger oder nach jedem anderen Unfall mit Personenschaden, die nachfolgenden Schritte gelten generell:
- Sichern Sie die Unfallstelle.
Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, legen Sie die Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck auf. Durch diese Maßnahmen können Sie einen Auffahrunfall verhindern. - Informieren Sie Polizei und Notarzt.
Wählen Sie den Notruf 112 und beantworten Sie die W-Fragen (Wo?, Was?, Wie viele Verletzte?, Welche Verletzungen? Warten auf Rückfragen.). - Leisten Sie Erste Hilfe.
Helfen Sie den Verletzten so gut es Ihnen möglich ist. - Warten Sie auf das Eintreffen der Rettungskräfte.
Verlassen Sie den Unfallort nicht, sondern warten Sie darauf, dass Polizei und Notarzt eintreffen.
Fußgänger angefahren: Mit welcher Strafe müssen Sie rechnen?
Wird eine Person angefahren, kann eine Strafe laut Strafgesetzbuch (StGB) drohen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Autofahrer gegen die Vorschriften der StVO oder fahrlässig gehandelt hat. Das Strafmaß wird dabei durch eine Gerichtsverhandlung bestimmt.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass Fußgänger, die von einem Auto angefahren wurden, Schmerzensgeld fordern. Sinn des Schmerzensgeldes ist es, dem Unfallopfer – also dem Fußgänger der angefahren wurde – einem Ausgleich zu den erlittenen Schmerzen und Beeinträchtigung zu gewähren.
Bei der Höhe des Schmerzensgeldes handelt es sich um eine individuelle Entscheidung, die anhand der Schwere der Verletzungen berechnet wird.
Ivy meint
3. Oktober 2019 at 0:09
Mal angenommen die Person läuft mit Absicht vor ein Auto… Hatt diese Etwas zu befürchten an Kosten etc.?