Bußgelder – Falsches Verhalten am Fußgängerüberweg
Verstoß: Fußgängerüberweg | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Sie fuhren auf den Fußgängerüberweg, obwohl der Verkehr stockte. | 5.- | |
Sie fuhren nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg heran, obwohl ein Bevorrechtigter diesen erkennbar benutzen wollte. | 80.- | 1 |
... und gefährdeten dadurch andere. | 100.- | 1 |
Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen wollte. | 80.- | 1 |
... und gefährdeten dadurch andere. | 100.- | 1 |
... Es kam zum Unfall. | 120.- | 1 |
Sie überholten an dem Fußgängerüberweg ein Fahrzeug. | 80.- | 1 |
... und gefährdeten dadurch andere. | 100.- | 1 |
... Es kam zum Unfall. | 120.- | 1 |
Kurz & knapp: Fußgängerüberweg
An einem Fußgängerüberweg haben Fußgänger und Radfahrer, welche ihr Rad schieben, Vorrang gegenüber dem motorisierten Verkehr.
Kfz-Fahrer dürfen auf dem Fußgängerüberweg weder halten noch parken oder an diesem einen anderen Wagen überholen.
Auch Radfahrer müssen den Vorrang gewähren. Überqueren sie selbst einen Fußgängerüberweg fahrend, gilt für sie kein Vorrang.
Im Video: Was gilt am Zebrastreifen?
Verkehrszeichen am Fußgängerüberweg
Inhaltsverzeichnis
Die in Deutschland auch als „Zebrastreifen“ bekannten Fußgängerüberwege dienen dazu, Fußgängern beim Überqueren einer Straße den Vorrang gegenüber Fahrzeugen einzuräumen. Dies soll ihre Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen.
Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer müssen am Fußgängerübergang erhöhte Aufmerksamkeit walten lassen, denn ein Verstoß im Zusammenhang mit dem Fußgängerüberweg wird nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Bußgeldkatalog streng geahndet. Die Sanktionen lassen sich in etwa mit denen, die beim Überfahren eines Stoppschildes erhoben werden, vergleichen.
Wir informieren Sie im Folgenden darüber, welche Regeln an einem Fußgängerüberweg zu beachten sind. Des Weiteren gehen wir näher darauf ein, welche Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote im Falle eines Verstoßes nach der neuen Bußgeldtabelle auf Sie zukommen.
StVO zum Fußgängerüberweg – Darauf müssen Sie achten
Was ist überhaupt ein Fußgängerüberweg? Er ist neben den breiten weißen Linien auf der Straße – den Zebrastreifen – zusätzlich mit einer Beschilderung gekennzeichnet. An solchen Stellen gelten für alle Verkehrsteilnehmer besondere Regelungen. Das richtige Verhalten am Fußgängerüberweg ist der StVO zu entnehmen. Die allgemeinen Verkehrsregeln lauten gemäß § 26 StVO:
- An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge, mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen, den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Fahrzeuge dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und wenn es nötig ist, müssen sie warten.
- Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.
- An Überwegen darf nicht überholt werden.
- Führt die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil, gelten diese Vorschriften entsprechend.
Radfahrer und Zebrastreifen: Wie verhält es sich hier?
Für Radfahrer gelten am Fußgängerüberweg die allgemeinen Verkehrsregeln, die auch für Autofahrer gelten. Sie müssen an einem Zebrastreifen daher ebenso anhalten, wenn Passanten – hierzu gehören auch Rollstuhlfahrer – die Straße überqueren wollen. Nur für Straßenbahnen und andere Schienenfahrzeuge gilt diese Regelung nicht. Fahrradfahrer dürfen den Fußgängerüberweg selbst fahrend überqueren, genießen dann aber nicht keinen Vorrang. Dieser besteht nur, wenn Sie zuvor absteigen und ihr Rad auf die andere Straßenseite schieben.
Was müssen Sie an Fußgängerüberwegen noch beachten?
Dürfen Sie im Notfall am Fußgängerüberweg parken? Wie groß muss der Mindestabstand zum Fußgängerweg sein? Neben dem bereits genannten Verkehrsverhalten an Fußgängerüberwegen gibt es noch einige weitere Regelungen, die ein Fahrer beachten sollte:
- Auf dem Fußgängerüberweg sind sowohl das Warten, Halten als auch das Parken verboten.
- Mindestabstand am Fußgängerweg: An Fußgängerüberwegen ist das Halten und Parken bis zu 5 Meter davor verboten (hinter dem Fußgängerübergang gilt kein Mindestabstand).
…, dass 1952 die ersten Zebrastreifen in Deutschland in München angelegt wurden? Damals hatten sich die Deutschen diese Überwege für Fußgänger von den Engländern abgeguckt. In der DDR wurde übrigens anstelle des Fußgängerüberwegs bis 1977 eine Ampel mit schwarz-gelben Streifen aufgestellt. Und in der Schweiz sind die Zebrastreifen gelb bemalt.
Bußgeldkatalog: Fehlverhalten am Zebrastreifen
Je nachdem, welcher Verstoß an einem Fußgängerüberweg begangen wird, sieht das Verkehrsrecht unterschiedlich hohe Bußgelder vor. Auch wenn der Bußgeldkatalog 2024 kein Fahrverbot bei diesen Ordnungswidrgkeiten im Straßenverkehr vorsieht, sollten Sie nicht nur der Sicherheit wegen die Augen offen halten. Auch können Sie sich einen saftigen Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten und einen Punkt in Flensburg ersparen. Im Folgenden informieren wir Sie genauer und erklären, wie hoch nach einem Verstoß am Zebrastreifen das Bußgeld ausfällt.
In der Regel wird jedes Vergehen am Fußgängerüberweg – wie auch viele Abstandsverstöße – mit einem Punkt in Flensburg geahndet. Dies mag sich zunächst so anhören, als handle es sich dabei um eine zu vernachlässigende Sanktion. Allerdings müssen Betroffene seit der Punktereform, die im Jahr 2014 durchgeführt wurde, bereits bei einem Stand von acht Punkten mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen. Bedenken Sie außerdem: Nach einem Verstoß, für den Sie einen Punkt in Flensburg erhalten, dauert es zweieinhalb Jahre, bis die Tilgungsfrist eintritt.
Wenn Sie einen Zebrastreifen überfahren und einen Bevorrechtigten am Überqueren der Straße hindern, weil Sie zum Beispiel die Geschwindigkeit Ihres Fahrzeugs nicht mäßigen, erwartet Sie neben dem Punkt in Flensburg ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro. Wenn Sie den Zebrastreifen überfahren und dabei jemanden gefährden, dann erhöht sich die Summe auf 100 Euro. Kommt es sogar zum Unfall, steigt das Bußgeld auf 120 Euro an.
Wenn Sie am Fußgängerüberweg ein anderes Fahrzeug überholen, erwarten Sie auch in diesem Fall ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt im Fahreignugsregister. Auch hier steigen die Bußgelder je nach Gefährdung oder wenn es zu einem Unfall kam auf 100 bzw. 120 Euro an.
Weitere Bußgelder mit dem Bußgeldrechner berechnen lassen
Wenn Sie sich die einzelnen Bußgelder, Punkte und mögliche Fahrverbote für Ihren individuellen Fall ausrechnen lassen möchten, dann können Sie hierzu auch einen Bußgeldrechner nutzen. Dieser errechnet Ihnen das zu erwartende Bußgeld für die unterschiedlichen Vergehen. Verstöße im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstößen oder der Hauptuntersuchung können Sie hier schnell und einfach berechnen lassen.
Dazu müssen Sie sich lediglich durch die verschiedenen Optionen durchklicken und Sie erhalten das Ergebnis auf der Basis des Bußgeldtabelle von 2024.
K.,Norbert meint
29. Januar 2020 at 22:28
kann die Strasse auch 20 oder 30 Meter vor einem Fussgägerüberweg überquert werden,oder ist es Pflicht,den Überweg zu nutzen ,ohne sich im Fall eines Unfalls nicht strafbar gemacht zu haben. Oder ist es Pflicht in diesem Fall den Fussgängerüberweg zu nutzen.
Hans meint
18. Juli 2019 at 16:29
Weil meine Bekannte dringend zur Toilette mußte, habe ich ca. 1 meter vor einem Fußgängerüberweg gehalten. Als ich nach ca. 0,45 Minuten zum Auto kam, stand ein Abschleppwagen bereit, mein Auto abzuschleppen.
Ich parkte weder auf dem Fußgängerüberweg noch habe ich andere behindert.
Ich habe die Situation auf Fotos fesgehalten.
Nun soll ich die Abschleppkosten bezahen und ein Bussgeld von € 25,00.
Ist das berechtigt?
Clemens L. meint
6. Juli 2020 at 10:48
Natürlich ist das Berechtigt. 1 m vor dem Fussgängerübergang parken (wer sein Auto verlässt, der parkt) ist aus gutem Grund verboten. Wer da nicht eine halbe Minuten warten kann, muss sich in die Hose machen.
Hannah meint
2. Mai 2019 at 8:18
Wie verhält es sich, wenn ein Auto rechts abbiegen möchte und die folgenden Autos dieses Auto auf dem Fahrrad- und Fußgängerüberweg überholen. Es ist eine Ampelkreuzung, an welcher sehr viele Radfahrer und Fußgänger (Schulweg) warten. Das entgegenkommende Auto möchte links abbiegen und eigentlich wäre es frei, bis auf die überholenden Autos.
Elena meint
17. April 2019 at 9:21
Hallo, mir passiert es häufiger ,dass bei uns in der Ortschaft beim Überqueren des Zebrastreifens der direkt vor dem Kreisverkehr beginnt die Autos einfach weiter fahren dreist sogar obwohl die Fahrer sehen dass ich mit meinem kleinen Sohn bereits das Zebrastreifen überquere. Was kann man in solchen Fällen machen???Heute morgen ist und der Fahrer fast auf die Füsse gefahren obwohl er sah dass wir dass wir grad drüber gehen.
Harry meint
17. Januar 2019 at 20:24
Hallo,
täglich erlebe ich auf meinem Arbeitsweg an einem bestimmten Fußgängerüberweg dass die dort fahrenden Kfz überhaupt nicht darauf reagieren wenn Fußgänger am Zebrastreifen stehen. Sehr ärgerlich.
Wenn ich das filmen würde, wäre die Aufnahme als Beweis verwendbar?
Mit freundlichen Grüßen
Daniel meint
27. Dezember 2018 at 21:33
Hallo
Ich hatte heute einen Vorfall am Zebrastreifen. Ich fuhr mit mäßiger Geschwindigkeit an den Gehweg heran bei Nacht sehr unübersichtlich. Als ich 10 Meter vor dem Gehweg war trat ein Mann dunkel gekleidet mit dem Handy vorm dem Gesicht auf die Straße znd etwa als ich fünf Meter vor dem Zebrastreifen war lief er aus heiterem Himmel los. Ich hatte versucht zu bremsen dies war nicht mehr möglich so, dass ich über den Zebrastreifen fuhr in diesem moment hat er anscheind realisiert das er sich auf der Straße befindet und hat mich auf übelste Beleidigt. Meine Frage was kommt auf mich zu fals er sich mein Kennzeichen gemerkt hat.
bussgeldkatalog.de meint
3. Januar 2019 at 16:52
Hallo Daniel,
eine pauschale Einschätzung ist uns dazu nicht möglich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Marie meint
3. Dezember 2018 at 16:53
Hallo,
Ich bin vor kurzem morgens an einer Schule vorbei gefahren, es war alles ziemlich voll, Berufsverkehr eben. Vor der Schule war ein Zebrastreifen. Auf dem anderen Fahrstreifen standen schon Autos in die andere Richtung auf dem Zebrastreifen weil der verkehr stockte. Auf meine Seite wollten 2 Personen deutlich den überweg nutzen. Da ich noch relativ weit weg war bin ich etwas langsamer gefahren und als die beiden dann zwischen den anderen autos verschwanden bin ich über den Zebrastreifen drüber gefahren. Als ich auf dem zebrastreifen war bemerkte ich eine Frau die zwischen den Autos auf dem anderen Streifen stand und den zebrastreifen nutzen wollte. Da ich schon auf dem Streifen war hätte es nichts genutzt noch anzuhalten weil ich ihr sonst den weg versperrt hätte also fuhr ich weiter. Kurz darauf wurde ich von der polizei angehalten.
Der Polizei habe ich dann gesagt dass ich die Frau nicht gesehen habe da auf dem anderen Streifen autos auf dem Zebrastreifen standen. Die haben mir dann gesagt dass in nächster Zeit eine Strafanzeige per post käme.
Was kann ich da jetzt erwarten? Würde es sich lohnen widerspruch zu erheben? Und welche frist hat man um das bußgeld zu bezahlen?
Vielen Dank schonmal im vorraus
bussgeldkatalog.de meint
10. Dezember 2018 at 9:43
Hallo Marie,
welche Sanktionen laut Bußgeldkatalog drohen, können Sie der Bußgeldtabelle im Ratgeber entnehmen. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen. Ob sich dies in Ihrem Fall lohnt, sollte Sie ggf. mit einem Anwalt abwägen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Giuseppe meint
3. November 2018 at 18:34
Also wenn ich das richtig verstehe hat ein Fußgänger nur dann ein Recht zum Überqueren, wenn der dazugehörige Streifen vorhanden ist ? Weil hier im Ort sind nur die Schilder da aber die Straße normal asphaltiert ?!
MfG
bussgeldkatalog.de meint
5. November 2018 at 12:59
Hallo Guiseppe,
da wir die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen, ist uns eine Einschätzung nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an die zuständige Behörde.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Kevin Stil meint
25. September 2018 at 12:13
Guten Tag,
Mit welchen Folgen sind bei einem Verstoß “nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerweg angefahren” zu rechnen, wenn man sich noch in der Probezeit befindet?
Wir der Punkt als Verstoß B angerechnet?
bussgeldkatalog.de meint
28. September 2018 at 14:24
Hallo Kevin Stil
Wenn es weder zu einer Gefährdung noch zu einem Unfall kommt, ist davon auszugehen, dass der genannte Verstoß als B-verstoß gewertet wird.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de