Bußgelder – Falsches Verhalten am Fußgängerüberweg
Verstoß: Fußgängerüberweg | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Sie fuhren auf den Fußgängerüberweg, obwohl der Verkehr stockte. | 5.- | |
Sie fuhren nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg heran, obwohl ein Bevorrechtigter diesen erkennbar benutzen wollte. | 80.- | 1 |
... und gefährdeten dadurch andere. | 100.- | 1 |
Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen wollte. | 80.- | 1 |
... und gefährdeten dadurch andere. | 100.- | 1 |
... Es kam zum Unfall. | 120.- | 1 |
Sie überholten an dem Fußgängerüberweg ein Fahrzeug. | 80.- | 1 |
... und gefährdeten dadurch andere. | 100.- | 1 |
... Es kam zum Unfall. | 120.- | 1 |
Kurz & knapp: Fußgängerüberweg
An einem Fußgängerüberweg haben Fußgänger und Radfahrer, welche ihr Rad schieben, Vorrang gegenüber dem motorisierten Verkehr.
Kfz-Fahrer dürfen auf dem Fußgängerüberweg weder halten noch parken oder an diesem einen anderen Wagen überholen.
Auch Radfahrer müssen den Vorrang gewähren. Überqueren sie selbst einen Fußgängerüberweg fahrend, gilt für sie kein Vorrang.
Im Video: Was gilt am Zebrastreifen?
Verkehrszeichen am Fußgängerüberweg
Inhaltsverzeichnis
Die in Deutschland auch als „Zebrastreifen“ bekannten Fußgängerüberwege dienen dazu, Fußgängern beim Überqueren einer Straße den Vorrang gegenüber Fahrzeugen einzuräumen. Dies soll ihre Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen.
Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer müssen am Fußgängerübergang erhöhte Aufmerksamkeit walten lassen, denn ein Verstoß im Zusammenhang mit dem Fußgängerüberweg wird nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Bußgeldkatalog streng geahndet. Die Sanktionen lassen sich in etwa mit denen, die beim Überfahren eines Stoppschildes erhoben werden, vergleichen.
Wir informieren Sie im Folgenden darüber, welche Regeln an einem Fußgängerüberweg zu beachten sind. Des Weiteren gehen wir näher darauf ein, welche Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote im Falle eines Verstoßes nach der neuen Bußgeldtabelle auf Sie zukommen.
StVO zum Fußgängerüberweg – Darauf müssen Sie achten
Was ist überhaupt ein Fußgängerüberweg? Er ist neben den breiten weißen Linien auf der Straße – den Zebrastreifen – zusätzlich mit einer Beschilderung gekennzeichnet. An solchen Stellen gelten für alle Verkehrsteilnehmer besondere Regelungen. Das richtige Verhalten am Fußgängerüberweg ist der StVO zu entnehmen. Die allgemeinen Verkehrsregeln lauten gemäß § 26 StVO:
- An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge, mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen, den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Fahrzeuge dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und wenn es nötig ist, müssen sie warten.
- Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.
- An Überwegen darf nicht überholt werden.
- Führt die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil, gelten diese Vorschriften entsprechend.
Radfahrer und Zebrastreifen: Wie verhält es sich hier?
Für Radfahrer gelten am Fußgängerüberweg die allgemeinen Verkehrsregeln, die auch für Autofahrer gelten. Sie müssen an einem Zebrastreifen daher ebenso anhalten, wenn Passanten – hierzu gehören auch Rollstuhlfahrer – die Straße überqueren wollen. Nur für Straßenbahnen und andere Schienenfahrzeuge gilt diese Regelung nicht. Fahrradfahrer dürfen den Fußgängerüberweg selbst fahrend überqueren, genießen dann aber nicht keinen Vorrang. Dieser besteht nur, wenn Sie zuvor absteigen und ihr Rad auf die andere Straßenseite schieben.
Was müssen Sie an Fußgängerüberwegen noch beachten?
Dürfen Sie im Notfall am Fußgängerüberweg parken? Wie groß muss der Mindestabstand zum Fußgängerweg sein? Neben dem bereits genannten Verkehrsverhalten an Fußgängerüberwegen gibt es noch einige weitere Regelungen, die ein Fahrer beachten sollte:
- Auf dem Fußgängerüberweg sind sowohl das Warten, Halten als auch das Parken verboten.
- Mindestabstand am Fußgängerweg: An Fußgängerüberwegen ist das Halten und Parken bis zu 5 Meter davor verboten (hinter dem Fußgängerübergang gilt kein Mindestabstand).
…, dass 1952 die ersten Zebrastreifen in Deutschland in München angelegt wurden? Damals hatten sich die Deutschen diese Überwege für Fußgänger von den Engländern abgeguckt. In der DDR wurde übrigens anstelle des Fußgängerüberwegs bis 1977 eine Ampel mit schwarz-gelben Streifen aufgestellt. Und in der Schweiz sind die Zebrastreifen gelb bemalt.
Bußgeldkatalog: Fehlverhalten am Zebrastreifen
Je nachdem, welcher Verstoß an einem Fußgängerüberweg begangen wird, sieht das Verkehrsrecht unterschiedlich hohe Bußgelder vor. Auch wenn der Bußgeldkatalog 2024 kein Fahrverbot bei diesen Ordnungswidrgkeiten im Straßenverkehr vorsieht, sollten Sie nicht nur der Sicherheit wegen die Augen offen halten. Auch können Sie sich einen saftigen Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten und einen Punkt in Flensburg ersparen. Im Folgenden informieren wir Sie genauer und erklären, wie hoch nach einem Verstoß am Zebrastreifen das Bußgeld ausfällt.
In der Regel wird jedes Vergehen am Fußgängerüberweg – wie auch viele Abstandsverstöße – mit einem Punkt in Flensburg geahndet. Dies mag sich zunächst so anhören, als handle es sich dabei um eine zu vernachlässigende Sanktion. Allerdings müssen Betroffene seit der Punktereform, die im Jahr 2014 durchgeführt wurde, bereits bei einem Stand von acht Punkten mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen. Bedenken Sie außerdem: Nach einem Verstoß, für den Sie einen Punkt in Flensburg erhalten, dauert es zweieinhalb Jahre, bis die Tilgungsfrist eintritt.
Wenn Sie einen Zebrastreifen überfahren und einen Bevorrechtigten am Überqueren der Straße hindern, weil Sie zum Beispiel die Geschwindigkeit Ihres Fahrzeugs nicht mäßigen, erwartet Sie neben dem Punkt in Flensburg ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro. Wenn Sie den Zebrastreifen überfahren und dabei jemanden gefährden, dann erhöht sich die Summe auf 100 Euro. Kommt es sogar zum Unfall, steigt das Bußgeld auf 120 Euro an.
Wenn Sie am Fußgängerüberweg ein anderes Fahrzeug überholen, erwarten Sie auch in diesem Fall ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt im Fahreignugsregister. Auch hier steigen die Bußgelder je nach Gefährdung oder wenn es zu einem Unfall kam auf 100 bzw. 120 Euro an.
Weitere Bußgelder mit dem Bußgeldrechner berechnen lassen
Wenn Sie sich die einzelnen Bußgelder, Punkte und mögliche Fahrverbote für Ihren individuellen Fall ausrechnen lassen möchten, dann können Sie hierzu auch einen Bußgeldrechner nutzen. Dieser errechnet Ihnen das zu erwartende Bußgeld für die unterschiedlichen Vergehen. Verstöße im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstößen oder der Hauptuntersuchung können Sie hier schnell und einfach berechnen lassen.
Dazu müssen Sie sich lediglich durch die verschiedenen Optionen durchklicken und Sie erhalten das Ergebnis auf der Basis des Bußgeldtabelle von 2024.
Herbert D. meint
15. September 2018 at 12:48
Liebes Team, breite Straße, Fußgänger will von links den Zebrastreifen überqueren. Habe selbst mal gelesen, dass ich erst anhalten muss, wenn sich der Fußgänger der Mitte der Straße nähert. Ist das richtig?
Danke!
bussgeldkatalog.de meint
17. September 2018 at 15:43
Hallo Herbert D.
An Fußgängerüberwegen ist grundsätzlich äußerste Vorsicht geboten, um Fußgänger, die die Straße überqueren wollen, nicht zu gefährden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Anne meint
4. Juli 2018 at 18:08
Hallo,
gelten als „Fußgängerüberweg“ grundsätzlich nur die mit Zebrastreifen markierten Flächen?
Was genau gilt bei einer Querungsanlage ohne Zebrastreifen mit abgesenkten Bordsteinen und einer Mittelinsel, die mit dem Gefahrenzeichen 133, aber nicht mit einem Richtzeichen gekennzeichnet ist?
Vielen Dank im Voraus!
bussgeldkatalog.de meint
13. Juli 2018 at 13:55
Hallo Anne,
im Gegensatz zum Zebrastreifen haben Fußgänger an diesen Stellen keinen Vorrang. Das Verkehrszeichen weißt auf Fußgänger hin, die sich hier in erhöhter Anzahl befinden können. Autofahrer sollten daher das Tempo anpassen und besonders aufmerksam sein.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Karolina E. meint
19. Juni 2018 at 8:31
Hallo alle miteinander, könnt ihr mir eure Erfahrungen mitteilen, was genau diesen Fall angeht. Bin gestern mit meinem Sohn, 6 Jahre alt, am Zebrastreifen stehengeblieben. Als die Autos links neben uns gestanden sind, haben wir den Zebrastreifen betreten. Auf der anderen Seite waren NOCH KEINe AUTOs. Als wir schon fast in der Mitte waren, fingen schon Leute an zu rufen, da raste volle Karacho ein VW Golf in weiß, an uns vorbei. Da wir Beide einen Roller in der Hand hatten, mein Sohn noch klein ist, hat er das Auto überhaupt nicht gesehen und ich nur noch im letzten Moment. Habe nur noch schreien können und meinen Sohn zwicken, dass er nicht weiter geht. Ich war so schockiert, das ich die Zeugen nicht gefragt habe ob sie sich das Autokennzeichen gemerkt haben. Auch, habe Niemanden darauf angesprochen. Ich war völlig neben der Spur. Es waren aber mindestens 6-10 Menschen die diesen Vorfall gesehen haben. Und die meisten haben entweder die Hand aus dem Fenster getan und etwas geschrien oder waren schockiert. Jetzt verteile ich in der Gegend grade Flugblätter. Was sind eure Erfahrungen zu diesen Thema? Ist es ausweglos? Oder geben sich Behörden mit sowas überhaupt nicht ab weil es ‚wichtigeres‘ gibt? Bin OHNE ZEUGEN natürlich noch nicht zur Polizei. Da sehe ich nämlich schwarz. Danke für eure Antworten.
bussgeldkatalog.de meint
22. Juni 2018 at 10:10
Hallo Karolina E.
In Ihrem Fall ist es ratsam einen Anwalt mit den Details zu betrauen, da wir keine Rechtsberatung geben dürfen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Karolina meint
22. Juni 2018 at 13:01
Hallo, ich wollte keine Rechtsberatung. Ich fragte nach euren Erfahrungswerten. Und die sind schließlich individuell. Schönes Wochenende
bussgeldkatalog.de meint
22. Juni 2018 at 15:40
Hallo Karolina,
da Ihr Fall aber sehr speziell ist, würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Er hat die nötige Erfahrung, kann die Lage am besten einschätzen und weiß, wie in solch einem Fall vorgegangen werden muss.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Hildegard G meint
4. Mai 2022 at 22:26
Hallo, an Zebrastreifen fahre ich sehr vorsichtig heran. Trotzdem passiert es öfter, dass Kinder und sogar Erwachsene auf dem Fahrrad hinter geparkten Autos hervorschiessen und ohne nach rechts und links zu schauen über den Zebrastreifen fahren. Jemanden zu verletzen ist ein Alptraum. Was kann ich noch tun? Ich habe Angst, einmal nicht schnell genug reagieren zu können.
Danke und freundliche Grüße!
Patrick meint
8. Juni 2018 at 13:13
Guten Tag
Bin gerade an einem Zebrastreifen heran gefahren so ein Junge mich durch gewunken hat ….
Also überfuhr ich den Zebra Streifen
Würde darauf hin kurze Zeit später angehalten
Mit den üblichen Worten Führerschein und fahrzeugpapiwre ….
Wir werden eine Anzeige schreiben ….
was soll ich jetzt tun der Polizist war alleine
bussgeldkatalog.de meint
8. Juni 2018 at 16:53
Hallo Patrick,
an einem Fußgängerüberweg müssen Sie grundsätzlich halten, um Passanten die gefahrlose Überquerung der Straße zu ermöglichen, andernfalls fällt ein Bußgeld an.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Andrea meint
11. Mai 2018 at 9:44
Liebes Bussgeldkatalogteam,
vor einigen Tagen wollte ich an einer Kreuzung in unserer kleinen Stadt nach rechts abbbiegen auf eine andere Hauptstrasse. Da es morgens zur Zeit des Berufsverkehrs war , waren viele Autos unterwegs. Zum Abbiegen nach rechts habe ich vorschriftsmässig zunächst an dem Zebrsstreifen angehalten. Beim Schauen nach links konnte ich den Verkehr auf der Kreuzung gut überblicken , nach rechts sind es über den Bürgersteig aber nur ca. 4m bis zur Ecke wo die Häuser anfangen , den Bereich direkt an der Hauswand dahinter konnte ich nicht einsehen als ich am Zebrastreifen gehalten habe. Nur eben die 4 m bis dahin zur Ecke. Als ich dann langsam anfuhr auf den Zebrastreifen kam von der Hausecke plötzlich ein 7-jähriger Junge auf seinem Tretroller so schnell angeschossen dass er mir vorne rechts an das Auto fuhr und dann vor dem Auto lag. Er war mit seinem gleichaltrigen Freund auf dem Weg zur Schule.
Ich bin zunächst einmal sehr froh dass dem Jungen ausser einem grossen Schreck und ein paar Kratzern nichts passiert ist da ich selber Kinder habe.
Der Polizist meinte zu mir dass ich mit einem Bussgeldbescheid rechnen muss.
Aber wie ist die Sachlage hier ? Auch wenn Kinder mit Rollern den Zebrastreifen fahrend benutzen dürfen und Sonderrechte geniessen auf dem Bürgersteig. Der Junge war viel zu schnell unterwegs. Eventuell hat er ein Wettfahren mit seinem Freund veranstaltet oder er musste sich zur Schule beeilen. Aus meiner Sicht hätte ich den Zusammenstoss nicht verhindern können da ich ihn ja erst auf den letzten 4 m gesehen habe und bei seiner Geschwindigkeit keine Möglichkeit hatte zum Reagieren. Rückwärtsfahren war in dem Fall für mich zeitlich auch nicht mehr möglich. Zudem ist es sehr schwierig auf einem Roller die Geschwindigkeit zu verlangsamen da er nicht so gute Bremsen hat und beim Abbremsen instabil wird.
bussgeldkatalog.de meint
14. Mai 2018 at 8:53
Hallo Andrea,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Steptti meint
18. April 2018 at 0:32
Guten Abend,
Ich habe folgende Frage,
Ich hatte heute Abend einen Unfall mit einem Fahrradfahrer.
Ich fuhr aimum eine Kurve,hinter der ein Zebrastreifen liegt.
Als ich um die kurve herum U d damit um die Häuserwand, stand dahinter die Sonne so tief,dass ich schlagartig nichts sehen konnte..
Ich wusste jedoch ,dass der Zebrastreifen dort läuft und bin aus Reflex auch direkt ins die Eisen gegangen.
Links und rechts am Zebrastreifen waren ebenfalls keine Passanten .
Gut ein bisschen zwei Meter davor schoss ein Fahrradfahrer aus der Fußgängerzone auf den Zebrastreifen und prallte mir rechts in den Kotflügel und über die Motorhaube in die Windschutzscheibe.
Zu dem Zeitpunkt stand ich schon,da ich ihn im Augenwinkel gesehen und vorher ja schon aus Reflex gebremst hatte…
An erster Stelle,es ging ihm gut. Mehr Glück im Unglück als alles andere.
Ich habe jedoch die Polizei allermiert, er wollte absolut keinen Krankenwagen etc. Auch die Polizei sollte keinen allermieren.
Er hatte wirklich riesen Glück.
Nun meine Frage..
Die Polizistin sagte,er wäre in diesem Fall der Unfallverursacher,da er erstens mit hoher Geschwindigkeit durch die Fußgängerzone fuhr und. Dann ohne abbremsen über den Zebrastreifen schoss.
Und somit seitlich in meinem. Auto krachte.
Wir sollten die Angelegenheiten über die Versicherungen klären lassen.
Auf mich selbst kommt nichts weiter zu,da ich den Zusammenstoß nicht hätte verhindern können.
Sie sagte allerdings ,viele Versicherungen wollen erstmal auf eine Teilschuld meiner Seite plädieren.Aber da könnte ich gegen an gehen.
Wie sieht das in dieser Situation wirklich aus?
Mir ist am Ende egal,ob ich schuld ahbe oder nicht..die Hauptsache ist,das niemandem außer blauer Flecken nichts passiert ist.
Mich interessiert lediglich,wie ich der Versicherung gegenüber treten muss,falls die Debatte aufkommen sollte.
bussgeldkatalog.de meint
23. April 2018 at 11:06
Hallo,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Reinhard meint
27. März 2018 at 10:11
Das Überholen –am– Zebrastreifen …
Auf welchen Abstand vor dem Zebrastreifen ist dies anzuwenden?
bussgeldkatalog.de meint
30. April 2018 at 14:56
Hallo Reinhard,
der Überholvorgang sollte abgeschlossen sein, ehe der Zebrastreifen erreicht wird.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Steffen meint
18. Februar 2018 at 1:47
Liebes Bussgeldkatalog-Team,
im Text hat sich leider ein Fehler eingeschlichen. Dort steht: „Fahrradfahrer dürfen den Fußgängerüberweg selbst außerdem nicht fahrend überqueren. Sie müssen zuvor absteigen und müssen ihr Rad auf die andere Straßenseite schieben.“ Das ist nicht korrekt. Vorrang gibt es an Fußgängerüberwegen nur für zu Fuß Gehende, also müssen Radfahrende absteigen, wenn sie Vorrang genießen möchten. Es ist aber nicht verboten, den Fußgängerüberweg fahrend zu überqueren. Radfahrende dürfen diesen (ohne Absteigen) überqueren, genießen aber keinen Vorrang.
bussgeldkatalog.de meint
23. April 2018 at 8:24
Hallo Steffen,
vielen Dank für den Hinweis. Wir haben unseren Ratgeber entsprechend angepasst.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Frank T. meint
6. Dezember 2017 at 13:33
Liebes Bussgeldkatalog-Team!
Ich hatte am heutigen Tag folgende Verkehrssituation, die mich im Nachgang ein wenig verunsichert. Ich befuhr mit meinem Fahrzeug eine Straße mit 30km/h-Zone und befand mich in Höhe einer dortigen Schule. An einem Zebrastreifen befand sich eine sehr große Gruppe von Kindern und ein Polizeibeamter, der dort wohl eine Art Verkehrserziehung durchführte. Ich bin sehr langsam an den Zebrastreifen herangefahren und hatte im Grunde auch die Absicht zu Halten, wobei aber der Eindruck entstand, als würde sich die Gruppe noch irgendwie sammeln. (o.ä.) Der Beamte schaute auch in meine Richtung und da ich unmittelbar hinter dem Zebrastreifen in eine Seitenstraße abbiegen wollte (entsprechend den Blinker bereits gesetzt hatte) hatte ich den Eindruck, als solle ich weiterfahren. Ich habe keines der Kinder gefährdet, da sie sich ja noch gar nicht auf dem Zebrastreifen befanden. Die Situation war allerdings sehr unübersichtlich (Gegenverkehr, parkende Autos etc. p.p.), so dass ich mir im Nachhinein doch Sorgen mache, dass ich wohl am Besten doch angehalten hätte, anstatt langsam über den Zebrastreifen zu rollen und meinen Abbiegevorgang fortzusetzen. Gedanken mache ich mir natürlich auch darüber, ob ich jetzt vielleicht Sanktionen (Bußgeld etc.) zu erwarten habe, da der Polizeibeamte den Vorgang ja beobachtet hat und ich seinen Blick eventuell fehlgedeutet haben könnte.
bussgeldkatalog.de meint
11. Dezember 2017 at 12:27
Hallo Frank,
bei Vergehen an einem Fußgängerüberweg drohen Ihnen grundsätzlich ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.
Das Team von bussgeldkatalog.de
auslander meint
24. Oktober 2017 at 11:45
Heute war ich im Auto in 30er Zone. Es gab viele Autos auf der Strasse.
1. Ich bin zu ein Zebracross langsam mit schritt geschwindikeit angefahren. Gegenseit gab waretende Polizei in ihrem Auto.
2. Ich hab kurz gewartet und dann bin ich auf dem Zebracross gefahren.
Plotzlich sah ich ein Fußgänger Mann ca. 30 jahr auf dem Zebracross links (ca. 1 m weit vom Auto) .
3. Ich bin danach langsam Fußgängeübergang verlassen, denn Fußgänger überqueren kann.
4. Polizei haben mich böse angeschaut. Ich wusste nicht was ich machen sollte.
5. Polizei haben mich nicht angehaltet, sie sind weiter gefahren.
Bekomme ich 80€ (+1 punkte) ?
bussgeldkatalog.de meint
13. November 2017 at 12:48
Hallo Auslander,
sofern Sie nicht von der Polizei angehalten wurden, müssen Sie mit keinen weiteren Sanktionen rechnen. Grundsätzlich müssen Autofahrer mit mäßiger Geschwindigkeit an einen Fußgängerüberweg heranfahren. Ist ein Fußgänger in der Nähe, muss davon ausgegangen werden, dass dieser auch die Straße überqueren will.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Birgit meint
5. Oktober 2017 at 7:42
Hallo,
ich wollte von einer Wohnstrasse/Nebenstraße rechts auf die Hauptstraße abbiegen. Dabei musste ich einen Zebrastreifen überqueren um Einsicht auf den rechts kommenden Verkehr zu bekommen. Plötzlich kam von rechts eine Radfahrerin und ich setzte mein Auto etwas zurück. Leider war dort, ziemlich dicht hinter mir, ein Auto herangefahren, welches sich bereits auf dem Zebrastreifen befand und wo auch der Zusammstoss zustande kam. Hätte die Fahrerin nicht vor dem Zebrastreifen warten müssen, da sie mich ja bereits wartend gesehen hatte?? Der Schaden ist minimal. Nur Lackabkratzung.
bussgeldkatalog.de meint
9. Oktober 2017 at 9:12
Hallo Birgit,
grundsätzlich gilt es immer ausreichend Sicherheitsabstand zu wahren. Da wir die Örtlichenkeiten nicht kennen, ist uns keine Einschätzung möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Reiner meint
22. September 2017 at 11:13
Kurze frage langer Sinn, wer ist im Recht?
Eine frau schiebt ihr Fahrrad bei grün über den Fußgängerüberweg, am anderen Ende angekommen wird sie von einem von rechts kommenden, auf dem Radweg fahrenden, Radfahrer angefahren und dieser stürst, zum Glück ist beiden nichts passiert ausser Sachschaden und ein paar Kratzer. Wer hätte im Streitfall Recht bekommen.
Liebe Grüße
Reiner
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2017 at 11:26
Hallo Reiner,
dies ist stets von den individuellen Umständen abhängig und kann nicht pauschal beantwortet werden.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Melanie meint
12. September 2017 at 9:52
Hallo,
Ganz in der Nähe unseres Kindergartens ist ein Zebrastreifen in einer dreißiger Zone. Meinen zwei Kindern, drei und fünf, ist es schon mehr als einmal passiert, das wir entweder nicht rüber gelassen wurden und die Autos sogar mit 60 kmh an einem vorbeigebrettert sind, oder während wir mitten auf dem Zebrastreifen sind, der Gegenverkehr mit der selben besagten Geschwindigkeit über den Zebrastreifen gefahren sind und mir wütend den Vogel gezeigt haben. Es war schon so oft so knapp das ich das Auto berührt hätte, hätte ich nur die Hand ausgestreckt! Leider schreckt, Filmen am Zebrastreifen niemanden ab, da wirklich jeder über diesen doofen Zebrastreifen fährt. Manchmal lassen 10 Autos einen nicht überqueren. Gibt es denn eine möglich jemanden zu Kontaktieren, um vielleicht dort eine Streife oder ein Blitzer oder sonstiger Maßnahmen beantragen zu können? Irgendwann wird dort etwas richtig schlimmes passieren, wir sind nicht die einzigen Kinder die dort gefährdet sind.
Lg und entschuldigt für den langen Text.
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2017 at 8:52
Hallo Melanie,
Ihre Sorgen sind völlig berechtigt. Eine Möglichkeit bestünde darin, das Ordnungsamt über die Sache zu informieren; auch eine entsprechende örtliche Ankündigung über ein Plakat etc. könnte helfen. Ansonsten ist es Sache der Stadt, wo Radarfallen aufgestellt werden.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Norbert meint
7. September 2017 at 12:25
Ich habe mich in einer Straße mit Geschäften rechts der Fahrbahn (keine Fußgängerzone oder Einkaufspassage) einem Fussgängerübergang mit Zebrastreifen genähert. Die Geschwindigkeit betrug ca. 20 km/h. Vor dem Übergang waren am Boden weiße Vorfahrtsdreiecke aufgemalt. Ich habe vor den Dreiecken kurz angehalten bin aber mit dem Fuss kurz vom Bremspedal runter, so das das Fahrzeug ca. 10cm über die am Boden aufgemalten Dreiecke weitergerollt ist (Automatikgetriebe). Ich habe sofort gebremst und bin deutlich vor den Zebrastreifen aber mit der Motorhaube auf den aufgemalten Vorfahrtsdreiecken stehen geblieben als rechts von mir (Geschäfte, Glasfassaden, siehe oben) ein rotes Licht aufblitzte.
An dem Fussgängerübergang war keine Ampel oder ein Licht. Es war nirgends aus der Richtung des Blitzes eine Blitzervorrichtung oder ähnliches zu sehen. Wie gesagt nur Geschäfte und Glasfassaden. Auch kein mobiles Gerät oder Auto parkte da.
Meine Frage ist. Was habe ich eventuell falsch gemacht? Da ich ja definitiv vor den Zebrastreifen gehalten habe. Und zweitens gibt es „Blitzervorrichtung“ wie oben beschrieben welche nach dem anhalten, beim kurzen Anfahren auslösen?
bussgeldkatalog.de meint
11. September 2017 at 12:01
Hallo Norbert,
Blitzer sind teilweise versteckt und unauffällig – es ist also möglich, dass Sie zumindest optisch keinen Blitzer bemerkt haben. Ob Sie nun eine Sanktion zu befürchten haben, hängt davon ab, ob a) überhaupt geblitzt wurde und b) Fußgänger anwesend waren. Aus Ihrer Beschreibung erschließt sich, dass weder eine Person gefährdet wurde noch der Fußgängerüberweg unrechtmäßig überfahren wurde, weshalb wohl mit keinen oder nur sehr geringen Verwarnungen gerechnet werden muss.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Reinhard meint
30. August 2017 at 12:53
Hallo,
in ***-Zentrum sind um große Kreuzungen herum die Gehwege für Radfahrer freigegeben (Frei für Radfahrer) und die Ampeln teils mit entsprechenden Lichtzeichen für Radfahrer ausgestattet.
An einigen dieser Ampelkreuzungen sind auch Zebrasteifen. Muss ich als Radfahrer zur Überquerung der Zebrastreifen absteigen?
Ein herannahender Autofahrer hatte heftig gehupt und geschimpft, als ich den Zebrasteifen ohne Absteigen überquert habe. Zu Recht?
Muss ich die Gewege, die für Radfahrer an im Bereich dieser großen Ampelkreuzungen freigegeben sind zwingend benutzen?
Es ist schon sehr unfallträchtig, wenn dort viele Fußgänger unterwegs sind, die teilweise schimpfen.
Andereseits hupfen die Autofahrer, wenn ich dort nicht die Gehwege benutze und auf der Straße eine der zwei Fahrspuren im Berufsverkehr blockiere.
Liebe Grüße
Reinhard aus ***
bussgeldkatalog.de meint
4. September 2017 at 10:21
Hallo Reinhard,
grundsätzlich sollten Fahrradfahrer an Zebrastreifen absteigen – tun Sie das nicht, dann gelten Sie nämlich nicht als vorrangige Fußgänger. Das OLG Hamm entschied, dass man auf dem Fahrrad auf dem Zebrastreifen nicht bevorrechtigt ist. Möchten Sie also, dass Autos für Sie anhalten, dann sollten Sie absteigen. Da uns jedoch keine genauen Informationen zu den Gegebenheiten vor Ort vorliegen, können wir leider keine weiteren Aussagen treffen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Thomas meint
23. Juli 2017 at 13:00
Wie verhält es sich bei Zebrastreifen, die in der Mitte der Fahrbahn eine Insel haben (Überquerungshilfe) . Muss ich, trotz Mittelinsel, anhalten wenn ein Fußgänger auf der gegenüberliegenden Fahrbahn anstallten macht die Fahrbahn zu überqueren?
Der konkrete Fall: Ich soll 80 € zahlen (+ 1 Punkt) weil auf der gegenüberliegenden Fahrbahn ein Fußgänger einen Fuß auf die Fahrbahn gesetzt hat. Ich dachte hingegen ich könne weiterfahren, da die Fahrbahn durch eine Mittelinsel getrennt ist und ich den Fußgänger so nicht behindere. Wer hat einen Tipp?
bussgeldkatalog.de meint
31. Juli 2017 at 9:23
Hallo Thomas,
an Zebrastreifen haben Fußgänger grundsätzlich Vorrang.
bussgeldkatalog.de
Heinz-Bernd meint
7. Juli 2022 at 12:05
Hallo,
Sie Schreiben „an Zebrastreifen haben Fußgänger grundsätzlich Vorrang.“
Das ist völlig unstrittig!
Die Frage war:
„Muss ich, trotz Mittelinsel, anhalten wenn ein Fußgänger auf der gegenüberliegenden Fahrbahn anstalten macht die Fahrbahn zu überqueren?“
Wenn ich schon halten muss, wenn der Fußgänger ganz links die Fahrbahn betritt, hat die Mittelinsel keinen wirklichen Sinn.
Flip meint
21. Juni 2017 at 13:09
Folgender Fall von Heute: an einem Fußgänger-Übergang (kein Zebrastreifen, nur zwei Streifen in der Breite des Übergangs quer Fahrbahn) mit einer Ampel, zum Drücken), war jene heute komplett aus. Nicht mal gelbes Blinken. Obwohl mehrere Fußgänger darauf warteten die Straße überqueren zu können, hat kein einziges Fahrzeug angehalten. Bei dem Verkehr, wie tagsüber hier üblich, kann man warten bis man welk wird. Müssen die nicht anhalten?
bussgeldkatalog.de meint
26. Juni 2017 at 10:36
Hallo Flip,
grundsätzlich gilt: sind Lichtzeichen ausgeschaltet, muss auf die entsprechende Beschilderung geachtet werden. Handelt es sich um einen klar ausgewiesenen Fußgängerübergang, haben Autofahrer eigentlich die Pflicht, Fußgänger die Straße passieren zu lassen und in diesem Bereich besonders umsichtig zu fahren.
bussgeldkatalog.de
Thomas meint
6. Juni 2017 at 7:51
Guten Tag, gibt es eine Definition für den Begriff „Gefährdung“? Ich frage, da ich heute folgendes Erlebnis hatte: Ich bin an einen Zebrastreifen herangefahren. Habe gehalten. Der Fußgänger überquerte die Fahrbahn. Da ich relativ in der Mitte der Fahrbahn stand, führ ich wieder (langsam) an, obwohl der Fußgänger die Gegenseite noch nicht vollends erreicht hatte. Abstand zwischen mir und dem Fußgänger mehr als 1,5m, da ansonsten mein vorderer Parkpilot angegangen wäre. Als ich einige Meter gefahren war, sah ich im Rückspiegel, dass die der Fußgänger aufregte und mir irgendetwas hinterher rief. Da niemand verletzt wurde und ich mich, wie gewöhnlich, defensiv verhalten habe und auch so gefahren bin, frage ich mich nun, was ggf. passieren kann.
bussgeldkatalog.de meint
7. Juni 2017 at 12:08
Hallo Thomas,
Gefährdung ist in § 315c StGB definiert (nachzulesen, z. B. unter https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315c.html). Ob in Ihrem Fall eine Gefährdung vorliegt, können wir jedoch ohne genaue Einzelheiten zu kennen, pauschal nicht einschätzen.
bussgeldkatalog.de
Thomas meint
11. Juni 2017 at 9:50
Danke! Nach der genannten Definition würde ich eine Gefährdung klar ausschließen.
Torsten meint
11. Mai 2017 at 14:24
Wenn ich in Schrittgeschwindigkeit an einen Zebrastreifen heranfahre, die Sicht auf die Gegenseite aber durch ein stehendes Fahrzeug (Stau) versperrt ist und ich das Kind nicht sehe, welches auf der anderen Seite loslaufen möchte und ich den Zebrastreifen dann weiter in Schrittgeschwindigkeit überquere und das Kind dadurch den Zebrastreifen nicht benutzen kann (ohne Gefährdung), kann ich dann davon ausgehen, dass es für mich eben nicht erkennbar war, dass das bevorrechtigte Kind den Überweg benutzen wollte?
bussgeldkatalog.de meint
15. Mai 2017 at 9:30
Hallo Torsten,
in diesem Fall müssen Sie sich langsam herantasten, um sichergehen zu können, dass keine Person den Zebrastreifen überqueren will.
bussgeldkatalog.de
Michael meint
20. April 2017 at 9:05
Besteht denn für den Fußgänger nicht auch die Verpflichtung – allein schon zur Eigensicherung – erkennbar zu signalisieren, dass er die Straße überqueren möchte. Oftmals hat man es mit Fußgängern zu tun, die ohne nach links oder rechts zu schauen, den Zebrastreifen betreten. Leider oft vom Blick auf’s Handy abgelenkt. Erst vorgestern ist mir ein Jogger vor’s Auto geraten, der von einem Parkplatz gerannt kam, den Grünstreifen zum Gehweg übersprang und direkt auf den Zebrastreifen raste…. und sich dann aufregte, weil ich trotz gemäßigter Geschwindigkeit mal gehupt und ihm mitgeteilt habe, dass er nicht Moses sei, der das Rote Meer geteilt haben soll.
bussgeldkatalog.de meint
24. April 2017 at 11:05
Hallo Michael,
Autofahrer müssen mit mäßiger Geschwindigkeit an einen Fußgängerüberweg heranfahren. Ist ein Fußgänger in der Nähe, muss davon ausgegangen werden, dass dieser auch die Straße überqueren will. Natürlich wird aber von jedem Verkehrsteilnehmer Aufmerksamkeit und ständige Vorsicht erwartet.
bussgeldkatalog.de
Joffrey meint
7. April 2017 at 12:41
Hallo, ich habe eine Frage zum Rechtsabbiegen. Ich fahre auf einer stark befahrenen Vorfahrtsstraße (3 Spurig, und eine Spur davon für Bus) und muss dann zur Arbeit rechts abbiegen. Kurz vor dem abbiegen ist ein Pfeil auf der ganz rechten Spur, für dieses kleine Stück darf ich also auf der Busspur fahren. Jetzt möchte ich abbiegen und habe jedes mal Probleme mit überquerenden Fußgängern. Grundsätzlich müsste ich sie die Straße überqueren lassen, aber ca 10 bis 15 Meter weiter ist extra ein Zebrastreifen. Also greift hier doch der § 9 Abs. 3 Satz 3 StVO überhaupt nicht und die Fußgänger haben den Zebrastreifen zu benutzen, oder irre ich mich da?
bussgeldkatalog.de meint
10. April 2017 at 9:47
Hallo Joffrey,
grundsätzlich müssen die Fußgänger einen Zebrastreifen oder eine Ampel benutzen, um die Straße zu überqueren. Andernfalls begehen sie einen Verstoß, sofern der Verkehr dadurch ins Stocken kommt. Sie sollten trotzdem vorsichtig fahren, um keinen Fußgänger zu gefährden. Allerdings könnte es hilfreich sein, die Polizei über das verkehrswidrige Verhalten zu informieren, sofern es dauerhaft vorkommt.
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Sylvana meint
29. März 2017 at 13:58
Wo steht geschrieben, das ein weiterfahren am Fußgängerüberweg erst erfolgen darf, wenn der Fußgänger die gegenüberliegende Seite erreicht hat?
bussgeldkatalog.de meint
3. April 2017 at 10:01
Hallo Sylvana,
es gilt laut § 26 der StVO eine mäßige Geschwindigkeit, wenn der Fußgänger den Überweg noch nicht vollständig überquert hat. Der Fußgänger darf dabei allerdings nicht gefährdet werden.
bussgeldkatalog.de
Guido meint
13. Oktober 2018 at 6:26
Das müsste jedem eigentlich selbst klar sein, um die vollständige Sicherheit eines jeden Passanten zu gewährleisten, er könnte stürzen oder spontan die Richtung ändern.
Judith meint
13. März 2017 at 13:12
Ich habe vor wenigen Wochen als Fußgänger einen Vorfall am Zebrastreifen erlebt. Es war morgens kurz vor 6 Uhr und ich musste wie jeden Morgen über den Zebrastreifen um zur Arbeit zu kommen. Er ist vorschriftsgemäß gekennzeichnet mit weißen Streifen, Beschilderung und beleuchtet ist er glaube ich auch. Zumindest sind dort Straßenlaternen, so dass man Fußgänger eigentlich nicht übersehen dürfte. Die meisten Autofahrer werden schon langsamer oder halten sogar an, wenn ich noch gar nicht ganz ran bin, aber diesmal stand ich klar und deutlich mit der Absicht den Fußgängerüberweg zu benutzen am Straßenrand als noch ein Auto drüberfuhr. Dann setzte ich vorsichtig einen Fuß auf die Straße, aber auch da fuhren noch 1 oder 2 Autos an mir vorbei. Bei den letzten beiden hatte ich den Eindruck, dass sie noch beschleunigt haben um die möglicherweise grüne Ampel 50m weiter zu überqueren. Das kann ich aber nur vermuten, weil ich mich darauf konzentriert habe, ob mich endlich jemand den Zebrastreifen benutzen lässt.
Was mache ich denn in so einem Fall? Ich habe mich so geärgert darüber. Der gesicherte Fußgängerüberweg ist erst seit Sommer an dieser Stelle, eben weil es dort immer riskant war als Fußgänger die Straße zu überqueren trotz Verkehrsinsel.
bussgeldkatalog.de meint
20. März 2017 at 10:03
Hallo Judith,
Sie können sich das Kennzeichen aufschreiben und die Polizei kontaktieren. Allerdings müssen Sie das entsprechende Verhalten der Autofahrer beweisen. Benötigen Sie weitere Hilfe, kann Sie ein Anwalt beraten.
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Nils O. meint
27. Dezember 2016 at 14:53
Hallo,
ich hatte heute einen Vorfall am Zebrastreifen,
Es war eine Kreuzung bei der man beim rechtsabbiegen an einen Zebrastreifen kommt.
Da 2 Kinder mehr als deutlich zeigten dass sie rüberwollten hielt vorm abbiegen noch an sowie der der gegenverkehr auch. Die Kinder gingen los und dann kam von rechts ein Auto angeschossen und fuhr noch hinüber. Die beiden Kinder erschraken sofort und sprangen glücklicherweise noch zurück.
Als ich ihn darauf ansprach, dass er fast 2 Kinder überfahren hätte, sprang er aus dem Auto und wollte mir an die Wäsche und beleidigte mich aufs übelste und versuchte meine Fahrertür aufzureißen.
Was zu erwähnen ist, dass ich ihm unbewusst hinterherfuhr, da es ebenfalls mein Heimweg war. Auf seinem Parkplatz hatte ich ihn dann angesprochen.
Ich meine er war vollkommen uneigensichtig und gewaltbereit. kann man da was machen??
LG
Nils
bussgeldkatalog.de meint
2. Januar 2017 at 9:55
Hallo Nils,
Sie können bei der Polizei Anzeige erstatten.
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Klaus-Dieter B. meint
14. Dezember 2016 at 15:30
Ich kann nirgendwo genau nachlesen, wie ich als Radfahrer bestraft werde, wenn ich unberechtigt den Fußgängerschutzweg zur Überquerung der Straße benutze und dadurch einen Autofahrer in einen Unfall verwickelt habe.
Kann es sein, daß in der möglichen Änderung der StVO hinsichtlich des Nichtbeachtens der roten Ampel durch den Radfahrer als strafbefreiende Vorschrift mit aufgenommen wird, daß der Kraftfahrer, der bei Grün fährt und den „roten“ Radfahrer überfährt, nicht zur Rechenschaft gezogen wird?
Aber das dürfte wohl nicht zu erwarten sein, weil Radfahrer ja sowieso Narrenfreiheit genisßen.
bussgeldkatalog.de meint
19. Dezember 2016 at 10:26
Hallo Klaus-Dieter,
alle Verkehrsteilnehmer – egal ob Auto- oder Radfahrer – haben sich an die Verkehrsregeln zu halten und müssen mit ständiger Vorsicht und Rücksicht im Straßenverkehr unterwegs sein. Die Änderung der StVO ab 2017 besagt für Radfahrer Folgendes: Bisher galt für Radfahrer, dass für Sie die Lichtzeichen der Fußgängerampel vorrangig waren, wenn keine gesonderte Radfahrer-Ampel existierte. Dies wurde nun geändert. Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.
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