Bußgeldtabelle: Verstöße rund um die Fußgängerzone
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte |
---|---|---|
Ordnungswidriges Parken in einer Fußgängerzone | 30 | |
… mit Behinderung | 35 | |
… länger als drei Stunden | 35 | |
Ordnungswidriges Befahren einer Fußgängerzone mit einem Kfz | 20 | |
Ordnungswidriges Befahren einer Fußgängerzone mit einem Kfz bis 3,5 Tonnen inkl. Anhänger | 25 | |
Ordnungswidriges Befahren einer Fußgängerzone mit einem Kfz über 3,5 Tonnen | 75 | |
Ordnungswidriges Befahren einer Fußgängerzone mit einem Fahrrad | 15 | |
… mit Behinderung | 20 | |
… mit Gefährdung | 25 | |
… mit Unfallfolge | 30 | |
Gefährdung eines Fußgängers in einer Fußgängerzone mit zugelassenem Fahrzeugverkehr als Kraftfahrer | 60 | 1 |
… ohne zugelassenen Fahrzeugverkehr | 70 | 1 |
Gefährdung eines Fußgängers in einer Fußgängerzone mit zugelassenem Fahrzeugverkehr als Radfahrer | 30 | |
Ausfahrt aus einer Fußgängerzone auf die Straße mit Gefährdung | 30 | |
Ausfahrt aus einer Fußgängerzone auf die Straße mit Unfallfolge | 35 | |
Missachtung der Schrittgeschwindigkeit bei der Fahrt auf einem Gehweg in einer Fußgängerzone mit zugelassenem Fahrzeugverkehr | 15 |
Kurz & knapp: Fußgängerzone
Allgemein wird eine Fußgängerzone durch das Schild 242.1 angekündigt. Dabei handelt es sich um ein Quadrat mit weißem Hintergrund und einer schwarzen Umrandung. In der Mitte ist ein blauer Kreis zu sehen, auf dem eine Frau mit einem Kind an der Hand in weiß abgebildet ist. Darunter steht in schwarzer Schrift das Wort „Zone“. In diesem Bereich dürfen Sie als Kraftfahrer nur fahren, wenn sich unterhalb dieses Verkehrszeichens ein zusätzliches Schild befindet, welches ausgewählten Kfz das Befahren gestattet. Diese Erlaubnis kann sich zudem auch nur auf bestimmte Uhrzeiten oder Wochentage beziehen.
Sobald das entsprechende Verkehrszeichen eine Fußgängerzone angekündigt hat, dürfen Kraftfahrer nur noch mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein – sofern ihnen Fahrten in der Fußgängerzone überhaupt gestattet sind.
Das Fahrradfahren in der Fußgängerzone ist nur dann gestattet, wenn ein entsprechendes Zusatzverkehrszeichen unter dem Schild für die Fußgängerzone angebracht ist („Radfahrer frei“). Dabei kann es sich um eine generelle oder eine zeitgebundene Erlaubnis handeln, weshalb Sie als Fahrradfahrer stets die Augen offenhalten sollten, bevor Sie in einen Fußgängerbereich einfahren.
Video zur Fußgängerzone
In der Fußgängerzone haben Passanten Vorrang
Inhaltsverzeichnis
In einer Fußgängerzone können Passanten gemütlich durch die Straßen bummeln, in aller Ruhe in einem Café ein Eis essen oder ihre Einkäufe erledigen, ohne auch nur einen Gedanken an sich möglicherweise nähernde Kraftfahrzeuge zu verschwenden. Schließlich ist dieser Bereich allein Fußgängern vorbehalten.
Nur ausnahmsweise kann es Rad- oder Kraftfahrern gestattet sein, eine Fußgängerzone zu befahren. Damit die Verkehrssicherheit dabei dennoch gewahrt wird, sieht die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) spezielle Vorschriften in einem Fußgängerbereich vor. Doch wann genau dürfen Autofahrer eine solche Zone befahren? Ist das Parken dort grundsätzlich verboten? Und was gilt bei einer Fußgängerzone in puncto Geschwindigkeit? Antworten finden Sie in diesem Ratgeber.
Was die StVO in einer Fußgängerzone vorschreibt
Eine Fußgängerzone wird laut StVO stets durch das Verkehrszeichen 242.1 angekündigt. Dieses quadratische Schild weist einen weißen Hintergrund mit einem schwarzen Rand auf. In der Mitte ist ein blauer Kreis zu sehen, auf dem eine Frau mit einem Kind in weiß abgebildet sind. Das Wort „Zone“ steht in schwarzer Schrift darunter. Vor allem für die Sicherheit in einer Fußgängerzone ist dieses Schild von Bedeutung, da es signalisiert: Hier haben Passanten Vorrang.
Generell ist es Kraftfahrzeugen nicht erlaubt, diesen Bereich zu befahren. Dies kann nur ausnahmsweise gestattet sein, worauf jedoch zu Beginn der Fußgängerzone durch ein Verkehrsschild hingewiesen wird. Doch selbst wenn Motorrad-, Auto- oder Lkw-Fahrer sich in einem Fußgängerbereich bewegen dürfen, müssen sie sich dabei an gewisse Vorschriften halten. Vor allem müssen sie in einer Fußgängerzone ihre Geschwindigkeit herunterschrauben und besonders aufmerksam sein, damit niemand zu Schaden kommt.
Schneller als Schrittgeschwindigkeit darf in diesem Bereich nicht gefahren werden. Erst wenn auf das Ende der Fußgängerzone durch das Verkehrszeichen 242.2 hingewiesen wurde, gelten wieder die üblichen Verkehrsregeln. Dieses Schild sieht genauso aus wie das oben beschriebene, allerdings ist es durchgestrichen und komplett in grau gehalten.
Wer darf eine Fußgängerzone befahren und für wen ist sie tabu?
Zunächst einmal ist das Fahren in der Fußgängerzone niemandem erlaubt, es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor. Selbst mit einer solchen Genehmigung müssen Sie als Fahrer ein hohes Maß an Vorsicht und Rücksicht an den Tag legen, um die Passanten nicht in Gefahr zu bringen. Im Folgenden haben wir Ihnen aufgelistet, bei welchen Fahrzeugen meist Ausnahmen gemacht werden:
- Unter anderem dürfen häufig Lieferanten eine Fußgängerzone befahren, ohne ein Bußgeld befürchten zu müssen. Schließlich müssen die Geschäfte in diesem Bereich hin und wieder neue Waren anfordern und daher entsprechend beliefert werden. Lieferfahrzeugen ist das Fahren in einem Fußgängerbereich jedoch in der Regel nur zu gewissen Uhrzeiten gestattet.
- Darüber hinaus sind Fahrten mit dem Fahrrad in einer Fußgängerzone oft erlaubt. Ob dem so ist, können Sie als Radfahrer an einem zusätzlichen Schild erkennen, welches sich normalerweise unter dem Verkehrsschild für die Fußgängerzone befindet.
Ignorieren Sie das Zeichen für die Fußgängerzone einfach und fahren dennoch in diesem speziellen Bereich ein, richtet sich das Bußgeld in der Regel nach dem Gewicht des Kraftfahrzeugs. 20 bis 75 Euro sind möglich. Das ordnungswidrige Befahren einer Fußgängerzone mit dem Fahrrad kostet normalerweise zwischen 15 und 30 Euro.
Parken in der Fußgängerzone: Nur mit Ausnahmegenehmigung
Möchten Sie nicht nur dort mit einem Kfz unterwegs sein, sondern dieses auch direkt in der Fußgängerzone parken, sollten Sie bedenken, dass dies allgemein verboten ist. Wie bereits im obigen Abschnitt beschrieben, können Sie sich jedoch auch hier eine Ausnahmegenehmigung beschaffen. Wenn Sie direkt in einem Fußgängerbereich wohnen, benötigen Sie teilweise nicht einmal eine extra Genehmigung dafür.
Schließlich befindet sich nicht selten in einer Fußgängerzone ein Zeichen, welches mit dem Zusatz „Bewohner frei“ versehen ist. Das eigentliche Parkverbot gilt für Sie in einem solchen Fall nicht. Geht es um einen Umzug in eine Fußgängerzone, müssen Sie einen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde bzw. dem zuständigen Ordnungsamt stellen, um dort parken zu dürfen. Das ordnungswidrige Parken in der Fußgängerzone zieht kein Bußgeld, sondern lediglich ein Verwarnungsgeld von 30 bis 35 Euro nach sich.
Peter meint
22. Juli 2023 at 12:18
Darf die Polizei beim parken in der Fußgängerzone doppelt bestrafen, wie ordnungswidriges befahren + parken in der Fußgängerzone mit 55.-€?
Mir war schlecht geworden und so habe ich kurz an einer Toilette angehalten und erbrochen.
Es war ein Ausnahmefall, also Notfall.
Als ich zum Auto zurück kam bemerkte ich den Strafzettel an meinem Fahrzeug.
Wie soll ich mich gegen die Polizeistrafe verhalten?
juergen meint
22. November 2023 at 19:47
hallo Peter,
habe auch ein Strafzettel bekommen in einer Fußgängerzone über 55 Euro „blaues Schild mit Mutter und Kind“ kein halte Verbotsschild nichts.
werde dagegen Erst einmal Einspruch einreichen mal sehen was passiert.