Kurz & knapp: Wann Gaffen teuer wird
Bei einem Unfall sollten Sie den Weg für Rettungskräfte freihalten, denn oft kommt es auf jede Sekunde an. Als Unfallzeuge sind Sie zur Ersten Hilfe verpflichtet.
Gaffen kann mit 20 bis 1000 Bußgeld bestraft werden. Bei unterlassener Hilfeleistung droht sogar eine Haftstrafe.
Das Fotografieren einer hilflosen Person stellt einen Straftatbestand dar und kann mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Bußgeldkatalog - Gaffer und Schaulustige
Verstoß | Bußgeld (€) |
---|---|
Befahren des Seitenstreifens auf der Autobahn und dadurch die Rettungskräfte behindert | 20 |
Parken auf dem Seitenstreifens auf der Autobahn und dadurch die Rettungskräfte behindert | 25 |
"Gaffen" als Ordnungswidrigkeit | 20 bis 1.000 |
Unterlassene Hilfeleistung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (Straftat) |
Fotografieren oder Filmen eines Unfalls | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren (Straftat) |
Gaffer: Schaulustige beim Unfall
Inhaltsverzeichnis
Tragisch genug, wenn es zu einem Unfall mit Personenschaden kommt. Bekanntlich kann bei einem Verkehrsunfall jede Minute zählen, Rettungskräfte müssen schnell handeln. Allein im Jahr 2015 kam es ca. 68.000 Mal zu schweren Verletzungen. Insgesamt wurden 2,5 Millionen Verkehrsunfälle in Deutschland registriert. Knapp 3.500 Personen sind dabei tödlich verunglückt.
Immer wieder kann allerdings beobachtet werden, dass die Rettungskräfte an ihrer Arbeit durch Schaulustige gehindert werden. Nicht selten bilden sich Trauben von Gaffern, die neugierig das Geschehen beobachten oder Kraftfahrer fahren besonders langsam am Unfallort vorbei, um eine bessere Sicht zu haben. In der Regel geht es dabei um die reine Sensationslust.
In den letzten Jahren hat sich mehr und mehr ein Trend durchgesetzt, der durchaus als moralisch verwerflich bezeichnet werden kann. In den häufig verletzlichsten Momenten, die eine Person durchleben kann, zücken Schaulustige ihr Handy, machen Fotos oder drehen Videos, anstatt den Verletzten zu helfen.
Gemäß § 323c Strafgesetzbuch (StGB) gibt es eine Pflicht zur Ersten Hilfe, vorausgesetzt sie ist zumutbar und erforderlich. Wer dies unterlässt, begeht eine Straftat. Auch das Fotografieren bzw. Filmen einer Person in einer solchen Notsituation ist strafwürdig. Im § 201a Abs. 1 StGB heißt es daher:
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- […]
- eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
- eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder
- eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.
Behinderung der Einsatzkräfte durch Gaffer
Nicht selten ist an einem Unfallort großes Gedränge. Ersthelfer werden durch Rettungskräfte wie Notärzte, Sanitäter, Feuerwehr oder Polizei abgelöst. Je nach Schwere des Unfalls und der Anzahl der verletzten Personen sind also häufig bereits viele Personen in die Rettung involviert. Wenn ein Leben auf dem Spiel steht, zählt oft jede Sekunde. Verzögerungen durch Gaffer können einem Unfallopfer das Leben kosten.
Stehen Unfallzeugen oder zufällig vorbeikommende Personen schaulustig im Weg und wahren nicht den notwendigen Abstand, erschwert das die Arbeit der Rettungskräfte. Insbesondere die Versperrung von Zugangswegen durch Gaffer stellt ein Problem dar. Für Kraftfahrer gilt, dass sie bei einem Unfall auf keinen Fall den Standstreifen befahren sollten. Dieser wird von den Rettungskräften benötigt. Stattdessen ist eine Rettungsgasse zu bilden, um den Zugang zum Unfallort zu gewährleisten.
Strafen für Gaffer
Ein Schaulustiger, welcher die Rettungskräfte behindert oder Bildaufzeichnung macht, muss mit einer Strafe rechnen. Gaffer erhalten zwar gemäß Bußgeldkatalog keine Punkte oder ein Fahrverbot, hohe Bußgelder können aber durchaus vergeben werden. Das Fotografieren und die unterlassene Hilfeleistung sind sogar Straftaten, welche mit einer Haftstrafe geahndet werden können.
Darüber hinaus ist es den Rettungskräften möglich, Platzverweise für die schaulustigen Gaffer auszusprechen.
Richtiges Verhalten am Unfallort: Nicht zum Gaffer werden!
Wer als Zeuge einen Verkehrsunfall beobachtet, ist verpflichtet zur Hilfe. Jeder Kraftfahrer lernt noch vor der praktischen Prüfung, wie in einem Notfall zu agieren ist:
- Unfallstelle sichern
- Notruf wählen
- Erste Hilfe leisten
Sobald die Rettungskräfte übernehmen, ist der Unfallort zu räumen. In sicherer Entfernung können Sie ggf. auf die Vernehmung durch die Polizei warten. Es ist stets den Anweisungen der Einsatzkräfte zu folgen.
Jan meint
22. Februar 2021 at 17:54
Als fw ler muss ich bestätigen dass die Strafen nichts bringen
J. meint
15. November 2019 at 12:31
Fragen: Was ist wan es kein umfall ist aber ein notdienst einsatzes vom nachbarhaus mit feuerwehr ein kranes durch fenster abgeholt wird und nachbarn aus ihrer eigenen wohnung durch fenster beobachten?
Nicht in weg
ist das ein beispiel vom guff
Werner meint
14. Juni 2019 at 22:10
Diese Vollidioten muss die ganze Härte des Gesetzes treffen. Führerschein und Handy auf Lebenszeit Weg. Nur so geht es.
Rainer meint
22. Mai 2019 at 13:46
Ich finde das Gaffer und Fahrer die keine Rettungsgasse bilden mit Lebenslangen Führerschein Entzug, sowie dem Enkommen bemessen das 10 fache dessen bestraft gehört.
Siebrecht, A. meint
12. März 2018 at 18:51
Die Gesetze sind viel zu lasch….. Gaffer gehören hinter Gittern, am besten noch in eine geschlossene Abteilungen. Damit würde man endlich mal ein Zeichen setzen !!!!!
Warum kann die Polizei Gaffer nicht an Ort u. Stelle einfach vorübergehend abführen ???? Auch das wäre eine Maßnahme, die zieht !!!!!! Mfg. A.Siebrecht
Fahrverbot meint
18. September 2017 at 13:45
Geldstrafen bewirken überhaupt nichts. Gaffer im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen sollte man generell mit Freiheitsstrafen von 1-2 J. sowie (falls vorhanden) mit Führerscheinentzug mit lebenslangem Fahrverbot bestrafen. Es muss richtig wehtun sonst begreifen diese Hohlköpfe ihren Fehler nicht.
Manuel meint
15. April 2020 at 4:30
Nicht nur das. Zusätzlich noch mindestens 10 Jahre Bewährungszeit nach der Haftstrafe. Als Bewährungsauflage Sozialdienst ableisten.
Maly meint
24. Juli 2017 at 7:49
Für ein einziges illegal heruntergeladenes Musikstück werden gern mal ein paar Hundert Euro Strafe fällig.
Man erkennt hier deutlich wo in Deutschland die Prioritäten gesetzt sind.
Tamara meint
4. Juli 2017 at 9:03
Oft wird der Verkehr einspurig an der Unfallstelle vorbei geleitet. Meiner Meinung nach wird dort dann extra langsam gefahren um ja alles genau sehen zu können. Da hat man gar keine Chance zügig vorbei zu fahren. Ist das schon ‚gaffen‘?
Hao-Yi C. meint
28. März 2017 at 23:07
+++ Strafen zu freundlich +++
Selbst wenn der Gaffer erwischt, bekommt er nur eine Bewährungsstrafe. Die Höchstdauer einer Bewährungsstrafe beträgt max. zwei Jahre. Das bedeutet, dass der Gaffer nach der Urteilsverkündung immer noch ein freier Mensch ist. Das Gesetz ist sprichwörtlich Hanebüchen an den Haaren herbei gezogen & eine Story einer Schmierenkomödie. Man hätte ohne Geldstrafe die Mindestfreiheitsstrafe auf drei Jahren aufsetzen können, um solche Gafferei im Straßenverkehr während des Unfallvorgangs zu unterbinden. Dazu sollen Punkte bei FAER (Fahreignungsregister) in Flensburg, amtlicher Entzug der Fahrerlaubnis, Beschlagnahme des Fahrzeugs & Festnahme kommen!
Und dass Gaffer noch unflätig werden, sollten selbst direkt in einem Unfall werden, damit diese selbst des Gleichen gefilmt & mit den Worten „Autofahrer liegt schwerst verletzt auf der Fahrbahn.“ in YouTube veröffentlich werden.
trude meint
20. März 2017 at 19:46
ich finde den Bußgeldkatalog für dieses Rüpelhafte Benehmen einen Witz. Wenn Einsatzkräfte bis zu einem Kilometer mit voller Ausrüstung zu Fuß laufen müssen weil sie mit ihren Fahrzeugen nicht durchkommen.
Diese Personen sollte man doch mal angemessen bestrafen und nicht mit den paar Euros die sie locker aus der Portokasse begleichen (Führerscheinentzug und eine ordentliche Geldstrafe).