Kurz & knapp: In der Probezeit geblitzt
Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h haben in der Probezeit nur Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog zur Folge.
Bei mehr als 20 km/h zu schnell handelt es sich um einen A-Verstoß. Die Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und ein Aufbauseminar sind die Folgen.
Nach dem dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten verhängt.
Video: In der Probezeit geblitzt?
Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit
Inhaltsverzeichnis
Für die frisch gebackenen Kraftfahrer ist es nahezu ein magischer Moment, das erste Mal den eigenen Führerschein in den Händen zu halten. Immerhin verspricht das Dokument Unabhängigkeit sowie Flexibilität – den Fahrspaß, der häufig mit der Fahrerlaubnis verbunden ist. Hierin kann aber auch ein Problem liegen, denn Fahranfänger fahren in der Probezeit gern einmal zu schnell.
Wer dann während der Probezeit geblitzt wird, riskiert unter Umständen seinen frisch erworbenen Führerschein, denn die jungen Fahrzeugführer stehen unter besonderer Beobachtung. Doch mit welchen Folgen müssen Sie rechnen, wenn Sie zu schnell fahren und in der Probezeit sind?
Im nachfolgenden Ratgeber klären wir, was es bedeutet, in der Probezeit mit Auto geblitzt zu werden. Wir informieren, wann ein Bußgeld folgt und wann die Angelegenheit mit einem Verwarnungsgeld erledigt ist. Außerdem gehen wir auf den A-Verstoß ein und erläutern die Probezeitmaßnahmen.
Zu schnell gefahren in der Probezeit: Konsequenzen
Wenn Kraftfahrer geblitzt werden, die noch in der Probezeit sind, ist dies oftmals doppelt schlimm. Denn für Fahranfänger sind die Sanktionen strenger als für einen erfahrenen Kraftfahrzeugführer. Dies ist insbesondere verkehrspädagogischen Überlegungen geschuldet.
Die Führerscheinneulinge sollen von Beginn an zu verantwortungsvollen Kraftfahrern erzogen werden. Daher werden neben den üblichen Bußen aus dem Bußgeldkatalog unter bestimmten Voraussetzungen auch Probezeitmaßnahmen verhängt.
Wird also in der Probezeit notorisch zu schnell gefahren, kann es für den Führerschein durchaus auch brenzlig werden. Erfahrene Kraftfahrer haben mehr Spielraum. Je nach Schwere vom Verstoß erhalten diese ein Bußgeld, Punkte und ggf. ein Fahrverbot bis zu drei Monaten. Bei acht Punkten in Flensburg ist dann aber Schluss. Dann wird die Fahrerlaubnis entzogen und es folgt in der Regel die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).
In der Probezeit geblitzt worden zu sein, ist dagegen ein größeres Problem, denn die Fahranfänger dürfen sich lediglich zwei schwerwiegende Verstöße leisten. Bereits beim dritten A-Verstoß ist der „Lappen“ weg. Doch nicht jedes Mal, wenn es blitzt, ist es ein A-Verstoß. Wird maximal 20 km/h zu schnell in der Probezeit gefahren, ist dies kein A-Verstoß.
Bußgelder – innerhalb einer geschlossenen Ortschaft
Bußgelder – außerhalb einer geschlossenen Ortschaft
Bußgeldrechner für Geschwindigkeitsverstöße
Wo darf geblitzt werden? – Informationen dazu im Video
A-Verstoß: Mit 21 km/h zu schnell in der Probezeit
Jeder Geschwindigkeitsverstoß, der sich unterhalb von 21 km/h abspielt, ist für Fahranfänger zwar ein Ärgernis, aber die Konsequenzen sind vergleichsweise mild. Wurde beispielsweise ein Kraftfahrer in der Probezeit geblitzt und war dabei außerorts 20 km/h zu schnell unterwegs, drohen keine Probezeitmaßnahmen. Verstöße über dieser Grenze haben dagegen Probezeitmaßnahmen zur Folge. Hierbei handelt es sich nämlich um einen sogenannten A-Verstoß.
Als A-Verstöße werden schwerwiegende Verstöße gegen das Verkehrsrecht bezeichnet. Es gibt aber auch weniger schwerwiegende Verstöße. Diese werden B-Verstöße genannt. Zwei B-Verstöße haben dieselben Probezeitmaßnahmen zur Folge wie ein A-Verstoß.
Zu schnell fahren in der Probezeit: Wann ist es ein A-Verstoß?
Fahranfänger fühlen sich häufig unsicher, wenn sie in der Probezeit geblitzt werden. Ob 50er- oder 30er-Zone spielt bei der Messung der Geschwindigkeit aber meist eine eher hintergründige Rolle. Maßgeblich ist stets, wie viel km/h zu schnell gefahren wurde. Unterhalb von 21 km/h handelt es sich um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit, oberhalb der Grenze ist es ein schwerwiegender A-Verstoß und wird mit mindestens einem Punkt und einem Bußgeld über 60 Euro geahndet.
Maßnahmen für Führerschein: In der Probezeit geblitzt
Wie bereits erwähnt, besteht ein Risiko für den Führerschein in der Probezeit, wenn geblitzt und eine Geschwindigkeit über 21 km/h zu viel gemessen wurde. Hierbei handelt es sich nämlich um einen A-Verstoß. Diesem folgen neben der üblichen Buße sogenannte Probezeitmaßnahmen.
Probezeitverlängerung und Aufbauseminar
Wurden Kraftfahrer geblitzt, die sich in der Probezeit befinden, kommt es zur Probezeitverlängerung. Statt wie ursprünglich zwei Jahre, beträgt die Zeit der Bewährung dann vier Jahre. Zudem müssen die jungen Verkehrssünder zum Aufbauseminar (ASF).
Der Kurs wird von zugelassenen Fahrschulen angeboten und soll die Führerscheinneulinge für ein sicheres Fahrverhalten ausbilden. Im Fokus stehen daher Themen wie Gefahrenabwendung, Wahrnehmungssensibilisierung und Kontrolle der Gefühle beim Fahren.
Das Aufbauseminar ist Pflicht, wenn mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wurde. In der Probezeit kann nämlich die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn der Kurs nicht innerhalb einer bestimmten Frist absolviert wurde.
Was passiert, wenn ich zweimal in der Probezeit geblitzt wurde?
Kommt es nach Absolvieren des Aufbauseminars und der Verlängerung der Probezeit erneut zu einem Geschwindigkeitsverstoß über 20 km/h, folgen weitere Maßnahmen. Die Betroffenen erhalten eine Verwarnung sowie eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Durch diese sollen die jungen Kraftfahrer für die Verkehrsregeln weiter sensibilisiert werden. Außerdem soll an den Ursachen für die Verkehrsverstöße gearbeitet und eine Verhaltensänderung bewirkt werden.
Die Beratung ist allerdings freiwillig. Das bedeutet, dass es anders als beim Aufbauseminar keine direkten Konsequenzen hat, wenn nicht daran teilgenommen wird.
Probezeit: Wann die Geschwindigkeitsüberschreitung zum Fahrerlaubnisentzug führt
Wer stetig die Geschwindigkeitsbeschränkungen missachtet, riskiert langfristig seine Fahrerlaubnis. Nach der Probezeitverlängerung und der Verwarnung folgt schließlich nach dem dritten A-Verstoß der Entzug der Fahrerlaubnis. Die Behörden vergeben dann eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Erst danach kann der Führerschein wieder beantragt werden.
Hat die Führerscheinbehörde entschieden, dass die Fahrerlaubnis wieder ausgehändigt werden kann, müssen die Betroffen noch den Rest der Probezeit absolvieren.
Philipp meint
9. Juni 2018 at 17:27
Hallo,
Ich bin außerorts mit 85 geplitz worden 60 waren zugelassen.
Was kommt auf mich zu
Grüße
bussgeldkatalog.de meint
11. Juni 2018 at 10:41
Hallo Philipp,
laut Ihren Angaben sind Sie mit dem PKW außerorts 25 km/h zu schnell gefahren. Abzüglich 3 km/h Toleranz sind das 22 km/h. Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor. Befinden Sie sich in der Probezeit, droht zudem ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Leon meint
30. Mai 2018 at 21:52
Hallo!
Ich wurde heute von einem Ampelblitzer geblitzt. War mit 40km/h unterwegs, obwohl 30km/h erlaubt waren. Bin in der Gelbphase von Rot auf Grün drüber gefahren. Es hat zweimal geblitzt, was wohl Rotlichverstoß heißt. Bin in der Probezeit. Was habe ich zu befürchten und wie kann ich dagegen vorgehen?
Mein Vater wurde dort Schonmal im Stehen geblitzt, bekam allerdings keine Post. Seine Freundin wurde bei Grün am selben Blitzer angeblich geblitzt, als sie über rot gefahren ist. Muss zahlen.
Lg Leon
bussgeldkatalog.de meint
4. Juni 2018 at 11:20
Hallo Leon,
ein Rotlichtverstoß zählt in der Probezeit als A-Verstoß. Wird aus den Aufnahmen ersichtlich, dass die Ampel bei Ihrem Überfahren rot war, dann müssen Sie sich neben den üblichen Sanktionen auf die Verlängerung Ihrer Probezeit und die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar einstellen. Kann jedoch anhand des Blitzerfotos erkannt werden, dass die Ampel auf Gelb stand, kann sich dies mit einem vergleichsweise geringen Verwarngeld von etwa 15 Euro zu Buche schlagen. Hören Sie drei Monate gar nicht, gilt die Sache als verjährt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
sandra meint
28. Mai 2018 at 11:30
Hallo. Mein Sohn ist während der Probezeit mit 22kmh nach Abzug ausserorts geblitzt worden. Das Auto ist auf mich angemeldet, die Zeugenbefragung habe ich bekommen. Dem Minifotoausschnitt mit Bart und Sonnenbrille nach könnte es auch sein Freund sein. Was droht, was tun? Danke Euch!!!
bussgeldkatalog.de meint
29. Mai 2018 at 14:29
Hallo Sandra,
Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h oder mehr gelten als A-Verstoß in der Probezeit. Das hat in der Regel die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und die Teilnahme am Aufbauseminar zur Folge.
Bussgeldkatalog.de
Leon meint
23. Mai 2018 at 11:44
Hallo, ich wurde außerorts in einer 60er Zone mit ca. 80 geblitzt könnte auch etwas mehr gewesen sein, ich war noch nie auffällig oder wurde geblitzt was kommt auf mich zu? In der Probezeit bin ich auch noch
bussgeldkatalog.de meint
23. Mai 2018 at 14:56
Hallo Leon,
Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 20 km/h hätten keine Auswirkungen auf die Probezeit. Waren Sie hingegen mit 21 km/h oder mehr über den Begrenzung unterwegs, zählt dies als A-Verstoß. Ein erster A-Verstoß würde zur Verlängerung der Probezeit auf zwei Jahre und zur Teilnahme am Aufbauseminar für Fahranfänger führen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Paule meint
17. Mai 2018 at 17:49
Hallo mein bruder hat seit etwa 6 monaten sein Führerschein und wurde seit dem schon zum 4. Mal mit jeweils unter 20 kmh geblitzt was hat er zu befürchten?
bussgeldkatalog.de meint
18. Mai 2018 at 16:35
Hallo,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 km/h wird nur ein Verwarngeld von 10 bis 35 Euro verhängt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Sabine meint
16. Mai 2018 at 13:26
ich wurde während der Probezeit Innerorts mit 64-66 kmh geblitzt mit abzug der Toleranz wären das 11-13 kmh zu schnell. Ich hatte sonst noch keine Verstoße was kommt nun auf mich zu.
bussgeldkatalog.de meint
18. Mai 2018 at 16:07
Hallo Sabine,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung gilt in der Probezeit erst ab 21 km/h als A-Verstoß. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 11 km/h innerorts erwartet Sie ein Verwarngeld von 25 Euro.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Mia meint
16. Mai 2018 at 13:24
ich wurde während der Probezeit Innerorts mit 64-66 kmh geblitzt mit abzug der Toleranz wären das 11-13 kmh zu schnell. Ich hatte sonst noch keine Verstoße was kommt nun auf mich zu.
bussgeldkatalog.de meint
18. Mai 2018 at 15:53
Hallo Mia,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung gilt in der Probezeit erst ab 21 km/h als A-Verstoß. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 11 bis 13 km/h innerorts erwartet Sie ein Verwarngeld von 25 Euro.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Sabine meint
16. Mai 2018 at 12:56
Hallo, ich bin noch in der Probezeit und wurde mit 11 kmh zu viel Innerorts geblitzt. Ich wurde vorher noch nie geblitzt oder sonstiges bekomme ich nun eine Verlängerung und muss zum Aufbauseminar?
bussgeldkatalog.de meint
18. Mai 2018 at 15:50
Hallo Sabine,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung gilt in der Probezeit erst ab 21 km/h als A-Verstoß. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 11 km/h innerorts erwartet Sie ein Verwarngeld von 25 Euro.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Michael meint
15. Mai 2018 at 11:35
Hallo,
ich habe seit 6 Monaten meinen Führerschein und wurde mit 79 km/h in einer 50er Zone geblitzt. (Innerorts)
Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?
Mfg
bussgeldkatalog.de meint
18. Mai 2018 at 15:45
Hallo Michael,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 21 km/h gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Dieser hat eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar zur Folge.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Hakan meint
13. Mai 2018 at 20:51
Hallo,
wurde mit 27kmh zu viel Außerorts erwischt. Bin in der Probezeit, war mir aber sicher, dass es 120 waren.
Bei dem Schreiben war keine Rechnung dabei oder Kosten. Nur Angaben zur Anfechtung.
Nagihan meint
11. Mai 2018 at 20:12
Hallo ,
Ich habe eine Frage und zwar ich bin in Probezeit und wurde innerorts an einer roten Ampel von standblitzee zwei mal geblitz soll aber ein Blitzer geben also zwei Bilder zu schnell war ich auch nicht .. was passiert bei sowas
bussgeldkatalog.de meint
14. Mai 2018 at 8:57
Hallo Nagihan,
hat der Blitzer fälschlicherweise ausgelöst, sollte in der Regel kein Bußgeldbescheid drohen. Erhalten Sie diesen doch, können Sie bei einem falschen Tatvorwurf oder einem Formfehler grundsätzlich Einspruch gegen den Bescheid einlegen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
zaneta meint
9. Mai 2018 at 13:55
Hallo, ich wurde vor 10 Monaten mit 57 kmh zu schnell auf einer Autobahn erwischt. Hatte 1 Monat Führerscheinentzug und Aufbauseminar. Jetzt wurde ich in einer 30er Zone mit 30 zu schnell geblitzt. Was passiert? :(
bussgeldkatalog.de meint
14. Mai 2018 at 8:30
Hallo Zaneta,
ein zweiter A-Verstoß in der Probezeit geht mit einer Verwarnung einher. Zudem drohen die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Lasse meint
27. April 2018 at 11:54
…ich habe nach dem erhalt meiner Fahrerlaubnis mit meinem vollendeten 18. Lebensjahr ziemlich viel mit im Strassenverkehr gebaut. Die folge war ein Führerscheinentzug grösser eines Jahres. einhergehend mpu etc.
Nun geläutert, habe ich seit Januar diesen Jahres meinen Führerschein wieder. Nun war ich im Urlaub, Autobahn, Baustelle 21 kmh zu schnell unterwegs und wurde geblitzt. Was habe ich zu erwarten? Wird mir mein Führerschein wieder entzogen? ich beginne nach erhalt meiner Fahrerlaubnis bei 0 Pkt. Nun käme aus meiner Sicht 1 Pkt. dazu, oder passiert mehr? Benötige ich vielleicht einen Rechtsbeistand? HILFE!!!
bussgeldkatalog.de meint
4. Mai 2018 at 15:04
Hallo,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h außerorts müssen Sie mit einem Bußgeld von 70 Euro und 1 Punkt in Flensburg rechnen. Bei weiteren Fragen sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, da nur dieser Sie umfassend beraten kann.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Patrick Grimme meint
25. April 2018 at 9:44
Ich hab ein Problem und zwar hatte ich schon ein aufbauseminar gemacht und die Probezeit würde verlängert jetzt war ich gerade auf dem weg zur Arbeit und wurde geblitzt allerdings könnte es gut möglich sein das es über 21 kmh waren was passiert jetzt? Wird mein Führerschein komplett entzogen wenn es der Fall ist ? Bitte um schnellst möglich eine Antwort .
MfG
bussgeldkatalog.de meint
27. April 2018 at 16:55
Hallo Patrick,
bei einem A-Verstoß in der Probezeitverlängerung erhalten Sie eine Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Dennis.T meint
20. April 2018 at 14:42
Hallo Ich wurde im November letzen Jahres Innerort mit 26 zu viel geblitzt gab einen Punkt, Probezeit Verlängerung um 2 Jahre und muss jetzt Aufbau Seminar bis Juli machen doch wurde im März dieses Jahr auf der Autobahn mit 33 zu viel geblitzt was für Konsequenzen drohen mir da jetzt ?
bussgeldkatalog.de meint
27. April 2018 at 16:05
Hallo Dennis,
bei einem A-Verstoß in der Probezeitverlängerung erhalten Sie eine Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Früh meint
17. April 2018 at 17:38
Hallo hab eine frage meine Sohn ist i der probezeit außerorts das erste mal, mit 25 zu schnell geblitzt worden womit muss er rechnen? Lg
bussgeldkatalog.de meint
27. April 2018 at 15:41
Hallo,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung bon über 21 km/h gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Dieser zieht eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar nach sich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Büni meint
11. April 2018 at 23:32
Hi Leute,
Ich wurde in meiner Verlängerten Probezeit wieder geblitzt mit 21 kmh. Kriegt man da nur also eine Verwarnung und Empfehlung für ein Verkehrspsychologische Beratung? Weil mir wird gesagt 1 Monat Fahrverbot?
bussgeldkatalog.de meint
27. April 2018 at 17:19
Hallo,
bei einem A-Verstoß in der Probezeitverlängerung müssen Sie mit einer Verwarnung und einer Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Fip meint
10. April 2018 at 18:46
Hallo,
Wurde in einer 30er Zone mit 57km/h geblitzt.
Welche Konsequenzen hat das ?! Wird das aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit beides als Konsequenz gezogen?! Wie geht es weiter, wenn man den anhörungsbogen bekommen hat?!
bussgeldkatalog.de meint
4. Mai 2018 at 16:30
Hallo,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 21 km/h gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Dieser hat eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und die Teilnahmepflicht einem Aufbauseminar zur Folge.
Das Team von bussgeldkatalog.de
bussgeldkatalog.de meint
4. Mai 2018 at 16:35
Hallo Fip,
ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h gilt der Vorfall als A-Verstoß. Der erste A-Verstoß hat eine Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre zur Folge und Sie erhalten die Aufforderung an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
justin meint
10. April 2018 at 18:37
Hallo, was passiert denn wenn ich bereits in der verlängerten probezeit erneut gebilitzt wurde und nun unter 21 kmh geblitzt werde? ist dann der führerschein auch weg?
bussgeldkatalog.de meint
4. Mai 2018 at 16:33
Hallo Justin,
beträgt die Geschwindigkeit weniger als 21 km/h, hat dies keine Auswirkungen auf die Probezeit. Die Sanktionen (Bußgelder, Punkte etc.) können sich jedoch verschärfen, wenn Sie von der Polizei als Wiederholungstäter eingestuft werden.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Sarina meint
26. März 2018 at 1:34
Was passiert wenn ich auf einer leeren Kreuzung nicht den Markierungen gefolgt bin und stattdessen gewendet habe? Wird das auch bestraft?
bussgeldkatalog.de meint
30. April 2018 at 14:48
Hallo Sarina,
wenn dort ein Wendeverbot herrschte, kann dies sanktioniert werden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Rafaela s. meint
23. März 2018 at 9:51
Ich würde eben das erste mal geblitzt ! In einem verkehrsberuhigtem Bereich! War glaub auf 27 -28 ! Hab jetzt echt Angst und meine Probezeit läuft noch bis März 2019! Ist mein Lappen jetzt weg ?
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 15:52
Hallo Rafaela s.,
wie im Text zu lesen, ist beim ersten A-Verstoß die Verlängerung der Probezeit und Anordnung eines Aufbauseminars angesetzt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Michael T. meint
20. März 2018 at 16:13
Hallo,
Wurde während meines Ausbauseminar geblitzt (Seminar läuft noch) mit ca. 30km/h außerorts zu schnell .
Was kommt auf mich zu ?
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 15:23
Hallo Michael T.,
der zweite A-Verstoß hat keine weiteren Auswirkungen. Beim dritten A-Verstoß erfolgt der Fahrerlaubnisentzug.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Ich meint
15. März 2018 at 18:09
Hallo, ich wurde mit 22 km/h zu schnell geblitzt. Lohnt es sich, einen Brief zu verfassen, ob auf das Aufbauseminar zu verzichten ist?
LG und vielen dank
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 14:39
Hallo Ich,
das Aufbauseminar ist in der Regel verpflichtend.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Inci meint
20. Januar 2018 at 20:02
Ich habe mein füherschein seid 2 Wochen und wurde heute von einer roten ampel geblitz was passiert jz ? Es würde keiner beschädigt oder so und glaube das War weniger als 1 Sekunde…
bussgeldkatalog.de meint
19. März 2018 at 13:14
Hallo Inci,
wenn mit dem Rotlichtverstoß weder eine Sachbeschädigung noch ein Personenschaden einherging, gibt es in der Regel ein bußgeld von 90€ und einen Punkt in Flensburg.
Wird der Verstoß als A-Verstoß gewertet, wird außerdem ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Sven.L meint
15. Januar 2018 at 22:35
Mein Frage ist wenn ich in der Probezeit mehrmals mit unter 20km/h zuviel geblitzt werden kann ich dadurch mein Führerschein verlieren
MfG Sven.L
bussgeldkatalog.de meint
12. März 2018 at 18:06
Hallo Sven,
in der Regel haben Überschreitungen unter 21 km/h keine Auswirkungen auf die Probezeit.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Laura p meint
12. Juli 2018 at 21:40
Hallo meine Frage ist ich wurde mit 10 km außerorts geblitzt habe eine Busse von 15 Euro bekommen. Jetzt würde ich erneut mit 15 km innerorts geblitzt womit habe ich zu rechnen? Noch in der Probezeit
bussgeldkatalog.de meint
13. Juli 2018 at 14:55
Hallo Laura,
bis zu einer Geschwindigkeit von 15 km/h droht gemäß Bußgeldkatalog ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de