Kurz & knapp: In der Probezeit geblitzt
Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h haben in der Probezeit nur Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog zur Folge.
Bei mehr als 20 km/h zu schnell handelt es sich um einen A-Verstoß. Die Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und ein Aufbauseminar sind die Folgen.
Nach dem dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten verhängt.
Video: In der Probezeit geblitzt?
Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit
Inhaltsverzeichnis
Für die frisch gebackenen Kraftfahrer ist es nahezu ein magischer Moment, das erste Mal den eigenen Führerschein in den Händen zu halten. Immerhin verspricht das Dokument Unabhängigkeit sowie Flexibilität – den Fahrspaß, der häufig mit der Fahrerlaubnis verbunden ist. Hierin kann aber auch ein Problem liegen, denn Fahranfänger fahren in der Probezeit gern einmal zu schnell.
Wer dann während der Probezeit geblitzt wird, riskiert unter Umständen seinen frisch erworbenen Führerschein, denn die jungen Fahrzeugführer stehen unter besonderer Beobachtung. Doch mit welchen Folgen müssen Sie rechnen, wenn Sie zu schnell fahren und in der Probezeit sind?
Im nachfolgenden Ratgeber klären wir, was es bedeutet, in der Probezeit mit Auto geblitzt zu werden. Wir informieren, wann ein Bußgeld folgt und wann die Angelegenheit mit einem Verwarnungsgeld erledigt ist. Außerdem gehen wir auf den A-Verstoß ein und erläutern die Probezeitmaßnahmen.
Zu schnell gefahren in der Probezeit: Konsequenzen
Wenn Kraftfahrer geblitzt werden, die noch in der Probezeit sind, ist dies oftmals doppelt schlimm. Denn für Fahranfänger sind die Sanktionen strenger als für einen erfahrenen Kraftfahrzeugführer. Dies ist insbesondere verkehrspädagogischen Überlegungen geschuldet.
Die Führerscheinneulinge sollen von Beginn an zu verantwortungsvollen Kraftfahrern erzogen werden. Daher werden neben den üblichen Bußen aus dem Bußgeldkatalog unter bestimmten Voraussetzungen auch Probezeitmaßnahmen verhängt.
Wird also in der Probezeit notorisch zu schnell gefahren, kann es für den Führerschein durchaus auch brenzlig werden. Erfahrene Kraftfahrer haben mehr Spielraum. Je nach Schwere vom Verstoß erhalten diese ein Bußgeld, Punkte und ggf. ein Fahrverbot bis zu drei Monaten. Bei acht Punkten in Flensburg ist dann aber Schluss. Dann wird die Fahrerlaubnis entzogen und es folgt in der Regel die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).
In der Probezeit geblitzt worden zu sein, ist dagegen ein größeres Problem, denn die Fahranfänger dürfen sich lediglich zwei schwerwiegende Verstöße leisten. Bereits beim dritten A-Verstoß ist der „Lappen“ weg. Doch nicht jedes Mal, wenn es blitzt, ist es ein A-Verstoß. Wird maximal 20 km/h zu schnell in der Probezeit gefahren, ist dies kein A-Verstoß.
Bußgelder – innerhalb einer geschlossenen Ortschaft
Bußgelder – außerhalb einer geschlossenen Ortschaft
Bußgeldrechner für Geschwindigkeitsverstöße
Wo darf geblitzt werden? – Informationen dazu im Video
A-Verstoß: Mit 21 km/h zu schnell in der Probezeit
Jeder Geschwindigkeitsverstoß, der sich unterhalb von 21 km/h abspielt, ist für Fahranfänger zwar ein Ärgernis, aber die Konsequenzen sind vergleichsweise mild. Wurde beispielsweise ein Kraftfahrer in der Probezeit geblitzt und war dabei außerorts 20 km/h zu schnell unterwegs, drohen keine Probezeitmaßnahmen. Verstöße über dieser Grenze haben dagegen Probezeitmaßnahmen zur Folge. Hierbei handelt es sich nämlich um einen sogenannten A-Verstoß.
Als A-Verstöße werden schwerwiegende Verstöße gegen das Verkehrsrecht bezeichnet. Es gibt aber auch weniger schwerwiegende Verstöße. Diese werden B-Verstöße genannt. Zwei B-Verstöße haben dieselben Probezeitmaßnahmen zur Folge wie ein A-Verstoß.
Zu schnell fahren in der Probezeit: Wann ist es ein A-Verstoß?
Fahranfänger fühlen sich häufig unsicher, wenn sie in der Probezeit geblitzt werden. Ob 50er- oder 30er-Zone spielt bei der Messung der Geschwindigkeit aber meist eine eher hintergründige Rolle. Maßgeblich ist stets, wie viel km/h zu schnell gefahren wurde. Unterhalb von 21 km/h handelt es sich um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit, oberhalb der Grenze ist es ein schwerwiegender A-Verstoß und wird mit mindestens einem Punkt und einem Bußgeld über 60 Euro geahndet.
Maßnahmen für Führerschein: In der Probezeit geblitzt
Wie bereits erwähnt, besteht ein Risiko für den Führerschein in der Probezeit, wenn geblitzt und eine Geschwindigkeit über 21 km/h zu viel gemessen wurde. Hierbei handelt es sich nämlich um einen A-Verstoß. Diesem folgen neben der üblichen Buße sogenannte Probezeitmaßnahmen.
Probezeitverlängerung und Aufbauseminar
Wurden Kraftfahrer geblitzt, die sich in der Probezeit befinden, kommt es zur Probezeitverlängerung. Statt wie ursprünglich zwei Jahre, beträgt die Zeit der Bewährung dann vier Jahre. Zudem müssen die jungen Verkehrssünder zum Aufbauseminar (ASF).
Der Kurs wird von zugelassenen Fahrschulen angeboten und soll die Führerscheinneulinge für ein sicheres Fahrverhalten ausbilden. Im Fokus stehen daher Themen wie Gefahrenabwendung, Wahrnehmungssensibilisierung und Kontrolle der Gefühle beim Fahren.
Das Aufbauseminar ist Pflicht, wenn mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wurde. In der Probezeit kann nämlich die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn der Kurs nicht innerhalb einer bestimmten Frist absolviert wurde.
Was passiert, wenn ich zweimal in der Probezeit geblitzt wurde?
Kommt es nach Absolvieren des Aufbauseminars und der Verlängerung der Probezeit erneut zu einem Geschwindigkeitsverstoß über 20 km/h, folgen weitere Maßnahmen. Die Betroffenen erhalten eine Verwarnung sowie eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Durch diese sollen die jungen Kraftfahrer für die Verkehrsregeln weiter sensibilisiert werden. Außerdem soll an den Ursachen für die Verkehrsverstöße gearbeitet und eine Verhaltensänderung bewirkt werden.
Die Beratung ist allerdings freiwillig. Das bedeutet, dass es anders als beim Aufbauseminar keine direkten Konsequenzen hat, wenn nicht daran teilgenommen wird.
Probezeit: Wann die Geschwindigkeitsüberschreitung zum Fahrerlaubnisentzug führt
Wer stetig die Geschwindigkeitsbeschränkungen missachtet, riskiert langfristig seine Fahrerlaubnis. Nach der Probezeitverlängerung und der Verwarnung folgt schließlich nach dem dritten A-Verstoß der Entzug der Fahrerlaubnis. Die Behörden vergeben dann eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Erst danach kann der Führerschein wieder beantragt werden.
Hat die Führerscheinbehörde entschieden, dass die Fahrerlaubnis wieder ausgehändigt werden kann, müssen die Betroffen noch den Rest der Probezeit absolvieren.
Tony meint
11. September 2018 at 8:54
Hallo, ich würde vor Paar tagen auf der Autobahn bei 100. Zone für erste mal in Probezeit Geblitzt! Mit Toleranz 123 km/ h .MFG Toni
bussgeldkatalog.de meint
14. September 2018 at 16:39
Hallo Tony,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 21 km/h gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Dieser hat eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar zur Folge. Des Weiteren drohen ein Bußgeld von 70 Euro und 1 Punkt in Flensburg.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Tonja meint
20. August 2018 at 7:42
Ich wurde bei einem Ampelblitzer geblitzt, ich bin mir sicher dass die Ampel gelb war aber der blitzer wurde 2x ausgelöst, bin noch in der Probezeit was erwartet mich?
bussgeldkatalog.de meint
10. September 2018 at 10:27
Hallo Tonja,
grundsätzlich kann ein Ampelblitzer auch einen sogenannten Gelblichtverstoß dokumentieren. Dieser liegt immer dann vor, wenn Sie bei Gelb fahren, obwohl Sie noch gefahrenlos hätten bremsen können. Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro vor. Auswirkungen auf die Probezeit hat dies nicht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Sophia meint
17. August 2018 at 22:27
Guten Abend.
Ich würde heute innerorts geblitzt es war 50kmh erlaubt und ich habe ein Auto überholt um rechts zufahren dabei bin ich 80kmh gefahren also 30kmh zu viel.
Ich bin in der Probezeit
Was kommt also auf mich zu?
Danke für eure Antworten. !
bussgeldkatalog.de meint
10. September 2018 at 10:17
Hallo Sophia,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 30 km/h innerorts sieht der Bußgeldkatalog ein Bußeld von 100 Euro und einen Punkt vor. Darüber hinaus handelt es sich um einen A-Verstoß, welcher zur Verlängerung der Probezeit und der Teilnahme an einem Aufbauseminar führt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Steve meint
15. August 2018 at 9:39
Hallo,
Ich wurde in der Probezeit geblitzt weil ich über rot gefahren bin, allerdings unter 1 Sek. Jetzt wurde ich nochmal geblitzt außerorts mit 15kmh zu schnell was erwartet mich?
bussgeldkatalog.de meint
7. September 2018 at 17:16
Hallo Steve,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung gilt in der Probezeit erst ab 21 km/h als A-Verstoß. Es erwarten Sie die üblichen Sanktionen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Steve meint
15. August 2018 at 9:37
Hallo,
Ich wurde in der Probezeit geblitzt weil ich über rot gefahren bin allerdings unter 1 Sek. Habe auch schon ein Bußgeld von 90€, und einen Punkt erhalten. Jetzt wurde ich nochmal geblitzt in der Probezeit. Außerorts mit 15 km/h zu schnell.
Was erwartet mich?
bussgeldkatalog.de meint
7. September 2018 at 17:15
Hallo Steve,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung gilt in der Probezeit erst ab 21 km/h als A-Verstoß. Es erwarten Sie die üblichen Sanktionen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
rune meint
26. Juli 2018 at 14:26
hallo
hab da mal ne frage. ich bin vor kurzen mit 35km zu viel außerorts wo 100km auf einer Bundesstrasse geblitzt worden. hab da aber noch kein Bescheid.
Heute hab ich ein neuen Brief bekommen. wo drin steht das ich 22km zu schnell außerorts wo 50km auf einer Landstrasse war. bin aber noch in der Probezeit.
Danke schon mal.
bussgeldkatalog.de meint
20. August 2018 at 9:19
Hallo Rune,
liegt nnach dem Abzug der Toleranz noch ein Tempoverstoß von mehr als 20 km/h vor, hat diese weitreichende Auswirkungen auf die Probezeit. Denn neben dem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und dem Punkt in Flensburg sieht der Bußgeldkatalog die Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar vor.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Danny meint
25. Juli 2018 at 10:31
Hallo :)
wurde heute in der Baustelle geblitzt. War ca. 60 km/h zu schnell.
Bin noch in der Probezeit.
Was passiert jetzt und mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
13. August 2018 at 11:43
Hallo Danny,
Sie müssen für die Geschwindigkeitsüberschreitung allein mit zwei Punkten, 240 Euro Bußgeld und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. War die Baustelle angekündigt, könnten mitunter ein weiterer Punkt und 100 Euro fällig werden. Zudem wird Ihre Probezeit verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Lara meint
21. Juli 2018 at 9:22
Ich wurde vor knapp 3 Wochen mit 34kmh außerorts zu schnell geblitzt.
Heute wurde ich erneut mit 26 kmh außerorts zu schnell geblitzt.
Womit hab ich insgesamt zu rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
13. August 2018 at 10:41
Hallo Lara,
für Ihren ersten Verstoß fallen in der Regel ein Punkt und 120 Euro Bußgeld an, der zweite schlägt mit etwa einem Punkt und 80 Euro zu Buche. Sind Sie noch in der Probezeit, sind dies insgesamt zwei A-Verstöße. Dann müssen Sie mit einem Aufbauseminar, der Verlängerung Ihrer Probezeit, einer offiziellen Verwarnung und der empfehlenden Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen. Sind Sie nicht mehr in der Probezeit, werden Sie mit großer Wahrscheinlichkeit als Wiederholungstäter sanktioniert; dann fallen die üblichen Sanktionen strenger aus. Diese Angaben sind ohne Gewähr.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Markus meint
21. Oktober 2018 at 17:56
Wurde das 2. Mal mit 20kmh innerorts zu schnell in der verlängerten Probezeit geblizt, erstes Mal gab’s 120 Euro Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg + absolviertes Aufbauseminar!
Womit muss ich rechnen? Ist die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen eine Pflicht ?!
Roman meint
18. Juli 2018 at 18:53
Hallo,
Ich wurde gestern mit genau 21 km/h zu viel von einem Polizisten rausgewunken. Weder Alkohol noch Drogen habe ich genommen, ein test wurde aber auch nicht gemacht. Meine Frage ist, da der Polizist noch sagte, dass er nicht weiß ob ich zum Aufbauseminar muss, da es nur 1 km/h zu viel, was das Aufbauseminar angeht war, ob ich laut Gesetz auf jeden Fall eines machen muss oder es noch passieren kann, dass ich mit nem Bußgeld und 2 Jahre Probezeit Verlängerung davon komme?
bussgeldkatalog.de meint
13. August 2018 at 10:02
Hallo Roman,
waren Sie nachgewiesen mit min. 21 km/h zu schnell – natürlich unter Beachtung der Toleranz von 2 bis 3 km/h – dann ist dies ein A-Verstoß und Sie müssen sowohl ein Aufbauseminar also auch die Verlängerung Ihrer Probezeit hinnehmen. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie mit einem Bußgeld für die Geschwindigkeitsübertretung davonkommen. Wie Sie sanktioniert werden, können wir nicht vorhersehen, da dies von der bearbeitenden Stelle abhängt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Flo meint
8. Juli 2018 at 22:12
Hallo,
Ich bin in der Probezeit in wurde bisher noch nie geblitzt. Dieses mal bin ich innerorts geblitzt worden. Ich war mit 65-70 km/h in einer 50er ODER 60er Zone unterwegs.
Was passiert jetzt und mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
13. Juli 2018 at 14:15
Hallo Flo,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß. Dieser führt zu einer Verlängerung der Probezeit und zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Darüber hinaus drohen die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
moro meint
6. Juli 2018 at 11:17
hallo
Ich wurde gestern auf der Autobahn in einer Baustelle mit80 kmh erlaubt mit140kmh geblitzt. Dazu muss ich sagen ich hab mein Fs erst wieder seit einem Monat hatte davor Mpu wegen alk. Drogen und Aggressionen bestanden und gemacht. Mit was muss ich jetzt Rechnen???
Gruß moro
bussgeldkatalog.de meint
13. Juli 2018 at 14:03
Hallo moro,
der Bußgeldkatalog sieht für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 60 km/h mindestens ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro, zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot vor.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Naser Q. meint
3. Juli 2018 at 18:47
Ich war in autobahn in Zone 100 km ich war zu schnell 139 km Toleranz 3% jetzt bin ich bei 134 km und in Probezeit noch 1 Monat? Was kommt da zu lg
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2018 at 17:44
Hallo Naser,
ab 21 km/h zu viel gilt das Vergehen als A-Verstoß und resultiert in einer Probezeitverlängerung und einem Aufbauseminar.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Anna meint
1. Juli 2018 at 19:19
ich wurde in der Probezeit einmal mit 19kmh zu viel in der dreißiger Zone und einmal außerhalb mit 27kmh (schnellstraße) geblitzt. Womit muss ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2018 at 17:01
Hallo Anna,
Geschwindigkeitsverstöße gelten ab 21km/h zu viel als A-Verstoß. Sie müssen also neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog mit einem Aufbauseminar und der Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre rechnen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Vitor meint
29. Juni 2018 at 21:26
Hallo ich bin 50 mehr in 50 zone geblitz was komm
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2018 at 10:09
Hallo Vitor
Wenn Sie innerorts mit 51-60 km/h zu schnell geblitzt werden, droht in der Regel laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 280 Euro, 2 Punkte in Flensburg, sowie 2 Monate Fahrverbot.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Micheal meint
29. Juni 2018 at 7:52
Hallo
Was wird passieren wenn man in der Probezeit zweimal geblitzt wird und das auch unter 21 km/h?
Und was bedeutet die Aufbausiminer?
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2018 at 17:22
Hallo Michael,
Geschwindigkeitsverstöße haben erst ab 21 km/h zu viel Einfluss auf die Probezeit. Das Aufbauseminar dient der Nachschulung und muss innerhalb von acht Wochen nach seiner Anordnung besucht werden, andernfalls kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Björn meint
28. Juni 2018 at 18:45
Hallo,
Ich wurde mittlerweile zum dritten mal in der Probezeit mit ca 10-15 km/h zu schnell geblitzt. Was hat das für Auswirkungen?
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2018 at 9:10
Hallo Björn
In der Tabelle auf folgender Seite erhalten Sie detaillierte Informationen darüber, welche Sanktionen bei welchen Geschwindigkeitsüberschreitung drohen: https://www.bussgeldkatalog.de/geblitzt-in-der-probezeit/#Zu-schnell-gefahren-in-der-Probezeit-Konsequenzen
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Michael meint
27. Juni 2018 at 8:42
Ich bin ausversehen bei einer 50er Zone innerorts 18km/h zu schnell gefahren, laut dem Rechner wäre das ja egal, aber ich glaube der Abstand zu meinem vorderen KFZ war auch zu kurz. Kann der Abstand zu einer Probezeitverlängerung führen zusammen mit der Geschwindigkeitsüberschreitung?
bussgeldkatalog.de meint
2. Juli 2018 at 13:22
Hallo Michael,
grundsätzlich kann ein Abstandsverstoß auch zur Verlängerung der probezeit führen. Ob dies in Ihrem Fall möglich ist, können wir allerdings nicht einschätzen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Burak meint
26. Juni 2018 at 18:16
Hallo
Ich wurde kurz vor mein probezeitverlängerung geblitzt und habe eine verwarnung an einer verkehrspsychologische Beratung kommen. Mein Probezeit ist eigentlich fertig. Bekomme ich wieder 2 jahre probezeit verlängerung? Und jetzt wurde ich wieder mit 21 kmh zu schnell geblitzt. Geht mein Führerschein für 1 Monat weg oder ist mein probezeit zu ende und ich bekomme nur 1 punkt ?
bussgeldkatalog.de meint
2. Juli 2018 at 13:14
Hallo Burak,
die Verlängerung der Probezeit ist grundsätzlich nur einmal möglich. Länger als vier Jahre kann diese somit nicht andauern.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Rosy meint
24. Juni 2018 at 19:42
Hallo,
Ich hatte vor 3,5 Jahren mein Aufbauseminar und würde dieses Jahr im Oktober meine Probezeit beenden.
Wurde vor paar Monaten das 1. Mal geblitzt bzw dann natürlich direkt das 2. mal in Abstand von 2 Wochen unter 20 km/h.
Gestern wurde ich auf der Autobahn das erste Mal in einer 80er Zone bei ca 110kmh oder vielleicht 120 geblitzt.
Was hat das für Auswirkungen auf meine Fahrerlaubnis ?
bussgeldkatalog.de meint
2. Juli 2018 at 12:02
Hallo Rosy,
ein Geschwindigkeitsverstoß vo mehr als 20 km/h wird in der Probezeit als A-Verstoß gewertet.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Tobias meint
24. Juni 2018 at 13:49
Hallo Zusammen,
Ich wurde heute bei 50 mit ca. 65 innerorts geblitzt. Befinde mich derzeit noch in Probezeit, diese würde aufgrund eines Unfalls auch schon auf vier Jahre verlängert. Derweil wurde ich bereits zweimal auf der Autobahn mit weniger als 40% Sicherheitsabstand und zwischen 5 – 10 km/h zu schnell geblitzt. Muss ich jetzt durch das heute neu entstande Foto mit dem Führerscheinenzug rechnen?
Liebe Grüße,
Tobi
bussgeldkatalog.de meint
2. Juli 2018 at 12:01
Hallo Tobias,
ein Geschwindigkeitsverstoß unter 20 km/h wirkt sich in der Regel nicht auf die Probezeit aus.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Julia meint
18. Juni 2018 at 8:38
Hallo,
ich wurde bei einem Rotlichblitzer geblitzt, Brief kam, 0,5 Sekunden stand drin. Bin noch in der Probezeit, davor wurde ich noch nie geblitzt. mit was muss ich rechnen? Wird mir mein Führerschein entzogen?
Und wenn ich ein Aufbauseminar machen muss, wie oft muss ich da hin und muss ich da noch eine Prüfung ablegen?
bussgeldkatalog.de meint
18. Juni 2018 at 9:43
Hallo Julia,
für einen Rotlichtverstoß von unter einer Sekunde droht gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Da es sich dabei um einen A-Verstoß handelt, zieht dieser die Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich. Ein Führerscheinentzug droht in der Regel nicht. Wissenswertes zum Aufbauseminar können Sie hier nachlesen: Ratgeber Aufbauseminar.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Nico meint
17. Juni 2018 at 11:22
Hallo ich wurde gestern in der 100 zone geblitzt hatte circa 160 drauf bin noch in der Probezeit mit was muss ich rechnen
bussgeldkatalog.de meint
18. Juni 2018 at 9:31
Hallo Nico,
der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro, 2 Punkte sowie einen Monat Fahrverbot vor. Zudem handelt es sich dabei in der Probezeit um einen A-Verstoß. Dieser führt zur Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre sowie der Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Lisa-Marie meint
16. Juni 2018 at 21:08
Hallo.
Ein guter Freund von mir wurde mit ca. 220 km/h in einer 120er Zone auf der Autobahn geblitzt. Es war allerdings keine Schilder vorher zu sehen.
Er hat schon 1 Punkt und hatte auch schon einmal ein Aufbauseminar, zudem ist er auch noch in der Probezeit.
Was passiert nun?
bussgeldkatalog.de meint
18. Juni 2018 at 9:22
Hallo Lisa-Marie,
der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall mindestens ein Bußgeld in Höhe von 600 Euro, 2 Punkte sowie ein dreimonatiges Fahrverbot vor. Es handelt sich zum um einen A-Verstoß während der Probezeit. Da es sich gemäß Ihrer Angaben um den zweiten handelt, folgt die Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Alex meint
16. Juni 2018 at 11:31
Hallo zusammen,
Hatte eben mein Führerschein zurück bekommen. So, in einer Baustelle auf der Autobahn war dementsprechend ein Limit angezeigt. Auf den Schildern war zu sehen eine Beschränkung für LKWs: 60kmh Transporter 80kmh, es war nichzs von einem Pkw zu sehen. Daher bin ich davon ausgegangen 100 fahren zu dürfen. Bin mit 105 geblitzt worden. Womit muss ich rechnen? Wäre euch sehr um eine Antwort verbunden.
bussgeldkatalog.de meint
18. Juni 2018 at 9:11
Hallo Alex,
da wir die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen, können wir hierzu keine Einschätzung geben. Warten Sie daher den Bescheid ab.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Pablo meint
11. Juni 2018 at 20:40
Kurze Frage:
Wird in dem Bußgeldbscheid auf die Verlängerung der Probezeit und das verpflichtende Aufbauseminar vermerkt ?
Liebe Grüße
Pablo
bussgeldkatalog.de meint
14. Juni 2018 at 10:40
Hallo Pablo,
im Bußgeldbescheid wird dies in der Regel noch nicht vermerkt. Das Straßenverkehrsamt schickt eine schriftliche Anordnung per Post, in der steht, dass Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de