Kurz & knapp: Gefährdung
Unter einer Gefährdung ist einerseits eine Situation oder ein Zustand zu verstehen, in der ein Person, ein Tier oder eine Sache zu Schaden kommen kann.
Hiervon zu unterscheiden ist die strafbare Gefährdung des Straßenverkehrs im Sinne von § 315c Strafgesetzbuch (StGB).
Diesen Straftatbestand erfüllen Verkehrsteilnehmer, die z. B. „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ die Vorfahrt missachten oder falsch überholen.
Die wichtigsten Infos zur Gefährdung im Straßenverkehr
Definition per Video: Gefährdung im Straßenverkehr
Gefährdung – Eine Definition
Im technischen Sinne bedeutet Gefährdung, dass ein Schutzgut (Person, Tier, Sache oder natürliche Lebensgrundlage) räumlich und/oder zeitlich mit einer Gefahr zusammentreffen kann. Gefährdungen müssen daher nicht gleich zu einem Schaden führen. Dabei wird unter Schaden eine Verletzung, Tod oder Erkrankung gefasst.
Übertragen auf den Straßenverkehr ist hier von einer fahrlässig ausgeführten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer mit dem Fahrzeug gemeint. Unter Schaden ist zum Beispiel eine Autounfall zu verstehen, der dann den Wert des Fahrzeugs im Anschluss mindert. Gefährdungen des Straßenverkehrs gelten als verkehrswidrig.
Im Strafgesetzbuch § 315 c (StGB) wird Gefährdung wie folgt definiert:
(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (Quelle: § 315c StGB)
Weiter heißt es im StGB, dass schon der Versuch der Fälle des Absatzes 1 Nr. 1 strafbar ist. Wer weiter in den genannten Fällen die Gefahr fahrlässig verursacht oder fahrlässig handelt und die Gefahr verursacht, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.
Inhaltsverzeichnis
Behinderung oder Gefährdung?
Unter einer Behinderung des Straßenverkehrs mit dem Fahrzeug wird beispielsweise eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit verstanden. Zu unterscheiden ist hier zwischen einer vermeidbaren und einer unvermeidbaren Behinderung.
Wer achtlos mit seinem Fahrzeug überholt, die Entfernung des entgegenkommenden Fahrzeugs nicht abschätzt und erst kurz bevor der Gegenverkehr passiert, wieder auf die rechte Seite einschert, hat eine Gefährdung beim Überholen begangen.
Gefährdung des Straßenverkehrs: Die Strafe
Laut StVO (Straßenverkehrsordnung), StVG (Straßenverkehrsgesetz), FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) etc. sind verschiedene Straften denkbar, die ausgesprochen werden können.
Um von einer Gefährdung des Straßenverkehrs zu sprechen, muss immer eine konkrete Gefahr vorliegen. Verschiedene gefährdende Situationen sind möglich:
Wodurch kann eine Gefährdung im Straßenverkehr entstehen?
- anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt nehmen
- grobes, rücksichtloses und verkehrswidriges Handeln
- gefährliches Überholen
- zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Passagen
- Fußgängerüberwege missachten
- Nichteinhalten der rechten Fahrbahnseite
- Fahrzeuge bei einem Unfall oder eine Autopanne nicht richtig kenntlich gemacht zu haben
- auf der Autobahn oder Schnellstraße wenden, rückwärtsfahren oder sich gegen die Fahrtrichtung einordnen
Mögliche Strafen bei Gefährdung im Straßenverkehr
Wie bereits gezeigt, unterscheidet das StGB zwischen zwei Arten von Strafen. Zum einen kann es zu einer Geldstrafe kommen, zum anderen zu einer Freiheitsstrafe. Darüber hinaus können Gefährdungen im Straßenverkehr zum Führerscheinentzug führen.
Beim Führerscheinentzug macht es keinen Unterschied, wie oft diese Tat begangen wurde. Bei einer Geld- bzw. Freiheitsstrafe wird berücksichtigt, ob Sie Ersttäter oder Wiederholungstäter sind.
Grundsätzlich ist erst einmal das Bußgeld laut Bußgeldkatalog zu zahlen. Darüber hinaus kann es dann bei Gefährdungen des Straßenverkehrs zu weiteren Zahlungen kommen. Die exakte Strafe hängt von der Gefahrenbeurteilung ab.
Darüber hinaus gibt es allerdings auch Gefährdungen, die einzeln in der Bußgeldtabelle aufgeführt werden. Dies trifft beispielsweise auf illegale Autorennen zu. Hierfür sieht der Bußgeldkatalog mindestens drei Punkte in Flensburg, eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe sowie den Fahrerlaubnisentzug vor.
Radfahrer meint
19. März 2021 at 20:59
Der § 315 c StGB wird in der Praxis allenfalls dann angewandt, wenn jemand zu Schaden kommt. Ist das nicht erfüllt, werden Anzeigen wegen Delikten, die rein nach dem Gesetzestext den § 315 c StGB erfüllen, dennoch grundsätzlich eingestellt.
calmdriver meint
15. September 2020 at 16:31
Meiner Meinung nach gibt es keinen Grund unnötig im Strassenverkehr schnell und riskant zu fahren, es bringt niemandem etwas. Das war auch immer etwas in der Fahrschule, wo mein Fahrlehrer sich aufgeregt hat, wenn riskante Autofahrer andere Leben riskieren. Liebe Grüsse