Kurz & knapp: Wichtiges zu den Gefahrenzeichen
Gefahrenzeichen sollen dem Fahrer anzeigen, dass erhöhte Aufmerksamkeit in einer Situation nötig ist.
In der Regel sind Gefahrenzeichen durch eine dreieckige Form und einen roten Rand auf weißem Grund gekennzeichnet.
Das Ignorieren einen Gefahrenzeichens zieht üblicherweise keine Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog nach sich.
Achtung! Welche Bedeutung haben Gefahrenzeichen?
Auch wenn es einige Kritiker gibt, die behaupten, dass es die deutschen Behörden mit den Verkehrsschildern übertreiben und dadurch die Verkehrslage unübersichtlich wird, haben die Verkehrszeichen doch einige wichtige Aufgaben. Gemäß § 39 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) sollen die Schilder nur dort angebracht werden, wo tatsächlich diese erforderlich sind. Grundsätzlich gilt, dass Regelungen durch Verkehrszeichen Vorrang vor allgemeinen Verkehrsregeln haben. Unterschieden werden Gefahrenzeichen, Vorschriftzeichen sowie Richtzeichen. In der Regel stehen die Schilder auf der rechten Seite des Fahrstreifens.
Inhaltsverzeichnis
Gemäß § 40 StVO fordern Gefahrenzeichen die Kraftfahrer zu einer erhöhten Aufmerksamkeit auf. Damit geht einher, dass diese auch das Tempo entsprechend der Gefahrensituation anpassen. Anders als Vorschriftzeichen oder Richtzeichen werden durch Gefahrenzeichen keine neuen Regelungen getroffen. Das bedeutet letztlich, dass wegen der Missachtung eines Gefahrenzeichens kein Bußgeld zu erwarten ist. Das ist auch nicht das Ziel dieser Verkehrszeichen. Gefahrenzeichen sollen dem Kraftfahrer Informationen vermitteln, die Einfluss auf die Fahrweise haben können.
Beispielsweise beschränkt das Zeichen 142 (Wildwechsel) nicht die Höchstgeschwindigkeit. Der Kraftfahrer wird aber darüber informiert, dass an diesem Straßenabschnitt häufiger Wildtiere die Straße kreuzen. Es besteht also die Gefahr von einem Wildunfall. Seine Aufmerksamkeit wird also auf ein konkretes Problem gelenkt.
Ausgestaltung der Gefahrzeichen gemäß StVO
Sollen Kraftfahrer vor einer Gefahrenstelle gewarnt werden, müssen Verkehrszeichen auffallen. Gefahrenzeichen tun dies. Durch ihre dreieckige Form und den breiten roten Rand auf weißem Grund sorgen sie für Aufmerksamkeit. Die Spitze des Dreiecks weist stets nach oben. In der Mitte befindet sich ein schwarzes Sinnbild gemäß § 39 StVO.
Eine andere Form der Gefahrenschilder sind Baken mit roten Streifen. Diese sind häufig vor Bahnübergängen anzutreffen. Auf den Baken sind bis zu drei Streifen aufgebracht, wobei jeder Streifen für eine Entfernung von 80 Metern zur Gefahrenstelle steht. Drei Streifen bedeuten also, dass in 240 Metern eine angekündigte Gefahrenstelle beginnt.
Eine Warnung eines Gefahrenzeichens kann außerdem durch ein Zusatzzeichen erweitert bzw. präzisiert werden. Zusatzzeichen sind weiße Schilder mit schwarzem Rand sowie schwarzem Sinnbild, schwarzer Zeichnung oder Schrift. Außerhalb geschlossener Ortschaften stehen Gefahrenzeichen in der Regel 150 bis 250 Meter vor der Gefahrenstelle. Durch ein Zusatzschild mit einer Meterangabe können Kraftfahrer darauf hingewiesen werden, dass der Abstand kürzer ist. Innerorts steht das Schild grundsätzlich kurz vor der Gefahrenstelle.
Beispiele für Gefahrenzeichen
Bei Warnzeichen sollen Verkehrsteilnehmer eine besondere Vorsicht walten lassen. Ziel der Gefahrenzeichen ist es, einen Unfall zu vermeiden. Die Warnung ist also zu beachten und es sollte daher mit entsprechender Achtsamkeit gefahren werden.
Im Straßenverkehr kann es die verschiedensten Gefahrensituationen geben. So weisen Verkehrszeichen beispielsweise auf Kinder, Seitenwind, Radverkehr oder einen Stau hin. Bekannt ist auch das Gefahrenzeichen für eine Baustelle.
Gefahrzeichen | Bedeutung |
---|---|
101 - Gefahrstelle | |
102 - Kreuzung | |
103 - Kurve | |
105 - Doppelkurve | |
108 - Gefälle | |
110 - Steigung | |
112 - Unebene Fahrbahn | |
113 - Schnee- und Eisglätte | |
114 - Schleuder- oder Rutschgefahr | |
115 - Steinschlag | |
116 - Splitt | |
117 - Seitenwind | |
120 - Verengte Fahrbahn | |
123 - Arbeitsstelle | |
124 - Stau | |
125 - Gegenverkehr | |
128 - Bewegliche Brücke | |
129 - Ufer | |
131 - Lichtzeichenanlage | |
133 - Fußgänger | |
134 - Fußgängerüberweg | |
136 - Kinder | |
138 - Radverkehr | |
140 - Viehtrieb | |
142 - Wildwechsel | |
144 - Flugbetrieb | |
145 - Kraftomnibusse | |
150 - Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken | |
151 - Bahnübergang | |
157 - Dreistreifige Bake | |
159 - Zweistreifige Bake | |
162 - Einstreifige Bake |
Strafen für das Nichtbeachten von Gefahrenzeichen
In der Regel werden für das Nichtbeachten von Gefahrenzeichen keine Bußgelder, Punkte oder ein Fahrverbot vergeben, denn im Bußgeldkatalog sind keine entsprechenden Tatbestände beschrieben. Das macht auch Sinn, denn die Funktion der Schilder ist ausschließlich der Hinweis auf eine Gefahr. Der Straßenverkehr wird nicht gesondert durch die Schilder geregelt. Sie sprechen also kein Verbot bzw. Gebot aus. Dennoch kann Ihnen, sollten Sie Gefahrenzeichen fahrlässig bzw. vorsätzlich ignorieren, einer Verletzung der Sorgfaltspflicht vorgeworfen werden. Diese ist im § 3 Abs. 1 StVO folgendermaßen beschrieben:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Kommt es beispielsweise an einer Gefahrenstelle zu einem Unfall, können die Behörden Ihnen eine grobfahrlässige bzw. vorsätzliche Tat vorwerfen, denn durch das Gefahrenzeichen wurden Sie gewarnt und Sie hätten durch die entsprechende Vorsicht bzw. Aufmerksamkeit einen Unfall vermeiden können.
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