Bußgelder – Gefahrguttransport
Verstoß | Bußgeld (€) |
---|---|
Orangene Tafel nicht oder nicht sichtbar angebracht | 300,- |
Orangene Tafel nicht richtig oder nicht richtig sichtbar angebracht | 100,- |
Dichtigkeit nicht überprüft | 250,- |
Schriftliche Weisung nicht mitgeführt oder nicht ausgehändigt (rechtzeitig) | 150,- |
Beförderungspapier nicht mitgeführt oder nicht ausgehändigt (rechtzeitig) | 150,- |
Bescheinigung über Basiskurs oder Aufbaukurs nicht mitgeführt oder nicht ausgehändigt (rechtzeitig) | 500,- |
Rauchverbot nicht beachtet | 250,- |
Nach dem Entladen nicht gereinigt | 250,- |
An unzulässiger Stelle be- oder entladen | 100,- |
Kurz & Knapp: Achtung beim Gefahrguttransport
Für den Transport gefährlicher Güter gilt es besondere Vorgaben zu beachten. Ein Gefahrguttransport darf mit dem LKW nur nach den Regelung der Verordnung GGVSEB und des ADR erfolgen.
Ein Gefahrguttransport muss als solcher immer gekennzeichnet sein. Aus der Kennzeichnung muss die Gefahrgutklasse ersichtlich werden. Welche es gibt, haben wir in einer Tabelle zusammengefasst.
LKW-Fahrer müssen gemäß den Vorgaben des ADR im Umgang mit Gefahrgut geschult sein. Ohne einen entsprechenden Lehrgang dürfen sie keinen Gefahrguttransport durchführen.
Das sollten Sie bei Gefahrguttransporten beachten
Lkw befördern täglich Millionen Güter über deutsche Bundesstraßen und Autobahnen. Neben der regelmäßigen Versorgung der Städte mit Lebensmitteln befördern Lkw unter anderem auch sogenannte gefährliche Güter auf der Straße.
Diese stellen auf verschiedene Weisen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Es versteht sich demnach von selbst, dass beim Gefahrguttransport besondere Vorsicht geboten ist und die Logistik des Transports angepasst werden muss.
Doch welche Vorschriften und Bestimmungen gelten genau für den Transport von Gefahrgut mit dem Lkw?
Dieser Ratgeber erklärt Ihnen die Gefahrgutverordnung und gibt Ihnen zusätzliche Infos zum Bußgeldkatalog für Gefahrgut.
Inhaltsverzeichnis
Gesetzliche Grundlagen für Gefahrguttransporte in Deutschland und international
Die „Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt “ (GGVSEB) setzt in Deutschland die Regelungen für sogenannte „Gefahrgut-Lkw“ fest. Unter diesen Begriff können Fahrzeuge, Sattelzüge oder gewöhnliche Hänger fallen. Die Gefahrengutverordnung basiert auf dem Europäischen Abkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).
Laut GGVS müssen die Fahrzeuge oder Züge rundherum als Gefahrgut gekennzeichnet sein. Diese Kennzeichnung erreichen Sie mit Hilfe der spezifischen Warnschilder – den sogenannten Gefahrgutzeichen oder Gefahrgutaufklebern.
Als Fahrer müssen Sie beim Transport von Gefahrgut zudem einen Merkzettel zu den jeweiligen Stoffen dabei haben. Auf diesem stehen Informationen zum richtigen Verhalten im Falle eines Unfalls. So können größere Folgeschäden im Verkehr vermieden werden. Diese Hinweiszettel sollten in den Landessprachen aller durchfahrenen Länder verfasst sein.
Als Gefahrgüter gelten ebenfalls Güter, welche grundsätzlich nicht als gefährlich gelten, jedoch beim Transport zu Gefahren führen können.
Die Gefahrgutklassen laut Gefahrgutverordnung
Die Verordnung unterscheidet neun Klassen gefährlicher Stoffe. Für jede einzelne Klasse gelten besondere Regelungen. Der Kontakt mit ätzenden Stoffen kann beispielsweise zu schweren Verletzungen führen. Bei leicht entzündbaren Materialen ist hingegen der Kontakt mit offenem Feuer zu verhindern.
Beim Transport einer dieser Klassen gehören laut europäischem und deutschem Recht orangefarbene Tafeln für den Verkehr gut sichtbar an die Karosserie. Sind diese nicht oder nicht richtig angebracht, folgen mitunter saftige Bußgelder.
Auf diesen Warnschildern steht ein Zahlencode, welcher die Gefahrgutklasse laut ADR definiert und somit international erkannt wird.
Übersicht über die Gefahrgutklassen:
Gefahrgutklasse | Entsprechung |
---|---|
1 | Sprengstoffe und Gegenstände, die Sprengstoffe enthalten |
2.1 | Gase - entzündbar |
2.2 | Gase - nicht entzündbar |
2.3 | Gase - giftig |
3 | Entzündbare flüssige Stoffe |
4.1 | Entzündbare Stoffe |
4.2 | Selbstentzündliche Stoffe |
4.3 | Stoffe, die entzündliche Gase mit Wasser bilden |
5.1 | Entzünden wirkende Stoffe |
5.2 | Organische Peroxide |
6.1 | Giftige Stoffe |
6.2 | Ansteckungsgefährliche Stoffe |
7 | Radioaktive Stoffe |
8 | Ätzende Stoffe |
9 | Sonstige gefährliche Gegenstände/Stoffe |
Qualifikationen für Umgang und Transport gefährlicher Stoffe
Um gefährliche Güter zu transportieren, müssen Lkw-Fahrer eine spezielles Seminar absolvieren: Die ADR-Gefahrengut-Schulung. Ein erfolgreicher Abschluss ermöglicht den Gefahrguttransport für fünf Jahre. Anschließend muss der Fahrer die Schulung wiederholen bzw. auffrischen.
Doch nicht nur die Fahrer müssen für den Gefahrguttransport qualifiziert sein. Entsprechende Kenntnisse werden von allen Teilnehmern erwartet. Meist muss der Betrieb zudem den Gefahrgutbeauftragten für die jeweilige Beförderung schriftlich bestellen. Da dies einen erheblichen Aufwand für die Logistik darstellt, gibt es Ausnahmen.
Informationen zum ADR-Gefahrengut-Lehrgang: Die Schulung besteht aus einem dreitägigen Kurs. Anschließend legen Sie eine schriftliche Prüfung ab: Von 30 gestellten Fragen müssen Sie mindestens 25 richtig beantworten, um die Bescheinigung zu erlangen. Diesen Gefahrengutführerschein erlangen Sie bei der örtlichen Stelle der Industrie- und Handelskammer (IHK). Der Schein ist auf internationalen Bestimmungen aufgebaut.
Checkliste für Lkw-Fahrer für Gefahrguttransporte
Folgende Punkte sollte Sie als Fahrer von gefährlichem Gut besonders beachten:
- Sachgemäße Ladungssicherung
- Prüfung der Güter
- Prüfung der Verpackung auf Beschädigungen
- ADR-Schulungsbescheinigung/Transportdokumente mitführen
- Striktes Alkohol und Rauchverbot einhalten
- Ordnungsgemäße Kennzeichnung
- Schutzhandschuhe und Schutzbrille mitführen
- Zwei Warnzeichen und eine Taschenlampe mitführen
- Augenflüssigkeit/Atemschutz/Erste Hilfe Material bereit halten
Laden Sie hier die Checkliste kostenlose Checkliste herunter:
Für den Gefahrguttransport gilt ein striktes Rauchverbot: Die transportierten Stoffe können sich meist leicht entzünden!
christian meint
23. September 2018 at 11:18
Braucht man einen ADR-Schein für diesen Tankfahrzeug voll mit Bier? 20.000 L