Kurz & knapp: Der Gefahrgutunfall
Anders als bei „normalen“ Unfällen, ist ein Gefahrgutunfall für alle Beteiligten und Ersthelfer eine besondere Herausforderung, da das nicht selten giftige Transportgut aus dem Gefahrguttransporter auslaufen und sich entzünden kann.
Bei einem Gefahrgutunfall dürfen Sie als Zeuge oder Beteiligter keine Erste Hilfe leisten, da Sie sich dadurch in Gefahr bringen können. Dies dürfen nur geschulte Fachkräfte tun.
Die Beseitigung des Gefahrguts nach einem solchen Unfall obliegt ebenfalls den Einsatzkräften. Diese wissen dank der genormten Beschilderung der Transporte, um welche Gefahrgüter es sich handelt.
Wann wird von einem Gefahrgutunfall gesprochen?
Inhaltsverzeichnis
Ein Verkehrsunfall ist für alle Beteiligten immer eine Ausnahmesituation. Gerade auf der Landstraße oder der Autobahn sind Unfälle sehr gefährlich. Nicht selten kommt es dabei zu Personenschäden. Besonders gefahrvoll wird es allerdings, wenn es zum Gefahrgutunfall kommt. Unfallbeteiligte, Zeugen oder Ersthelfer müssen anders als bei alltäglichen Unfällen reagieren.
Bei einem Unfall mit einem Gefahrguttransporter gelten besondere Vorsichtsmaßnahmen. Hat ein LKW bei einem Unfall Gefahrgut geladen, werden an den Einsatz der Feuerwehr und Rettungsdienste spezielle Anforderungen gestellt. Denn durch das Gefahrgut erhöht sich die Bedrohungslage.
Im Jahr 2013 waren laut Statistischem Bundesamt knapp 140.000 Gefahrgütertransporte auf den deutschen Straßen unterwegs. Über 60 Prozent hatten entzündbare flüssige Stoffe geladen. Gemäß den Zahlen des Bundesamtes für Straßenwesen (BAST) machten Gefahrgutunfälle 2013 rund 0,48 Prozent der Verkehrsunfälle aus. Demnach gab es eine leichte Steigerung seit 2011 mit rund 0,42 Prozent.
Gefahrgüter werden in sogenannte Gefahrenklassen unterteilt. Insgesamt gibt es neun Klassen.
Gefahrgut: Gefahrklassen
Klasse | Beschreibung |
---|---|
1 | explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff |
2 | Gase und Druckgaspackungen |
3 | entzündbare flüssige Stoffe |
4.1 | entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe, desensibilisierte explosive Stoffe |
4.2 | selbstentzündliche Stoffe |
4.3 | Stoffe, die im Kontakt mit Wasser entzündbare Gase entwickeln |
5.1 | entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe |
5.2 | organische Peroxide |
6.1 | giftige Stoffe |
6.2 | ansteckungsgefährliche Stoffe |
7 | radioaktive Stoffe |
8 | ätzende Stoffe |
9 | verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände |
Wie müssen Sie sich verhalten?
Bei einem Gefahrgutunfall ist besondere Vorsicht geboten. Bei falschem Verhalten kann es zu schwerwiegenden Folgen kommen. Beispielsweise können sich explosive Stoffe durch Unachtsamkeit entzünden oder Ersthelfer vergiften sich, weil sie mit bestimmten Substanzen in Kontakt kommen.
Kommt es mit einem Gefahrguttransporter zum Unfall, heißt es: Abstand halten. Der Unfallort bzw. der Gefahrenbereich sollte schnellstmöglich geräumt und die Arbeit der Polizei und der Feuerwehr überlassen werden. Bei einem Gefahrgutunfall machen Sie sich nicht der unterlassenen Hilfeleistung schuldig, wenn Sie nicht die erste Hilfe bei z. B. einklemmten Personen in der Nähe des Gefahrguts leisten. Im Sinne des Selbstschutzes sollten Sie sich in sicherer Entfernung zum verunglückten LKW aufhalten. Bei Gefahrgut müssen der Unfall und seine Folgen nach bestimmten Vorgaben gehandhabt werden. Die Bergung von Verletzten darf nur von speziell geschulten Fachkräften oder mit entsprechender Anleitung durchgeführt werden.
Der Kontakt mit den gefährlichen Substanzen muss unbedingt vermieden werden. Rettungskräfte nutzen dafür häufig Schutzanzüge. Beteiligte und Unfallzeugen bzw. Ersthelfer sollten daher einen gewissen Sicherheitsabstand wahren. Das Deutsches Rotes Kreuz (DRK) rät zu einem Mindestabstand von 60 Metern zum Gefahrgutunfall. Je nach Windstärke und Windrichtung sollte dieser ausgeweitet werden.
Wie sollten Sie sich bei einem Gefahrgutunfall verhalten?
- Abstand zum Gefahrgut halten
- Unfallstelle soweit möglich sichern, um Folgeunfälle zu vermeiden
- Notruf tätigen
- Erste Hilfe und Bergung wird durch Fachkräfte geleistet
- ggf. Zeugenaussage machen
Besondere Bedrohung durch Gefahrgutunfälle für Mensch, Tier und Umwelt
Auch die Beseitigung der Folgen von einem Gefahrgutunfall obliegt gewissen Richtlinien. Dafür ist häufig eine Vielzahl von Einsatzkräften notwendig. Denn bei einem Gefahrgutunfall sind Stoffe involviert, die aufgrund ihrer physischen bzw. chemischen Beschaffenheit eine erhöhte Gefahr für Menschen, Tiere und die Umwelt darstellen. Um eine nachhaltige Schädigung der Natur oder Verunreinigungen von Gemeingütern wie Trinkwasser zu verhindern, werden spezielle Verfahren und Stoffe, welche die Gefahrgüter neutralisieren sollen, eingesetzt.
Hosting meint
25. September 2016 at 16:12
Entfernen Sie sich unerlaubt vom Unfallort, so mussen Sie mit einer Anzeige wegen Unfallflucht rechnen und das kann teuer werden.