Kurz & knapp: Geldbuße
Begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, wird eine Geldbuße fällig. Es handelt sich dabei also um eine Möglichkeit, geringfügigere Rechtsverletzungen zu ahnden, welche nicht in den Bereich der Straftaten fallen.
Die Geldbuße wird für Ordnungswidrigkeiten, welche weniger schwerwiegende Rechtsverletzungen darstellen, ausgesprochen. Eine Geldstrafe wird hingegen im Rahmen von einem Strafverfahren verhängt und soll somit eine Straftat sühnen.
Ein Bußgeld kann gemäß § 17 Absatz 1 OWiG bis zu 1.000 Euro betragen, sofern das Gesetz keinen höheren Betrag definiert.
Eine Geldbuße im Verkehr wird zum Beispiel ausgesprochen, wenn Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Auch Verstöße im ruhenden Verkehr können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in Deutschland
Inhaltsverzeichnis
Wer in Deutschland die geltenden Gesetze missachtet, muss mit Sanktionen rechnen. Doch nicht jede Rechtsverletzung stellt automatisch eine Straftat dar. Es gibt auch geringfügige Missachtungen der Rechtsnormen, welche nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht bestraft werden.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem Kfz um einige km/h überschreiten. In diesem Fall droht eine Geldbuße. Bei Straftaten muss der Täter mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen.
Doch wann genau wird eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße sanktioniert? Wie hoch kann ein Bußgeld ausfallen? Wann tritt bei einer Geldbuße die Verjährung ein? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Geldbuße: Definition des Begriffs
Eine allgemeingültige Definition für den Begriff der Geldbuße gibt es nicht. Grundsätzlich handelt es sich dabei um eine Sanktion, die gegen jemanden ausgesprochen werden kann, der geringfügig gegen eine Rechtsnorm verstoßen hat.
Es handelt sich also um Regelmissachtungen, die nicht strafrechtlich verfolgt werden. Daher kann für eine begangene Ordnungswidrigkeit auch keine Freiheitsstrafe verhängt werden. Diese wird stets mit einer Geldbuße geahndet.
Paragraph 17 OWiG: Höhe der Geldbuße
Wie hoch eine Geldbuße ausfällt, hängt natürlich damit zusammen, für welche Ordnungswidrigkeit diese ausgesprochen wurde. § 17 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz definiert erst einmal grundsätzlich:
Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro.
In diesem Zusammenhang ist auch § 56 Absatz 1 OWiG von Bedeutung. Dieser legt nämlich fest:
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.
Es ist also grundsätzlich möglich, dass keine Geldbuße ausgesprochen und der Betroffene nur verwarnt wird, wenn es sich um geringfügige Ordnungswidrigkeiten handelt. Die Geldbuße lässt sich ferner in zwei Kategorien teilen:
- Eine Geldbuße bis zu 55 Euro wird als Verwarnungsgeld bezeichnet.
- Eine Geldbuße ab 60 Euro wird als Bußgeld bezeichnet.
Die Höhe der Geldbuße wird stets individuell festgelegt. Bedenken Sie, dass sich die Gesamtsumme auch durch Gebühren und Auslagen der Behörde erhöhen kann. Bei einem Bußgeldverfahren für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr kommen beispielsweise mindestens 25 Euro Bearbeitungsgebühren auf Sie zu. Zudem fallen pauschal 3,50 Euro für die Zustellung des Bußgeldbescheids an.
Die Geldbuße bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Am häufigsten kommen Verbraucher wohl mit einer Geldbuße in Berührung, wenn Sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen. Fast jeder Führerscheinbesitzer hat in seinem Leben zumindest einmal ein Verwarnungsgeld bezahlen müssen.
Je nachdem, welche Ordnungswidrigkeit der Betroffene sich geleistet hat, werden neben der Geldbuße auch noch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten fällig. Die jeweiligen Sanktionen sind im bundeseinheitlichen Geldbußenkatalog (auch Bußgeldkatalog) festgesetzt.
Damit eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr überhaupt mit einer Geldbuße geahndet werden kann, muss diese natürlich erst einmal aufgedeckt werden. Polizeibeamte kontrollieren den fahrenden Verkehr, für den ruhenden Verkehr sind Mitarbeiter vom Ordnungsamt zuständig.
Handelt es sich um Parkverstöße, verteilen Kontrolleure häufig Knöllchen. Diese enthalten die Zahlungsaufforderung für ein Verwarnungsgeld. Wird dieses vom Parksünder akzeptiert und er bezahlt innerhalb einer Woche, fallen keine Gebühren für ein Bußgeldverfahren an.
Eine weitere Methode, Verkehrssünder zu überführen, sind Blitzer und Radarfallen. Diese können beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße erfassen. Über das Nummernschild wird dann der Halter des Fahrzeugs ermittelt.
Gut zu wissen: Eine Geldbuße für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr wird im Rahmen von einem Bußgeldverfahren festgelegt. Diese Verfahren landen in aller Regel nicht vor einem Gericht, sofern der Betroffene keinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegt.
Wann tritt die Verjährung bei einer Geldbuße ein?
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten unterliegen in Deutschland dem Prinzip der Verjährung. Das bedeutet, dass ein Verstoß bzw. Vergehen nach einem gewissen Zeitraum nicht mehr geahndet werden kann und somit Rechtsfrieden herrscht.
In § 31 OWiG wird definiert, wann die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße bedroht sind verjährt. Demnach gelten die nachfolgenden Verjährungsfristen:
- Drei Jahre bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als 15.000 Euro bedroht sind
- Zwei Jahre bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als 2.500 bis zu 15.000 Euro bedroht sind
- Ein Jahr bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als 1.000 bis zu 2.500 Euro bedroht sind
- Sechs Monate bei allen übrigen Ordnungswidrigkeiten
Gut zu wissen: Ordnungswidrigkeiten, die im Straßenverkehr begangen wurden, verjähren in aller Regel drei Monate nach dem Tattag. Allerdings kann die Verjährungsfrist auch unterbrochen werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Bußgeldstelle dem Verkehrssünder einen Anhörungsbogen zustellt.
Können Sie gegen eine Geldbuße vorgehen?
Haben Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. In diesem Schreiben ist aufgeführt, welcher Verstoß Ihnen vorgeworfen wird und wie hoch die Geldbuße angesetzt ist.
Sind Sie sich keiner Schuld bewusst, können Sie innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt schriftlich einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Verpassen Sie diese Frist, werden die Sanktionen rechtskräftig.
Grundsätzlich können Sie den Einspruch selbst formulieren, allerdings empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann die Erfolgschancen für einen Einspruch zuverlässig einschätzen.
Wichtig: Bezahlen Sie die Geldbuße, gilt das Bußgeldverfahren als abgeschlossen. Sie können dann keine Rechtsmittel mehr gegen die Sanktionen einlegen.
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