Kurz & knapp: Geldstrafe
Es gibt einen Unterschied zwischen einer Geldstrafe und zivilrechtlichen Bußgeldern.
Die Geldstrafe ist ein Sanktionsmittel aus dem Strafrecht.
Gemäß § 40 des Strafgesetzbuches (StGB) kann die Geldstrafe in Tagessätzen verhängt werden.
Was ist hinsichtlich der Geldstrafe zu beachten?
Wer sich nicht an geltende Gesetze hält, der wird zur Rechenschaft gezogen. Zu den ältesten Strafformen, die hierbei in Deutschland zum Einsatz kommen, gehört die Geldstrafe. Aber welche Voraussetzungen müssen hierfür gegeben sein? Nur mittels Strafbefehl kann eine Geldstrafe verhängt werden. Alternativ ist dies auch in Form eines vor Gericht beschlossenen Urteils möglich. In jedem Fall ist die Geldstrafe von zivilrechtlichen Bußgeldern oder Verwarnungsgeldern zu unterscheiden, da diese nicht in den Bereich des Strafrechts fallen und dementsprechend auch kein Urteil oder Strafbefehl nötig ist, um sie durchzusetzen.
Was mit Geldstrafe konkret gemeint ist und welcher Gesetzestext deren Grundlagen liefert, erfahren Sie in unserem Ratgeber. Außerdem informieren wir Sie darüber, wie mittels Tagessatz die Geldstrafe berechnet wird und welche Zahlungsmöglichkeiten Angeklagten zur Verfügung gestellt werden. Ferner erhalten Sie Informationen dazu, wie sich eine Geldstrafe auf Ihr Führungszeugnis auswirken kann.
Inhaltsverzeichnis
Was ist überhaupt eine Geldstrafe gemäß Strafgesetzbuch (StGB)?
Im Allgemeinen bezeichnet der Begriff „Geldstrafe“ eine strafrechtliche Maßnahme, die bei schwerwiegenden gesetzeswidrigen Handlungen zum Einsatz kommt. Ihr dient der Ansatz als Grundlage, dass begangenes Unrecht durch Zahlung von Geldsummen beglichen werden soll. Gleichzeitig wird durch die Geldstrafe für eine temporäre finanzielle Einschränkung des Täters gesorgt. Während ursprünglich der Geschädigte selbst die Geldstrafe erhielt, fließen die im Einzelfall festgelegten Beträge mittlerweile direkt an den Staat bzw. die Justizbehörde des jeweiligen Bundeslandes.
Aber auf welchem Prinzip beruht die Geldstrafe? Innerhalb der Straftheorie ist diesbezüglich von der Methode der negativen Spezialprävention die Rede. Damit ist letztlich nichts anderes gemeint, als die Bestrafung des Täters, um diesen von der Begehung neuer Straftaten abzuhalten.
Festsetzung der Geldstrafe: Die Tagessätze
Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird je nach Einzelfall ein bestimmter Tagessatz bei der Geldstrafe angewendet.
Im Allgemeinen gilt hierbei, dass es sich bei der Geldstrafe um ein Produkt aus Strafmaß (= Anzahl der Tagessätze) und dem Tagesnettoeinkommen des Angeklagten handelt.
Während sich die Höhe des Strafmaßes nach den Umständen der vorliegenden Tat richtet, ist für die Höhe der Tagessätze § 40 StGB maßgeblich:
(1) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze.
(2) Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt.
Für den Täter bedeutet dies in der Praxis, dass bezüglich dessen sozialer und finanzieller Lage unter anderem berücksichtigt wird, ob Unterhaltsleistungen gegenüber
Kindern oder Ehepartnern geleistet werden müssen. Für die Einkünfte gilt, dass ein Tagessatz in der Regel 1/30 des Betrages umfasst, der dem Angeklagten monatlich zur Verfügung steht. Der insgesamt als Geldstrafe zu begleichende Betrag ergibt sich aus der abschließenden Multiplikation von Tagessatzzahl und Tagessatzhöhe.
Ist bei der Geldstrafe eine Ratenzahlung möglich?
Gemäß § 42 StGB ist es unter Umständen möglich, dass bei der Geldstrafe die Tagessätze per Ratenzahlung entrichtet werden. Vorausgesetzt, es kann dem Betroffenen wegen seiner persönlichen oder finanziellen Verhältnisse nicht zugemutet werden, die Geldstrafe sofort vollumfänglich zu entrichten. Was in diesem Zusammenhang unter anderem als Begründung akzeptiert wird, ist die Überschuldung des Angeklagten. In jedem Fall gilt für die Ratenzahlung, dass betroffene Personen vor Gericht einen Nachweis vorlegen müssen, der belegt, dass eine Einmalzahlung der Geldstrafe mit dem der Bestreitung des eigenen Lebensunterhaltes nicht vereinbar ist.
Als Alternative bewilligen Gerichte in solchen Fällen in der Regel, dass betreffende Personen eine gegen sie verhängte Geldstrafe in Raten zahlen. Die Richter können sich jedoch vorbehalten, das Angebot der Teilbetragerstattung zurückzuziehen, sofern der Angeklagte sich nicht an vereinbarte Fristen hält. Wer also bei einer Geldstrafe die Ratenzahlung nicht eingehalten hat, dem wird die Option der Teilbetragszahlung nicht länger gewährt.
Geldstrafe absitzen: Was hierbei zu beachten ist
Sie haben sich der Körperverletzung schuldig gemacht und eine Geldstrafe droht als Konsequenz? Können Sie diese nicht bezahlen, dann droht die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. Gemeint ist hiermit nichts anderes, als dass Sie die Geldstrafe im Gefängnis absitzen müssen. Aber was bedeutet das für Betroffene in der Praxis? Wer seine Geldstrafe nicht bezahlt und auch ein anschließender Vollstreckungsauftrag bzw. die Pfändung erfolglos bleibt, der sieht sich für bestimmte Zeit mit Freiheitsentzug konfrontiert, weil es in Folge der nicht gezahlten Geldstrafe zum Haftbefehl kommen kann.
Sie fragen sich, wie lange Sie in einem solchen Fall die Geldstrafe absitzen müssen? Der Tagessatz bzw. die Anzahl der Tagessätze, zu denen Sie verurteilt wurden, bestimmt die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe. Wer dem Freiheitsentzug vorbeugen möchte bzw. eine Haftentlassung beabsichtigt, dem ist dies jederzeit durch vollständige Zahlung der Geldstrafe möglich. Sowohl vor Vollstreckung als auch währenddessen kann gezahlt werden, um die Freiheitsstrafe durch Begleichung der Geldstrafe zu umgehen.
Lässt sich die Geldstrafe in Sozialstunden umwandeln?
Sozialstunden statt Geldstrafe – Ist das zulässig? Grundsätzlich gilt, dass zur Tilgung der Tagessätze auch gemeinnützige Arbeit geleistet werden kann. Vorausgesetzt, Ihnen ist weder eine Einmalzahlung noch ein Begleichen in Form von Raten möglich. Ohne entsprechenden Antrag geht dies jedoch nicht, da die Geldstrafe erst durch diesen offiziell in Sozialstunden umgewandelt wird. In den einzelnen Bundesländern innerhalb Deutschlands gelten unterschiedliche Vorgaben, welche Stundenanzahl zum Ausgleich eines Tagessatzes in einer gemeinnützigen Einrichtung abzuleisten ist. Die folgende Liste zeigt einige Beispiele:
- Berlin: 6 Stunden
- Bayern: 6 Stunden
- Baden-Württemberg: 4 Stunden
- Hamburg: 5 Stunden
- Rheinland-Pfalz: 6 Stunden
- Thüringen: 6 Stunden
Geldstrafe statt Fahrverbot: Mythos oder Tatsache?
Unter Verkehrsteilnehmern wird mitunter davon gesprochen, dass es möglich sei, sich von einem Fahrverbot quasi „freizukaufen“. Aber handelt es sich hierbei um reine Spekulation oder ist dies tatsächlich eine gängige Praxis, die gemäß Verkehrsrecht zulässig ist?
In aller Regel lässt sich keine Geldstrafe statt eines Fahrverbotes erreichen, da in diesem Zusammenhang Bußgelder als Sanktion verhängt werden. Statt eines Fahrverbotes eine höhere Geldbuße zu zahlen ist hingegen unter Umständen möglich, wenn die Bedingungen dafür im Einzelfall gegeben sind.
Wie macht sich die Geldstrafe im Führungszeugnis bemerkbar?
Wird eine Geldstrafe, beispielsweise wegen Körperverletzung, im Führungszeugnis eingetragen? Für Ersttäter und bis zu einer Höhe von 90 Tagessätzen kommt es in der Regel nicht zu einem solchen Eintrag. Vorausgesetzt, Sie sind noch nicht vorbestraft.
Anders verhält es sich, wenn in Ihrem Führungszeugnis bereits Einträge vorhanden sind. Gegen wen innerhalb von fünf Jahren zwei Geldstrafen verhängt werden, der muss mindestens bei der Wiederholungstat mit einem Vermerk rechnen.
Hartwig meint
12. März 2021 at 17:40
Wofür werden die eingenommenen Gelder verwendet ? Kann man ,ähnlich wie Lottomittel,Gelder für Vereine oder deren unterstützung von Projekten beantragen ?