Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Anhänger: Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog
Kurz & knapp: Höchstgeschwindigkeit mit Anhänger
Innerorts gilt für Pkw mit Anhänger ein Tempolimit von 50 km/h, sofern kein Verkehrszeichen eine andere Vorgabe macht.
Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Pkw mit Anhänger maximal 80 km/h fahren.
Allerdings besteht auch die Möglichkeit, eine “Tempo-100-Zulassung” zu beantragen.
Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Anhänger können Bußgelder, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot drohen. Die konkreten Sanktionen können Sie unserer Tabelle entnehmen.
Im Video: Alles zur Geschwindigkeitsüberschreitung
Auto mit Anhänger fahren: Geschwindigkeit muss angepasst werden
Inhaltsverzeichnis
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Ob Urlaub, Umzug oder Reitturnier – Anhänger sind als vielseitige Transporthilfen bei vielen Autofahrern beliebt. Einige spezifische Regelungen sind jedoch zu beachten, wenn Sie mit Ihrem Pkw einen Anhänger ziehen möchten. Insbesondere Gewicht und zulässige Höchstgeschwindigkeit sind in diesem Zusammenhang von Bedeutung.
Wie schnell dürfen Sie mit Anhänger überhaupt fahren? Und was droht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit Anhänger? Diese Fragen beantworten wir Ihnen in unserem Ratgeber. Außerdem informieren wir Sie, was bei der Anmeldung von Anhängern zu beachten ist und was beim TÜV gilt.
Höchstgeschwindigkeit für Pkw mit Anhänger
Grundsätzlich gilt gemäß Bußgeldkatalog, dass Pkw in Kombination mit Anhänger maximal 80 km/h fahren dürfen. Wer während der Fahrt diese gesetzlich geltende Geschwindigkeit mit seinem Anhänger überschreitet, dem drohen Sanktionen, da ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) vorliegt.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die maximal zulässige Geschwindigkeit für Pkw mit Anhänger auf 100 km/h hochgesetzt wird. In diesem Fall muss der Fahrzeugführer allerdings in Besitz der sogenannten Tempo-100-Plakette sein, die hierfür notwendige Voraussetzung ist. Aber warum ist die Höchstgeschwindigkeit bei Kombinationen aus Pkw und Anhänger überhaupt geringer angesetzt? Hintergrund ist das höhere Risiko für Unfälle, welches beim Fahren mit Anhänger vorliegt.
Folgende Voraussetzungen müssen für den Erhalt der Tempo-100-Plakette erfüllt sein:
- Ihr Fahrzeug muss über ABS verfügen
- Die zulässige Gesamtmasse Ihres Fahrzeugs beträgt maximal 3,5 Tonnen
- Bauartbedingt ist Ihr Anhänger für Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h ausgelegt
- Die Reifen des Anhängers können mit bis zu 120 km/h gefahren werden und besitzen mindestens den Geschwindigkeitsindex „L“
- Die Anhängerreifen sind nicht älter als sechs Jahre
Pkw mit Anhänger anmelden: Anhänger-Zulassung ist Pflicht
Nicht nur Kraftfahrzeuge, sondern auch Kipper, Hochlader, Tieflader oder Pferdeanhänger müssen vor dem ersten Einsatz angemeldet werden. Dies können Sie in der örtlichen Zulassungsstelle vornehmen. Die dafür notwendigen Unterlagen unterscheiden sich nicht von denen, die bei der Zulassung eines Pkw vorgelegt werden müssen. Grundsätzlich gilt, dass jeder Anhänger ein eigenes Kennzeichen besitzen muss. Im Gegensatz zum Auto ist hingegen eine Bescheinigung für die Abgasuntersuchung für Anhänger nicht notwendig.
Wer einen Anhänger ohne Papiere mit seinem Pkw zieht, der muss genau wie bei allen anderen Verkehrsordnungswidrigkeiten (z. B. zulässige Geschwindigkeit mit dem Anhäger überschreiten oder den Anhänger mit zu viel Gewicht beladen) mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Gleiches gilt übrigens auch dann, wenn beim Anhänger der TüV abgelaufen ist.
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Michael P. meint
6. Mai 2020 at 18:20
Ich habe eine Konstellation zu der ich im gesamten Netz keine verwertbare Information erhalte:
Wohnmobil – Doppelachser – > 3,5 t (max. 5,0 t) mit Anhänger max 6,0 t) und Autoanhänger (2 Achsen)
mit zul. GG 1.500 KG mit 100er Zulassung.
Wie schnell kann ich unter korrekter Ausnutzung der Ladekapazität bzw. Gesamtmasse von max 6,0t fahren?
Auf der Autobahn: 100 ?
Auf der Bundesstraße 80 (oder doch nur 60?)
Camper meint
18. August 2020 at 18:57
Das würde mich auch interessieren.
Unser gespann wiegt auch 4,5 t.
Darf ich damit trotzdem 100 auf der Autobahn fahren? Ich dachte immer das man mit einem PKW gespann das schwerer als 3.5 t ist nur noch 80 fahren darf (trotz 100er Zulassung)
Schünemann meint
4. Februar 2020 at 18:28
Ich stelle mir gerade die Frage, wie schnell darf ich mit einem Pferdeanhänger mit Pferde auf der Landstraße fahren? Habe gehört das man mit dem Pferdeanhänger auf Landstraße 60 km/h nur fahren darf. Was stimmt hier nun?
bussgeldkatalog.de meint
17. April 2020 at 15:27
Hallo Schünemann,
die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für einen Pkw mit Anhänger – auch mit einem Pferdeanhänger – beträgt auf der Landstraße 80 km/h. Ist der Anhänger allerdings nur für eine geringere Geschwindigkeit zugelassen, stellt diese die erlaubte Höchstgeschwindigkeit dar.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Hannes meint
25. September 2019 at 18:54
Auch mit einem Anhänger mit 100km/h-Zulassung darf auf Landstraßen nur 80 km/h gefahren werden. Die 100 km/h gelten nir für Autobahnen und Kraftfahrstraßen.