Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts
Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts
Bußgeldrechner: Geschwindigkeit überschritten?
Wenn Sie keinen genauen Überblick über den neuen Bußgeldkatalog haben und sich gerne das entsprechende Bußgeld in Euro berechnen lassen möchten, dann nutzen Sie hierfür den Bußgeldrechner. Klicken Sie sich durch verschiedenen Wahloptionen im Bußgeldrechner und das Bußgeld wird Ihnen gemäß des Bußgeldkatalogs der aktualisierten Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgerechnet. Für weitere Informationen klicken Sie einfach auf den jeweiligen Begriff links im Menü.
Kurz & knapp: Geschwindigkeitsüberschreitung
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung fällt das Bußgeld innerorts höher aus als außerorts. Schließlich ist das Gefahrenpotenzial innerhalb geschlossener Ortschaften höher. Zwischen 30 und 800 Euro sind hier möglich. Außerhalb geschlossener Ortschaften können Bußgelder zwischen 20 und 700 Euro fällig werden.
Punkte in Flensburg werden außer- sowie innerorts ab einem Tempoverstoß von 21 km/h fällig. Ein Fahrverbot droht in der Regel innerorts ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h, außerorts ab 41 km/h zu schnell.
Wer als Fahranfänger mit 21 km/h zu schnell geblitzt wird, muss zusätzlich zu den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog mit einer Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie der Anordnung eines kostenpflichtigen Aufbauseminars rechnen.
Spezifische Informationen zum Geschwindigkeitsverstoß:
Im Video: Alles zur Geschwindigkeitsüberschreitung
Ratgeber zu spezifischen Überschreitungen bis 30 km/h
Sind Sie zu schnell gefahren?
Inhaltsverzeichnis
➥ Angebote zum Thema Radarwarner
Gerade einer breiten leeren Straße kann es leicht passieren, dass Verkehrsteilnehmer es mit der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht so genau nehmen und etwas zu sehr auf das Gaspedal treten. Tatsächlich gilt die Geschwindigkeitsüberschreitung als die meist begangene Ordnungswidrigkeit in Deutschland.
Laut einer Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) wurden im Jahr 2015 rund 2,7 Millionen Autofahrer geblitzt, die zu schnell gefahren sind. Seit dem 1. Mai 2014 gilt offiziell das neue Fahreignungsregister (FAER), das das bisherige Verkehrszentralregister (VZR) ablöst.
Hohe Bußgelder sowie ggf. Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbote von mehreren Monaten drohen laut Bußgeldkatalog, wenn Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung begehen. Fahrverbote werden insbesondere bei Tempoverstößen innerorts schneller verhängt. Mit welchem Bußgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit Sie rechnen müssen, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Ratgeber zu spezifischen Überschreitungen ab 30 km/h
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts vs. Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Bei der Bemessung der Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog gibt es zum Teil große Unterschiede zwischen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die innerhalb von geschlossenen Orten aufgezeichnet wurde und Tempoverstößen außerorts.
So wird zu schnelles Fahren in einem Ort wesentlich härter und mit höherem Bußgeld bestraft als außerhalb. Gründe dafür sind das hohe Unfallrisiko sowie die erhöhte Sicherheitsgefährdung .
- Innerhalb geschlossener Ortschaften fangen die Bußgelder für Autofahrer bei 30 Euro an und enden bei 800 Euro. Fahren Sie mehr als 21 km/h zu schnell, drohen Punkte in Flensburg. Ein Fahrverbot kann ebenfalls ab 31 km/h mehr verhängt werden.
- Außerorts wiegen die Strafen zwar nicht so schwer, das sollte Sie aber nicht zu zu schnellem Fahren motivieren. Hier wird die Sicherheit im Straßenverkehr nicht so stark beansprucht wie innerhalb von Ortschaften. 20 Euro Bußgeld warten bei geringen Verstößen und bis zu 700 Euro bei schwerwiegenderen. Auch hier werden ab 21 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit Punkte in Flensburg eingetragen. Fahren Sie mehr als 41 km/h zu schnell, kann ein Fahrverbot auf Sie zukommen.
Die entsprechenden Angaben können Sie ebenfalls der oben aufgeführten Bußgeldtabelle entnehmen.
Unterschiedliche Geschwindigkeitsbegriffe:
Welche Bußgelder gibt es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung noch?
Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Pkw-Fahrer ihre Geschwindigkeit auch den jeweiligen Witterungs- und Straßenverhältnissen anpassen.
So müssen Autofahrer zum Beispiel bei schlechter Sicht durch Nebel oder bei Glatteis ihre Geschwindigkeit diesen Wetterverhältnissen anpassen und ggf. langsamer und noch sorgsamer fahren.
Darüber hinaus kann auch dann ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden, wenn Kfz-Fahrer innerhalb eines Jahres zweimal mit Geschwindigkeitsüberschreitungen von 26 km/h oder mehr auffallen. In diesem Fall gelten sie als Wiederholungstäter.
Mit welchem Bußgeld aus dem aktuellen Bußgeldkatalog, Punkten oder Fahrverboten Sie bei anderweitigen Verstößen in Bezug auf die gefahrene Geschwindigkeit rechnen müssen, können Sie im Folgenden einsehen:
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Bußgeldtabelle: Strafen bei Missachtung besonderer Verkehrssituationen
Verstoß | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich nicht eingehalten, sofern nicht mehr als 10 km/h zu schnell (Pkw) | 0 | 20.- | nein |
Trotz angekündigten Bahnübergängen, besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnissen oder schlechten Sichtverhältnissen Geschwindigkeit nicht angepasst | 1 | 100.- 120.- mit Gefährdung 145.- mit Sachbeschädigung | nein |
Kinder, Hilfsbedürftige und Ältere gefährdet durch zu hohes Tempo, mangelnde Bremsbereitschaft oder ungenügenden Seitenabstand | 1 | 80.- | nein |
Ohne triftigen Grund so langsam gefahren, dass der reibungslose Verkehrsfluss behindert wurde | 0 | 20.- | nein |
An illegalem Kraftfahrzeugrennen teilgenommen oder veranstaltet | 3 | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, Entziehung der Fahrerlaubnis | |
- mit Gefährdung | 3 | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, Entziehung der Fahrerlaubnis | |
- dabei Personen verletzt | 3 | Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren, minder schwere Fälle 6 Monate bis 5 Jahre, Entziehung der Fahrerlaubnis | |
Radarwarn- oder Laserstörgerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt | 1 | 75.- (zusätzlich Beschlagnahme und Vernichtung des Gerätes möglich) |
Geblitzt in der Probezeit
Wird ein Fahranfänger während der Probezeit mit 21 km/h oder mehr zu viel geblitzt, so verlängert sich diese um weitere zwei Jahre. Der Fahranfänger muss zudem an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.
Lohnt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Ein Bußgeldbescheid im Briefkasten löst unterschiedliche Emotionen aus. Vom Ärger erwischt worden zu sein bis hin zu Zweifeln an der Richtigkeit der Messung. Liegen diese vor, fragen sich Betroffene häufig, wie sie gegen die Sanktionen vorgehen können.
Sie haben innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids die Möglichkeit, einen Einspruch gegen selbigen einzulegen. Diesen müssen Sie schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle richten.
Es gibt nämlich unterschiedliche Umstände, die dazu führen können, dass tatsächlich ein falsches Messergebnis vorliegt. Zum Beispiel kann der Blitzer nicht ordnungsgemäß geeicht gewesen sein oder die Messbeamten haben bei der Messung einen Fehler gemacht.
Außerdem muss die Messung aus einer geeigneten Entfernung zum Verkehrsschild durchgeführt werden. Liegt dieser Umstand nicht vor, so können Bußgelder wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung angefochten werden. In Berlin zum Beispiel muss der Abstand 75 Meter zu geschwindigkeitsverändernden Zeichen und 150 Meter zu Ortstafeln sein.
Risiko bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung
Die Geschwindigkeitsüberschreitung findet sich unter den häufigsten Unfallursachen. Eine Statistik des Statistischen Bundesamtes zu „Unfallentwicklung auf deutschen Straßen 2012“ zeigt, dass Unfälle wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Autobahn die Hauptunfallursache darstellt. 179 von 6.587 Unfälle wegen nicht angepasster oder zu hoher Geschwindigkeit endeten gar tödlich.
Dabei ist nicht nur die Geschwindigkeitsüberschreitung bezogen auf die Höchstgeschwindigkeit gemeint, sondern auch eine an die Wetterverhältnisse unangepasste Geschwindigkeit. Entsprechend sieht der Bußgeldkatalog bei Verstößen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen hohe Bußgelder und Punkte vor.
Vor diesem Hintergrund wird auch über ein generelles Tempolimit in Deutschland diskutiert. Denn in der Bundesrepublik gilt – anders als in den anderen europäischen Ländern – auf einigen Abschnitten der Autobahnen lediglich eine Richt- und keine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h.
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Yakup meint
30. August 2018 at 4:56
Hallo zusammen,
Wurde per videonachweis geblitzt habe meinen Strafzettel jetzt nach hause geschickt bekommen. nach Toleranzabzug 38kmh ausserorts zu viel es steht drinn das ich 120€ geldstrafe bekomme und 1Monat fahrverbot.
Sollt ich das akzeptieren oder einen einspruch einlegen?
Mit freundlichen Grüßen
Yakup
bussgeldkatalog.de meint
13. September 2018 at 9:56
Hallo Yakup,
zu den Erfolgsaussichten kann Sie ein Anwalt beraten.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Musa a. meint
24. August 2018 at 0:15
Ich bin zwei mal außerorts geblitzt worden. Einmal war 50kmh ich bin 75kmh gefahren. Und einmal 100kmh ich bin 135 gefahren und das alles in eine Woche. Ich bin immer noch im probezeit was passiert eigentlich?
bussgeldkatalog.de meint
13. September 2018 at 9:25
Hallo Musa a.,
hier können Sie sich zur Probezeit informieren: https://www.bussgeldkatalog.de/probezeit/.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
CePunkt meint
12. August 2018 at 23:12
Ich habe heute den 2. Anhörungsbogen bekommen, nachdem ich innerhalb von zwei Wochen 1x mit 20 kmh/Autobahn und dann 25 kmh/innerorts zu schnell war. Nun traue ich mich nicht, den 2. Bescheid zuzugeben, weil ich gar nicht weiß, was mir dann blüht. Warum steht das nicht auf dem Bescheid? Nachher bereue ich es, dass ich es nicht vorher vom Anwalt habe prüfen lassen.
Was wird denn an Strafe auf mich zukommen??
Vorab schon mal Danke!
bussgeldkatalog.de meint
10. September 2018 at 9:20
Hallo,
welche Sanktionen Ihnen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung drohen, können Sie mithilfe unserer Bußgeldtabellen zu Beginn dieses Ratgebers ablesen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
MichaEl meint
6. August 2018 at 20:11
Hallo ich hatte vor 9 Monaten 1 Monat Fahrverbot wegen zweimal zu schnell innerhalb einen Jahres über 26kmh.
Jetzt bin ich innerhalb von 3wochen 3mal definitiv unter 19kmh zu schnell geblitzt worden!
Droht hierbei Fahrverbot ?
bussgeldkatalog.de meint
7. September 2018 at 16:35
Hallo Michael,
als Wiederholungstäter gelten Sie, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mehr als 26 km/h geblitzt wurden. Bei unter 26 km/h werden die üblichen Sanktionen verhängt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Dieter meint
6. August 2018 at 18:43
Hallo,ich war gestern mit Pkw mit Anhänger mit 130 auf der Autobahn unterwegs und wurde von einem Polizisten der privat unterwegs war,angezeigt.was kann da jetzt kommen? Der Ahg hat eine 80 iger zulassung.Mfg Dieter.
bussgeldkatalog.de meint
20. August 2018 at 11:07
Hallo Dieter,
in diesem Fall ist mit einem Tempoverstoß von 50 km/h zu rechnen. Der Bußgeldverstoß sieht in diesem Fall ein Bußgeld in Höhe von 240 €, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot
vor.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Basti meint
6. August 2018 at 18:18
Hallo Bußgeldkatalog ich würde in einem Tag drei mal geblitzt auf den selben Strecke 2 mal in 1mal auf Autobahn :erste Blitzer statt 80km/h mit 130km/h gefahren 1 km weite 2 Blitzer statt 80km/h mit 90km/h gefahren Innerorts.und dass 3 Blitze statt 100km/h mit 135km/h auf Autobahn was erwartet mich wie lange Fahrverbot
bussgeldkatalog.de meint
20. August 2018 at 10:54
Hallo Basti,
welche Sanktionen Ihnen gemäß Bußgeldkatalog drohen, können Sie anhand der Bußgeldtabellen oder mithilfe des Bußgeldrechners in diesem Ratgeber ermitteln.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Frieder meint
27. Juli 2018 at 15:27
Hallo,eine Frage: Wie lange hat die Bußgeldstelle Zeit ein Verwarnungsgeld bei 13 km/h über zulässige Höchstgeschwindigkeitsgrenze (innerorts) auszusprechen?
Am 28.6.18 wurde das Vergehen mir vorgeworfen und am 27.7.18 bekam ich die schriftliche Verwarnung per Post!
Danke Frieder
bussgeldkatalog.de meint
20. August 2018 at 9:24
Hallo Frieder,
in der Regel ist mit einer Verjährungsfrist von drei Monaten zu rechnen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Marcel Z. meint
23. Juli 2018 at 21:47
-Dezember 2017: 28Km/h zu schnell nach Abzug der Toleranz mit dem KFZ.
-Juli 2018: 21 Km/h zu schnell nach Abzug der Toleranz mit dem Motorrad Beide Fälle innerorts muss ich mit Fahrverbot rechnen wegen Wiederholungstäter oder muss ich mich auf ein teureres Busgeld einstellen oder ziehen die da eher knallhart durch?
bussgeldkatalog.de meint
13. August 2018 at 11:01
Hallo Marcel Z.,
als Wiederholungstäter gilt im Regelfall, wer innerhalb eines Jahres mit min. 26 km/h zu viel unterwegs war. Das bedeutet, dass Sie wahrscheinlich nicht als Wiederholungstäter gelten. Ob Sie dennoch ein Fahrverbot erhalten, ist nicht ausgeschlossen und kann von uns nicht sicher eingeschätzt werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Simom meint
21. Juli 2018 at 21:19
Hallo,
Ich habe mit 160kmh auf der Autobahn in einer 100er zone geblitzt.
Was kann ich bekommen?
Danke
bussgeldkatalog.de meint
13. August 2018 at 10:46
Hallo Simom,
für diese Geschwindigkeitsübertretung werden im Regelfall zwei Punkte, 240 Euro Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot fällig. Diese Angaben sind ohne Gewähr.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Max meint
19. Juli 2018 at 7:59
Ich habe letzte jahr 2 punkte abgezogen bekommen (rote Ampel),jetz würde ich wegen 73 km innerort geblitzt (50).Muss ich mit Fahrverbot rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
13. August 2018 at 10:10
Hallo Max,
genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen, da wir Ihre genauen Umstände nicht kennen und dies auch von der bearbeitenden Stelle abhängt. Ein Fahrverbot ist jedoch nicht ausgeschlossen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Nina meint
15. Juli 2018 at 20:03
Hallo!
Ich wurde innerhalb eines Jahres jetzt das 2.mal mit 27kmh zu schnell außerhalb geschlossener.Ortschaften geblitzt. (Beides in einer 70er Zone auf einer Bundesstr.)
Was passiert jetzt? Muss ich meinen Führerschein abgeben oder habe ich eine Möglichkeit die Geldstrafe zu erhöhen?? Danke
bussgeldkatalog.de meint
13. August 2018 at 9:35
Hallo Nina,
Sie werden zum einen für Ihre zweite Geschwindigkeitsübertretung sanktioniert, wofür normalerweise ein Punkt und 80 Euro Bußgeld anfallen. Da Sie jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit als Wiederholungstäter eingestuft werden – dies ist bei zwei Mal im Jahr mit min. 26 km/h zu viel der Fall – kann die Sanktion strenger ausfallen. Ob Sie ein Fahrverbot erhalten, können wir nicht vorhersagen, ausgeschlossen ist es nicht. Ein Fahrverbot durch eine höhere Geldstrafe zu umgehen, wird nur in den allerseltensten Fällen gewährt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Mark meint
13. Juli 2018 at 19:04
Wenn ich in der Probezeit außerort unter 20km/h zu schnell war is das dann ein B-Verstoß oder garnichts?
bussgeldkatalog.de meint
6. August 2018 at 11:15
Hallo Mark,
in der Regel wirkt sich ein Tempoverstoß unter 20 km/h nicht auf die Probezeit aus.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Nina meint
6. Juli 2018 at 9:48
Ich wurde in der Probezeit Verlängerung mit 34km/h zu schnell ausenorts geblitzt. (80zone). Wäre dieses Jahr fertig mit der Probezeit. Mein erstes Mal war vor ca 2 Jahren mit 23 km/h Zuviel. Und hatte deshalb ein Aufbau Seminar. Was passiert jetzt ? Mit was muss ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2018 at 16:14
Hallo Nina,
auf einen ersten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit folgt eine Verwarnung und die Empfehlung, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Weitere Proezeitmaßnahmen folgen erst bei einem weiteren schwerwiegenden Verstoß. Daher müssen Sie lediglich mit dem entsprechenden Bußgeld von 120€ und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Nina meint
4. Juli 2018 at 23:55
Hallo,
Ich wurde zum 2. mal in der Probezeit mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt. Das erste mal war vor paar Jahren da war ich 23 km/h zu schnell. Und hatte dann ein Aufbauseminar. Und natürlich 2 Jahre Probezeit Verlängerung. Die würde dieses Jahr enden. Aber leider ist es noch nicht soweit. Jetzt wurde ich mit 34 km/h ausenorts zu schnell geblitzt. 80 Zone …. Was kommt nun auf mich zu ?
Vielen Dank im Voraus
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2018 at 17:59
Hallo Nina,
bei einem ersten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit werden Ihnen eine Verwarnung und eine Empfehlung zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung ausgesprochen. Zusätzlich kommen die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auf Sie zu.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Markus B. meint
2. Juli 2018 at 13:50
Hallo,
ich wurde am 05.06.18 mit 26 km/h zuviel auf der Autobahn in einer 100er Zone geblitzt. Danach wurde ich am 09.06.18 ebenfalls in einer 100er Zone mit 38 km/h zuviel auf der Autobahn geblitzt. Lt. Bußgeldkatalog sind das ja 2 Verstöße in einem Jahr, was ein Fahverbot von einem Monat nach sich zieht. In diesem Fall ist es aber so, dass von der ersten Überschreitung noch kein Bußgeldbescheid sondern nur der Zeugenfragebogen vorliegt. Nun ist meine Frage, ob ich bereits ein „Wiedeholungstäter“ im Sinne des Bußgeldkataloges bin und ein Fahrverbot erhalte, oder nicht, weil noch kein rechtskräftiger Bußgeldbescheid vorliegt und das „Jahr“ noch nicht begonnen hat?
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2018 at 17:24
Hallo Markus,
Ihre Annahme ist richtig. Sie gelten unter diesen Umständen noch nicht als Wiederholungstäter.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Tim meint
21. Juni 2018 at 15:45
Hallo Bussgeldkatalog,
ich bin im Frühjahr ´18 innerorts 21 km/h zu schnell gefahren. Ich bezahlte das Bussgeld und bekam 1 Punkt in Flensburg. Jetzt wurde ich ausserorts von einer Streife mit 23 km/h zu schnell per Video gefilmt. Bussgeldbescheid liegt jetzt vor.
Muss ich ein Fahrverbot fürchten, wenn ich den Bussgeldbescheid akzeptiere?
Danke im Voraus
bussgeldkatalog.de meint
22. Juni 2018 at 11:22
Hallo Tim
Ein Fahrverbot wegen einer Wiederholungstat kann laut geltendem Bußgeldkatalog ausgesprochen werden, wenn Sie zwei mal innerhalb eines Jahres mit 26 km/h oder mehr zu schnell unterwegs gewesen sind.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Usman meint
16. Juni 2018 at 22:42
Ich war zum Arbeit weg.Die Geschwindigkeit erlaubt
war 30 Kilometer, 30 zone .
Der war ein mann und macht er Einstellung für kamara.ich war am 32 geblitzt. Bekomme ich Mahnung oder nicht .
bussgeldkatalog.de meint
18. Juni 2018 at 9:24
Hallo Usman,
bei einer Geschwindigkeitsmessung wird in der Regel immer eine Toleranz abgezogen. Diese liegt in der Regel bei 3 km/h. Ein Bußgeld wäre demnach in der Regel eher unwahrschienlich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
G. meint
14. Juni 2018 at 17:44
Hallo, ein amerikanischer Freund ist mit meinem PKW 31kmh zu schnell gefahren ausserorts, und lebt nicht mehr hier.
Wenn ich ihn angebe, bekommt er das nächste Mal bei der Einreise Probleme?
Danke sehr für die Auskunft!
bussgeldkatalog.de meint
18. Juni 2018 at 8:50
Hallo,
ob mögliche Probleme bei der erneuten Einreise auftreten können, können wir pauschal nicht einschätzen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Erik meint
7. Juni 2018 at 9:50
Wurde in einem Monat drei mal geblitzt einmal mit 17km/h zu viel. Einmal mit 26km/h und einmal mit 30km/h zu viel alle blitzer waren außerorts.
Mit welcher strafe kann ich rechnen?
Bzw bekomme ich einen monat fahrverbot wegen der wiederholtat?
Mit freundlichen Grüßen
Weber
bussgeldkatalog.de meint
8. Juni 2018 at 16:48
Hallo Erik,
welche Sanktionen Sie erwarten, lässt sich nicht pauschal sagen. Wie Sie selbst schon vermutet haben, gelten Sie als Wiederholungstäter, da Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit mindestens 26 km/h zu viel geblitzt wurden. Bei Wiederholungstätern hat die zuständige Behörde einen größeren Ermessensspielraum, um die Strafe festzusetzen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Mehmet meint
28. Mai 2018 at 13:13
Hallo Leute ich bin bei denn Schnellstraße
(70)Zone 110 gefahren weiß jemand was da raus kommt?
bussgeldkatalog.de meint
29. Mai 2018 at 14:26
Hallo Mehmet,
dies kann ein Bußgeld, 2 Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot nach sich ziehen, wie Sie der Tabelle entnehmen können.
Bussgeldkatalog.de
Melli meint
18. Mai 2018 at 19:10
Hallo
Ich wurde Montag auf der Autobahn geblitzt. 60 war an der Stelle (Wechsel Schnellstraße – Autobahn). Ich weiß leider nicht wie schnell ich war. Da werde ich warten müssen. Befürchte aber, dass es auch gut ca 100 gewesen sein können.
Ab wann wird einem Vorsatz unterstellt? Denn dann. Sind die Strafen ja noch höher habe ich gehört.
Gibt es beim 1. Geschwindigkeitsverstoß der überhaupt einen Punkt oder mehr bedeutet auch gleich ein Fahrverbot?
Bisher 1 laufenden Punkt wh halten eines Handys während der Fahrt.
bussgeldkatalog.de meint
22. Mai 2018 at 10:09
Hallo Melli,
genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen, da dies vom Einzelfall und der bearbeitenden Behörde abhängt. Bezüglich der Frage nach dem Vorsatz besteht keine Einigung – das OLG Hamm entschied vor einigen Jahren in einem Urteil, dass von 40 % über der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit ausgegangen werden kann.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Paul.K meint
9. Mai 2018 at 8:17
Hallo,
wurde mit dem Auto meines Vaters Außerorts geblitzt. War nach Toleranzabzug 23 Km/h zu schnell. Was passiert jetzt und ist es möglich das dies mein Vater auf sich nehmen kann? Befinde mich nämlich in der Probezeit.
bussgeldkatalog.de meint
14. Mai 2018 at 8:21
Hallo Paul,
nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhält in der Regel der Fahrzeughalter entweder zuerst einen Anhörungsbogen, durch den er sich zum Tatvorwurf äußern kann, oder gleich den Bußgeldbescheid. Geht die Bußgeldstelle davon aus, dass der Halter nicht der Fahrer ist, wird hingegen ein Zeugenfragebogen versandt.
Grundsätzlich müssen Sie sich zu möglichen Vorwürfen nicht äußern oder selbst belasten. Denn hier gilt das Zeugnisverweigerungsrecht. Allerdings sollten Sie von Falschaussagen Anstand nehmen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Alisa K. meint
4. Mai 2018 at 21:45
Was passiert wenn man jeweils 20 km/h zu schnell gefahren ist innerhalb von 2 wochen in der Probezeit. Einmal außerorts bei Orange über die Ampel und einmal innerorts in der 30ger Zone…..
bussgeldkatalog.de meint
7. Mai 2018 at 9:59
Hallo Alisa,
bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von weniger als 21 km/h ist in der Probezeit in der Regel nur das Bußgeld zu zahlen. Ein A-Verstoß droht erst ab mehr als 20 km/h. Allerdings kann Ihnen bei wiedderholten Verstößen ggf. auch Beharrlichkeit vorgeworfen werden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Toni meint
3. Mai 2018 at 11:31
Wurde in der Probezeit schon geblitzt musste zum aufbauseminar+ Probezeit Verlängerung, jetzt knapp 2 Jahre später wieder geblitzt 60 Zone mit 83.. was würde auf mich zukommen ?
bussgeldkatalog.de meint
4. Mai 2018 at 15:20
Hallo,
ein A-Verstoß in der Probezeitverlängerung führt zu einer Verwarnung und einer Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Lisa meint
1. Mai 2018 at 6:52
Ich habe mein Auto verliehen und der jenige wurde geblitzt mit 25km zu schnell mit Abzug 22km zu schnell.. wenn ich Einspruch einlege das ich nicht gefahren bin was passiert dann ? Muss ich den Fahrer bekannt geben ? Werde ich bestraft wenn ich es nicht tue ? Wie sieht es da aus ?
LG
bussgeldkatalog.de meint
4. Mai 2018 at 15:25
Hallo,
wenn Sie den eigentlichen Fahrer benennen, wird sich die Behörde an diesen wenden und Sie müssen mit keinen weiteren Konsequenzen rechnen. Wenn Sie allerdings keine Angaben machen und nicht zur Fahreridentifizierung beitragen, kann Ihnen das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de