Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts
Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts
Bußgeldrechner: Geschwindigkeit überschritten?
Wenn Sie keinen genauen Überblick über den neuen Bußgeldkatalog haben und sich gerne das entsprechende Bußgeld in Euro berechnen lassen möchten, dann nutzen Sie hierfür den Bußgeldrechner. Klicken Sie sich durch verschiedenen Wahloptionen im Bußgeldrechner und das Bußgeld wird Ihnen gemäß des Bußgeldkatalogs der aktualisierten Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgerechnet. Für weitere Informationen klicken Sie einfach auf den jeweiligen Begriff links im Menü.
Kurz & knapp: Geschwindigkeitsüberschreitung
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung fällt das Bußgeld innerorts höher aus als außerorts. Schließlich ist das Gefahrenpotenzial innerhalb geschlossener Ortschaften höher. Zwischen 30 und 800 Euro sind hier möglich. Außerhalb geschlossener Ortschaften können Bußgelder zwischen 20 und 700 Euro fällig werden.
Punkte in Flensburg werden außer- sowie innerorts ab einem Tempoverstoß von 21 km/h fällig. Ein Fahrverbot droht in der Regel innerorts ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h, außerorts ab 41 km/h zu schnell.
Wer als Fahranfänger mit 21 km/h zu schnell geblitzt wird, muss zusätzlich zu den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog mit einer Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie der Anordnung eines kostenpflichtigen Aufbauseminars rechnen.
Spezifische Informationen zum Geschwindigkeitsverstoß:
Im Video: Alles zur Geschwindigkeitsüberschreitung
Ratgeber zu spezifischen Überschreitungen bis 30 km/h
Sind Sie zu schnell gefahren?
Inhaltsverzeichnis
➥ Angebote zum Thema Radarwarner
Gerade einer breiten leeren Straße kann es leicht passieren, dass Verkehrsteilnehmer es mit der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht so genau nehmen und etwas zu sehr auf das Gaspedal treten. Tatsächlich gilt die Geschwindigkeitsüberschreitung als die meist begangene Ordnungswidrigkeit in Deutschland.
Laut einer Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) wurden im Jahr 2015 rund 2,7 Millionen Autofahrer geblitzt, die zu schnell gefahren sind. Seit dem 1. Mai 2014 gilt offiziell das neue Fahreignungsregister (FAER), das das bisherige Verkehrszentralregister (VZR) ablöst.
Hohe Bußgelder sowie ggf. Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbote von mehreren Monaten drohen laut Bußgeldkatalog, wenn Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung begehen. Fahrverbote werden insbesondere bei Tempoverstößen innerorts schneller verhängt. Mit welchem Bußgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit Sie rechnen müssen, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Ratgeber zu spezifischen Überschreitungen ab 30 km/h
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts vs. Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Bei der Bemessung der Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog gibt es zum Teil große Unterschiede zwischen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die innerhalb von geschlossenen Orten aufgezeichnet wurde und Tempoverstößen außerorts.
So wird zu schnelles Fahren in einem Ort wesentlich härter und mit höherem Bußgeld bestraft als außerhalb. Gründe dafür sind das hohe Unfallrisiko sowie die erhöhte Sicherheitsgefährdung .
- Innerhalb geschlossener Ortschaften fangen die Bußgelder für Autofahrer bei 30 Euro an und enden bei 800 Euro. Fahren Sie mehr als 21 km/h zu schnell, drohen Punkte in Flensburg. Ein Fahrverbot kann ebenfalls ab 31 km/h mehr verhängt werden.
- Außerorts wiegen die Strafen zwar nicht so schwer, das sollte Sie aber nicht zu zu schnellem Fahren motivieren. Hier wird die Sicherheit im Straßenverkehr nicht so stark beansprucht wie innerhalb von Ortschaften. 20 Euro Bußgeld warten bei geringen Verstößen und bis zu 700 Euro bei schwerwiegenderen. Auch hier werden ab 21 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit Punkte in Flensburg eingetragen. Fahren Sie mehr als 41 km/h zu schnell, kann ein Fahrverbot auf Sie zukommen.
Die entsprechenden Angaben können Sie ebenfalls der oben aufgeführten Bußgeldtabelle entnehmen.
Unterschiedliche Geschwindigkeitsbegriffe:
Welche Bußgelder gibt es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung noch?
Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Pkw-Fahrer ihre Geschwindigkeit auch den jeweiligen Witterungs- und Straßenverhältnissen anpassen.
So müssen Autofahrer zum Beispiel bei schlechter Sicht durch Nebel oder bei Glatteis ihre Geschwindigkeit diesen Wetterverhältnissen anpassen und ggf. langsamer und noch sorgsamer fahren.
Darüber hinaus kann auch dann ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden, wenn Kfz-Fahrer innerhalb eines Jahres zweimal mit Geschwindigkeitsüberschreitungen von 26 km/h oder mehr auffallen. In diesem Fall gelten sie als Wiederholungstäter.
Mit welchem Bußgeld aus dem aktuellen Bußgeldkatalog, Punkten oder Fahrverboten Sie bei anderweitigen Verstößen in Bezug auf die gefahrene Geschwindigkeit rechnen müssen, können Sie im Folgenden einsehen:
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Bußgeldtabelle: Strafen bei Missachtung besonderer Verkehrssituationen
Verstoß | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich nicht eingehalten, sofern nicht mehr als 10 km/h zu schnell (Pkw) | 0 | 20.- | nein |
Trotz angekündigten Bahnübergängen, besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnissen oder schlechten Sichtverhältnissen Geschwindigkeit nicht angepasst | 1 | 100.- 120.- mit Gefährdung 145.- mit Sachbeschädigung | nein |
Kinder, Hilfsbedürftige und Ältere gefährdet durch zu hohes Tempo, mangelnde Bremsbereitschaft oder ungenügenden Seitenabstand | 1 | 80.- | nein |
Ohne triftigen Grund so langsam gefahren, dass der reibungslose Verkehrsfluss behindert wurde | 0 | 20.- | nein |
An illegalem Kraftfahrzeugrennen teilgenommen oder veranstaltet | 3 | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, Entziehung der Fahrerlaubnis | |
- mit Gefährdung | 3 | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, Entziehung der Fahrerlaubnis | |
- dabei Personen verletzt | 3 | Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren, minder schwere Fälle 6 Monate bis 5 Jahre, Entziehung der Fahrerlaubnis | |
Radarwarn- oder Laserstörgerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt | 1 | 75.- (zusätzlich Beschlagnahme und Vernichtung des Gerätes möglich) |
Geblitzt in der Probezeit
Wird ein Fahranfänger während der Probezeit mit 21 km/h oder mehr zu viel geblitzt, so verlängert sich diese um weitere zwei Jahre. Der Fahranfänger muss zudem an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.
Lohnt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Ein Bußgeldbescheid im Briefkasten löst unterschiedliche Emotionen aus. Vom Ärger erwischt worden zu sein bis hin zu Zweifeln an der Richtigkeit der Messung. Liegen diese vor, fragen sich Betroffene häufig, wie sie gegen die Sanktionen vorgehen können.
Sie haben innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids die Möglichkeit, einen Einspruch gegen selbigen einzulegen. Diesen müssen Sie schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle richten.
Es gibt nämlich unterschiedliche Umstände, die dazu führen können, dass tatsächlich ein falsches Messergebnis vorliegt. Zum Beispiel kann der Blitzer nicht ordnungsgemäß geeicht gewesen sein oder die Messbeamten haben bei der Messung einen Fehler gemacht.
Außerdem muss die Messung aus einer geeigneten Entfernung zum Verkehrsschild durchgeführt werden. Liegt dieser Umstand nicht vor, so können Bußgelder wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung angefochten werden. In Berlin zum Beispiel muss der Abstand 75 Meter zu geschwindigkeitsverändernden Zeichen und 150 Meter zu Ortstafeln sein.
Risiko bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung
Die Geschwindigkeitsüberschreitung findet sich unter den häufigsten Unfallursachen. Eine Statistik des Statistischen Bundesamtes zu „Unfallentwicklung auf deutschen Straßen 2012“ zeigt, dass Unfälle wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Autobahn die Hauptunfallursache darstellt. 179 von 6.587 Unfälle wegen nicht angepasster oder zu hoher Geschwindigkeit endeten gar tödlich.
Dabei ist nicht nur die Geschwindigkeitsüberschreitung bezogen auf die Höchstgeschwindigkeit gemeint, sondern auch eine an die Wetterverhältnisse unangepasste Geschwindigkeit. Entsprechend sieht der Bußgeldkatalog bei Verstößen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen hohe Bußgelder und Punkte vor.
Vor diesem Hintergrund wird auch über ein generelles Tempolimit in Deutschland diskutiert. Denn in der Bundesrepublik gilt – anders als in den anderen europäischen Ländern – auf einigen Abschnitten der Autobahnen lediglich eine Richt- und keine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h.
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Markus B. meint
8. März 2016 at 14:32
Guten Tag, ich wurde Anfang Februar innerhalb von zwei Wochen zwei mal geblitzt, einmal mit 21 das andere mal mit 30 km/h zu viel. Laut Bußgeld Katalog wären das zusammen gerechnet 150€ und zwei Punkte. Muss ich da noch mit irgendwelchen Folgen rechnen, da die beiden Vergehen ziemlich dicht aufeinander folgten? Und wenn ja kann man da was gegen machen, ich bin als Außendienst monteur auf mein Führerschein angewiesen.
bussgeldkatalog.de meint
14. März 2016 at 10:18
Hallo Markus,
als Wiederholungstäter gelten Sie erst, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit 26 km/h zuviel geblitzt worden sind. Die letztendliche Entscheidung trifft aber die Behörde. Alles weitere müssten Sie mit einem Anwalt besprechen, da wir keine Rechtsberatung geben dürfen.
bussgeldkatalog.de
Ivie meint
7. März 2016 at 13:18
Hallo,
meine Mutter wurde in einer 30er Zone mit ca. 45-50 km/h geblitzt.
Was bekommt sie dafür ?
bussgeldkatalog.de meint
14. März 2016 at 10:13
Hallo Ivie,
diese Informationen können Sie der obigen Tabelle entnehmen.
bussgeldkatalog.de
Julian meint
6. März 2016 at 10:19
Hallo ich wurde in 1 Monat 2 mal geblitzt mit 13 kmh zuviel beide einer auf Autobahn und einer innerorts womit muss ich rechnen was kommt auf mich zu ? Habe keine Punkte
bussgeldkatalog.de meint
7. März 2016 at 10:51
Hallo Julian,
die Bußgelder zur Geschwindigkeitsüberschreitung können Sie der obigen Tabelle entnehmen.
bussgeldkatalog.de
Jonas meint
5. März 2016 at 15:44
Hallo,
Ich wurde jetzt 2x in einer Woche geblitzt, das erste mal innerorts mit 7 km/h zu schnell und einmal außerorts mit 23 km/h zu schnell. Mich interessiert ob ich jetzt erstmal den Führerschein los bin, weil ich noch in der Probezeit bin.
Mfg
bussgeldkatalog.de meint
7. März 2016 at 10:47
Hallo Jonas,
da Sie sich noch in der Probezeit befinden, wird sich die Probezeit um zwei Jahre verlängern und Sie werden wohl ein Aufbauseminar machen müssen.
bussgeldkatalog.de
sperl meint
3. März 2016 at 0:01
Wieviel Zeit hat die Bußgeldstelle um ein Bußgeldbescheid zu versenden?Stimmt es das es 3 Monate sind?
bussgeldkatalog.de meint
7. März 2016 at 10:19
Hallo Herr Sperl,
eine Verfolgungsverjährung bei Ordnungswidrigkeiten tritt 3 Monate nach der Tat ein, aber eben nur, wenn Sie bis dahin keinen Bußgeldbescheid eingetroffen ist.
Bussgeldkatalog.de
Arnaut meint
29. Februar 2016 at 0:03
Hallo,
Ich habe auf Autobahn 40 km mehr gefahren.
Was kriege ich für eine Strafe?
bussgeldkatalog.de meint
29. Februar 2016 at 10:11
Hallo Arnaut,
Sie müssen wahrscheinlich mit einem Punkt und 120 Euro Bußgeld rechnen.
bussgeldkatalog.de
frammel meint
19. Februar 2016 at 13:53
Hallo bin binnen 7 Tagen 2 x auf verschiedenen BAB mit 46 kmh nach Abzug geblitz worden.
Zeugenbefragung vom 1. x habe ich bereits beantwortet. Punktestand war bisher 0.
Wie wird die Bestrafung ausfallen? Insbesondere das zu erwartende Fahrverbot (je 1 Monat)?
mfg
bussgeldkatalog.de meint
22. Februar 2016 at 10:43
Hallo Frammel,
in beiden Fällen drohen Ihnen 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Darüber hinaus könnten Sie als Wiederholungstäter gelten, in diesem Fall drohen höhere Geldbußen.
bussgeldkatalog.de
Marc meint
18. Februar 2016 at 13:09
Hallo,
mir wird vorgeworfen, das ich auserhalb einer geschlossenen Ortschaft 30 km/h zu schnell gefahren sein soll.
Auf dem Foto sind aber weder genaue Umrisse, weder meines Erachtens wesentliche merkmale meines Gesichtes zu erkennen. Weiterhin weiß ich auch nicht mehr wer zu diesem Zeitpunkt mein Fahrzeug geführt hat, da dieses meine Eltern auch benutzen
Lohnt es sich diesen Verkehrsverstoß abzustreiten?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen
Lg Marc
bussgeldkatalog.de meint
22. Februar 2016 at 10:12
Hallo Marc,
da wir keine Rechtsberatung geben können, müssten Sie sich mit diese Frage an ein Rechtsanwalt wenden.
Bussgeldkatalog.de
Alina meint
17. Februar 2016 at 18:51
Hallo,
Mit was muss man rechnen wenn man innerorts mehr als 21 km/h zu schnell war und noch in der Probezeit ist ?
bussgeldkatalog.de meint
22. Februar 2016 at 10:32
Hallo Alina,
da Sie sich noch in der Probezeit befinden, droht Ihnen neben den üblichen Strafen (80 Euro Bußgeld, 1 Punkt) eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und eventuell ein Aufbauseminar.
bussgeldkatalog.de
paul meint
12. Februar 2016 at 21:04
Hallo
Ich bin in der Probe Zeit und in ortschaft mit 33 km h zu schnell was er wartet mich außer Geldstrafe erste mal erwischt worden mfg
bussgeldkatalog.de meint
15. Februar 2016 at 10:23
Hallo Paul,
neben einer Geldstrafe, erwarten Sie wahrscheinlich Punkte, Fahrverbot und eine Verlängerung der Probezeit. Genauere Informationen bekommen Sie mit dem Bussgeldbescheid.
Bussgeldkatalog.de
Christoph A. meint
1. Februar 2016 at 15:44
Hallo ich bin auf einer Bundesstraße in einer 70er Zone ca 100 gefahren. Mein Problem ist, dass ich momentan noch für ein Jahr in der Probezeit bin. Die 70er Zone befindet sich zwischen zwei 100er Zonen, welche ca 250 Meter lang ist und zu einem neuen Industriegebiet gehört, welches noch nicht benutzt wird. Ich wurde außerhalb der regulären Arbeitszeiten geblitzt und hoffe, dass ich nicht den Führerschein für eine gewisse Zeit abgeben muss, da er essenziell wichtig ist für meine Ausbildung.
Lg
Marion S. meint
31. Januar 2016 at 9:57
Hallo ich bin auf der Schnellstrasse warscheinlich geblitzt worden genau weiss ich das nicht hab keinen Blitzer gesehen. unsicher bin ich auch ob 100 oder 120Tempolimit war ich bin 148kmh gefahren und hab das auch erst gemerkt als mein Beifahrer ein Blitzlicht gesehen hat.Was kann passieren???? Ich bin alleinerziehende und brauch den Schein wegen der Arbeit und meiner kranken Kids Arzt usw… Ich hab grosse Sorge deswegen.Hatte noch nie Strafzettel oder bin auch noch nie geblitzt worden.
bussgeldkatalog.de meint
1. Februar 2016 at 10:08
Hallo Marion,
es empfiehlt sich erst einmal abzuwarten, ob Sie überhaupt geblitzt worden sind. Unter Umständen bekommen Sie keinen Bußgeldbescheid. Es ist zudem in bestimmten Situationen möglich, ein Fahrverbot gegen ein höheres Bußgeld auszutauschen. In diesem Fall kann Ihnen ein Anwalt weiterhelfen.
Bussgeldkatalog.de
Dennis meint
29. Januar 2016 at 10:53
Hallo,
ich wurde innerhalb von einer Woche 2x geblitzt…
Einmal Innerorts mit 73kmh bei 50 ohne Abzug der Toleranz..
Einmal Außerorts mit 110kmh bei 70 ohne Abzug der Toleranz..
Ich bin noch in der Probezeit und das waren meine ersten „Vergehen“.
Vielen Dank im Vorraus.
Lg
bussgeldkatalog.de meint
1. Februar 2016 at 10:20
Hallo Dennis,
da die erste Überschreitung mit weniger als 26 km/h erfolgte, drohen dort lediglich die üblichen Strafen – probezeitrelevante Maßnahmen greifen in diesem Fall nicht. Bei der zweiten Überschreitung handelt es sich um einen A-Verstoß: Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird angeordnet.
Bussgeldkatalog.de
Axmo meint
28. Januar 2016 at 18:46
Hallo,
Ich bin im November 2015 außer Orts 120 km erlaubt mit 23km mehr geblitzt worden
Und nun im Januar 2016 wieder mit 27 km schneller auf der Autobahn.
Marcel meint
25. Januar 2016 at 3:16
Ich hatte einen Auffahrunfall mit Personenschäden war zu dem Zeitpunkt in einem aufbuseminar. Ist der Führerschein dann weg ?
Und jetzt mit 10 km/h zu schnell geblitzt worden
bussgeldkatalog.de meint
25. Januar 2016 at 10:21
Hallo Marcel,
vermutlich dürfen Sie Ihren Führerschein behalten. Wenn Sie das Aufbauseminar noch nicht abgeschlossen haben, hat der Verstoß keine weiteren Konsequenzen für die Probezeit. Ziel des Seminars ist, es Sie entsprechend zu nachzuschulen. Ohne Abschluss, kann nicht davon ausgegangen werden, dass Sie die entsprechenden kenntnisse erworben haben. Davon abgesehen, kommt es auch auf die Umstände des Auffahrunfalls an. Lag ein A-Verstoß zugrunde? Relevant für Probezeitmaßnahmen sind außerdem erst Geschwindigkeitsvergehen über 20 km/h.
Bussgeldkatalog.de
Geschockter meint
25. Januar 2016 at 1:59
Ich wurde (vermutlich) auf der BAB geblitzt, obwohl ich sicher bin, freie Fahrt gehabt zu haben. Der Vorfall ereignete sich in einem komplexen Bereich mit Auf- und Abfahrten, die mit elektronischen Tafeln gesteuert werden. Ich hatte – auf der linken Spur frei, auf der rechten gab es ein Stauschild. Auf einem entfernter stehenden Schild stand auch eine Begrenzung für die rechte Spur, weil diese 2 spurig in eine andere Autobahn mündet, auf der manchmal Staus sind. Daher sind dort oft Warnungen. Diese Geschwindigkeitsanzeige konnte ich aber aufgrund der Distanz und des Umstandes, dass sie verlosch, nicht lesen. Ich habe beschleunigt und wurde bei der Weiterfahrt geblitzt – noch deutlich VOR dem Schild, auf dem des Limit angezeigt wurde. Zudem fuhr ich links und hatte frei. (Weisse Auflösungszeichen).
Da ich frei hatte, bin ich normal gefahren und hatte geschätzt knapp 130. Vor mir war kein Mensch und nur rechts einer, der überholt wurde. Keine Ahnung, was da nun kommt.
Frage : Wie genau sind diese Anzeigen und wie wird da gemessen? Ich fahre die Strecke öfters und die Verkehrszeichen zeigen jeden Tag was anderes an, schalten auch schon mal mehrfach in der Anfahrt sichtbar um. Die linke scheint immer ein paar Sekunden voraus zu sein, wie mir scheint.
?
bussgeldkatalog.de meint
25. Januar 2016 at 10:13
Hallo Geschockter,
es wird von den Behörden genau protokolliert, wann welche Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt wird. Die Beweislast liegt bei der Behörde, die Ihnen ein Fehlverhalten vorwirft. Sollte der Vorwurf nicht rechtssicher sein, also nicht juristisch bzw. technisch nachgewiesen werden können, sind sie gegenstandslos. Warten Sie also ab, was Ihnen vorgeworfen wird. Möglicherweise erhalten sie keinen Bußgeldbescheid. Falls doch, können Sie immer noch Einspruch einlegen und notfalls einen Anwalt konsultieren.
Bussgeldkatalog.de
Geschockter meint
25. Januar 2016 at 22:23
Danke zunächst für die Antwort. Ich habe mich auch schon anderweitig informiert und gefunden, dass es da offenbar Streitfälle gibt, weil nicht belegbar ist, was das Schild angezeigt hat, weil man nur die Leitstellendaten hat. Diese sagen aber nur, was hätte angezeigt werden sollen – nicht aber das, was angezeigt wurde und ob das Schild nicht defekt war oder ein Umschaltkommando nicht mitbekommen hat. Zudem muss man rückrechnen, wann ich am Schild war. Keine Ahnung, wie genau das ist und ob die genau wissen, welches Schild gegolten hat. Es gibt ja mehrere. Ich warte jetzt mal ab, ob was kommt.
Wolfgang meint
24. Januar 2016 at 15:22
Guten Tag,
ich habe ein Anhörungsbogen über eine Geschwindigk.überschr. (46 km/h a.g.O. BAB ) mit Bild bekommen.
Frage: Ich bin nicht gefahren,ich weiss nicht wer,ich bin Halter,was muß ich tuen?
Ich habe mir die Strecke auf der BAB angeschaut , die Schilder links und rechts 80Km/h standen nicht auf gleicher Höhe,da konnte man schlecht die 80 sehen,wahrscheinlich Fahrzeuge dazwischen. Dann wären es nur 26 Km/h zu schnell.
Danke für Ihre Anwort
bussgeldkatalog.de meint
25. Januar 2016 at 10:01
Hallo Wolfgang,
Sollten Sie nicht der Fahrer gewesen sein, haben Sie die Möglichkeit dies im Anhörungsbogen anzugeben. Sie müssen auch keine weiteren Angaben machen, also auch keinen Fahrer namentlich angeben.
Bussgeldkatalog.de
Peter meint
16. Januar 2016 at 14:21
Ich wurde innerhalb 12 Monaten einmal innerorts und jetzt einmal außerorts mit
21 zu schnell geblitzt beim erste mal bekam ich 80 Euro und einen Punkt .
Ich gehe jetzt davon aus das es wieder ein Punkt wird und 80 Euro
Was mir wichtiger ist ! muss ich mit einem Fahrverbot rechnen
bussgeldkatalog.de meint
18. Januar 2016 at 10:12
Hallo Peter,
bei außerorts 21 km/h zuviel müssen Sie mit 70 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen. Ein Fahrverbot ist nicht vorgesehen. Die Wiederholungstäter-Regel greift erst ab zwei Verstößen mit 26 km/h zuviel.
Bussgeldkatalog.de
Franz meint
15. Januar 2016 at 14:26
Hallo, zunächt habe ich folgende erste Frage. Ich hatte – bei einer Vorbelastung von einem Punkt – auf der Autobahn im Juli 2015 (also außerhalb) einen erheblichen Geschwindigkeitsverstoß (weit mehr als 26 km/h) – hatte die Schilder übersehen -, der mit zwei Punkten und einem Fahrverbot von zwei Monaten und einem – zusätzlich erhöhten Bußgeld – bedroht ist. Dieser ist noch nicht!!! rechtskräftig. Zwischen der Vorbelastung und diesem Verstoß lag über ein Jahr. Mittlerweile kam allerdings ein weiterer Punkt (weniger als 26 km/h) hinzu, der rechtskräftig ist.
Kommt es bei dem Jahr auf den Tag der Überschreitung oder auf die Rechtskraft der Entscheidung an?
Welche Folgen würde ein weiterer Verstoß haben, wenn seit dem Tag der Übertretung / bzw. der Rechtskraft ein weiterer Verstoß hinzukommen würde, der mit einem Punkt bedroht wäre?
Welche Auswirkungen würde es haben, wenn dies dann über 26 km/h wäre? Wie sähe es aus, wenn es unter 26 km/h wäre?
bussgeldkatalog.de meint
18. Januar 2016 at 10:07
Hallo Franz,
das Jahr zählt stets ab Tag der der Rechtskraft des Bescheides. Wenn dieser, wie sie beschreiben, noch nicht rechtskräftig ist und Sie danach noch keinen Verstoß über 26 km/h hatten, gelten Sie nicht als Wiederholungstäter. Selbst wenn der erhebliche Verstoß schon rechtskräftig wäre, wäre das der Fall, da die Wiederholungstäter-Regel erst ab 26 km/h zum Tragen kommt. Einen solchen Verstoß hatte Sie gemäß Ihrer Angaben seit dem erheblichen Verstoß noch nicht.
Bussgeldkatalog.de
Adrian meint
14. Januar 2016 at 16:48
wurde außerhalb einer geschlossenen Ortschaft geblitzt. kann man der Behörde wirklich so leicht verklickern, das z.B. mein Vater gefahren ist?
bussgeldkatalog.de meint
18. Januar 2016 at 9:53
Hallo Adrian,
gemäß § 164 Abs. 1 StGB gilt es als falsche Verdächtigung, wenn Sie sagen, dass Ihr Vater gefahren ist. Dort steht:
Bussgeldkatalog.de
Anett meint
10. Januar 2016 at 16:23
Hallo, ich wurde im November 2015 mit 27 kmh geblitzt -Autobahn … Bekam 1 Punkt und Geldstrafe.
Leider wurde ich heute wieder geblitzt auf der Autobahn Januar 2016 mit ungefähr der gleichen kmh Zahl.
Gelte ich nun als Wiederholungstäter ?
Die Definition Jahr kann ich nicht erlesen.
Innerhalb des gleichen Jahres oder Kalenderjahr?
Lg Anett
bussgeldkatalog.de meint
11. Januar 2016 at 9:47
Hallo Anett,
es gilt der Zeitraum ab Rechtskraft des ersten Bußgeldbescheides, also nicht das Kalenderjahr. Demnach wird vermutlich die Wiederholungstäterregel Anwendung finden.
Bussgeldkatalog.de
Enrico meint
7. Januar 2016 at 18:09
Hallo,
Ich wurde auf der Autobahn mit 23 km/h zu schnell geblitzt. Habe mich auch damit abgefunden das ich ein Punkt bekomme und 70 € zahlen muss.
Jetzt kam der Bescheid und ich muss 100€ bezahlen wegen einer Voreintragung im Fahreignungsregister habe.
Dieser ist aber schon fast 2 Jahre her.
Ich denke nur innerhalb eines Jahres zählt man als wiederholungstäter und nicht weil man schon Punkte hat?
Was ist nun richtig?
bussgeldkatalog.de meint
11. Januar 2016 at 9:43
Hallo Enrico,
die Wiederholungstäter-Regel würde bei Ihnen vermutlich nicht angewendet. Diese greif erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h und die Folge wäre ein Fahrverbot. Vermutlich sind das die Gebühren, die von der Behörde auf das Bußgeld aufgeschlagen werden können. Diese liegen in der Größenordnung von 28,50 Euro.
Bussgeldkatalog.de
Drews meint
7. Januar 2016 at 16:47
Hallo und noch ein frohes Neues Jahr.
Also, ich bin im Jahr 2015 einmal mit einem erhöhten Bußgeld belegt worden, da ich als Wiederholungstäter galt. Es gab auch einen Punkt. Nun weiß ich nicht mehr, wie viel ich zu schnell war. Das war innerorts.
Kurz vor Weihnachten war ich leider in angespannten Gedanken und wurde wieder geblizt. Diesmal mit 24 kmh Übertretung.(heute Anhörungsbogen erhalten), außerhalb. Was kann mir denn diesmal blühen?
Vielen Dank vorab
bussgeldkatalog.de meint
11. Januar 2016 at 9:32
Hallo Drews,
die Wiederholungstäter-Regel greift erst ab 26 km/h zu schnell. Vermutlich wird die übliche Buße verordnet. Das wären dann 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Bussgeldkatalog.de
cipi meint
6. Januar 2016 at 20:03
habe seit etwas ueber 2 monaten mein fuehrerschein und wurde nun bereits zum 4. mal geblitzt, jedes mal um die 10-15 km/h zu schnell, WAS HAT DAS FUER FOLGEN FUER MICH????
bussgeldkatalog.de meint
11. Januar 2016 at 9:21
Hallo Cipi,
bis auf das Bußgeld von 20-25 Euro (je nachdem, ob inner- oder außerorts) sollte da nichts weiter passieren. Ab 21 km/h zu schnell wäre es aber ein A-Verstoß. Dann würde sich die Probezeit um zwei Jahre verlängern und eine Nachschulung würde angeordnet.
Bussgeldkatalog.de
Aydin meint
30. Dezember 2015 at 14:18
Hallo bin im Verkehrsberuhigten Bereich 22kmh zu schnell gewesen.
Was kommt auf mich zu?
bussgeldkatalog.de meint
4. Januar 2016 at 9:58
Hallo Aydin,
22 km/h zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaften bedeuten einen Punkt und 80 Euro Bußgeld. Sollte Ihnen allerdings Vorsatz unterstellt werden, könnte das Bußgeld um einiges höher sein.
Bussgelkatalog.de