Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts
Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts
Bußgeldrechner: Geschwindigkeit überschritten?
Wenn Sie keinen genauen Überblick über den neuen Bußgeldkatalog haben und sich gerne das entsprechende Bußgeld in Euro berechnen lassen möchten, dann nutzen Sie hierfür den Bußgeldrechner. Klicken Sie sich durch verschiedenen Wahloptionen im Bußgeldrechner und das Bußgeld wird Ihnen gemäß des Bußgeldkatalogs der aktualisierten Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgerechnet. Für weitere Informationen klicken Sie einfach auf den jeweiligen Begriff links im Menü.
Kurz & knapp: Geschwindigkeitsüberschreitung
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung fällt das Bußgeld innerorts höher aus als außerorts. Schließlich ist das Gefahrenpotenzial innerhalb geschlossener Ortschaften höher. Zwischen 30 und 800 Euro sind hier möglich. Außerhalb geschlossener Ortschaften können Bußgelder zwischen 20 und 700 Euro fällig werden.
Punkte in Flensburg werden außer- sowie innerorts ab einem Tempoverstoß von 21 km/h fällig. Ein Fahrverbot droht in der Regel innerorts ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h, außerorts ab 41 km/h zu schnell.
Wer als Fahranfänger mit 21 km/h zu schnell geblitzt wird, muss zusätzlich zu den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog mit einer Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie der Anordnung eines kostenpflichtigen Aufbauseminars rechnen.
Spezifische Informationen zum Geschwindigkeitsverstoß:
Im Video: Alles zur Geschwindigkeitsüberschreitung
Ratgeber zu spezifischen Überschreitungen bis 30 km/h
Sind Sie zu schnell gefahren?
Inhaltsverzeichnis
➥ Angebote zum Thema Radarwarner
Gerade einer breiten leeren Straße kann es leicht passieren, dass Verkehrsteilnehmer es mit der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht so genau nehmen und etwas zu sehr auf das Gaspedal treten. Tatsächlich gilt die Geschwindigkeitsüberschreitung als die meist begangene Ordnungswidrigkeit in Deutschland.
Laut einer Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) wurden im Jahr 2015 rund 2,7 Millionen Autofahrer geblitzt, die zu schnell gefahren sind. Seit dem 1. Mai 2014 gilt offiziell das neue Fahreignungsregister (FAER), das das bisherige Verkehrszentralregister (VZR) ablöst.
Hohe Bußgelder sowie ggf. Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbote von mehreren Monaten drohen laut Bußgeldkatalog, wenn Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung begehen. Fahrverbote werden insbesondere bei Tempoverstößen innerorts schneller verhängt. Mit welchem Bußgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit Sie rechnen müssen, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Ratgeber zu spezifischen Überschreitungen ab 30 km/h
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts vs. Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Bei der Bemessung der Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog gibt es zum Teil große Unterschiede zwischen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die innerhalb von geschlossenen Orten aufgezeichnet wurde und Tempoverstößen außerorts.
So wird zu schnelles Fahren in einem Ort wesentlich härter und mit höherem Bußgeld bestraft als außerhalb. Gründe dafür sind das hohe Unfallrisiko sowie die erhöhte Sicherheitsgefährdung .
- Innerhalb geschlossener Ortschaften fangen die Bußgelder für Autofahrer bei 30 Euro an und enden bei 800 Euro. Fahren Sie mehr als 21 km/h zu schnell, drohen Punkte in Flensburg. Ein Fahrverbot kann ebenfalls ab 31 km/h mehr verhängt werden.
- Außerorts wiegen die Strafen zwar nicht so schwer, das sollte Sie aber nicht zu zu schnellem Fahren motivieren. Hier wird die Sicherheit im Straßenverkehr nicht so stark beansprucht wie innerhalb von Ortschaften. 20 Euro Bußgeld warten bei geringen Verstößen und bis zu 700 Euro bei schwerwiegenderen. Auch hier werden ab 21 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit Punkte in Flensburg eingetragen. Fahren Sie mehr als 41 km/h zu schnell, kann ein Fahrverbot auf Sie zukommen.
Die entsprechenden Angaben können Sie ebenfalls der oben aufgeführten Bußgeldtabelle entnehmen.
Unterschiedliche Geschwindigkeitsbegriffe:
Welche Bußgelder gibt es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung noch?
Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Pkw-Fahrer ihre Geschwindigkeit auch den jeweiligen Witterungs- und Straßenverhältnissen anpassen.
So müssen Autofahrer zum Beispiel bei schlechter Sicht durch Nebel oder bei Glatteis ihre Geschwindigkeit diesen Wetterverhältnissen anpassen und ggf. langsamer und noch sorgsamer fahren.
Darüber hinaus kann auch dann ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden, wenn Kfz-Fahrer innerhalb eines Jahres zweimal mit Geschwindigkeitsüberschreitungen von 26 km/h oder mehr auffallen. In diesem Fall gelten sie als Wiederholungstäter.
Mit welchem Bußgeld aus dem aktuellen Bußgeldkatalog, Punkten oder Fahrverboten Sie bei anderweitigen Verstößen in Bezug auf die gefahrene Geschwindigkeit rechnen müssen, können Sie im Folgenden einsehen:
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Bußgeldtabelle: Strafen bei Missachtung besonderer Verkehrssituationen
Verstoß | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich nicht eingehalten, sofern nicht mehr als 10 km/h zu schnell (Pkw) | 0 | 20.- | nein |
Trotz angekündigten Bahnübergängen, besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnissen oder schlechten Sichtverhältnissen Geschwindigkeit nicht angepasst | 1 | 100.- 120.- mit Gefährdung 145.- mit Sachbeschädigung | nein |
Kinder, Hilfsbedürftige und Ältere gefährdet durch zu hohes Tempo, mangelnde Bremsbereitschaft oder ungenügenden Seitenabstand | 1 | 80.- | nein |
Ohne triftigen Grund so langsam gefahren, dass der reibungslose Verkehrsfluss behindert wurde | 0 | 20.- | nein |
An illegalem Kraftfahrzeugrennen teilgenommen oder veranstaltet | 3 | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, Entziehung der Fahrerlaubnis | |
- mit Gefährdung | 3 | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, Entziehung der Fahrerlaubnis | |
- dabei Personen verletzt | 3 | Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren, minder schwere Fälle 6 Monate bis 5 Jahre, Entziehung der Fahrerlaubnis | |
Radarwarn- oder Laserstörgerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt | 1 | 75.- (zusätzlich Beschlagnahme und Vernichtung des Gerätes möglich) |
Geblitzt in der Probezeit
Wird ein Fahranfänger während der Probezeit mit 21 km/h oder mehr zu viel geblitzt, so verlängert sich diese um weitere zwei Jahre. Der Fahranfänger muss zudem an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.
Lohnt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Ein Bußgeldbescheid im Briefkasten löst unterschiedliche Emotionen aus. Vom Ärger erwischt worden zu sein bis hin zu Zweifeln an der Richtigkeit der Messung. Liegen diese vor, fragen sich Betroffene häufig, wie sie gegen die Sanktionen vorgehen können.
Sie haben innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids die Möglichkeit, einen Einspruch gegen selbigen einzulegen. Diesen müssen Sie schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle richten.
Es gibt nämlich unterschiedliche Umstände, die dazu führen können, dass tatsächlich ein falsches Messergebnis vorliegt. Zum Beispiel kann der Blitzer nicht ordnungsgemäß geeicht gewesen sein oder die Messbeamten haben bei der Messung einen Fehler gemacht.
Außerdem muss die Messung aus einer geeigneten Entfernung zum Verkehrsschild durchgeführt werden. Liegt dieser Umstand nicht vor, so können Bußgelder wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung angefochten werden. In Berlin zum Beispiel muss der Abstand 75 Meter zu geschwindigkeitsverändernden Zeichen und 150 Meter zu Ortstafeln sein.
Risiko bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung
Die Geschwindigkeitsüberschreitung findet sich unter den häufigsten Unfallursachen. Eine Statistik des Statistischen Bundesamtes zu „Unfallentwicklung auf deutschen Straßen 2012“ zeigt, dass Unfälle wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Autobahn die Hauptunfallursache darstellt. 179 von 6.587 Unfälle wegen nicht angepasster oder zu hoher Geschwindigkeit endeten gar tödlich.
Dabei ist nicht nur die Geschwindigkeitsüberschreitung bezogen auf die Höchstgeschwindigkeit gemeint, sondern auch eine an die Wetterverhältnisse unangepasste Geschwindigkeit. Entsprechend sieht der Bußgeldkatalog bei Verstößen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen hohe Bußgelder und Punkte vor.
Vor diesem Hintergrund wird auch über ein generelles Tempolimit in Deutschland diskutiert. Denn in der Bundesrepublik gilt – anders als in den anderen europäischen Ländern – auf einigen Abschnitten der Autobahnen lediglich eine Richt- und keine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h.
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Beuar meint
1. September 2016 at 21:26
Guten Tag,
bin inerhalb geblitzt worden bin noch in probezeit und habe schon 4 Punkte :(, bin 71 kmh (nach toleranzabzug) gefahren erlaubt war 50 also 21 KHM zu schnell :/ mit was soll ich mich mit rechnen ? lohnt sich Einspruch ? wenn die noch 1 kmh runter rechnen bekomme ich keine punkte glaube ich , aber ich weiß nicht ob das mach bar ist , wenn führerschein entzogen werde verliere ich mein job , hab schriftlich von meine Arbeitgeber bekommen
danke
bussgeldkatalog.de meint
5. September 2016 at 9:19
Hallo Beuar,
welche Konsequenzen bezüglich der Probezeit auf Sie zukommen, hängt davon ab, wie viele A- bzw. B-Verstöße Sie sich schon geleistet haben. Handelt es sich um den zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Wir dürfen Ihnen hier keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Um die Frage zu klären, ob sich ein Einspruch lohnt, sollten Sie einen Anwalt kontaktieren.
bussgeldkatalog.de
Sandra meint
1. September 2016 at 17:40
Hallo mein freund wurde ausserhalb geschlossener Ortschaften mit 114 kmh geblitzt, War oder ist eine 50ziger Zone. Hatten wir nicht gesehen. Nun haben wir Bescheid bekommen das er 880€ Geldbuße und 2 Punkte und fahrverbot bekommt, mit den 2 Sachen haben wir uns abgefunden aber nicht mit den 880,-€ Strafe., ich dachte 440,-€. Bitte um Hilfe was wir da machen müssen oder stimmt das wirklich?
bussgeldkatalog.de meint
5. September 2016 at 9:21
Hallo Sandra,
bei einer solchen Geschwindigkeitsüberschreitung wird von Vorsatz ausgegangen, weshalb das Bußgeld in Ihrem Fall verdoppelt wurde.
bussgeldkatalog.de
Sandra meint
5. September 2016 at 14:52
Kann man da einen Widerspruch eingeben oder bringt das nix?
bussgeldkatalog.de meint
12. September 2016 at 9:06
Hallo Sandra,
grundsätzlich können Sie gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb einer zweiwöchigen Frist Einspruch einlegen. Ob sich dies in Ihrem Fall anbietet, ist am besten mit einem Anwalt für Verkehrsrecht zu klären.
bussgeldkatalog.de
Frank meint
29. August 2016 at 10:55
Bin gestern geblitzt worden. es müssen so um die 70-75 KM/H in einem 50er-Bereich außerhalb der ortschaft sein. Das ganze war aber nur, weil ich in einer langgezogenen Kurve, die bedingt übersichtlich ist, einen Fahrradfahrer überholte, der dort gar nicht hätte fahren dürfen, da es dort einen Radweg gibt. Das ist nun dumm gelaufen.
Sollte ich den kommenden Bescheid widersprechen und das ganze erklären oder kann das sogar eher kontaproduktiv sein? Meine Frau war Beifahrerin und kann dies bezeugen.
bussgeldkatalog.de meint
5. September 2016 at 9:43
Hallo Frank,
auf Grund der Beschreibung der Kurve nehmen wir an, dass hier ein Überholverbot galt – Sie durften den Radfahrer demnach gar nicht überholen. Um die Frage zu beantworten, ob sich ein Einspruch lohnt, sollten Sie einen Anwalt konsultieren. Wir dürfen Ihnen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung bieten.
bussgeldkatalog.de
ahmed meint
27. August 2016 at 2:18
bin auserhalb geblitzt worden bin noch in probezeit und erstemal geblitz bin 26 kmh schnell gefafren erlaubt war 80 also mit was soll ich mich mit rechnen
danke
bussgeldkatalog.de meint
29. August 2016 at 8:59
Hallo Ahmed,
Sie müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Außerdem handelt es sich hierbei um einen A-Verstoß, dieser hat Auswirkungen auf Ihre Probezeit. Diese wird um zwei Jahre verlängert, außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.
bussgeldkatalog.de
C.Inge meint
24. August 2016 at 15:08
Hallo,
ich bin auf der Autobahn im Baustellenbereich statt der erlaubten 80km/h mit 113km/h ( laut meiner Videokamera) geblitzt worden. Das wären laut Bußgeldkatalog eine Überschreitung von 33km/h ohne Toleranzabzug und daher ein Bußgeld von 120€ ( alles ohne Berücksichtigung eines Toleranzabzuges). Ist meine Annahme korrekt oder gilt im Baustellenbereich eine andere Regelung?
Danke für eine kurze Rückinfo.
bussgeldkatalog.de meint
29. August 2016 at 9:14
Hallo Inge,
Ihre Annahme ist korrekt.
bussgeldkatalog.de
Thomas meint
23. August 2016 at 2:46
Man hat mir nämlich gesagt das ich den Führerschein entzogen bekomme, wenn ich innerhalb eines Jahres nach diesem letzten Foto nochmal mit 21 km/h oder mehr zu schnell bin den Führerschein entzogen bekomme. Mir geht das darum mit wie viel ich jetzt höchstens noch geblitzt werden darf.
mit freundlichen Grüßen
bussgeldkatalog.de meint
29. August 2016 at 9:28
Hallo Thomas,
Sie meinen bestimmt die „Wiederholungstäter-Regel“. Diese besagt Folgendes: Wer innerhalb eines Jahres zwei Mal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h geblitzt wird, muss mit einem zusätzlichen Fahrverbot von einem Monat rechnen.
bussgeldkatalog.de
Thomas meint
19. August 2016 at 1:37
Hallo,
ich bin nach Toleranzabzug außerhalb bei erlaubten 100km/h 31 km/h zu schnell gewesen. Mit wie viel darf ich den in welchem Zeitraum zukünftig geblitzt werden ohne noch den Führerschein entzogen zu bekommen?
Wie hoch ist der Toleranzabzug?
Grüße
bussgeldkatalog.de meint
22. August 2016 at 9:06
Hallo Thomas,
bei Geschwindigkeiten bis 100km/h werden in der Regel 3km/h Toleranz abgezogen. Waren Sie schneller unterwegs, werden 3% der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Waren Sie innerorts 31km/h zu schnell, müssen Sie mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Fand die Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts statt, droht kein Fahrverbot. Die Entziehung der Fahrerlaubnis droht beispielsweise bei Trunkenheit im Verkehr, schwerer Unfallflucht oder der Punkteüberschreitung im Fahreignungsregister.
bussgeldkatalog.de
Jenny meint
17. August 2016 at 17:59
Hi.
Mein Auto läuft auf meine Oma und nun wurde ich geblitzt mit 29 netto zu viel. (Ausser Orts 50 erlaubt) eigentlich müsste ich somit 80€ zahlen und bekomme einen Bonuspunkt ;-)
Frage: Oma muss als Halter ja nur IHRE Daten angeben nicht die des Fahrers, nach ner gewissen Zeit bekommt sie dann noch mal Post mit der Androhung ein Fahrtenbuch zu führen wenn sie immer noch keine Angaben machen kann/will…
Wars das dann oder kriegt sie dann alle 2 Monate neue Briefchen?
LG Jenny
bussgeldkatalog.de meint
22. August 2016 at 9:15
Hallo Jenny,
gibt Ihre Großmutter den Fahrer nicht an, kann eine Auflage zur Führung eines Fahrtenbuches drohen oder die Vorladung des Halters zur Vernehmung/Anhörung bei der Polizei oder in der Bußgeldstelle.
bussgeldkatalog.de
Sabine meint
15. August 2016 at 12:46
Hallo! Wie geht das mit dem Fahrverbot, wenn man als EU-Ausländer mit einem Mietwagen in Deutschland geblitzt wurde? Mein Kollege soll ausserorts 55 km/h zu schnell gewesen sein (2 Punkte, Bußgeld und 1-monatiges Fahrverbot).
bussgeldkatalog.de meint
22. August 2016 at 9:25
Hallo Sabine,
der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Land auch dann ein Fahrverbot aussprechen kann, wenn der Führerschein in einem anderen EU-Land ausgestellt wurde. Im Führerschein wird dann vermerkt, dass in Deutschland ein Fahrverbot verhängt wurde. Im Ausland ist dieses Fahrverbot jedoch nicht gültig.
bussgeldkatalog.de
Sabine meint
24. August 2016 at 11:48
Vielen Dank für diese hilfreiche Information.
Josef meint
15. August 2016 at 12:24
Gilt die Jahresfrist für “ Wiederholungstäter“ bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von Tattag zu Tattag oder beginnt die Jahresfrist mit Datum des Bescheides bzw. Rechtskraft des Bescheider? Beispiel: 1. Tat am am 23.5.2015, Bussgeldbescheid am 1.7.15 , Rechstkraft 23.7.2015 – 2. Tat am 11.6.2016, Zustellung Anhörungsbogen am 8.8.2016 – Somit Fahrverbot ja oder nein?
bussgeldkatalog.de meint
22. August 2016 at 9:29
Hallo Josef,
es gilt die Rechtskraft des Bußgeldbescheides bzw. des Urteils des ersten Vergehens als Datum. In Ihrem Beispiel würde also ein Fahrverbot drohen.
bussgeldkatalog.de
Jolly meint
13. August 2016 at 19:09
Hallo,
wenn ich als Halter einen Anhörungsbogen zur Feststellung des Fahrers bekomme, kann ich dann, obwohl darin steht „…sind Sie offensichtlich für den Verkehrsverstoß nicht verantwortlich.“ die Schuld auf mich nehmen? Der tatsächliche Fahrer ist noch in der Probezeit und hätte bei 24 km/h ausserhalb zusätzlich zur Strafe von 70€ und 1 Punkt auch noch das Aufbauseminar und eine Verlängerung er Probezeit zu tragen.
Gruß Jolly
bussgeldkatalog.de meint
15. August 2016 at 9:20
Hallo Jolly,
dieses Vorgehen empfiehlt sich nicht, denn die Behörde wird versuchen, den tatsächlichen Fahrer ausfindig zu machen.
bussgeldkatalog.de
Razvan meint
13. August 2016 at 13:58
Ich War geblitz in 60er zona Baustelle auf autobahn … hab ich bekommt ein post Anhörung im Bußgeldverfahren … ich war 52 km/h zu schnell .. (112 ) … was kommt jetzt genau ?
bussgeldkatalog.de meint
15. August 2016 at 9:21
Hallo Herr Razvan,
in diesem Fall ist mit einem Bußgeld von 240 €, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot zu rechnen.
bussgeldkatalog.de
Leister meint
11. August 2016 at 20:04
Hallo, ich bin am 7.04.2015 außerorts 50 km/h zu schnell gefahren und habe den Bußgeldbescheid über 240 Euro (+ 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot) anwaltlich prüfen lassen. Es war strittig, ob für die Anhängerfahrt 80 oder 100 km/h Limit gilt. Im Ergebnis wurde der Bescheid rechtskräftig. Ihrer Site entnehme ich, dass selbst für 50 km/h Überschreitung 240 Euro Strafe zu hoch gewesen sein sollen – was der Anwalt nicht beanstandete. Gibt es bei belegter Sachlage nach Rechtskraft des Bescheids noch Rechtsmittel gegenüber der Behörde? Käme hier auch ein Anwaltshaftpflichtschaden in Betracht? Ggf. mit welcher Verjährung?
bussgeldkatalog.de meint
15. August 2016 at 9:29
Hallo Herr Leister,
sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, stehen keinerlei Rechtsmittel mehr zur Verfügung. Bezüglich des Anwaltshaftpflichtschadens können wir Ihnen keine Auskünfte geben, wenden Sie sich hierzu bitte erneut an einen Anwalt.
bussgeldkatalog.de
Ernie meint
10. August 2016 at 20:19
Hallo, habe dieses Jahr 1Monat den FS abgegeben. Bin nun wieder innerorts 26kmh zu schnell.Was habe ich zu erwarten?
bussgeldkatalog.de meint
15. August 2016 at 9:34
Hallo Ernie,
in diesem Fall entscheidet die Behörde, mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist. Ein Bußgeld und ein Punkt sind wohl in jedem Fall zu zahlen. Ob ein erneutes Fahrverbot droht, erfahren Sie von der Behörde.
bussgeldkatalog.de
Mike meint
10. August 2016 at 17:29
Hallo,
ich bin auf der Autobahn mit 26 km/h zu schnell in einem 120er Bereich geblitzt worden. Ich habe die letzten zehn Jahre keine Blitzer oder andere Verstöße gehabt. Nun habe ich hier im Internet zwei verschiedene Aussagen gefunden. Zum Einen 80,- Euro / 1 Punkt / 1 Monat Fahrverbot. Und bei euch zum Anderen 100,- Euro / 1 Punkt / KEIN Fahrverbot. Was stimmt denn nun? Ich lebe in NRW und der Verstoß war auch in NRW. Es soll ja von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Bestimmungen geben.
Ein Fahrverbot kann ich mir beruflich nicht leisten.
Danke schon einmal für die Antwort.
bussgeldkatalog.de meint
15. August 2016 at 9:40
Hallo Mike,
Sie haben unterschiedliche Aussagen erhalten, da Sie sich einmal auf die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (100 Euro, 1 Punkt) und dann auf außerorts (1 Punkt, 80 Euro) beziehen. Welches Bußgeld für Sie relevant ist, hängt davon ab, ob die Autobahn innerorts oder außerorts liegt.
bussgeldkatalog.de
Michelle meint
7. August 2016 at 21:10
Ich bin außerhalb geschlossener Ortschaft 34 km/h zu schnell gefahren. Zudem habe ich 2 Punkte in Flensburg. Vor 2 jahren musste ich meinen Führerschein jedoch schon einmal wegen zu schnellem Fahres abgeben.
Muss ich jetzt mit einem Fahrverbot rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
15. August 2016 at 9:51
Hallo Michelle,
in aller Regel ist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 34 km/h außerorts mit keinem Fahrverbot zu rechnen. Die Wiederholungstäterregelung greift nur, wenn Sie innerhalb eines Jahres mit mehr als 26 km/h erwischt werden.
bussgeldkatalog.de
Alex meint
6. August 2016 at 18:23
Hallo,
Ich bräuchte bitte dringend Ihren Rat.
Ich wurde vor ca. 2 Monaten auf einer Autobahn mit 34km/h (Toleranz bereits abgezogen) bei zulässigen 120km/h geblitzt und habe nach ein paar Wochen ein Bußgeldbescheid bekommen.
Ich musste 147 Euro inkl. Zulagen und Steuern zahlen und habe einen Punkt bekommen.
Heute erhalte ich einen weiteren Brief, in dem von mir gefordert wird ein MPU Gutachten innerhalb von 3 Monaten der Führerscheinstelle vorzulegen, da mir ansonsten der Führerschein entzogen wird.
Wahrscheinlich lohnt es sich dagegen vorzugehen, oder?
Zum meinem Hintergrund muss ich sagen, dass ich bereits eine positive 1. MPU aus anderen Gründen vor ca. 2 Jahren gemacht habe.
Ich hoffe Sie können mir einen Tipp geben!
MFG
bussgeldkatalog.de meint
15. August 2016 at 9:52
Hallo Alex,
wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, wir dürfen hierzu keine Auskünfte geben.
bussgeldkatalog.de
Uwe H. meint
31. Juli 2016 at 18:38
Ich habe innerhalb eines Jahres die Höchstgeschwindigkeit, nach Abzug der Toleranz, um 26 km/h überschritten!
Bußgelder, sowie beim 2ten Mal Entzug der Fahrerlaubnis! Ist OK!
Meine Frage: Kann das zeitgleiche Versenden des Führerscheines mit einer ANFRAGE, ob das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld, mit einem Einspruch gleichgesetzt werden?
Ich stellte diese Anfrage, die ich eine Woche später präziser erläuterte, und bekomme nun meinen Führerschein eine Woche später.
Im voraus vielen Dank für Ihre Mühe
bussgeldkatalog.de meint
1. August 2016 at 8:40
Hallo Uwe,
Sie können Akteneinsicht beantragen und mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen. Dieser kann Sie beraten und mit Ihnen zusammen überlegen, wie nun vorzugehen ist.
bussgeldkatalog.de
Vanessa meint
29. Juli 2016 at 9:22
Hallo ich habe eine Frage,
ich bin innerorts angeblich genau 21 kmh zu schnell gefahren. Kann es sein, dass der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist? Die Folgen ab 21 kmh sind ja weitaus mehr als die bis 20 kmh.
bussgeldkatalog.de meint
1. August 2016 at 8:30
Hallo Vanessa,
haben Sie Zweifel an der Richtigkeit Ihres Bußgeldbescheides, so wenden Sie sich an einen Anwalt, dieser kann Sie beraten.
bussgeldkatalog.de
Heinz-Heinrich meint
20. Juli 2016 at 19:27
Bin 2X innerhalb eines Jahres (außerhalb) geblitzt worden, mit 21 kmh und 23 kmh. Kann mir zusätzlich zu den 2 Punkten und den Geldstrafen noch mehr drohen?
bussgeldkatalog.de meint
25. Juli 2016 at 8:28
Hallo Heinz-Heinrich,
Sie fallen damit nicht in die Wiederholungstäter-Regelung. Diese greift erst, wenn Sie zweimal innerhalb eines Jahres 26 km/h oder mehr zu schnell fahren.
bussgeldkatalog.de
Taner meint
10. Juli 2016 at 22:52
wurde innerhalb geschlossener Ortschaften mit 135kmh geblitzt, 70kmh zu schnell
Bußgeld 480€ 3monate Fahrverbot 2Punkte,
habe schon 2punkte , jetzt 4 Punkte insgesamt, wird nach den 3 Monaten MPU Folgen?
kann man die Punkte noch abbauen?
MfG
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2016 at 8:35
Hallo Taner,
in der Regel müssen Betroffene wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung nicht zur MPU, die Behörde kann aber im Einzelfall anderes beschließen. Sie können einen Punkt durch den Besuch eines Fahreignungsseminars abbauen.
bussgeldkatalog.de
Maren meint
6. Juli 2016 at 17:44
Guten Tag,
ich wurde im Feb. 2015 mit 27 kmh außerorts zu schnell geblitzt. Nun heute, den 06.07.2016, wurde ich innerorts mit schätzungsweise 80 kmh geblitzt. Muss ich mit Fahrverbot rechnen?
Vielen Dank!
MfG Maren
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2016 at 8:58
Hallo Maren,
ob Sie wegen Ihrer aktuellen Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Fahrverbot rechnen müssen, können Sie der obigen Tabelle entnehmen. Die Wiederholungstäterregelung greift in Ihrem Fall aber aller Wahrscheinlichkeit nicht.
bussgeldkatalog.de
Gago meint
5. Juli 2016 at 14:47
Hallo ,
ich wurde innerhalb geschlossene Ortschaft mit 21 km überstreitung geblitzt. Was kommt den auf mich zu?
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2016 at 8:59
Hallo,
diese Information können Sie der obigen Tabelle entnehmen.
bussgeldkatalog.de
Michael D. meint
4. Juli 2016 at 22:04
Hallo,
ich wurde in einer Baustelle, außerhalb, mit 60km/h, nach Abzug bei 50km/h geblitzt. Also genau 10km/h zu schnell, mit einem LKW und soll 30€ zahlen.
In dem Bußgeldrechnern im Netz ist immer die Rede von <1okm/h oder 11- 15 km/h, habe ich etwa eine Gesetzeslücke getroffen?
Und sind 30€ nicht etwas viel?
Ich war zu schnell, weil ich das 50er Schlid einfach übersehen hab, kann passieren :-( . Nur die 30€ find ich doch sehr happig.
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2016 at 9:02
Hallo Michael,
es kann sein, dass das Bußgeld erhöht wurde, da Sie einer Baustelle zu schnell waren. Wenn Ihnen das Bußgeld unangemessen erscheint, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.
bussgeldkatalog.de
Micha meint
20. Juni 2016 at 18:21
Hallo,
ich wurde im April mit 136 außerhalb bei Tempo 100 geblitzt, der übliche Quatsch mit 1 Punkt und Fahrverbot wenn ich in 1 Jahr nochmal mit min. 26km/h zu schnell bin, ist klar und stand auch alles im Bescheid für 148,50, nur stand nicht dabei wann der Punkt wieder gelöscht wird und ob sich das Löschen verlängert wenn nochmal 1 Punkt dazu kommt?
bussgeldkatalog.de meint
27. Juni 2016 at 8:42
Hallo Micha,
die Punkte verjähren alle unabhängig von einander. Informationen zur Tilgungsfrist finden Sie hier: https://www.bussgeldkatalog.de/wann-verfallen-punkte-in-flensburg/
bussgeldkatalog.de