Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts
Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts
Bußgeldrechner: Geschwindigkeit überschritten?
Wenn Sie keinen genauen Überblick über den neuen Bußgeldkatalog haben und sich gerne das entsprechende Bußgeld in Euro berechnen lassen möchten, dann nutzen Sie hierfür den Bußgeldrechner. Klicken Sie sich durch verschiedenen Wahloptionen im Bußgeldrechner und das Bußgeld wird Ihnen gemäß des Bußgeldkatalogs der aktualisierten Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgerechnet. Für weitere Informationen klicken Sie einfach auf den jeweiligen Begriff links im Menü.
Kurz & knapp: Geschwindigkeitsüberschreitung
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung fällt das Bußgeld innerorts höher aus als außerorts. Schließlich ist das Gefahrenpotenzial innerhalb geschlossener Ortschaften höher. Zwischen 30 und 800 Euro sind hier möglich. Außerhalb geschlossener Ortschaften können Bußgelder zwischen 20 und 700 Euro fällig werden.
Punkte in Flensburg werden außer- sowie innerorts ab einem Tempoverstoß von 21 km/h fällig. Ein Fahrverbot droht in der Regel innerorts ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h, außerorts ab 41 km/h zu schnell.
Wer als Fahranfänger mit 21 km/h zu schnell geblitzt wird, muss zusätzlich zu den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog mit einer Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie der Anordnung eines kostenpflichtigen Aufbauseminars rechnen.
Spezifische Informationen zum Geschwindigkeitsverstoß:
Im Video: Alles zur Geschwindigkeitsüberschreitung
Ratgeber zu spezifischen Überschreitungen bis 30 km/h
Sind Sie zu schnell gefahren?
Inhaltsverzeichnis
➥ Angebote zum Thema Radarwarner
Gerade einer breiten leeren Straße kann es leicht passieren, dass Verkehrsteilnehmer es mit der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht so genau nehmen und etwas zu sehr auf das Gaspedal treten. Tatsächlich gilt die Geschwindigkeitsüberschreitung als die meist begangene Ordnungswidrigkeit in Deutschland.
Laut einer Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) wurden im Jahr 2015 rund 2,7 Millionen Autofahrer geblitzt, die zu schnell gefahren sind. Seit dem 1. Mai 2014 gilt offiziell das neue Fahreignungsregister (FAER), das das bisherige Verkehrszentralregister (VZR) ablöst.
Hohe Bußgelder sowie ggf. Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbote von mehreren Monaten drohen laut Bußgeldkatalog, wenn Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung begehen. Fahrverbote werden insbesondere bei Tempoverstößen innerorts schneller verhängt. Mit welchem Bußgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit Sie rechnen müssen, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Ratgeber zu spezifischen Überschreitungen ab 30 km/h
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts vs. Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Bei der Bemessung der Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog gibt es zum Teil große Unterschiede zwischen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die innerhalb von geschlossenen Orten aufgezeichnet wurde und Tempoverstößen außerorts.
So wird zu schnelles Fahren in einem Ort wesentlich härter und mit höherem Bußgeld bestraft als außerhalb. Gründe dafür sind das hohe Unfallrisiko sowie die erhöhte Sicherheitsgefährdung .
- Innerhalb geschlossener Ortschaften fangen die Bußgelder für Autofahrer bei 30 Euro an und enden bei 800 Euro. Fahren Sie mehr als 21 km/h zu schnell, drohen Punkte in Flensburg. Ein Fahrverbot kann ebenfalls ab 31 km/h mehr verhängt werden.
- Außerorts wiegen die Strafen zwar nicht so schwer, das sollte Sie aber nicht zu zu schnellem Fahren motivieren. Hier wird die Sicherheit im Straßenverkehr nicht so stark beansprucht wie innerhalb von Ortschaften. 20 Euro Bußgeld warten bei geringen Verstößen und bis zu 700 Euro bei schwerwiegenderen. Auch hier werden ab 21 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit Punkte in Flensburg eingetragen. Fahren Sie mehr als 41 km/h zu schnell, kann ein Fahrverbot auf Sie zukommen.
Die entsprechenden Angaben können Sie ebenfalls der oben aufgeführten Bußgeldtabelle entnehmen.
Unterschiedliche Geschwindigkeitsbegriffe:
Welche Bußgelder gibt es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung noch?
Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Pkw-Fahrer ihre Geschwindigkeit auch den jeweiligen Witterungs- und Straßenverhältnissen anpassen.
So müssen Autofahrer zum Beispiel bei schlechter Sicht durch Nebel oder bei Glatteis ihre Geschwindigkeit diesen Wetterverhältnissen anpassen und ggf. langsamer und noch sorgsamer fahren.
Darüber hinaus kann auch dann ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden, wenn Kfz-Fahrer innerhalb eines Jahres zweimal mit Geschwindigkeitsüberschreitungen von 26 km/h oder mehr auffallen. In diesem Fall gelten sie als Wiederholungstäter.
Mit welchem Bußgeld aus dem aktuellen Bußgeldkatalog, Punkten oder Fahrverboten Sie bei anderweitigen Verstößen in Bezug auf die gefahrene Geschwindigkeit rechnen müssen, können Sie im Folgenden einsehen:
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Bußgeldtabelle: Strafen bei Missachtung besonderer Verkehrssituationen
Verstoß | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich nicht eingehalten, sofern nicht mehr als 10 km/h zu schnell (Pkw) | 0 | 20.- | nein |
Trotz angekündigten Bahnübergängen, besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnissen oder schlechten Sichtverhältnissen Geschwindigkeit nicht angepasst | 1 | 100.- 120.- mit Gefährdung 145.- mit Sachbeschädigung | nein |
Kinder, Hilfsbedürftige und Ältere gefährdet durch zu hohes Tempo, mangelnde Bremsbereitschaft oder ungenügenden Seitenabstand | 1 | 80.- | nein |
Ohne triftigen Grund so langsam gefahren, dass der reibungslose Verkehrsfluss behindert wurde | 0 | 20.- | nein |
An illegalem Kraftfahrzeugrennen teilgenommen oder veranstaltet | 3 | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, Entziehung der Fahrerlaubnis | |
- mit Gefährdung | 3 | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, Entziehung der Fahrerlaubnis | |
- dabei Personen verletzt | 3 | Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren, minder schwere Fälle 6 Monate bis 5 Jahre, Entziehung der Fahrerlaubnis | |
Radarwarn- oder Laserstörgerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt | 1 | 75.- (zusätzlich Beschlagnahme und Vernichtung des Gerätes möglich) |
Geblitzt in der Probezeit
Wird ein Fahranfänger während der Probezeit mit 21 km/h oder mehr zu viel geblitzt, so verlängert sich diese um weitere zwei Jahre. Der Fahranfänger muss zudem an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.
Lohnt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Ein Bußgeldbescheid im Briefkasten löst unterschiedliche Emotionen aus. Vom Ärger erwischt worden zu sein bis hin zu Zweifeln an der Richtigkeit der Messung. Liegen diese vor, fragen sich Betroffene häufig, wie sie gegen die Sanktionen vorgehen können.
Sie haben innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids die Möglichkeit, einen Einspruch gegen selbigen einzulegen. Diesen müssen Sie schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle richten.
Es gibt nämlich unterschiedliche Umstände, die dazu führen können, dass tatsächlich ein falsches Messergebnis vorliegt. Zum Beispiel kann der Blitzer nicht ordnungsgemäß geeicht gewesen sein oder die Messbeamten haben bei der Messung einen Fehler gemacht.
Außerdem muss die Messung aus einer geeigneten Entfernung zum Verkehrsschild durchgeführt werden. Liegt dieser Umstand nicht vor, so können Bußgelder wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung angefochten werden. In Berlin zum Beispiel muss der Abstand 75 Meter zu geschwindigkeitsverändernden Zeichen und 150 Meter zu Ortstafeln sein.
Risiko bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung
Die Geschwindigkeitsüberschreitung findet sich unter den häufigsten Unfallursachen. Eine Statistik des Statistischen Bundesamtes zu „Unfallentwicklung auf deutschen Straßen 2012“ zeigt, dass Unfälle wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Autobahn die Hauptunfallursache darstellt. 179 von 6.587 Unfälle wegen nicht angepasster oder zu hoher Geschwindigkeit endeten gar tödlich.
Dabei ist nicht nur die Geschwindigkeitsüberschreitung bezogen auf die Höchstgeschwindigkeit gemeint, sondern auch eine an die Wetterverhältnisse unangepasste Geschwindigkeit. Entsprechend sieht der Bußgeldkatalog bei Verstößen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen hohe Bußgelder und Punkte vor.
Vor diesem Hintergrund wird auch über ein generelles Tempolimit in Deutschland diskutiert. Denn in der Bundesrepublik gilt – anders als in den anderen europäischen Ländern – auf einigen Abschnitten der Autobahnen lediglich eine Richt- und keine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h.
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Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Radarwarner:
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Emina meint
17. März 2017 at 13:41
Hallo,
ich wurde im November 2016 mit 44km/h zu viel geblitzt und habe im Januar den Führerschein für einen Monat abgegeben.
Nun wurde ich letzte Woche mit 21km/h außerorts geblitzt. Somit bin ich Wiederholungstäter, richtig? Muss ich jetzt mit einem erneuten Fahrverbot rechnen?
Es wäre sehr lieb, wenn Sie antworten!
Vielen Dank im Voraus.
bussgeldkatalog.de meint
20. März 2017 at 10:24
Hallo Emina,
als Wiederholungstäter gelten Sie bei einem Geschwindigkeitsverstoß erst ab drei Verstößen oder bei zwei Verstößen mit mindestens 26 km/h zu schnell. Sie müssen also nicht mit einem Fahrverbot rechnen.
bussgeldkatalog.de
anis meint
17. März 2017 at 5:20
hallo,
ich war mit 94kmh geblitzt worden auf 50er zone außerhalb geschlossener ortschaft nach toleranz abzug war ich 44kmh zuviel. Die frage ist lohnt sich einspruch gegen diese verfahren.ich habe bis jetzt keine punkte in flensburg
bussgeldkatalog.de meint
20. März 2017 at 10:25
Hallo Anis,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt.
bussgeldkatalog.de
Hallo meint
16. März 2017 at 18:09
Hallo
Bin Innerorts 24kmh zu schnell gewesen
İn der Anhörung steht das mein Fahrzeug (LKW)…
Fahre aber keinen LKW! Spielt das eine Rolle? Oder steht generell immer im Schreiben Fahrzeug (LKW)?
bussgeldkatalog.de meint
20. März 2017 at 10:26
Hallo,
die Sanktionen bei Pkw und Lkw sind unterschiedlich. Wenn Sie keinen Lkw fahren, sollten Sie das der Behörde mitteilen. Eventuell lohnt sich auch ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Sie können dazu einen Anwalt kontaktieren.
bussgeldkatalog.de
Hasan meint
12. März 2017 at 1:16
1. Bußgeld „Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn“
Die Autobahnen in Deutschland werden für den Schnellverkehr genutzt. Entsprechend gelten auf der Autobahn höhere Geschwindigkeitsbegrenzungen als auf einer Straße innerorts oder auf Landstraßen. Eine Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen in Deutschland existiert jedoch nicht, sondern lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Die Strafmaßnahmen sind auf Autobahnen im Vergleich zu den Straßen innerorts milder. Geblitzt auf der Autobahn? Hier beginnt das Bußgeld bei 10 Euro und reicht bis zu 600 Euro. Ab einer Grenzüberschreitung von 21 km/h werden Punkte gegeben und ab 41 km/h wird eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit mit einem Fahrverbot geahndet.
Ist jetzt Autobahn Innerorts oder Außerorts ?
A42 würde ich gerne wissen
bussgeldkatalog.de meint
13. März 2017 at 10:15
Hallo Hasan,
die Autobahn gilt als außerorts.
bussgeldkatalog.de
Silvia meint
4. März 2017 at 16:47
Hallo…Mein Freund hat inner Orts ein anderes Fahrzeug überholt und is dadurch 25kmh zu schnell gefahren nu soll erbezahlen is das rechtens…Man muss doch beim überholen beschleunigen oder is das verboten
bussgeldkatalog.de meint
6. März 2017 at 11:06
Hallo Silvia,
auch beim Überholen müssen Sie sich an die geltenden Regeln zur Geschwindigkeit halten.
bussgeldkatalog.de
Mareike meint
25. Februar 2017 at 21:48
Hallo, ich wurde mit 16km/h zu schnell geblitzt(Ende Februar) letztes mal im November mit 18km/h, beides außerorts. Und einmal mit 6km/h innerorts. Alles innerhalb von 1Jahr und 3Monate. Welche Konsequenzen kann das jetzt ziehen, bis auf das Bußgeld des letzten Males?
bussgeldkatalog.de meint
27. Februar 2017 at 10:24
Hallo Mareike,
mit einem zusätzlichen Fahrverbot müssen Sie nur rechnen, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr als 26 km/h geblitzt worden sind. Allerdings können die Behörden Ihnen Beharrlichkeit vorwerfen und Sie als Wiederholungstäter einstufen.
bussgeldkatalog.de
Lothar meint
14. Februar 2017 at 12:23
vor ein paar Wochen wurde ich mit 20 m Abstand bei 98km/h geblitzt. 100km/h waren erlaubt, also gab es 1 Punkt wegen zu dichtem Auffahren. Nun wurde ich wegen Geschwindigkeit Außerorts mit 27km/h zu viel geblitzt. Normal müsste das wieder 1 Punkt sein, oder gibt es da auch etwa wegen „wiederholungsraudi“ ?
bussgeldkatalog.de meint
20. Februar 2017 at 10:25
Hallo Lothar,
als Wiederholungstäter werden Sie in der Regel erst eingestuft, wenn Sie mehrmals den gleichen Verstoß begangen haben. Bei zweimal dürfte dies allerdings noch nicht der Fall sein.
bussgeldkatalog.de
Remo meint
14. Februar 2017 at 5:02
Hallo wurde Heute Abend geblitzt außerhalb 60er Zone bin etwas mehr wie 80 gehfahrem weis nicht genau und war nicht angeschnallt. Können die das
wegen nicht anschnallen dazu berechnen wenn ja was kommt auf mich zu wurde schon ein mal im Sommer letztes Jahres geblitzt mit 127 Km/h außerorts tolleranz 3
124Kmh
was kommt auf mich zu ? Lg
bussgeldkatalog.de meint
20. Februar 2017 at 10:30
Hallo Remo,
das könnte durchaus dazu kommen. Nicht angeschnallt Autofahren kostet 30 Euro. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h außerorts zieht ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg nach sich. Wurden Sie mit mehr als 26 km/h zu viel geblitzt, müssen Sie zudem mit einem Fahrverbot rechnen, da Sie vor weniger als 12 Monaten bereits zu schnell unterwegs waren.
bussgeldkatalog.de
Sarah meint
18. Januar 2017 at 12:11
Hallo Bussgeldkatalog.de!
Ich wurde heute mit 124 bei Tempolimit 100 außerordentlich geblitzt. Demnach werden ja 30€ Strafe auf mich zukommen. Jedoch war es sehr kalt draußen und es lag in den Büschen um die Autobahn herum auch Schnee, geschneit hatte es zu dem Zeitpunkt aber nicht mehr, man hatte gute Sicht und die Fahrbahn war schneefrei und gestreut. Muss ich mit einem besonderen Bussgeld wegen der Wetterverhältnisse rechnen?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
bussgeldkatalog.de meint
6. Februar 2017 at 12:01
Hallo Sarah,
nein, in diesem Fall droht das Bußgeld gemäß der Tabelle.
bussgeldkatalog.de
Ronny meint
15. Januar 2017 at 18:31
Hallo . Ich wurde jetzt an einer Geschwindigkeitsandige mit ca. 38 kmh zu viel über der Autobahn geblitzt. Wo die Geschwindigkeit sich ändern könnte.
Ausserdem stand da Achtung Sicht.
Was kann mich erwarten.
bussgeldkatalog.de meint
16. Januar 2017 at 10:29
Hallo Ronny,
die Sanktionen können Sie der obigen Tabelle entnehmen.
bussgeldkatalog.de
Miran meint
7. Januar 2017 at 21:59
Hallo,
Ich auf Autobahnen mit 24 kh zu viel geblitzt.
Bin in der propezeit
bussgeldkatalog.de meint
9. Januar 2017 at 10:24
Hallo Miran,
neben den herkömmlichen Konsequenzen, die Sie der obigen Tabelle entnehmen können, müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre rechnen. Außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.
bussgeldkatalog.de
Christoph meint
29. Dezember 2016 at 22:32
Mein Kollege wurde mit ca 45 km/h zu schnell geblitzt. Nun sind genau drei Monate vergangen und er hat noch keine Post bekommen. Ist die Sache nun verjährt?
Gruß
bussgeldkatalog.de meint
2. Januar 2017 at 10:17
Hallo Christoph,
verschiedene innerbehördliche Vorgänge können die Verjährung auf insgesamt bis zu sechs Monate verlängern. Ob die Verjährung bereits eingetreten ist, lässt sich deshalb nur nach einer Akteneinsicht verlässlich klären.
bussgeldkatalog.de
Cem meint
16. Dezember 2016 at 19:02
Ich wurde mit 27 zu viel geblitzt innerorts, muss ich mit einem Fahrverbot rechnen ?
Bin in der Probezeit
bussgeldkatalog.de meint
19. Dezember 2016 at 10:56
Hallo Cem,
es fallen ein Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld von 100 Euro an. Da es sich um einen A-Verstoß handelt, wir die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen. Mit einem Fahrverbot ist in der Regel nicht zu rechnen.
bussgeldkatalog.de
Hungemann meint
16. Dezember 2016 at 12:15
Guten Tag,
ich wurde innerorts mit 30 km/h zu viel geblitzt. Wurde das letzte mal vor 3 monaten mit 10km/h zu viel geblitzt und davor 2jahre nicht mehr. Was kommt auf mich zu ? Bin ich Wiederholungstäter?
bussgeldkatalog.de meint
19. Dezember 2016 at 10:54
Hallo Hungemann,
als Wiederholungstäter gelten Sie dann, wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei Mal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h auffallen. In Ihrem Fall müssten Sie demnach nur mit den regulären Strafen rechnen.
bussgeldkatalog.de
Sebastian meint
15. Dezember 2016 at 23:44
Hallo.
Ich glaub das ist momentan nicht meine Zeit.
Nach knapp 10 Jahren Blitzerfrei habe ich in den letzten 6 Monaten heute den 4. Blitzer Kassiert.
Nr.1: 8 Km/h zu schnell,
Nr.2: 21 Km/h zu schnell (liegt beim Anwalt, war eine 30er Zone, das Schild steht hinter einem Baum, die Straße ist gut 12m breit, und ich musste einen in zweiter reihe parkenden Transporter überholen…)
Nr. 3: ca. 60 bei 50Km/h vor 4 Wochen und
Nr. 4: heute knapp 60 bei 50Km/h.
Werden die kleinen Delikte inzwischen auch schon addiert werden?
Danke
bussgeldkatalog.de meint
19. Dezember 2016 at 10:44
Hallo Sebastian,
es gibt durchaus Fälle, in denen bei mehreren geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen erhöhte Strafen festgelegt wurden. Dies liegt jedoch immer im Ermessen der zuständigen Behörden.
bussgeldkatalog.de
Jester meint
14. Dezember 2016 at 20:35
Guten Abend,
bin am 19.11. auf der Autobahn mit 23 Km/h nach Abzug geblitzt worden. Habe den Blitz auch gesehen, bin aber der Meinung, dass auf den variablen Geschwindigkeitsschldern nicht 80, sondern 100 stand. Zudem hatte ich einen Mercedes im Kofferraum, der mich von der linken Spur gedrängelt hat.
Jetzt habe ich einen Anhörungsbogen bekommen.
Wie kann oder muss ich reagieren?
Lohnt sich ein Einspruch?
bussgeldkatalog.de meint
19. Dezember 2016 at 10:37
Hallo Jester,
zunächst müssen Sie auf den Anhörungsbogen reagieren. Dort können Sie auch Angaben zum Vorfall machen. Einen Einspruch können Sie dann einlegen, wenn der Bußgeldbescheid erlassen wurde.
bussgeldkatalog.de
Brunhilde meint
14. Dezember 2016 at 12:19
Hallo,
habe aktuell 1 Monat Fahrverbot (gebe im Januar ab) wegen zu wenig Abstand gehalten (…Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes).
Nun wurde ich am 02.12. geblitzt mit 32km/h zuviel außerorts.
Gelte ich als Wiederholungstäter wegen des Abstandsvergehen und bekomme nun für die gescwhindigkeitsüberschreitung ebenfalls Fahrverbot, oder wird die der Verstoß der Gescwhindigkeit seperat gesehen?
Dank und viele Grüße
Brunhilde
bussgeldkatalog.de meint
19. Dezember 2016 at 10:20
Hallo Brunhilde,
als Wiederholungstäter gelten Sie nur dann, wenn Sie mit der gleichen Ordnungswidrigkeit erneut auffallen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung wird demnach separat betrachtet und sanktioniert.
bussgeldkatalog.de
SE meint
12. Dezember 2016 at 15:39
Hallo, ich bin vor einem Monat 26 km außerhalb der Ortschaft zu schnell gefahren und jetzt innerhalb geschlossener Ortschaft ca 30 km zu schnell gefahren! Kann ich ein Fahrverbot bekommen?
Können Sie mir da helfen?
bussgeldkatalog.de meint
19. Dezember 2016 at 10:06
Hallo SE,
wer zwei Mal innerhalb eines Jahres mit mehr als 25km/h geblitzt wird, gilt als Wiederholungstäter. Es kann ein (zusätzliches) Fahrverbot von einem Monat angeordnet werden.
bussgeldkatalog.de
Bk meint
9. Dezember 2016 at 8:03
Hi!
Ich wurde auf einer BAB in einer baustelleneinfahrt mit 13 km/h zu schnell geblitzt. Jetzt hab ich zusätzlich zu einem Bußgeld von 20€ noch Gebühren von 28,50€ auferlegt bekommen. Ist das richtig? Ich dachte eigentlich, dass es sich hierbei um ein verwarnungsgeld handelt und keine weiteren Gebühren anfallen. Können Sie mir da weiterhelfen?
bussgeldkatalog.de meint
12. Dezember 2016 at 9:48
Hallo Bk,
bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können Sie verwarnt werden. Jedoch hat die zuständige Behörde auch die Möglichkeit, ein Bußgeldverfahren einzuleiten. Wurde ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet, so werden auch die dafür fälligen Gebühren berechnet.
bussgeldkatalog.de
Georg R. meint
27. November 2016 at 16:47
Hallo,
Ich bin noch in der Probezeit und bin heute zum 2. mal mit unter 21 km/h geblitzt worden.
Gibt es beim 2. mal Unterschiede oder was kommt auf mich zu ?
bussgeldkatalog.de meint
28. November 2016 at 10:16
Hallo Georg,
eine Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h hat in der Regel keine Auswirkungen auf die Probezeit.
bussgeldkatalog.de
Herbert meint
25. November 2016 at 19:06
Ich habe eine Anhörung zur Ordnungswidrigkeit bekommen.26km/h zu schnell, stimmt wahrscheinlich.
Muss ich darauf antworten
bussgeldkatalog.de meint
28. November 2016 at 9:56
Hallo Herbert,
laut § 111 OwiG ist jeder, der in einer Anhörung im Bußgeldverfahren befragt wird, verpflichtet, den Bogen fristgerecht und ausgefüllt mit Angaben zu seiner Person zurückzusenden. Ob die Betroffenen Angaben zur Sache machen, steht Ihnen aber frei.
bussgeldkatalog.de
Andre meint
24. November 2016 at 17:21
Habe 7 Punkte und wurde wieder mal geblitzt 24 Zuviel außerhalb geschlossener ortschaften was passiert jetzt?
bussgeldkatalog.de meint
28. November 2016 at 9:50
Hallo Andre,
Sie erhalten – neben einem Bußgeld – einen Punkt in Flensburg. Insgesamt haben Sie dann 8 Punkte, ein Führerscheinentzug ist die Folge. Wie es danach weitergeht, kommt auf den Einzelfall an. In der Regel folgt eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten, in denen Sie keine neue Fahrerlaubnis beantragen dürfen.
bussgeldkatalog.de
Dirk meint
19. November 2016 at 21:56
Die Verwarnungsgelder finde ich absolut OK(bis 20/25km/h über erlaubt),jedoch sollten Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bußgeldbereich wesentlich härter bestraft werden…bis hin in den vierstelligen Bereich und kompletten Verlust der Fahrerlaubniss
Suekrue meint
18. November 2016 at 4:07
Ich habe ca 5 punkte(in der aktuellen Regel. Umgerechnet) einen Tilgungsdatum 23.03.2016 .Was bedeutet das? Werden die dann gelöscht sein?
bussgeldkatalog.de meint
21. November 2016 at 9:53
Hallo Suekrue,
wenn Sie einen Auszug aus dem Fahreignungsregister vorliegen haben, wird Ihnen in diesem für jede gerspeicherte Entscheidung eine Tilgungsfrist angegeben. Zu diesem Zeitpunkt wird der Punkt bzw. werden die Punkte getilgt. Die endgültige Löschung erfolgt nach einer zusätzlichen einjährigen Überliegefrist.
bussgeldkatalog.de
Rene meint
15. November 2016 at 22:34
Hallo,
bin am 02.11.2015 auf der Autobahn mit 43 km/h zu schnell geblitzt worden, 1 Monat Fahrverbot im März 2016 verbüßt. Im Juni diesen Jahres außerorts mit 27 km/h, Bußgeldbescheid heute erhalten, 1 Monat Fahrverbot.
Jetzt hab ich einen Anhörungsbogen vom 29.10.2016 erhalten, wieder 27 km/h außerorts!!!
Bin beruflich Vielfahrer, was erwartet mich jetzt.
MfG
bussgeldkatalog.de meint
21. November 2016 at 10:20
Hallo Rene,
Sie gelten als Wiederholungstäter. Das reguläre Fahrverbot kann – neben den anderen Sanktionen – um einen Monat verlängert werden.
bussgeldkatalog.de