Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts
Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts
Bußgeldrechner: Geschwindigkeit überschritten?
Wenn Sie keinen genauen Überblick über den neuen Bußgeldkatalog haben und sich gerne das entsprechende Bußgeld in Euro berechnen lassen möchten, dann nutzen Sie hierfür den Bußgeldrechner. Klicken Sie sich durch verschiedenen Wahloptionen im Bußgeldrechner und das Bußgeld wird Ihnen gemäß des Bußgeldkatalogs der aktualisierten Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgerechnet. Für weitere Informationen klicken Sie einfach auf den jeweiligen Begriff links im Menü.
Kurz & knapp: Geschwindigkeitsüberschreitung
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung fällt das Bußgeld innerorts höher aus als außerorts. Schließlich ist das Gefahrenpotenzial innerhalb geschlossener Ortschaften höher. Zwischen 30 und 800 Euro sind hier möglich. Außerhalb geschlossener Ortschaften können Bußgelder zwischen 20 und 700 Euro fällig werden.
Punkte in Flensburg werden außer- sowie innerorts ab einem Tempoverstoß von 21 km/h fällig. Ein Fahrverbot droht in der Regel innerorts ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h, außerorts ab 41 km/h zu schnell.
Wer als Fahranfänger mit 21 km/h zu schnell geblitzt wird, muss zusätzlich zu den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog mit einer Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie der Anordnung eines kostenpflichtigen Aufbauseminars rechnen.
Spezifische Informationen zum Geschwindigkeitsverstoß:
Im Video: Alles zur Geschwindigkeitsüberschreitung
Ratgeber zu spezifischen Überschreitungen bis 30 km/h
Sind Sie zu schnell gefahren?
Inhaltsverzeichnis
➥ Angebote zum Thema Radarwarner
Gerade einer breiten leeren Straße kann es leicht passieren, dass Verkehrsteilnehmer es mit der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht so genau nehmen und etwas zu sehr auf das Gaspedal treten. Tatsächlich gilt die Geschwindigkeitsüberschreitung als die meist begangene Ordnungswidrigkeit in Deutschland.
Laut einer Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) wurden im Jahr 2015 rund 2,7 Millionen Autofahrer geblitzt, die zu schnell gefahren sind. Seit dem 1. Mai 2014 gilt offiziell das neue Fahreignungsregister (FAER), das das bisherige Verkehrszentralregister (VZR) ablöst.
Hohe Bußgelder sowie ggf. Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbote von mehreren Monaten drohen laut Bußgeldkatalog, wenn Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung begehen. Fahrverbote werden insbesondere bei Tempoverstößen innerorts schneller verhängt. Mit welchem Bußgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit Sie rechnen müssen, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Ratgeber zu spezifischen Überschreitungen ab 30 km/h
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts vs. Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Bei der Bemessung der Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog gibt es zum Teil große Unterschiede zwischen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die innerhalb von geschlossenen Orten aufgezeichnet wurde und Tempoverstößen außerorts.
So wird zu schnelles Fahren in einem Ort wesentlich härter und mit höherem Bußgeld bestraft als außerhalb. Gründe dafür sind das hohe Unfallrisiko sowie die erhöhte Sicherheitsgefährdung .
- Innerhalb geschlossener Ortschaften fangen die Bußgelder für Autofahrer bei 30 Euro an und enden bei 800 Euro. Fahren Sie mehr als 21 km/h zu schnell, drohen Punkte in Flensburg. Ein Fahrverbot kann ebenfalls ab 31 km/h mehr verhängt werden.
- Außerorts wiegen die Strafen zwar nicht so schwer, das sollte Sie aber nicht zu zu schnellem Fahren motivieren. Hier wird die Sicherheit im Straßenverkehr nicht so stark beansprucht wie innerhalb von Ortschaften. 20 Euro Bußgeld warten bei geringen Verstößen und bis zu 700 Euro bei schwerwiegenderen. Auch hier werden ab 21 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit Punkte in Flensburg eingetragen. Fahren Sie mehr als 41 km/h zu schnell, kann ein Fahrverbot auf Sie zukommen.
Die entsprechenden Angaben können Sie ebenfalls der oben aufgeführten Bußgeldtabelle entnehmen.
Unterschiedliche Geschwindigkeitsbegriffe:
Welche Bußgelder gibt es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung noch?
Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Pkw-Fahrer ihre Geschwindigkeit auch den jeweiligen Witterungs- und Straßenverhältnissen anpassen.
So müssen Autofahrer zum Beispiel bei schlechter Sicht durch Nebel oder bei Glatteis ihre Geschwindigkeit diesen Wetterverhältnissen anpassen und ggf. langsamer und noch sorgsamer fahren.
Darüber hinaus kann auch dann ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden, wenn Kfz-Fahrer innerhalb eines Jahres zweimal mit Geschwindigkeitsüberschreitungen von 26 km/h oder mehr auffallen. In diesem Fall gelten sie als Wiederholungstäter.
Mit welchem Bußgeld aus dem aktuellen Bußgeldkatalog, Punkten oder Fahrverboten Sie bei anderweitigen Verstößen in Bezug auf die gefahrene Geschwindigkeit rechnen müssen, können Sie im Folgenden einsehen:
➥ Angebote zum Thema Radarwarner
Bußgeldtabelle: Strafen bei Missachtung besonderer Verkehrssituationen
Verstoß | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich nicht eingehalten, sofern nicht mehr als 10 km/h zu schnell (Pkw) | 0 | 20.- | nein |
Trotz angekündigten Bahnübergängen, besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnissen oder schlechten Sichtverhältnissen Geschwindigkeit nicht angepasst | 1 | 100.- 120.- mit Gefährdung 145.- mit Sachbeschädigung | nein |
Kinder, Hilfsbedürftige und Ältere gefährdet durch zu hohes Tempo, mangelnde Bremsbereitschaft oder ungenügenden Seitenabstand | 1 | 80.- | nein |
Ohne triftigen Grund so langsam gefahren, dass der reibungslose Verkehrsfluss behindert wurde | 0 | 20.- | nein |
An illegalem Kraftfahrzeugrennen teilgenommen oder veranstaltet | 3 | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, Entziehung der Fahrerlaubnis | |
- mit Gefährdung | 3 | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, Entziehung der Fahrerlaubnis | |
- dabei Personen verletzt | 3 | Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren, minder schwere Fälle 6 Monate bis 5 Jahre, Entziehung der Fahrerlaubnis | |
Radarwarn- oder Laserstörgerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt | 1 | 75.- (zusätzlich Beschlagnahme und Vernichtung des Gerätes möglich) |
Geblitzt in der Probezeit
Wird ein Fahranfänger während der Probezeit mit 21 km/h oder mehr zu viel geblitzt, so verlängert sich diese um weitere zwei Jahre. Der Fahranfänger muss zudem an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.
Lohnt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Ein Bußgeldbescheid im Briefkasten löst unterschiedliche Emotionen aus. Vom Ärger erwischt worden zu sein bis hin zu Zweifeln an der Richtigkeit der Messung. Liegen diese vor, fragen sich Betroffene häufig, wie sie gegen die Sanktionen vorgehen können.
Sie haben innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids die Möglichkeit, einen Einspruch gegen selbigen einzulegen. Diesen müssen Sie schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle richten.
Es gibt nämlich unterschiedliche Umstände, die dazu führen können, dass tatsächlich ein falsches Messergebnis vorliegt. Zum Beispiel kann der Blitzer nicht ordnungsgemäß geeicht gewesen sein oder die Messbeamten haben bei der Messung einen Fehler gemacht.
Außerdem muss die Messung aus einer geeigneten Entfernung zum Verkehrsschild durchgeführt werden. Liegt dieser Umstand nicht vor, so können Bußgelder wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung angefochten werden. In Berlin zum Beispiel muss der Abstand 75 Meter zu geschwindigkeitsverändernden Zeichen und 150 Meter zu Ortstafeln sein.
Risiko bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung
Die Geschwindigkeitsüberschreitung findet sich unter den häufigsten Unfallursachen. Eine Statistik des Statistischen Bundesamtes zu „Unfallentwicklung auf deutschen Straßen 2012“ zeigt, dass Unfälle wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Autobahn die Hauptunfallursache darstellt. 179 von 6.587 Unfälle wegen nicht angepasster oder zu hoher Geschwindigkeit endeten gar tödlich.
Dabei ist nicht nur die Geschwindigkeitsüberschreitung bezogen auf die Höchstgeschwindigkeit gemeint, sondern auch eine an die Wetterverhältnisse unangepasste Geschwindigkeit. Entsprechend sieht der Bußgeldkatalog bei Verstößen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen hohe Bußgelder und Punkte vor.
Vor diesem Hintergrund wird auch über ein generelles Tempolimit in Deutschland diskutiert. Denn in der Bundesrepublik gilt – anders als in den anderen europäischen Ländern – auf einigen Abschnitten der Autobahnen lediglich eine Richt- und keine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h.
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Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Radarwarner:
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Lisa meint
31. August 2017 at 9:06
Hallo,
ich war auf der Bundesstraße und wollte einen weißen BMW überholen. Wir hatten beide mehr als die erlaubten 100 drauf. Meine Motorhaube war ungefähr auf Höhe seines Tankdeckels. Da ging vor dem BMW ein rotes Licht an, ein Blitzer. Jetzt die Frage: Der Blitzer löste nur einmal aus, wenn hat er jetzt geblitzt? Oder sind wir beide dran?
Mit freundlichen Grüßen
Lisa
bussgeldkatalog.de meint
4. September 2017 at 10:45
Hallo Lisa,
das können wir leider nicht mit Sicherheit sagen. Sie werden wohl einen etwaigen Bußgeldbescheid abwarten müssen – in der Regel sollten Sie dann innerhalb der nächsten drei Monate Post erhalten.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Rico meint
29. August 2017 at 0:40
Hallo.
Ich wurde auf der Autobahn mit 125 km/h geblitzt, erlaubt waren nur 100 km/h und bei Nässe 80 km/h.
Nun meine Frage.
Werden die 100 km/h genommen oder die 80 km/h? wenn die Fahrbahn nass gewesen war?
Ich weiss nicht mehr ob die Fahrbahn nass war, meine Insassen sind der Meinung das sie nicht nass war.
MfG Rico
bussgeldkatalog.de meint
4. September 2017 at 9:44
Hallo Rico,
da wir ebenfalls nicht wissen, ob die Fahrbahn nun nass war oder nicht, können wir auch nicht sagen, welche Werte die Behörde für Ihre Geschwindigkeitsüberschreitung heranzieht. War die Fahrbahn nass, dann wird wohl auch mit den erlaubten 80 km/h gerechnet. Zum Vergleich: Bei erlaubten 100 km/h und gefahrenen 125 km/ werden in der Regel ein Punkt und 70 Euro Bußgeld, bei erlaubten 80 km/h und gefahrenen 125 km/h werden zwei Punkte, 160 Euro Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot fällig – diese Angaben sind ohne Gewähr.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Bernd meint
26. August 2017 at 16:53
Hallo,
ich wurde dieses Jahr im Februar außerordentlich in einer 70-er Zone mit 21 kmh zuviel geblitzt. Folge 70€ + 1 Punkt
Dann im Juni mit 25 kmh zuviel außerorts. Folge 100€ +1 Punkt
Jetzt bin ich im Juli mit 22 kmh außerordentlich zuviel.
Was kommt auf mich zu? Wiederholungstäter? Fahrverbot?
bussgeldkatalog.de meint
28. August 2017 at 11:34
Hallo Bernd,
das lässt sich nicht genau sagen. Erst einmal werden Sie mit Sicherheit für den erneuten Geschwindigkeitsverstoß sanktioniert, was in der Regel wieder einen Punkt und ein Bußgeld von 70 Euro nach sich zieht. Als Wiederholungstäter wird in der Regel zwar erst ab einer zweiten Übertretungen von 26km/h zu viel innerhalb eines Jahres sanktioniert; da die Verstöße jedoch sehr nahe beieinander liegen, könnten Sie dennoch betroffen sein. In solch einem Fall würde Ihre letzte Übertretung dann härter bestraft werden, wobei auch ein Fahrverbot nicht ausgeschlossen ist. Dies muss die ausstellende Behörde entscheiden.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Sebastian meint
23. August 2017 at 6:41
Hallo,
ich würde beim ersten mal mit 121km/h außerorts und dann nach einer Woche dann mit 123km/h außerhalb geblitzt, erlaubt waren 100km/h! Was kommt da auf mich zu?
MFG Sebastian
bussgeldkatalog.de meint
28. August 2017 at 11:10
Hallo Sebastian,
für beide Verstöße werden in der Regel jeweils ein Punkt und 70 Euro Bußgeld fällig, also zwei Punkte und 140 Euro Bußgeld insgesamt. Da die beiden Vorfälle jedoch innerhalb einer Woche stattfanden, ist es unter Umständen möglich, dass Sie als Wiederholungstäter eingestuft werden, was härtere Sanktionen nach sich ziehen kann.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Bianca B meint
15. August 2017 at 11:24
Hallo, bin gestern auf der Autobahn (Baustelle) geblitzt worden, es war erst 80 dann 60 , bin mit ca 70-75 kmh geblitzt worden
Mit was muss ich rechnen?
Vielen dank für die Antwort
Grüße
bussgeldkatalog.de meint
21. August 2017 at 9:07
Hallo Bianca,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 15 km/h außerorts wird in der Regel ein Verwarngeld von 20 Euro fällig. Da es sich jedoch um eine Baustelle handelt, könnten weitere Sanktionen anfallen: So wird das Nicht-Drosseln der Geschwindigkeit an einer Baustelle mit bis zu 100 Euro und einem Punkt sanktioniert.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Viktoria meint
8. August 2017 at 10:40
Hallo,
Ich wurde an einem Tag zwei mal geblitzt, einmal mit ca 7kmh innerorts und ca 21-30kmh außerorts. Dazu kommt noch das ich vor paar Monaten mein Führerschein abgeben musste wegen zu schnellem fahren und man mir noch restalkohol nachweisen konnte. Wird das schlimmere Folgen dadurch Nachsichziehen?
bussgeldkatalog.de meint
14. August 2017 at 9:49
Hallo Viktoria,
da diese Verstöße innerhalb einer kurzen Zeit erfolgten, ist es möglich, dass Sie als Wiederholungstäter eingestuft werden. In diesem Fall wird härter sanktioniert. Sie müssen Sich in jedem Fall auf Punkte, Bußgelder und unter Umständen auch auf ein weiteres Fahrverbot einstellen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Celo meint
15. Juli 2017 at 12:19
Guten Tag,
Ich wurde das erste mal geblitzt mit ca 80km/h also auf tacho wurde 80 angezeigt.. und hab noch 3 Monate bis meine Probezeit aufhört. Der Halter ist mein Dad. Die Frage bekomme ich sofort beim ersten mal ein aufbauseminar?
bussgeldkatalog.de meint
31. Juli 2017 at 8:58
Hallo Celo,
bei Tempoüberschreitungen von mehr als 20 km/h handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß. Ein solcher hat die Verlängerung der Probezeit sowie die Anordnung eines Aufbauseminars zur Folge.
bussgeldkatalog.de
Feras meint
13. Juli 2017 at 20:23
Hallo
ich bin insgesamt in einem Jahr 5 mal geplitzt
7/2016 mit 9 km/h zu schnell
12/2016 10 km/h zu schnell
3/2017 mit 22 km/h zu schnell
4/2017 mit 10 km/h zu schnell
und jetzt nochmals 22 km/h zu schnell
ich hab bis jetzt einen Punkt
Womit muss ich jetzt rechnen? gilt es bei mir Wiederholungstäter?
Danke
Feras
Feras
bussgeldkatalog.de meint
31. Juli 2017 at 8:54
Hallo Feras,
die Regelung für Wiederholungstäter greift, wenn Sie innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt werden. Darüber hinaus kann Ihnen bei wiederholten Geschwindigkeitsverstößen Beharrlichkeit vorgeworfen werden, sodass sich die Bußgelder erhöhen.
bussgeldkatalog.de
Stephan meint
2. Juli 2017 at 23:17
Hallo,
Ich wurde gestern in dem Auto von nem Kumpel auf der Autobahn (in einer Baustelle ) bei erlaubten 60 mit Ca 100 geblitzt … habe schon ein aufbauseminar gemacht und meine Probezeit geht bis September dieses Jahr kann der da was über seinen Anwalt machen oder mit was muss ich da rechnen ich dächte ich bin 100 gefahren also +- 10km/h ? Danke für die Antwort schonmal
bussgeldkatalog.de meint
3. Juli 2017 at 9:31
Hallo Stephan,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit ist ein A- Verstoß. Da bereits ein Aufbauseminar stattfand, ist davon auszugehen, dass es sich um den zweiten A- Verstoß bzw. den ersten A- Verstoß in der verlängerten Probezeit handelt. Auf diesen erfolgt in der Regel eine Verwarnung und die Empfehlung an der Teilnahme einer verkehrspsychologischen Beratung. Bei gefahrenen 100 km/h und zugelassenen 60 km/h ist zudem mit einem Punkt und einem Bußgeld von 120 Euro zu rechnen.
bussgeldkatalog.de
Stephan meint
3. Juli 2017 at 21:29
Hm komisch mein ehemaliger fahrschul Lehrer meinte ich bekomme nur 120 € und einen Punkt 😕🤔und was bedeutet die Empfehlung?
Er meinte ich könnte mir insgesamt drei „Dinger“ leisten bis sie mir denn Führerschein für ein 1/4 Jahr wegnehmen
bussgeldkatalog.de meint
10. Juli 2017 at 11:12
Hallo Stephan,
wenn mit drei „Dingern“ drei A- Verstöße gemeint sind, dann wird der Führerschein nicht nur abgegeben, wie dies bei einem Fahrverbot der Fall ist, sondern der Führerschein wird entzogen und eine Sperre wird verhängt. Das bedeutet, der Führerschein muss neu beantragt werden.
Empfehlung heißt, dass die Teilnahme eben nur empfohlen und nicht angeordnet wird, sie ist also freiwillig.
bussgeldkatalog.de
erdogan meint
15. Juni 2017 at 11:59
hallo
wurde am gleichen tag 2 mal auf autibahn geblitzt
einmal 140 km Zulässige Gescheindigkeit 100 km/h.also 40 km zuviel
und 5 min. später nochmal geblitzt
mit 106 km Zulässige Gescheindigkeit 80 km/h.also 26 km zuviel
ist es erlaubt kurzer zeit blitzer aufzustellen ?
was erwartet mich denn jetzt :)
MFG
erdogan
bussgeldkatalog.de meint
19. Juni 2017 at 9:34
Hallo Erdogan,
die Blitzer in diesem Abstand aufzustellen ist zulässig. Für den ersten Verstoß erhalten Sie ein Bußgeld von 120 Euro und einen Punkt in Flensburg, der zweite Verstoß wird mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt geahndet.
bussgeldkatalog.de
Amohé meint
2. Juni 2017 at 12:11
Hallo liebes Team von Bußgeldkatalog,
ich habe die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h überschritten.
Zulässige Gescheindigkeit 100 km/h.
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 127 km/h.
Berücksichtigte Toleranz: 4 km/h.
Laut Bußgeldrechner gibt es einen Punkt und 80,- € Bußgeld. Ich habe aber bereits zwei Punkte für Geschwindigkeitsüberschreitung in einer 30er Zone. Das Bußgeld war damals 128,- €. Ich weiß nicht mehr, ob es schon mehr als ein Jahr zurückliegt oder nicht.
Kennt sich jemand damit aus, wie und ob sich das auf die zu erwartende Strafe für mich auswirkt ?
Ich danke euch bereits im Voraus und wünsche euch allen schöne Pfingsten :-)
Viele Grüße
Amohé
bussgeldkatalog.de meint
7. Juni 2017 at 11:08
Hallo Amohé,
sollte der erste Verstoß noch nicht länger als 1 Jahr zurückliegen (entscheidend ist der Tag der Rechtskraft des Verstoßes), könnten Sie als Wiederholungstäter gelten. Neben dem Bußgeld und dem Punkt würde dann auch noch ein Monat Fahrverbot auf Sie zukommen.
bussgeldkatalog.de
David meint
31. Mai 2017 at 22:05
Hallo zusammen,
bin vergangenes Jahr (also 2016) im Juli und September mit 29 km/h bzw. 28 km/h (beides außerhalb geschlossener Ortschaften) zu schnell geblitzt worden (= 2mal 1 Punkt + Bußgeld, warum auch immer kein Fahrverbot)
Nun im Mai 2017 ist mir dies ein weiteres mal passiert (23 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften).
FRAGE: muss ich nun mit einem Fahrverbot rechnen???
Sollten noch wichtige Details für eine entsprechende Antwort fehlen bitte sagen, Vielen Dank.
Grüße David
bussgeldkatalog.de meint
7. Juni 2017 at 11:30
Hallo David,
als Wiederholungstäter gelten Sie, wenn Sie 2x innerhalb eines Jahres 26 km/h oder mehr zu schnell fahren. In diesem Fall würde ein Monat Fahrverbot auf Sie zukommen. Da Sie 23 km/h zu schnell gefahren sind, sollte diese Regel jedoch nicht auf Sie zutreffen. Bitte beachten Sie, dass die Behörden je nach Einzelfall aber auch anders entscheiden können.
Bussgeldkatalog.de
Mike meint
24. Mai 2017 at 22:15
Hallo,
Ich habe im Dezember 2013 vom Landratsamt ein Schreiben bekommen, dass ich schon 9 Punkte nach der alten Regelung habe. Die ersten 3 Punkte sind plausibel. Die anderen 6 nicht.
Ich wurde 2 mal innerhalb eines Jahres mit mehr als 25 km/h zu schnell geblitzt und habe dafür 1 Monat den Führerschein abgegeben.
Nun ist mir aufgefallen, dass ich dafür jeweils 3 Punkte in Flensburg(nach der alten Regelung) bekommen habe.
War das zulässig und kann ich im Nachhinein dagegen vorgehen?
Mfg
bussgeldkatalog.de meint
31. Mai 2017 at 9:10
Hallo Mike,
haben Sie damals die Bußgelder bezahlt, ist die Rechtskraft der Bescheide eingetreten. Das bedeutet, dass die Entscheidungen in der Regel nicht mehr angefochten werden können. Die Änderung eines Beschlusses nach Eintritt der Rechtskraft ist nur selten möglich und zwar nur dann, wenn schwerwiegende Mängel vorlagen. Für weitere Informationen sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
bussgeldkatalog.de
Jackson meint
3. Mai 2017 at 16:48
Guten Tag,
ich wurde innerhalb einer geschlossenen Ortschaft gebl. 51 – 60 km/h 2 280.- 2 Monate.
Wann werden diese Punkte gelöscht?
Danke
bussgeldkatalog.de meint
8. Mai 2017 at 8:37
Hallo Jackson,
die Punkte werden jeweils nach 2,5 Jahren getilgt und ein Jahr später vollständig aus dem Fahreignungsregister gelöscht.
bussgeldkatalog.de
Martin meint
2. Mai 2017 at 15:48
Bin mit 22 kmh zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaft geblitzt worden.
Habe jetzt den Bußgeldbescheid bekommen und soll EUR 100 + EUR 28,50 Gebühren bezahlen und bekomme 1 Punkt in Flensburg.
Der Satz wurde auf EUR 100 erhöht, da ich in 2016 schon einmal mit 21 kmh drüber geblitzt wurde.
Muß ich die Erhöhung um ca 40% akzeptieren?
bussgeldkatalog.de meint
8. Mai 2017 at 8:47
Hallo Martin,
bitte wenden Sie sich dazu an einen Anwalt. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben.
bussgeldkatalog.de
Larry meint
28. April 2017 at 10:40
Hallo, wir sind 47km/h (Überschrittung) außerhalb geschlossener Ortschaften (147km/h auf 100km/h Limit leere Autobahn um 1 Uhr morgen :(…)gefahren,
am Steuer war jemand von meiner Familie. Ich habe Fahrerschein von Ausland (EU, aber nicht Deutschland) und Person die am Steuer war auch (Fahrerschein von EU-Land, aber nicht Deutschland). Was kann ich ewarten- 160 EUR Bussgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot- aber wie ist das mit Ausländer? Es ist noch kompliziert, es geht um Geschäftswagen.
bussgeldkatalog.de meint
2. Mai 2017 at 9:34
Hallo Larry,
das Bußgeld fällt bei jeder Person gleich aus – egal, ob diese einen deutschen oder einen ausländischen EU-Führerschein besitzt.
bussgeldkatalog.de
Alexia K. meint
26. April 2017 at 20:31
Hallo,
bin auf der Autobahn in eine Baustelle mit Begrenzung 80km mit mindestens 100km reingefahren und geblitz worden. Mit welcher Strafe habe ich zu rechnen?
Alexia
bussgeldkatalog.de meint
2. Mai 2017 at 9:44
Hallo Alexia,
die Sanktionen können Sie der obigen Tabelle (Bußgelder – außerhalb einer geschlossenen Ortschaft) entnehmen.
bussgeldkatalog.de
Uygar meint
20. April 2017 at 9:42
Hallo,
ich habe auf Ihrer Homepage gelesen, dass sehr viele Fahrer Ihre Blitzer Probleme schildern. Ich wurde am 18.04.2017 18.04.2017 auf der Heimfahrt in einer 30er Zone von einem Mobilen Blitzer geblitzt. Ich fahre diese Strecke ca. ein Halbes Jahr Täglich.
Ich konnte nicht erkennen, dass es eine 30er Zone ist. Mir ist es zuvor noch nicht aufgefallen, weil da auch kein Schild aufgestellt ist.
Ich fahre ein Renault Laguna Baujahr 2013. Ich war mit 55 bis 65 Km/h unterwegs.
Wie viel Toleranz wird wegen meinem Tacho abgezogen ( kein Digitaler Tacho ) und wie viel Toleranz wegen dem mobilen Blitzer ?
Würde mich um eine Antwort freuen. Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Uygar
bussgeldkatalog.de meint
24. April 2017 at 11:03
Hallo Uygar,
in der Regel wird eine Toleranz von 3 km/h vom Messwert abgezogen. Ihr Tacho hat hierbei keinerlei Einfluss.
bussgeldkatalog.de
Salim meint
16. April 2017 at 12:58
Hallo,
Ich habe vom letzten Jahr 1 Punkt in Flensburgkatalog.
Ich bin heute mit 50 kmh außerhalb Ort geblitzt worden ( ich wollte Lkw überholen und war nach dem Überholt der Blitzer). Nach der Tabelle bekomme ich 240,-€, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Ich mach mir um die insgesamt 3 Punkte sorgen…
Was wird wenn 3 Punkte gesammelt?
Vielen Dank im Voraus
bussgeldkatalog.de meint
19. April 2017 at 11:45
Hallo Salim,
direkte Konsequenzen müssen Sie nicht befürchten: Ab vier Punkten erhalten Sie eine schriftliche Ermahnung, welche Sie auf die Möglichkeit hinweist, mit einem entsprechenden Seminar Punkte abzubauen. Erst ab 8 Punkten wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
bussgeldkatalog.de
Julian S. meint
14. April 2017 at 2:44
Vor 3 1/2 Monaten außerorts mit 23 km/h zu schnell geblitzt worden. Jetzt ist es leider wieder erneut passiert diesmal mit ca. 25 – 30 km/h zu schnell innerorts.
Womit muss ich rechnen? Kann es auch zu einem Fahrverbot kommen, da Wiederholungstäter?…
bussgeldkatalog.de meint
19. April 2017 at 12:03
Hallo Julian,
als Wiederholungstäter im Sinne des Bußgeldkatalogs gelten Fahrer, welche innerhalb von zwölf Monaten die Höchstgeschwindigkeit zweimal um mindestens 26 km/h übertreten haben. Dies trifft auf Ihren Fall nicht zu. Sie müssen daher mit einem Bußgeld von 80 bis 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
bussgeldkatalog.de
Gerard meint
6. April 2017 at 12:05
Ich habe in total jetzt 3 Punkte (biss november 2017…dann wieder 2 Punkte). Gibt dass Konsequenzen? Wieviele punkte darf mann eigentlich haben?
bussgeldkatalog.de meint
10. April 2017 at 9:32
Hallo Gerard,
Sie dürfen maximal 7 Punkte in Flensburg haben. Ab dem 8. Punkt wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Ab vier Punkten droht eine schriftliche und kostenpflichtige Ermahnung.
bussgeldkatalog.de
Usa Dafina meint
30. März 2017 at 8:31
Hallo ich hab verlängerte Probezeit und wurde in Autobahn 50 mehr geblitzt was erwartet mich da ?
bussgeldkatalog.de meint
3. April 2017 at 9:41
Hallo Usa Dafina,
in diesem Fall droht eine Verwarnung sowie eine Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Zudem müssen Sie mit einem Bußgeld von 160 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.
bussgeldkatalog.de
Ina meint
28. März 2017 at 14:40
hallo,
ich besitze meinen Führerschein jetzt nun seit 4 Monaten
und wurde vor ein paar tagen auf der Autobahn kurz vor einer Ausfahrt 80er ZONE geblitzt, allerdings weiß ich nicht mehr wie schnell ich gefahren bin, sicher weiß ich das ich unter 100KMH war. Der Zeiger hat auf’m Tacho von 80 – 97 angezeigt.
meine frage ist jetzt : was wird auf mich zu kommen ich lese überall verschiedenes habe auch schon in Flensburg angerufen, eine Rechtsanwaltkanzlei für die Zulassubgsstelle usw.
ich bedanke mich in Vorraus für hilfreiche Antworten.
bussgeldkatalog.de meint
3. April 2017 at 10:19
Hallo Ina,
Sie sollten erstmal den Bußgeldbescheid abwarten. Da stehen die Sanktionen genauestens drin. Es handelt sich bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung immer um einen A-Verstoß. Dieser hat allerdings nur einen Einfluss auf die Probezeit, wenn das Tempo um mehr als 21 km/h überschritten wurde. Bei einem Tempoverstoß außerorts von maximal 20 km/h müssen Sie ausschließlich mit einem Bußgeld zwischen 10 und 30 Euro rechnen.
bussgeldkatalog.de
Patrick meint
21. März 2017 at 14:09
Hallo,
Ich habe ein neues „Passfoto“ bekommen.. auf dem Foto ist nur meine linke Seite zu sehen und das Auto von seitlich-links hinten…
muss man nicht eig ein Bild von vorn bekommen wo man auch sieht das man der Fahrer im auto war?
So kann man das ja selbst zusammenbastellen finde ich..
Mit freundlichen Grüßen
bussgeldkatalog.de meint
27. März 2017 at 9:16
Hallo Patrick,
Kennzeichen und Fahrer müssen auf dem Blitzerfoto erkennbar sein.
bussgeldkatalog.de
Thomas meint
21. März 2017 at 13:05
Hallo
Ich würde am 02.12.15 mit 26 km/h zu schnell außerorts geplitzt. Da ich einen Firmenwagen fahre war dieser dann am 14.03.16 Rechtskräftig.
Nun würde ich am 02.02.17 mit 27km/h außerorts zu schnell geplitzt, Bescheid bereits erhalten mit 4 Wochen Fahrverbot und 80€ + Gebühren (derzeit noch nicht Rechtskräftig).
Und zu jetzt nochmals geplitzt worden mit 33 km/h zu schnell außerorts. Der Anhörungsbogen liegt jetzt vor, Angbaben habe ich bis jetzt noch nicht gemacht.
Was habe ich jetzt zu erwarten?
Danke
Thomas
bussgeldkatalog.de meint
27. März 2017 at 9:18
Hallo Thomas,
gemäß Bußgeldkatalog erhalten Sie einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 120 Euro.
bussgeldkatalog.de