Kurz & Knapp: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren
Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ermitteln Polizeibeamte anhand der eigenen Geschwindigkeit beim Nachfahren das Tempo des ins Auge gefassten Fahrzeugs (mittels Police-Pilot-System bzw. ProViDa). Als Beweiskraft sind auch ohne Blitzer und Blitzerfoto die Aussagen der Polizisten ausreichend.
Die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ist im Regelfall nur für erhebliche Tempoüberschreitungen über 20 km/h zulässig. Zudem kann es oft zu Fehler kommen, weswegen eine hohe Fehlertoleranz berechnet wird.
Sollte es konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlmessung geben, können Sie als Beschuldigter Einspruch einlegen. Empfehlenswert ist das Hinzuziehen eines Anwalts für Verkehrsrecht.
Übersicht zur Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren:
Geschwindigkeitsmessung per Nachfahren durch die Polizei
Inhaltsverzeichnis
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Zweifelsohne ist die Geschwindigkeitsüberschreitung eine der häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten auf deutschen Straßen. Je schneller gefahren wird, desto höher fällt die Strafe aus. Neben Bußgeldern und Punkten drohen Betroffenen aber auch Fahrverbote. Die klassische Methode zur Geschwindigkeitsmessung durch die Behörden sind Radaranlagen bzw. Blitzer, bei denen eine Kamera auslöst, sobald die Höchstgeschwindigkeit überschritten wird.
Eine andere Methode ist die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren. Dabei fahren Polizeibeamte einem zu messendem Fahrzeug hinterher. Anhand der eigenen Geschwindigkeit ermitteln sie, wie schnell ein Verkehrssünder unterwegs ist. Immer häufiger kommen dabei auch Videosysteme zu Einsatz – diese sind allerdings nicht Pflicht.
Obwohl kein Blitzer-Foto geschossen oder ein konkreter Wert per Laser ermittelt wird, ist die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zulässig. Beweiskraft besitzt bereits die Aussage der Beamten. In mehreren Urteilen wurde die Zuverlässigkeit und Beweiskraft des Verfahrens durch verschiedene Oberlandesgerichte (z. B. OLG Braunschweig DAR 89, 110; OLG Düsseldorf DAR 94, 284; OLG Hamm VRS 75, 37; OLG Koblenz VRS 78, 303; OLG Schleswig NZV 91, 437) bestätigt. Voraussetzung ist aber die Einhaltung gewisser Grundsätze während der Messung.
Wie wird die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren durchgeführt?
Fällt der Polizei auf der Straße ein Kraftfahrer durch überhöhte Geschwindigkeit auf, hat sie spontan die Möglichkeit, eine Messung durchzuführen. Per Nachfahren und mit Blick auf den Tachometer im Polizeiauto bei Einhalten eines gleichbleibenden Abstands wird dann ein km/h-Wert ermittelt.
Geeignet ist die Messmethode allerdings nur bei erheblichen Verstößen, bei denen die Höchstgeschwindigkeit um mindestens 20 km/h überschritten wird. Außerdem kommt es nicht selten zu Messfehlern, weshalb eine hohe Fehlertoleranz eingerechnet wird. Relativ häufig müssen sich sogar Richter mit der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren auseinandersetzen. Da es an Rechtstexten zum Thema fehlt, haben vor allem Gerichte mit diversen Urteilen den Rechtsrahmen für diese Form der Messung geschaffen.
Grundsätze für die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren
Bei der Feststellung der Geschwindigkeit durch Nachfahren müssen die Polizeibeamten verschiedene Grundsätze einhalten. War die Teststrecke ungeeignet oder Abstand zwischen zu messendem Fahrzeug und Messfahrzeug zu groß, sind auch die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren vor Gericht nicht haltbar. In einem solchen Fall kann oftmals mit Unterstützung von einem Anwalt eine Strafe abgewendet werden.
Grundsätze, die von den Beamten bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren eingehalten werden müssen:
- Nur bei wesentlicher Geschwindigkeitsüberschreitung einzusetzen (über 20 km/h)
- auch bei geringeren Verstößen (hier entscheidet der Tatrichter nach Einzelfall)
- Das messende Auto muss nicht zwingend ein Polizeifahrzeug sein. Auch ein privater PKW eines Beamten darf eine solche Messung durchführen.
- Messstrecke muss möglichst gerade und angemessen lang sein
50 bis 70 km/h: 300 bis 400 Meter
71 bis 90 km/h: 400 bis 600 Meter
91 bis 120 km/h: nicht unter 500 Meter
über 120 km/h:000 Meter - Bei geringem Verfolgungsabstand zum Fahrzeug und bei starker Beschleunigung des zu messendem Fahrzeugs (Polizei kann nicht mehr folgen) darf die Messstrecke auch kürzer sein.
- Der Abstand zwischen Messfahrzeug und zu messendem Fahrzeug muss möglichst klein sein.
40 bis 60 km/h: maximal 30 Meter
62 bis 90 km/h: maximal 50 Meter
91 bis 120 km/h: maximal 100 Meter
(Je nach Richter gibt es Abweichungen: In einigen Fällen darf der Abstand den halben Tachowert nicht übersteigen.) - Der Abstand darf größer sein, wenn die Messstrecke länger ist.
- Aufgrund hoher Messungenauigkeit sind hohe Toleranzabzüge zu gewähren:
Geeichter Tachometer: 10 km/h Abzug bis 100 km/h und 10 Prozent über 100 km/h
Fixierter Tachometer (Jahresfrist): Toleranzabzug bei 13,5 bis 15 Prozent
Nicht geeichter bzw. fixierter Tachometer: 20 % des Ablesewertes (uneinheitliche Rechtsprechung) - Eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren in der Nacht kann zulässig sein, wenn der Abstand durch entsprechende Lichtverhältnisse ausreichend erkennbar war, weil es entsprechende Beleuchtungs- bzw. Sichtverhältnisse gab.
Bitte beachten: Diese Liste ist nicht vollständig. Auch Messungen, welche diesen Grundsätzen nicht folgen, können beweiskräftig sein. Es kommt stets auf den Einzelfall an und darauf, wie der Tatrichter den Fall bewertet.
Einspruch gegen die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren
Die Methode der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ist relativ fehleranfällig, was die hohen Toleranzabzüge rechtfertigt. Sollte daher stets ein Einspruch zum Bußgeldbescheid erfolgen? Nicht unbedingt, denn grundsätzlich wird das Messverfahren von den Gerichten als beweiskräftig akzeptiert. Außerdem erfolgt die Geschwindigkeitskontrolle bzw. die Messung einem gewissen Standard.
Dennoch kann sich der Einspruch lohnen, sollte es konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlmessung geben. In der Regel empfiehlt sich ein juristischer Rat eines Anwalts mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht. Insbesondere bei einer Geschwindigkeitsmessung bei Nacht kann es zu Fehlern gekommen sein. Waren die Sichtverhältnisse entsprechend schlecht und konnte daher der Abstand nicht richtig eingeschätzt werden, sind Einsprüche häufig erfolgreich.
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Schorsch meint
20. Januar 2022 at 21:58
Messstrecke muss möglichst gerade und angemessen lang sein
50 bis 70 km/h: 300 bis 400 Meter
71 bis 90 km/h: 400 bis 600 Meter
91 bis 120 km/h: nicht unter 500 Meter
über 120 km/h:000 Meter
Gelten diese Vorgaben für die zulässige Höchstgeschwindigkeit oder die bei der Messung gefahrene Geschwindigkeit?
Und gelten sie sowohl innerorts, als auch außerorts?
Alex meint
8. Mai 2019 at 10:56
Guten Tag
Ich wurde vor ca 2 Monat geblitzt in 30er Zone mit mobil Blitzer oder wie man das nennt Blitzer im Auto.
Mein Gefühl war ich ca 55 gefahren.
Mein frage lautet wie lange dauert bis Brief kommt & wie lange hat Stadt es zuschicken ?
Ich habe Polizei gefragt und meinte nach 3 Monaten musst du nichts zahlen stimmt das ? Man kann sich dagegen währen.
Ich bitte um ein Erklärung
Dankeschön nochmal
Oli meint
21. Januar 2020 at 0:10
Hallo, ich würde auf der Autobahn durch ein nachfahrendds Fahrzeug gemessen. 112 bei 80. Allerdings galt 120 von 6 – 22 Uhr. Als ich angehalten wurde sagte der Polizist ich wurde um 22:01 gemessen. Video hab ich keins zu sehen bekommen. Meine Uhr im Auto hat noch nicht 22 Uhr angezeigt. Gibt es hier auch Toleranzen für Fahrzeuguhren bzw. sind die Uhren in Polizeifahrzeugen geeicht?
Moe meint
20. März 2019 at 2:47
Hallo ich wurde auf der Autobahn gefilmt wie ich ein Polizei Auto mit Video überholt habe aber genau hinter mir war noch ein zweiter wagen und die Polizei war nicht genau hinter mir. Sondern auf der mittleren Spur als ich sie von links ünerholt habe. Es wurde der Wagen hinter mir später angehalten und ich auch. Auf dem Video war nicht mein Kennzeichen zu erkennen wie ich selber gesehen habe wo ich mir das Video angeschaut habe und als ich die Post bekommen habe war ein flaches Kennzeichen angeben. Da war eine Zahl falsch. Lohnt es sich dagegen anzugehen?
bussgeldkatalog.de meint
1. April 2019 at 16:49
Hallo Moe,
eine Einschätzung ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich dafür an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Kim meint
24. Dezember 2017 at 4:23
Hallo, ich wurde gerade bei Nacht angehalten. Ich war in der 30er Zone ca. 25km/h zu schnell unterwegs. Die Polizei hat mich angehalten und meinte allgemeine Verkehrskontrolle und wollte meinen Führerschein und fahrzeugschein sehen. Meinen Führerschein hatte ich nicht dabei, aber meinen Fahrzeugschein habe ich vorgezeigt und er wollte wissen, ob ich das bin wo eingetragen ist, dies verneinte ich. Jedoch hat er sonst nichts bezüglich dem vergessenen Führerschein und der überhöhten Geschwindigkeit gesagt. Habe ich nun mit Post/ Konsequenzen zu rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
28. Dezember 2017 at 12:30
Hallo Kim,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h in einer 30er müssen Sie mit einem Bußgeld von 80€ und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Das Team von bussgeldkatalog.de