Bußgelder – Grünpfeil-Regelung missachtet
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten | 70.- | 1 |
Den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet | 100.- | 1 |
Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert | 100.- | 1 |
Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet | 150.- | 1 |
Kurz & knapp: Grünpfeil
Häufig befindet sich der Grünpfeil an Ampeln und ermöglicht es Fahrern, unter bestimmten Voraussetzungen trotz roter Ampel rechts abzubiegen.
Dabei müssen jedoch gewisse Vorschriften Beachtung finden, wie z. B. das vorherige Anhalten, um eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen.
Halten Sie sich als Kraftfahrer nicht an die Regelungen bei einem Grünpfeil, sind Bußgelder sowie Punkte in Flensburg möglich.
StVO und grüner Pfeil – Ersparen Sie sich Bußgelder und Punkte
Inhaltsverzeichnis
Sie sind mit Ihrem Fahrzeug an einem Grünpfeil, die Ampel zeigt rot und Sie wollen nach rechts abbiegen? Wie gehen Sie hier vor? Welche Regeln sind zu beachten?
Den Grünpfeil gibt es seit dem 01.03.1994 an Ampelkreuzungen in Deutschland.
An Ampeln ermöglicht der grüne Pfeil Rechtsabbiegern unter bestimmten Voraussetzungen das Abbiegen nach rechts trotz roter Ampel und verkürzt so Wartezeiten.
Um dabei keinen Fehler zu begehen und sich ein Bußgeldbescheid und gar Punkte zu ersparen, informieren wir Sie im Folgenden darüber, was der grüne Pfeil genau zu bedeuten hat, welche Regelungen Sie hier zu beachten haben.
Darüber hinaus erfahren Sie, was Ihnen im Falle einer Missachtung für Bußgelder und Punkte nach dem Bußgeldkatalog 2024 drohen.
Diese Regelungen gelten beim Grünpfeil
Eine Ampel mit Grünpfeil hat nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) § 37 Abs. 2 Nr. 1 folgende Bedeutungen:
- Für einen Autofahrer ist das Rechtsabbiegen bei Rot erlaubt, wenn rechts neben der Ampel ein grüner Pfeil auf schwarzem Grund angebracht ist.
- Der Rechtsabbieger muss aus dem rechten Fahrbahnstreifen abbiegen und sollte sich daher vorher rechts anordnen.
- Dabei muss er sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist, insbesondere eine Behinderung oder Gefährdung des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung.
- Das Rechtsabbiegen ist nach einmaligem Anhalten erlaubt. Dieses muss an der Sichtlinie erfolgen und mindestens drei Sekunden dauern.
Vorsicht: Trotz Grünpfeil sollten Autofahrer beim Rechtsabbiegen weiterhin den Querverkehr und mögliche Fußgänger und Radfahrer beachten!
Wenn Sie diese Punkte beherzigen, dann kennen Sie auch die wichtigsten Regelungen bei einer Ampel mit Grünpfeil, ersparen sich in Zukunft unnötige Bußgeldbescheide und tragen auch zu einer erhöhten Verkehrssicherheit bei.
Die Verkehrsregeln am grünen Pfeil werden auch in diesem Video erklärt:
Welche Fehler können beim Grünpfeil geschehen und welches Bußgeld droht?
Im Folgenden erhalten Sie einen Einblick über die verschiedenen Straßenverkehrsvergehen in Bezug auf die Grünpfeil-Regelung und darüber, welches Bußgeld und welche Punkte im Falle einer Missachtung drohen.
- Nicht angehalten
Die rote Ampel mit Grünpfeil erlaubt dem Autofahrer das Abbiegen, allerdings muss dieser auf den Verkehr achten und vor dem Rechtsabbiegen anhalten. Hält er nicht an, erwartet ihn neben dem Bußgeld von 70 Euro auch ein Punkt in Flensburg. - Gefährdung des freigegebenen Verkehrs
Beim Abbiegen muss der Fahrzeugführer halten und darauf achten, denen Vorfahrt zu gewähren, die Vorfahrt haben. Wenn der Fahrer durch sein Verhalten den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung gefährdet, wird sein Verhalten mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister geahndet. - Behinderung der Fußgänger und Radfahrer
Will ein Fahrer an einer roten Ampel rechts abbiegen und behindert dabei den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen, dann erwarten ihn ebenfalls Bußgelder in Höhe von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. - Gefährdung der Fußgänger und Radfahrer
Die höchste Strafe gibt es beim Abbiegen an einer Ampel mit Grünpfeil nach rechts dann, wenn der Fahrzeughalter den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet. Dann erhält er einen Bußgeldbescheid von 150 Euro und zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
Regina meint
8. April 2019 at 19:07
Hallo,
Ich bin im Januar 2019 bei grünem Pfeil und roter Ampel ohne Anhalten drübergefahren und befand mich zu dem Zeitpunkt in der Probezeit.
Bin zum jetzigen Zeitpunkt aus der Probezeit raus.
Es sind mittlerweile 3 Monate vergangen und es ist noch kein Bescheid angekommen. Gibt es hierfür eine Verjährungsfrist oder kann ich immer noch mit einem wirksamen Bescheid rechnen ?
Werner K meint
9. November 2021 at 21:14
Warum werden so wenige Grünpfeilschilder an übersichtlichen Kreuzungen in Deutschland vorgesehen? Ein besserer Verkehrsfluss und Einsparungen von CO 2 und Kraftstoffen wären die Ergebnisse.
Wulf Peter meint
15. August 2018 at 8:06
Das ist eine vollkommen bescheuerte Regelung. Wenn man anhält, womit viele der Nachfolgende nicht rechnen, riskiert man einen Auffahrunfall, fährt man durch, gibt es Punkte. Man sollte entweder bei Rot warten oder eben vorsichtig durchfahren dürfen.
M und S meint
21. Juni 2018 at 15:34
M.E. muss bei Stopp Schild und grünem Pfeil 2 x angehalten werden.
fred meint
17. Februar 2018 at 19:34
Muß ich auch anhalten, wenn rechts neben der roten Hauptampel eine Zusatzampel mit einem
Grünpfeil aufleuchtet? oder kann ich ohne anzuhalten abbiegen?
fred
bussgeldkatalog.de meint
18. April 2018 at 15:21
Hallo,
ist an einer Ampel ein grüner Leuchtpfeil vorhanden und leuchtet dieser auf, dürfen Sie abbiegen ohne vorher anzuhalten.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Yakup meint
28. Februar 2017 at 23:23
Bin vor kurzem ohne anzuhalten über die Ampel mit dem Grünen pfeil gefahren hat das irgendwelche konsequenzen für mich ? Bin noch in der Probezeit .
bussgeldkatalog.de meint
6. März 2017 at 11:09
Hallo Yakup,
wenn Sie vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten haben, kann dies ein Bußgeld von 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen. Wird dies als A-Verstoß gewertet, hat dies eine Verlängerung der Probezeit zur Folge. Außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.
bussgeldkatalog.de
RA JM meint
10. Februar 2016 at 20:20
„muss er zunächst unbedingt für mindestens drei Sekunden an der Haltelinie halten“ – wo bitte steht das?
§ 37 Abs. II Nr. 1 StVO: „Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist.“
Von “ mindestens drei Sekunden“ steht da NICHTS – und auch nicht in Nr. 133.1 BKat.
bussgeldkatalog.de meint
15. Februar 2016 at 11:03
Hallo RA JM,
es handelt sich hierbei um eine Faustregel. Wichtig dabei ist, dass das Fahrzeug komplett stehen muss und sich dann ein Überblick über die Verkehrslage verschafft werden muss. Dies dauert eben seine Zeit.
bussgeldkatalog.de
Eduard meint
10. November 2015 at 0:10
Ich finde es verdammt gut, das dagegen so krass vorgegangen wird. In meiner nähe gibt es solch ein Pfeilschild an einer Ampel. Täglich fahren sehr viele raus.. knapp 5% (und zu 100% Fahrschule) Halten auch „tatsäschlich“ an, während der rest OHNE, UND zudem noch schnell, zu halten einfach rausfährt.