Bußgelder bei einem Haltelinienverstoß
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Haltelinie missachtet, ohne in den Gefahrenbereich zu fahren | 10 EUR | |
Haltelinie missachtet, bei roter Ampel und mit Gefährdung | 70 EUR | 1 |
Haltelinie missachtet, bei roter Ampel und mit Unfallfolge | 80 EUR | 1 |
Kurz & knapp: Haltelinie und Sichtlinie
Eine Haltelinie ist ein Verkehrszeichen, das als weiße durchgezogene Linie auf der Fahrbahn aufgetragen ist. In der Regel sind Haltelinien an Ampeln, Stoppschildern und Bahnübergängen zu finden. Die Linie zeigt an, wo Sie anhalten müssen. Die Sichtlinie hingegen ist eine gedachte Linie.
An der Sichtlinie müssen Sie halten, wenn die Straße, die Sie überqueren oder in die Sie einbiegen wollen, von der Haltelinie aus nicht einsehbar ist oder eine Haltelinie fehlt. Die Sichtlinie ist die Linie, an der Sie den Verkehr überblicken und auf freie Fahrt prüfen können. Diese kann sich also hinter einem Stoppschild oder einer Ampel befinden.
Halten Sie nicht an der Haltelinie an, kann ein Verwarngeld, aber auch ein Bußgeld von bis zu 85 Euro drohen. In der Tabelle finden Sie hier einen Überblick zu den möglichen Sanktionen.
Inhaltsverzeichnis
Haltelinie oder Sichtlinie: Wo müssen Sie anhalten?
Verkehrszeichen sind im Straßenverkehr nicht nur als Schild zu finden, sondern auch als Markierungen auf dem Asphalt. Zu einer solchen Markierung zählt die Haltelinie. Sie ist als weiße durchgezogene Linie unter dem Zeichen 294 in der Anlage 2 zur Straßenverkehrsordnung (StVO) zu finden und gilt als Vorschriftszeichen nach § 41 StVO.
Welches Verhalten an der Haltelinie vorgeschrieben ist, wird ebenfalls in Anlage 2 StVO definiert. Demnach bestehen für Verkehrsteilnehmern Ge- oder Verbote:
Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut anzuhalten.
Darüber hinaus ist bestimmt, dass dieses Anhalten zusätzlich zu den Halt- und Wartegeboten gilt, die durch ein Stoppschild, Ampeln, Schranken oder Polizeibeamte gegeben werden. Die Haltelinie bestimmt in diesem Zusammenhang, wo Verkehrsteilnehmer anhalten müssen.
Im Unterschied zur Haltelinie muss die Sichtlinie nur dann beachtet werden, wenn es erforderlich ist. Verkehrsteilnehmer müssen an dieser also erneut anhalten, wenn die Straße, Einfahrt oder Kreuzung von der Haltelinie aus nicht einsehbar ist. An der Sichtlinie ist dann sicherzustellen, dass freie Fahrt besteht.
Als Markierung, wie die Haltelinie, ist eine Sichtlinie nicht vorhanden. Sie ist eine gedachte Linie und gilt daher auch nicht als definiertes Verkehrszeichen. Anzuwenden ist sie in den beschriebenen Situationen dennoch.
Regelungen zum Anhalten: Was gilt an Haltelinie und Sichtlinie?
Sowohl an der Haltelinie als auch an der Sichtlinie müssen Sie mit allen Reifen vollständig zum Stehen kommen. An der Haltelinie dürfen Sie zudem mit den Vorderreifen die Linie nicht überqueren, ansonsten kann das bereits als Haltelinienverstoß gewertet werden.
Ist an einem Stoppschild eine Haltelinie vorhanden, müssen Sie einige Sekunden vollständig stehen. Das gilt auch an der Sichtlinie, selbst wenn Sie freie Fahrt haben. Das Fahrzeug muss stehen. Gibt es keine Haltelinie gilt die Sichtlinie.
An der Ampel ist dann solange an der Haltelinie zu warten, bis die Rotphase beendet ist. Bei einer ausgeschalteten Ampel können zudem dann auch die Regelungen zur Sichtlinie gelten.
Verstöße an Haltelinie und Sichtlinie: Welche Sanktionen sind möglich?
Verstöße an der Haltelinie oder Sichtlinie finden in der Regel immer im Zusammenhang mit anderen Verkehrszeichen statt. Missachten Sie zum Beispiel eine rote Ampel oder ein Stoppschild und überfahren die Haltelinie, handelt es sich um einen Haltelinienverstoß. Kommen Sie dabei vor den gefährdeten Kreuzungsbereich zum Stehen, droht Ihnen ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.
Haben Sie an einer roten Ampel dadurch allerdings andere gefährdet, handelt es sich schon um ein Bußgeld von 70 Euro. Zudem erhalten Sie einen Punkt in Flensburg. Kam es zu einem Unfall, müssen Sie mit 85 Euro und ebenfalls einem Punkt rechnen. Die gleichen Sanktionen drohen, wenn Sie das Stoppzeichen missachten und weder an der Haltelinie noch der Sichtlinie anhalten.
Teurer wird es, wenn Sie bei einer roten Ampel in den Kreuzungsbereich hineinfahren. Dann handelt es sich um einen Rotlichtverstoß, der mit Bußgeldern zwischen 90 Euro und 360 Euro geahndet wird. Einen Punkt erhalten Sie in diesem Fall immer. Ein Fahrverbot droht, wenn eine Gefährdung vorliegt oder die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot anzeigte.
peter w meint
25. Januar 2022 at 19:35
ich habe die haltelinie bei ampel grün überfahren aber trotzdem ein verwarngeld bekommen.ist dies ok?