Bußgeldkatalog zum Haltelinienverstoß
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Haltelinie missachtet, ohne in den Gefahrenbereich zu fahren | 10 EUR | |
Haltelinie missachtet, bei roter Ampel und mit Gefährdung | 70 EUR | 1 |
Haltelinie missachtet, bei roter Ampel und mit Unfallfolge | 80 EUR | 1 |
Kurz & knapp: Haltelinienverstoß
Das Überfahren der Haltelinie an einem Stoppschild, einem Bahnübergang oder einer roten Ampel gilt als dann Haltelinienverstoß, wenn Sie Ihr Fahrzeug noch vor dem Kreuzungsbereich anhalten. Ein Verstoß ist es bereits, wenn Sie die Haltelinie auch nur mit den Vorderreifen überqueren.
Nein. Zu einem gibt es Haltelinien nicht nur an Ampeln. Zum anderen ist es wichtig, wo Sie mit dem Fahrzeug zum Stehen kommen. Ein Rotlichtverstoß liegt dann vor, wenn Sie an der roten Ampel in den geschützten Kreuzungsbereich hineinfahren.
Ein Haltelinienverstoß wird gemäß Bußgeldkatalog mit einem Verwarngeld von 10 Euro geahndet. Eine Strafe droht ihnen hier nicht. Liegt eine Gefährdung vor, werden 70 Euro fällig und ein Punkt in Flensburg. In der Tabelle finden Sie eine Übersicht zu möglichen Sanktionen.
Video zum Haltelinienverstoß
Haltelinie überfahren: Was bedeutet das?
Inhaltsverzeichnis
Neben Verkehrsschildern und Lichtzeichen gehören auch Markierungen auf der Fahrbahn zu den Verkehrszeichen, die zu beachten sind. Die Haltelinie ist ein solches Zeichen. In der Regel finden Sie diese weiße Markierung auf dem Asphalt an Ampeln und Stoppschildern oder an Bahnübergängen.
Die Haltelinie zeigt dabei an, wo zu halten ist. Gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) handelt es sich bei der Markierung um das Zeichen 294.
In Anlage 2 zu § 41 StVO ist definiert, wie sich Verkehrsteilnehmer in Bezug auf dieses Zeichen verhalten müssen:
Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut anzuhalten.
Im Prinzip bedeutet das also, dass Sie an einer Haltelinie anhalten und warten müssen. Ist die Kreuzung nicht gut einsehbar, können Sie nach dem Anhalten bis zur Sichtlinie fahren. Dort müssen Sie jedoch erneut anhalten, um den Verkehrsfluss bzw. die Lage einschätzen zu können. Missachten Sie das Gebot zum Halten und Warten, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall fällt zunächst ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro an.
Übrigens: Ein Haltelinienverstoß liegt bereits dann vor, wenn Sie die Linie nur mit den Vorderreifen überfahren. Das gilt sowohl an einem Stoppschild als auch einer roten Ampel und am Bahnübergang.
Haltelinienverstoß: An der Ampel kann das teuer werden
Begehen Sie einen Haltelinienverstoß an einer roten Ampel und haben dabei andere gefährdet, bleibt es nicht mehr bei einem Verwarngeld. Für diese Ordnungswidrigkeit droht ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro zur Folge. Zudem wird ein Punkt in Flensburg eingetragen. Verursachen Sie durch das Überfahren der Haltelinie an einer roten Ampel einen Unfall, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro. Auch hier kommt ein Punkt hinzu.
Haben Sie an einer roten Ampel die Haltelinie überfahren und wurden geblitzt, kann dass im schlimmsten Fall auch einen Rotlichtverstoß darstellen. Doch wann ist es ein Rotlichtverstoß? Entscheidend ist, wo Sie mit dem Fahrzeug anhalten. Überfahren Sie zwar die Linie, halten aber noch vor dem geschützten Bereich der Kreuzung an, handelt es sich üblicherweise um einen Haltelinienverstoß. Fahren Sie allerdings zu weit in den Kreuzungsbereich hinein, gilt dies dann als Überfahren einer roten Ampel und somit als Rotlichtverstoß.
Wie teuer eine solcher Verstoß dann wird, hängt dann davon ab, wie lange die Ampel bereits rot war. Für die Höhe der Sanktionen spielt es eine Rolle, ob es sich um einen einfachen oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt. Der Unterschied zwischen beiden Verstößen ist folgender:
- Einfacher Rotlichtverstoß: Ampel leuchtete unter einer Sekunde rot
- Qualifizierter Rotlichtverstoß: Ampel leuchtete länger als eine Sekunde rot
Ein einfacher Rotlichtverstoß bedeutet ein Bußgeld von mindestens 90 Euro und ein Punkt. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß müssen Sie mit mindestens 200 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.
An einigen Ampel kann es kompliziert sein, zwischen einem Rotlicht- oder einem Haltelinienverstoß zu unterscheiden. So zum Beispiel, wenn bei Einmündungen kurz vor der Ampel dann zwei weiße Linien vorhanden sind. Bei einer roten Ampel müssen Sie an der ersten Linie halten. Überfahren Sie die erste Linie, handelt es sich in der Regel dann schon bereits um einem Rotlichtverstoß.
Schaltet das Lichtzeichen beim Überfahren dieser ersten Linie auf Rot um, müssen Sie an der zweiten Linie anhalten. Überfahren Sie die zweite Linie dann mit ihren Vorderreifen, bleiben aber vor dem geschützten Kreuzungsbereich stehen, wäre das dann wieder ein Haltelinienverstoß.
Haltelinienverstoß: Was droht Fahranfängern?
Verkehrsteilnehmer in der Probezeit müssen bei Verkehrsverstößen neben den Sanktionen des Bußgeldkatalogs oftmals mit weiteren Folgen rechnen. Aber ist das bei einem Haltelinienverstoß der Fall? Verkehrsverstöße werden in der Probezeit in zwei Kategorien eingestuft. Bei einem B-Verstoß handelt es sich um weniger schwerwiegende Verstöße, die erst bei mehrmaligem Auftreten zu weiteren Konsequenzen führen. Bei einem A-Verstoß, einem schwerwiegendem also, sieht das schon anders aus.
Ein Haltelinienverstoß an sich gilt in der Regel als B-Verstoß und hat keine weiteren Sanktionen zur Folge. Kommt allerdings eine Gefährdung hinzu oder verursachen Fahranfänger einen Unfall, liegt üblicherweise ein A-Verstoß vor. In diesem Fall wird die Probezeit um zwei Jahre auf insgesamt vier verlängert. Darüber hinaus müssen Fahranfänger dann auch mit der Anordnung einer Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid: Beim Haltelinienverstoß möglich
Betroffene haben beim Haltelinienverstoß die Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Einspruch einzulegen. Sind Sie sich zum Beispiel sicher, dass Sie vor der Linie zum Stehen gekommen sind und niemanden gefährdet haben, kann ein Einspruch eine Option darstellen. Das gilt auch, wenn Ihnen ein Rotlichtverstoß zur Last gelegt wird, Sie aber nur einen Haltelinienverstoß vermuten. Wissen Sie nicht genau, ob ein Einspruch ratsam oder sinnvoll ist, sollten Sie sich an einen Verkehrsrechtsanwalt wenden.
Ein Anwalt kann Sie in Bezug auf die richtige Vorgehensweise beraten und eventuell auch anhand der Sachlage schon beurteilen, ob ein Rotlicht- oder ein Haltelinienverstoß vorliegt. Wichtig ist bei einem Einspruch, dass dieser innerhalb der oben genannten Frist erfolgt.
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