Bußgeldtabelle zum Halten in zweiter Reihe
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
unzulässiges Halten in 2. Reihe | 55 | |
... mit Behinderung | 70 | 1 |
... mit Gefährdung | 80 | 1 |
... mit Unfall | 100 | 1 |
Kurz & knapp: Halten in zweiter Reihe
Ja, sofern der übrige Verkehr nicht behindert wird, ist das Halten in zweiter Reihe erlaubt. Das Parken allerdings ist für die meisten Fahrzeuge verboten. Das bedeutet, dass Sie mit Ihrem Fahrzeug höchsten drei Minuten in der zweiten Reihe stehen dürfen und jederzeit in der Lage sein müssen, es sofort wegzufahren.
Wer die Regeln zum Halten in zweiter Reihe missachtet, muss mit einem Bußgeld und ggf. mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Die genauen Sanktionen können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Dies ist nur Taxifahrern erlaubt, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen, oder Fahrzeugen von Postunternehmen in einem Bereich von zehn Metern vor oder hinter einem Briefkasten. Für alle anderen Fahrzeuge ist das Parken in zweiter Reihe streng verboten.
Video: Halten und Parken
Was genau bedeutet „Halten in zweiter Reihe”?
Inhaltsverzeichnis
Gerade in Großstädten kann sich die Suche nach einem Parkplatz zu einer echten Geduldsprobe entwickeln. Dies ist besonders nervenaufreibend, wenn Sie eigentlich nur einen Platz brauchen, um für einen kurzen Moment zu halten, weil Sie z. B. einen Mitfahrer aussteigen lassen wollen oder etwas ausladen möchten.
Dann erscheint es verlockend, einfach in zweiter Reihe zu halten. Damit ist gemeint, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht auf dem Parkstreifen am rechten Fahrbahnrand abstellen, sondern links daneben, also auf der Fahrbahn. Als Halten gilt dies aber nur, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug höchstens drei Minuten dort stehen und jederzeit in der Lage sind, es augenblicklich wegzufahren.
Sollte Ihr Fahrzeug also länger als drei Minuten in der zweiten Reihe stehen oder Sie sich so weit entfernen, dass Sie es nicht sofort wegfahren können (z. B. weil Sie ein Ladengeschäft betreten haben), gilt dies nicht mehr als Halten in zweiter Reihe, sondern als Parken in zweiter Reihe.
Welche Fahrzeug dürfen in zweiter Reihe halten?
Prinzipiell darf jeder Kfz-Führer zum Halten die zweite Reihe benutzen. Dabei spielt es auch keine Rolle, aus welchem Grund Sie dort halten: ob zum Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen oder um sich kurz zu orientieren.
Wichtig ist dabei jedoch, dass es sich wirklich um ein Halten in zweiter Reihe handelt und kein Parken. Es gilt also, dass Ihr Fahrzeug nicht länger als drei Minuten dort stehen darf und Sie jederzeit in der Lage sein müssen, es weg zu fahren. Obendrein darf Ihr Halten in zweiter Reihe keine Behinderung für den restlichen Verkehr darstellen.
Befinden Sie sich demnach auf einer vielbefahrenen Hauptstraße, sollten Sie das Halten in zweiter Reihe besser unterlassen. In einem ruhigen Wohngebiet ist das aber durchaus möglich.
Wenn Sie unzulässig in der zweiten Reihe halten, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dafür fallen mindestens 55 Euro Bußgeld an. Kommt es infolge Ihres Haltens zu einer Behinderung, Gefährdung oder gar zu einem Unfall, wird außerdem ein Punkt verhängt. Für Fahranfänger gilt ein solches Delikt als B-Verstoß.
Parken in zweiter Reihe: Erlaubt oder verboten?
Wenn Ihr Fahrzeug länger als drei Minuten in der zweiten Reihe steht oder Sie dieses verlassen, sodass Sie es bei Bedarf nicht sofort wegfahren können, gilt dies nicht mehr als Halten in zweiter Reihe, sondern als Parken in zweiter Reihe. Dies ist für die meisten Kfz-Führer gemäß § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) streng untersagt und wird entsprechend sanktioniert.
Es gibt jedoch Ausnahmen. So dürfen Taxifahrer für kurze Zeit in der zweiten Reihe sowohl halten als auch parken, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen. Allerdings müssen auch sie darauf achten, den Verkehr nicht zu gefährden.
Des Weiteren dürfen Lieferfahrzeuge von Postunternehmen in einem Bereich von zehn Metern vor oder hinter einem Briefkasten in zweiter Reihe parken, wenn keine andere Parkmöglichkeit vorhanden ist.
Bildnachweise: Fotolia.com/Hanoi Photography
H. Kannen meint
3. Januar 2023 at 23:36
Wenn das Halten in zweiter Reihe generell erlaubt ist, würde ich gerne von Ihnen wissen warum es den Tatbestand des Halteverbots in der zweiten Reihe gibt. Der verbietet es!
Mit freundlichen Grüßen
H. Kannen
Kropius W meint
9. Oktober 2021 at 10:02
Wie soll ich als Lieferfahrer für Elektrogrossgeräte mich verhalten wenn ich in der Stadt keinen Parkplatz habe ,gibt es hier denn keine Ausnahmen?
Milovanovic meint
5. Februar 2024 at 9:02
halo so ich habe um Sonntag Nachmittag geparkt in eine kleine Straße in die zweite Reihe und nach 2stunde ich habe bekommen Strafe.Meine fragen ist darf Mann in die zweite Reihe Parken in die Wochenende Sonntag