Bußgelder, wenn Sie das Halteverbot missachten
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Unzulässig gehalten, wo es grundsätzlich untersagt ist | 20.- | |
... mit Behinderung | 35.- | |
Halten in zweiter Reihe | 55.- | |
... mit Behinderung | 70.- | 1 |
... mit Gefährdung | 80.- | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100.- | 1 |
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen gehalten | 20.- | |
... mit Behinderung | 30.- | |
Nicht platzsparend gehalten | 10.- | |
Unberechtigterweise in einer Pannen- oder Nothaltebucht gehalten | 20.- | |
Unerlaubtes halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr | 55.- | |
... mit Behinderung | 70.- | 1 |
... mit Gefährdung | 80.- | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100.- | 1 |
Unerlaubtes halten auf Busfahrstreifen oder an Bushaltestellen | 55.- | |
... mit Behinderung | 70.- | |
... mit Gefährdung | 80.- | |
... mit Sachbeschädigung | 100.- |
Sanktion für einen Halteverstoß mit dem Bußgeldrechner ermitteln
Halteverstöße sind mit die häufigsten Verkehrsvergehen in Deutschland. Doch nicht immer ist klar, welche Sanktionen falsches Halten nach sich ziehen kann. Mit unserem Bußgeldrechner können Sie sich die Folgen eines Halteverstoßes nun schnell und bequem anzeigen lassen. Geben Sie einfach die geforderten Daten ein, klicken Sie auf „Ausrechnen“ und schon zeigt Ihnen unser Bußgeldrechner an, mit welchen Konsequenzen Sie in Ihrem Fall zu rechnen haben:
Spezifische Informationen zum Halten
Kurz & Knapp: Halten
Der Begriff „Halten“ bezeichnet einen Vorgang, bei dem Sie das Fahrzeug freiwillig zum Stehen bringen (daher abzugrenzen vom Warten an einer roten Ampel), dieses nicht verlassen und dabei eine Zeit von etwa drei Minuten nicht überschreiten.
Zu unterscheiden sind die Verkehrszeichen für absolutes und eingeschränktes Halteverbot. Ersteres verbietet Halten (und Parken) generell, letzteres erlaubt zumindest ein Halten unter drei Minuten.
Das Halten ist an Orten untersagt, an denen ein hohes Potenzial für einen Unfall herrscht bzw. es andernfalls zu einer Behinderung kommen könnte. Dazu gehören u. a. enge Kurven und amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrten.
Video: Halten und Parken
Der Bußgeldkatalog zu Halteverstößen
Inhaltsverzeichnis
Wenn kein Parkplatz zu finden ist und die Zeit drängt, dann hält der eine oder andere Autofahrer auch einmal am Straßenrand an, um etwa seinen Beifahrer aussteigen zu lassen. Das Halten ist jedoch nicht an allen Stellen erlaubt.
Wir klären sie im Folgenden über die wichtigsten Regelungen in Bezug auf das Halteverbot und Halteverbotszonen im Straßenverkehr auf. Droht, wenn Sie ein absolutes Halteverbot missahcten, ein Bußgeld nach der aktuellen Bußgeldtabelle und Straßenverkehrsordnung (StVO)? Und wird nach gültigem Verkehrsrecht ein Punkt in Flensburg verbucht, wie es etwa auch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung der Fall sein kann?
Definition: Wann halten Sie?
Vielen Autofahrern ist nicht klar, wie das Halten überhaupt gesetzlich definiert wird. Das Halten wird nach der StVO als ein freiwilliges Stehen des Fahrzeugs aufgefasst. Demnach gilt das Stehen des Autos vor einer roten Ampel nicht als halten, sondern als warten. Ebenso ist das „Liegenbleiben“ während der Fahrt, zum Beispiel aufgrund eines technischen Defektes, nicht als Halten zu werten. Wichtig ist, dass der Fahrzeughalter:
- Sein Auto nicht verlässt.
- Er darf es auch nicht länger als drei Minuten stehen lassen.
Absolutes Halteverbot und eingeschränktes Halteverbot: Wichtige Schilder
Das Verkehrszeichen 283 kennzeichnet ein „absolutes Halteverbot“. In diesem ist nicht nur das Parken, sondern auch das kurzzeitige Halten streng verboten. Gilt hingegen ein eingeschränktes Haltverbot laut Zeichen (Verkehrszeichen 286), ist zumindest das Halten erlaubt – allerdings in der Regel nicht länger als drei Minuten. Das Parken im eingeschränkten Halteverbot ist hingegen verboten.
Bei den Schildern sollten Sie auf Zusatzinformationen und auf die jeweiligen Pfeile Acht geben, die Ihnen den Anfang bzw. das Ende des Halteverbots zeigen.
Vielen Autofahrern fällt es in diesem Zusammenhang jedoch schwer, sich zu merken, welche Bedeutung ein das Halteverbot ergänzender Pfeil eigentlich hat. Dabei ist es eigentlich ganz einfach: Zeigt der Pfeil nach links, also auf die Straße, beginnt das Halteverbot. Ein Pfeil, der in beide Richtungen weist, zeichnet die Mitte des Bereichs, in dem das Halteverbot gilt, aus. Bei einem nach rechts zeigenden Pfeil endet schließlich das Verbot und Sie dürfen wieder halten.
Doch nicht nur dort, wo ein Schild ein Halteverbot ausweist, ist das Halten verboten. An den folgenden Stellen dürfen Autofahrer grundsätzlich nicht halten:
- an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen
- in scharfen Kurven
- auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen
- im Bereich von Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen
- vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten
- oder an sonstigen Orte, an denen ein Halteverbot durch ein Verkehrszeichen kenntlich gemacht ist
Weiterhin gilt ein Halteverbot bis zu zehn Meter vor bestimmten Verkehrszeichen (Andreaskreuz, Vorfahrt-gewähren-Schild, Stoppschild), wenn diese dadurch verdeckt werden. Auch innerhalb des Kreisverkehrs oder an Taxenständen ist das Halten, auch ohne dass dort ein gesondertes Halteverbotsschild angebracht wäre, nicht erlaubt.
Die Halteverbotszone missachtet – Welche Maßnahmen drohen?
Im Allgemeinen ist das Verwarngeld für das Halten im Halteverbot im Vergleich zu den anderen Bußgeldern, die Ihnen zum Beispiel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Abstandsverstoß drohen, noch relativ knapp bemessen.
In der Regel müssen Sie bei einer Missachtung eines Haltverbots mit einem Verwarnungsgeld ab 20 Euro rechnen. Halten Sie zum Beispiel an engen Stellen, im Bereich von Fußgängerüberwegen oder vor Feuerwehrzufahrten, erwartet Sie ein Verwangeld in Höhe von 20 Euro.
Teurer wird es, wenn Sie zusätzlich eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen oder in zweiter Reihe halten. Hier erhöht sich das Verwarngeld laut Bußgeldtabelle auf 55 Euro. Im Vergleich dazu würde unerlaubtes Parken mit einer Behinderung von Einsatzfahrzeugen nicht nur stolze 100 Euro kosten, sondern Ihnen sogar ein Punkt in Flensburg einbringen.
In der Probezeit das Haltverbot missachtet
Wenn Sie früher in der Probezeit ein absolutes oder eingeschränktes Halteverbot missachtet hattben, brauchten Sie sich bezüglich einer Verlängerung der Probezeit zunächst keine weiteren Gedanken machen: mit Maßnahmen diesbezüglich war nicht zu rechnen.
Seit Inkrafttreten der StVO-Reform am 9. November 2021 sieht das jedoch anders, denn seitdem gibt es auch Halteverstöße, die als B-Verstöße eingestuft werden (zuvor traf das nur auf bestimmte Parkverstöße zu).
Ein solcher B-Verstoß ist z. B. das Halten in zweiter Reihe mit einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer. Hierfür fallen außerdem 70 Euro Bußgeld und ein Punkt an. Handelt es sich bereits um den zweiten B-Verstoß, bedeutet das für den Fahranfänger eine Verlängerung der Probezeit.
Josef meint
14. April 2020 at 14:38
Vor unserem Hause ist der Gehweg von der Straße durch einen markierten Radweg getrennt.
Meine Frage: Darf ich zum Ent-bzw. Beladen des Fahrzeugs -und nur dazu-vor der Haustür halten?
Halteverbot Berlin 24 meint
7. April 2020 at 23:21
Hallo,
es ist wirklich interessant was die Leute alles fragen. Wir stellen in Berlin Halteverbotsschilder auf und es wird immer gefragt warum denn nicht Z283 (absolutes Halteverbot) aufgestellt wurde für den Umzug usw. Dann müssen wir auch immer erklären, dass dann sie ebenfalls nicht dort halten dürften um den Umzug durchzuführen.
Lisa meint
31. März 2020 at 9:17
Kurze Frage
Mein Fahrteug wurde abgeschleppt, da ich auf einen Behinderzenparkplatz gestanden habe.( max 3 Stunden)
Dieser war aber nicht als solcher auf der Straße markiert. Erst nach dem Abschleppen habe ich ein kleines verbogenes Schild entdeckt, welches aber auch nicht eindeutig auf den Parkplatz zeigt.
War das Abschleppen rechtens? Die Kosten dafür, inkl Bearbeitungsgebühr, Bußgeld und Taxi belaufen sich auf über 250,00 Euro.
Rosi meint
27. März 2019 at 19:15
Ich habe heute in einer Ladezone außerhalb der ausgewiesenen Ladezeiten geparkt und ein Bußgeld über 15 Euro erhalten. Auf der Straße war keinerlei Halte- oder Parkverbotsschild angebracht.
Ich bin immer davon ausgegangen, dass das Parken außerhalb der Ladezeiten dort rechtmäßig ist.
Marcel meint
3. Dezember 2018 at 23:45
Halteverbot für ein festgelegten Zeitraum.
Folgende Situation, in [Angabe von Redaktion entfernt] ist das Parken, meist mit Parkscheibe, in vielen Straßen erlaubt. Doch zwecks der Straßenreinigung steht in fast allen Straßen ein Halteverbotsschild mit einem Wochentag und die Uhrzeit. In meinem Fall Mittwoch 11:00-12:00. Pünktlich 10:50 Uhr wollte ich zum Auto, doch konnte ich nicht einsteigen, da eine Kehrmaschine in zweiter Reihe stand, und somit die Tür von meinem Auto blockierte. Selbst wenn ich eingestiegen wäre, käme ich nicht vom Fleck, da vor und hinter mir Autos parkten. Das Fahrzeug wartete wohl darauf, dass es pünktlich 11:00 Uhr ist, und der Herr vom Ordnungsamt kommt. Das Ergebnis Punkt 11:00 Uhr +- 2 Minuten, fuhr die Kehrmaschine los, gefolgt von einem Fahrzeug des Ordnungsamtes, dessen Fahrer dabei von jedem Auto, das in der Straße steht, ein HANDY-Foto macht. So verlief es auch auf dem Rest der Straße. Der Ordnungsamt-Mitarbeiter fuhr nur der Kehrmaschine hinterher, mit Handy in der Hand und regelmäßigen Stop in der zweiten Reihe (inkl. Behinderung des Verkehrs) zum fotografieren. Strafzettel selber wurden dabei nicht verteilt.
In dem Sinne frage ich mich, ob dieses eine Foto gerechtfertigt und ausreichend für ein Strafzettel wäre. Hinzu kommt, dass ich mit Sicherheit auch keine Möglichkeit hätte mich zu wehren. Immerhin war ich ja pünktlich vor Ort. Und gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen den Kosten beim Halten und Parken im absoluten Halteverbot ? Wenn ja, wie kann das Amt nachweisen, dass ich parke, und nicht halte ?
Ich hätte genau so gut 10:59 Uhr ankommen können, bin kurz ausgestiegen um auf der anderen Fahrbahnseite einen Brief in Briefkasten zu werfen. Hinzu könnte mein Fahrzeug auch beschädigt sein. So erfuhr ich von einem anderen Betroffenden, dass auch sein Auto nach einem Verkehrsunfall (kaputte Frondscheibe) an Straßenrand gefahren und vorerst abgestellt wurde. Auch hierbei kam das Ordnungsamt mit dem Foto – Auto von hinten – einfach durch.
Zu guter letzt die Frage, was kostet mich das ? Wenn ich richtig rausgelesen habe, müssten es 15 € sein, korrekt ?
PS: mein erster Strafzettel seit 1992. Ich hab also keine Ahnung, von solchen Kosten und Chancen bei Widerspruch.
LG
M.
bussgeldkatalog.de meint
10. Dezember 2018 at 9:54
Hallo Marcel,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Für eine Einschätzung, ob das von Ihnen beschriebene Vorgehen des Ordnungsamtes zulässig ist, sollten Sie sich daher ggf. an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Reinhard meint
8. August 2018 at 16:49
Guten Tag,
ich parke derzeit meinen Bootstrailer (Anhänger) mit Boot unter einer Autobahnbrücke (oben führt die Autobahn) an einer Stadtstraße zwischen Berlin-Karow nach Berlin-Buch. Die Straße ist im Bereich der Brücke mit Parkverbot gekennzeichnet. Die Brücke ist so gebaut, dass langfristig eine Verdopplung der Straßenbreite möglich ist. Es besteht somit neben dem Fußweg eine sehr große, noch ungenutzte Fläche. Die Größe dieser „Freifläche“ beträgt 11m x Breite der Autobahn. Jetzt fand ich an der Kupplung ein 15-Euro-Knöllchen mit der Begründung „Parken nicht am rechten Fahrbahnrand“. Unter Konkretisierung: „UNTER AUTOBAHNBRÜCKE“. Ist das Parken unter Autobahnbrücken grundsätzlich verboten?
MfG
R.
bussgeldkatalog.de meint
10. September 2018 at 9:10
Hallo Reinhard,
ein generelles Verbot ist uns nicht bekannt. Da wir die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen, können wir daher keine genaue Einschätzung geben. Wenden Sie sich daher an die zuständige Behörde.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Bruno meint
1. August 2018 at 23:16
Hallo,
in unserer Straße die zum Schwimmbad führt, wurde mittels Flatterband das entlang des Gehweges gespannt wurde
ca. 100 m ein Haltverbot eingeführt. Die Straße hat aber ausreichend Breite auch nach einem geparkten Pkw.
Meine Frage: Ist ein gespanntes Flatterband ein Haltverbot auch wenn keine Schilder zusätzlich aufgestellt wurden.
Oder hat es keine Bedeutung und man kann das Fahrzeug abstellen?
bussgeldkatalog.de meint
20. August 2018 at 10:22
Hallo Bruno,
in der Regel muss ein Halteverbot durch entsprechende Schilder gekennzeichnet werden. Wenden Sie sich für eine Einschätzung aber am besten an die zuständige Behörde.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Lotte meint
7. Juli 2018 at 11:20
Hallo, mit was muss ich rechnen? Absolutes Haltverbot…wurde neu angebracht vor meinem Haus in der 30 Zone. Über den Gehweg rüber und in der Grünfläche (nicht meins) die an mein Grundstück grenzt.
Einzige Möglichkeit mit dem Anhäger zu halten um diesen zu beladen oder entladen. Keine weitere Möglichkeit in ca. 300 Meter oder noch weiter. Wurde gestellt weil ein Anwohner sich seid 18 Jahren beschwert dass im Notfall die Feuerwehr da nicht halten kann. Eng besiedeltes Gebiet mit sehr wenig Parkmöglichkeiten.
bussgeldkatalog.de meint
13. Juli 2018 at 14:11
Hallo Lotte,
für das Parken im Halteverbot droht gemäß Bußgeldkatalog mindestens ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Ferdinand meint
21. Mai 2018 at 23:37
Hallo,
ich parkte auf einem Parkplatz, allerdings vor einer Elektroladesäule. Mein Wagen wurde umgesetzt. Das heißt Verwarnung (15 €) + Umsetzungskosten (noch nicht bekannt).
Die Situation ist sehr unübersichtlich dort. Zum einen gibt es einen Parkscheinautomaten, zum anderen sind alle Plätze als absolutes Halteverbot gekennzeichnet. Welche Regelung gilt dort und lohnt es sich Einspruch einzulegen?
Mit einem Verwarnungsgeld wäre evtl. zu rechnen gewesen. Aber wieso wurde mein Wagen umgesetzt?
Vielen Dank
bussgeldkatalog.de meint
22. Mai 2018 at 11:06
Hallo Ferdinand,
bitte beachten Sie: Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung anbieten. Das bedeutet, wird dürfen Ihnen weder zu Schritten raten noch davon abraten. Welche Regel gelten und warum Ihr Wagen umgesetz wurde, können wir nicht beurteilen, da wir die Situation vor Ort nicht kennen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Dagmar meint
12. Januar 2018 at 20:53
Ich parkte für ca. 15 Minuten auf einem markierten Parkplatz (innerorts) am Straßenrand, nicht auf der Straße, nicht auf dem Gehweg. Parkscheibe war Korrekt eingestellt – aber auf der linken Straßenseite, also gegen die Fahrtrichtung. Hat mich 15€ gekostet.
Viktor Pla meint
4. Januar 2018 at 18:55
Bei einem absoluten Halteverbot pfeil nach links und rechts wie viel meter muss man einhalten.
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2018 at 11:07
Hallo Viktor,
das Halteverbot gilt bis zu einem entgegengesetzten Pfeil.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Florian M. meint
3. Januar 2018 at 7:37
Hallo,
ich hätte eine Frage zum Thema absolutes Halteverbot. Vor meinem Haus und auf der gegenüberliegenden Straßenseite die einen Fußweg hat stehen jeden Tag Autos und parken dort auch die ganze Nacht. Für die gesamte Straße gildet durch die Beschilderung ein absolutes Halteverbot, was kann ich machen? Teilweise komme ich nicht mal richtig aus meiner Einfahrt raus.
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2018 at 11:01
Hallo Florian,
setzen Sie sich am besten mit dem örtlichen Ordnungsamt oder der Polizei in Verbindung.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Karl-Heinz K. meint
20. September 2017 at 11:54
Hallo , ich kam gestern Abend von Arbeit und alle Parkflächen waren besetzt, außer auf der Hauptstraße ist es von Abends 18 Uhr bis morgens 6 Uhr erlaubt zu Parken . Sonst ist dort Halteverbot, die Straße ist viel befahren am Morgen . . Leider Habe ich den Wecker nicht gehört und verschlafen .ist mir noch nie passiert …aber leider jetzt . Um 7,30 kam ein Anruf von der Polizei deswegen und gebeten den PKW wegzufahren . Fand ich sehr nett anzurufen und nicht gleich abzuschleppen . Habe natürlich gleich das Auto weggefahren und da fand ich einen Strafzettel an der Windschutzscheibe .
Das war ja nicht mit Absicht und dazu noch sehr ärgerlich . Welches Bußgeld erwartet mich nun ?
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2017 at 11:40
Hallo Karl-Heinz K.,
in der Regel wird für das Parken im Halteverbot eine Geldbuße von 15 Euro fällig. Wie das Strafmaß für Ihr Parken verhandelt wird, ist Sache der ausstellenden Behörde und kann deshalb nicht sicher beantwortet werden.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Is meint
18. August 2020 at 20:02
Hallo ,
Ich habe in Parkverbot ein geparkt mit Zeichen 238 und war auch mein Auto Weg geschleppt
Wie viel kommt dem Bußgeld
LG
Sosnitza meint
14. November 2021 at 19:51
Kann man mit dem blauen schwerbehinderten Ausweis bei dem eingeschränkten halteverbot bis 3 St. Parken.
Chris K meint
29. August 2017 at 15:52
Wohne in der Mitte einer Sackgasse. Diese ist am Beginn als solche gekennzeichnet mit dem Zusatz „Keine Wendemöglichkeit“. Dennoch werden abgesenkte Gehwege in Verbindung mit komfortablen, nicht verzäunten Einfahrten zum Wenden genutzt. In besonderem Maße von Anwohnern, deren Besucher, zunehmend Lieferverkehr. Ansprechen ist zwecklos, Ausreden sind endlos. Ordnungswidrigkeit oder mehr?
bussgeldkatalog.de meint
4. September 2017 at 9:56
Hallo Chris K,
solange niemand gefährdet oder belästigt wird, handelt es sich bestenfalls um eher kleine Ordnungswidrigkeiten. Wenn Sie eine Befahrung als störend empfinden und persönliche Gespräche nichts bringen, haben Sie noch die Möglichkeit, sich an ein örtliches Ordnungsamt zu wenden.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Geli meint
28. August 2017 at 17:24
Hallo,ich habe gestern auf einem Rasenstück bzw. Brachland zwischen Fahrbahn und Fuß-/Radweg geparkt. Es gab kein Schild mit dem Verweis auf ein Park- bzw. Halteverbot. Auch gab es gegenüber keine Ausfahrt, die ich mit meinem Fahrzeug blockiert hätte. Jedoch habe ich (und auch ein anderes Fahrzeug) ein Knöllchen mit dem Verweis auf Verstoß im ruhenden Verkehr erhalten. Ich konnte leider keine genaue Situation in einem Fahrschulbuch finden und weiß jetzt nicht,ob ein mögliches Verwarngeld gerechtfertigt wäre. Allerdings habe ich die Situation mehrfach aus verschiedenen Blickwinkeln fotografiert,um einen eventuellen Einspruch untermauern zu können. Können Sie mir etwas Klarheit auf Grund meinen Ausführung verschaffen?
bussgeldkatalog.de meint
4. September 2017 at 9:23
Hallo Geli,
da uns die Situation vor Ort nicht bekannt ist, fällt es schwer, eine Einschätzung zu treffen – deshalb können wir Ihnen leider keine genaue Antwort geben. Oft ist es Sache der Beamten, was als ordnungswidriges Parken gilt und was nicht. Möchten Sie wissen, ob das Verwarngeld gerechtfertigt ist, dann können Sie sich immer noch an die ausstellende Behörde wenden. Ansonsten haben Sie natürlich die Möglichkeit, gegen den Bescheid einen Einspruch einzulegen – bedenken Sie hierzu jedoch, dass Sie im Falle einer Ablehnung zusätzliche Bearbeitungskosten zu tragen haben, was sich bei der Höhe eines Verwarngeldes meistens nicht lohnt.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Willi meint
26. August 2017 at 16:49
Hallo wir haben im Halteverbot gestanden gegenüber von einer ladezone . Mehr als 3 Stunden. Kann mir jemand helfen was das kosten wird ? Werde aus dem Bußgeld Katalog nicht schlau… Danke
bussgeldkatalog.de meint
28. August 2017 at 11:26
Hallo Willi,
bei solch einem Parken länger als 60 Minuten wird in der Regel eine Geldstrafe von 25 bis 40 Euro fällig.
Das Team von bussgeldkatalog.de
J.Gappa meint
28. Juli 2017 at 12:32
Hallo, hoffentlich kann mir jemand helfen. Folgendes Parkvergehen:
„Sie parkten, obwohl zwischen ihrem Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) ein Abstand von weniger als 3 Meter verblieb.“ Gemeint ist der Abstand zur Fahrbahnmitte durch Streifenmarkierung gekennzeichnet.
Wenn das so ist, würden Abermillionen Laternenparker täglich eine Vehrkehrsübertretung begehen???
LG.
Monika meint
28. Juli 2017 at 12:04
Habe in Einbahnstraße (ohne Zusatzschild) geparkt. Das sei ein “ eingeschränktes
Halteverbot in einer Zone“
Jacqueline meint
26. Juli 2017 at 13:24
Hallo,
ich habe einen Bußgeldbescheid über € 15,- zzgl. Gebühr und Auslagen € 38,50 = gesamt € 43,50
erhalten.
Ich parkte im eingeschränkten Halteverbot.
Die € 15,- kann ich nachvollziehen aber wiso muss ich Kosten des Verfahrens tragen und weiß noch nicht einmal etwas von einem Verfahren?!
Ist es richtig, dass für unzulässiges Parken im eingeschränkten Halteverbot ein Verfahren eröffnet wird?
vielen Dank schon einmal im voraus für ein feedback!
LG Jacqueline
bussgeldkatalog.de meint
31. Juli 2017 at 10:18
Hallo Jacqueline,
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
bussgeldkatalog.de
rainer meint
10. Juli 2017 at 15:06
Hallo, habe Knöllchen 20€ erhalten angeblich wg. Parken auf dem Gehweg – Tatvorwurf 112402. Ich stand halb auf der Fahrbahn, über der Bordsteinkante und halb auf dem kleinen ca.1m breiten Grünstreifen aber nicht auf dem gepflasterten breiten Gehweg. Ist das rechtens? MfG PS: Man will dem fließenden Verkehr mehr Platz lassen, stört niemanden und wird wegen Nettigkeit bestraft – warum?
bussgeldkatalog.de meint
31. Juli 2017 at 8:30
Hallo Rainer,
uns sind die örtlichen Gegebenheiten nicht bekannt. Daher können wir keine Einschätzung geben. Wenden Sie sich ggf. an die örtlichen Behörden oder einen Rechtsanwalt.
bussgeldkatalog.de
Helene meint
21. Juni 2017 at 11:06
Ich habe auf einem überfüllten Park&Ride Parkplatz im Halteverbot gestanden ,wie viele andere auch jeden Tag.Ich würde sagen ohne Behinderungen was kostet es und lohnt sich ein Einspruch?schon jetzt danke für eine Antwort
bussgeldkatalog.de meint
26. Juni 2017 at 10:52
Hallo Helene,
„Parken in zweiter Reihe“ ohne Behinderung kostet 15 Euro Verwarngeld, ob sich ein Einspruch lohnt, dürfen wir nicht einschätzen, da wir keine Rechtsberatung geben dürfen.
bussgeldkatalog.de
Simone D. meint
4. Mai 2017 at 15:21
Hallo, ich hoffe, mir kann jemand Auskunft geben. Ich habe eine Verwarnung mit Zeichen 250/251/253/255/260.
Ich parkte in diesem Bereich. Kann es sein, dass es dafür eine Verwarnung von 30 EUR gibt?
bussgeldkatalog.de meint
8. Mai 2017 at 8:36
Hallo Simone,
das ist richtig. Sofern Sie allerdings eine Behinderung darstellten oder länger als drei Stunden parkten, droht ein Verwarngeld von 35 Euro.
bussgeldkatalog.de
Mike F. meint
26. April 2017 at 12:27
Was passiert, wenn ein Fahrzeug länger als 24 h im Halteverbot steht und bereits mit einem Verwarnschein „ausgestattet“ ist?
bussgeldkatalog.de meint
2. Mai 2017 at 10:01
Hallo Mike,
nach einer gewissen Zeit kann das Abschleppen des Fahrzeugs angeordnet werden. Für die Kosten muss der Falschparker aufkommen.
bussgeldkatalog.de
Aflons meint
28. März 2017 at 9:38
Hallo,
soweit ich mich erinnere ist das Halten / Parken auf dem Fußweg verboten. Hier wird es nicht explizit erwähnt, aber kann ich davon ausgehen, dass es ein unzulässiges Halten ist und somit mit 10 (bzw. 15) € Verwarnung geahndet wird?
Gruß Aflons.
bussgeldkatalog.de meint
3. April 2017 at 10:11
Hallo Aflons,
das Parken auf dem Fußweg muss durch ein Schild ausdrücklich erlaubt werden, andernfalls drohen Sanktionen.
bussgeldkatalog.de
W. Edgar meint
25. Februar 2017 at 10:19
1. Wo beginnt bzw. endet eine Bordsteinabsenkung ? ( oben oder unten )
2.Darf auf der Fahrbahn auf Schachtdeckel geparkt werden ? ( ja oder nein )
bussgeldkatalog.de meint
27. Februar 2017 at 10:26
Hallo Edgar,
der Bordstein gilt als abgesenkt, wenn dieser ebenerdig mit der Fahrbahn verläuft. Auf Gullis oder Schachtdeckeln zu parken ist grundsätzlich verboten.
bussgeldkatalog.de