Bußgelder, wenn Sie das Halteverbot missachten
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Unzulässig gehalten, wo es grundsätzlich untersagt ist | 20.- | |
... mit Behinderung | 35.- | |
Halten in zweiter Reihe | 55.- | |
... mit Behinderung | 70.- | 1 |
... mit Gefährdung | 80.- | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100.- | 1 |
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen gehalten | 20.- | |
... mit Behinderung | 30.- | |
Nicht platzsparend gehalten | 10.- | |
Unberechtigterweise in einer Pannen- oder Nothaltebucht gehalten | 20.- | |
Unerlaubtes halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr | 55.- | |
... mit Behinderung | 70.- | 1 |
... mit Gefährdung | 80.- | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100.- | 1 |
Unerlaubtes halten auf Busfahrstreifen oder an Bushaltestellen | 55.- | |
... mit Behinderung | 70.- | |
... mit Gefährdung | 80.- | |
... mit Sachbeschädigung | 100.- |
Sanktion für einen Halteverstoß mit dem Bußgeldrechner ermitteln
Halteverstöße sind mit die häufigsten Verkehrsvergehen in Deutschland. Doch nicht immer ist klar, welche Sanktionen falsches Halten nach sich ziehen kann. Mit unserem Bußgeldrechner können Sie sich die Folgen eines Halteverstoßes nun schnell und bequem anzeigen lassen. Geben Sie einfach die geforderten Daten ein, klicken Sie auf „Ausrechnen“ und schon zeigt Ihnen unser Bußgeldrechner an, mit welchen Konsequenzen Sie in Ihrem Fall zu rechnen haben:
Spezifische Informationen zum Halten
Kurz & Knapp: Halten
Der Begriff „Halten“ bezeichnet einen Vorgang, bei dem Sie das Fahrzeug freiwillig zum Stehen bringen (daher abzugrenzen vom Warten an einer roten Ampel), dieses nicht verlassen und dabei eine Zeit von etwa drei Minuten nicht überschreiten.
Zu unterscheiden sind die Verkehrszeichen für absolutes und eingeschränktes Halteverbot. Ersteres verbietet Halten (und Parken) generell, letzteres erlaubt zumindest ein Halten unter drei Minuten.
Das Halten ist an Orten untersagt, an denen ein hohes Potenzial für einen Unfall herrscht bzw. es andernfalls zu einer Behinderung kommen könnte. Dazu gehören u. a. enge Kurven und amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrten.
Video: Halten und Parken
Der Bußgeldkatalog zu Halteverstößen
Inhaltsverzeichnis
Wenn kein Parkplatz zu finden ist und die Zeit drängt, dann hält der eine oder andere Autofahrer auch einmal am Straßenrand an, um etwa seinen Beifahrer aussteigen zu lassen. Das Halten ist jedoch nicht an allen Stellen erlaubt.
Wir klären sie im Folgenden über die wichtigsten Regelungen in Bezug auf das Halteverbot und Halteverbotszonen im Straßenverkehr auf. Droht, wenn Sie ein absolutes Halteverbot missahcten, ein Bußgeld nach der aktuellen Bußgeldtabelle und Straßenverkehrsordnung (StVO)? Und wird nach gültigem Verkehrsrecht ein Punkt in Flensburg verbucht, wie es etwa auch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung der Fall sein kann?
Definition: Wann halten Sie?
Vielen Autofahrern ist nicht klar, wie das Halten überhaupt gesetzlich definiert wird. Das Halten wird nach der StVO als ein freiwilliges Stehen des Fahrzeugs aufgefasst. Demnach gilt das Stehen des Autos vor einer roten Ampel nicht als halten, sondern als warten. Ebenso ist das „Liegenbleiben“ während der Fahrt, zum Beispiel aufgrund eines technischen Defektes, nicht als Halten zu werten. Wichtig ist, dass der Fahrzeughalter:
- Sein Auto nicht verlässt.
- Er darf es auch nicht länger als drei Minuten stehen lassen.
Absolutes Halteverbot und eingeschränktes Halteverbot: Wichtige Schilder
Das Verkehrszeichen 283 kennzeichnet ein „absolutes Halteverbot“. In diesem ist nicht nur das Parken, sondern auch das kurzzeitige Halten streng verboten. Gilt hingegen ein eingeschränktes Haltverbot laut Zeichen (Verkehrszeichen 286), ist zumindest das Halten erlaubt – allerdings in der Regel nicht länger als drei Minuten. Das Parken im eingeschränkten Halteverbot ist hingegen verboten.
Bei den Schildern sollten Sie auf Zusatzinformationen und auf die jeweiligen Pfeile Acht geben, die Ihnen den Anfang bzw. das Ende des Halteverbots zeigen.
Vielen Autofahrern fällt es in diesem Zusammenhang jedoch schwer, sich zu merken, welche Bedeutung ein das Halteverbot ergänzender Pfeil eigentlich hat. Dabei ist es eigentlich ganz einfach: Zeigt der Pfeil nach links, also auf die Straße, beginnt das Halteverbot. Ein Pfeil, der in beide Richtungen weist, zeichnet die Mitte des Bereichs, in dem das Halteverbot gilt, aus. Bei einem nach rechts zeigenden Pfeil endet schließlich das Verbot und Sie dürfen wieder halten.
Doch nicht nur dort, wo ein Schild ein Halteverbot ausweist, ist das Halten verboten. An den folgenden Stellen dürfen Autofahrer grundsätzlich nicht halten:
- an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen
- in scharfen Kurven
- auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen
- im Bereich von Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen
- vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten
- oder an sonstigen Orte, an denen ein Halteverbot durch ein Verkehrszeichen kenntlich gemacht ist
Weiterhin gilt ein Halteverbot bis zu zehn Meter vor bestimmten Verkehrszeichen (Andreaskreuz, Vorfahrt-gewähren-Schild, Stoppschild), wenn diese dadurch verdeckt werden. Auch innerhalb des Kreisverkehrs oder an Taxenständen ist das Halten, auch ohne dass dort ein gesondertes Halteverbotsschild angebracht wäre, nicht erlaubt.
Die Halteverbotszone missachtet – Welche Maßnahmen drohen?
Im Allgemeinen ist das Verwarngeld für das Halten im Halteverbot im Vergleich zu den anderen Bußgeldern, die Ihnen zum Beispiel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Abstandsverstoß drohen, noch relativ knapp bemessen.
In der Regel müssen Sie bei einer Missachtung eines Haltverbots mit einem Verwarnungsgeld ab 20 Euro rechnen. Halten Sie zum Beispiel an engen Stellen, im Bereich von Fußgängerüberwegen oder vor Feuerwehrzufahrten, erwartet Sie ein Verwangeld in Höhe von 20 Euro.
Teurer wird es, wenn Sie zusätzlich eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen oder in zweiter Reihe halten. Hier erhöht sich das Verwarngeld laut Bußgeldtabelle auf 55 Euro. Im Vergleich dazu würde unerlaubtes Parken mit einer Behinderung von Einsatzfahrzeugen nicht nur stolze 100 Euro kosten, sondern Ihnen sogar ein Punkt in Flensburg einbringen.
In der Probezeit das Haltverbot missachtet
Wenn Sie früher in der Probezeit ein absolutes oder eingeschränktes Halteverbot missachtet hattben, brauchten Sie sich bezüglich einer Verlängerung der Probezeit zunächst keine weiteren Gedanken machen: mit Maßnahmen diesbezüglich war nicht zu rechnen.
Seit Inkrafttreten der StVO-Reform am 9. November 2021 sieht das jedoch anders, denn seitdem gibt es auch Halteverstöße, die als B-Verstöße eingestuft werden (zuvor traf das nur auf bestimmte Parkverstöße zu).
Ein solcher B-Verstoß ist z. B. das Halten in zweiter Reihe mit einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer. Hierfür fallen außerdem 70 Euro Bußgeld und ein Punkt an. Handelt es sich bereits um den zweiten B-Verstoß, bedeutet das für den Fahranfänger eine Verlängerung der Probezeit.
Harald meint
4. Juli 2020 at 22:43
Was kostet es wenn ich auf der Strasse mit 2 Rädern auf dem Gehweg parke wenn der 3m breit ist ? Es ist kein Schild vorhanden der mir das explizit erlaubt.