Kurz & knapp: Halteverbot bei Umzug beantragen
Eine temporäre Halteverbotszone kann bei der Straßenverkehrsbehörde beantragtwerden, um eine Genehmigung zu erhalten.
Sie können entweder ein Unternehmen mit der Errichtung der Halteverbotszone beauftragen oder die Schilder selbst mieten.
Halten sich andere Fahrzeugführer nicht an das Halteverbot, sollten Sie das Ordnungsamt informieren, statt selbst ein Abschleppunternehmen zu beauftragen.
Umzug: Mobiles Halteverbot beantragen – geht das?
Inhaltsverzeichnis
Parkplätze unmittelbar vor Wohngebäuden sind häufig sehr beliebt und daher oft belegt. Gerade bei einem Umzug ist ein Parkplatz vor der ehemaligen und der neuen Wohnstätte äußerst praktisch. Schließlich müssen hierbei schwere Möbel geschleppt und Laufwege vom Fahrzeug zur Wohnung mehrere Male zurückgelegt werden.
Ist der Parkplatz dann weiter entfernt, kann das den Umzug in die Länge ziehen und mit mehr Stress verbunden sein als zunächst angenommen. Um dies zu vermeiden, können Sie eine Halteverbotszone beantragen. Diese sorgt dafür, dass andere Fahrzeuge, die nicht mit dem Umzug in Verbindung stehen, für die Dauer des Umzugs dort nicht halten oder parken dürfen.
Doch wie und wo kann ich ein Halteverbot für den Umzug beantragen? Welche Kosten kommen dabei auf mich zu? Muss ich die Halteverbotsschilder selbst aufstellen? Diese Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Wo kann ich eine Halteverbotszone für den Umzug beantragen?
Wollen Sie für Ihren Umzug eine temporäre Halteverbotszone einrichten, können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde bzw. beim Ordnungsamt stellen. Um ein temporäres Halteverbot einzurichten, benötigen Sie nämlich unbedingt eine Genehmigung.
Es wird empfohlen, diese spätestens 14 Tage vor dem Umzug einzuholen. Beachten Sie außerdem, dass ein temporäres Halteverbot erst dann Rechtskraft besitzt, wenn dieses mindestens drei Tage vor Eintreten der Gültigkeit angekündigt wurde. Daher sollten die Halteverbotsschilder spätestens 72 Stunden vor dem Umzug aufgestellt werden und nach dem Umzug wieder zeitnah entfernt werden.
Halteverbot bei einem Umzug bestellen – was ist zu beachten?
Haben Sie vor, ein Halteverbot für Ihren Umzug zu beantragen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten bezüglich der Vorgehensweise:
- Sie haben die Möglichkeit, die Halteverbotsschilder zu mieten und diese selbst aufzustellen.
- Sie können ein Unternehmen mit der Beantragung des Halteverbots und der Aufstellung der Halteverbotsschilder beauftragen.
Beauftragen sie eine Firma, kümmert diese sich einerseits um die Formalitäten und andererseits auch um die Einrichtung der Halteverbotszone. Sie müssen in der Regel nichts mehr tun. Sie können aber festlegen, wie lang die Halteverbotszone sein soll, von wann bis wann das temporäre Halteverbot bestehen soll und ob nur eine Straßenseite oder auch die gegenüberliegende gesperrt werden soll.
Beachten Sie, dass sich bei einer längeren Dauer und bei einer beidseitigen Sperrung die Kosten erhöhen können. Die Gebühren fallen außerdem höher aus, wenn sie gleich zwei Halteverbotszonen bestellen – eine an Ihrer alten Adresse und die andere vor Ihrem neuen Wohngebäude.
Halteverbot bestellen und aufstellen: Wie viel kostet es?
Wenn Sie eine Firma beauftragen, sind die Kosten in der Regel höher, da diese alle mit der Einrichtung einer Halteverbotszone verbundenen Aufgaben übernimmt. Ein Vergleich der Anbieter kann sich lohnen, da die Preise teils stark variieren. Wollen Sie also ein Halteverbot für den Umzug durch ein Unternehmen einrichten lassen, belaufen sich die Kosten in aller Regel auf 24 bis 40 Euro.
Die Halteverbotsschilder für den Umzug zu mieten, ist wesentlich günstiger. Diese können nämlich schon für einen Preis von 3 Euro erworben werden.
Zusätzliche Kosten vermeiden: Halten sich andere Fahrzeugführer nicht an das Halteverbot, sollten Sie auf keinen Fall auf eigene Faust ein Abschleppunternehmen beauftragen, da Sie sonst die Kosten für die Abschleppung eventuell selbst tragen müssen. Wenden Sie sich in diesem Fall an das Ordnungsamt.
Cornelia M meint
5. April 2022 at 10:20
Und was passiert wenn der jenige ein Temporäres Halteverbot angemeldet hat dieses aber nicht mit der entsprechenden Beschilderung ausweist……….wie wehrt man sich dann….Ordnungsamt….Polizei(Anzeige)…..da die Parkmöglichkeiten in unserer Strasse eh schon so schlecht ist.
Halteverbotsservice Berlin meint
10. April 2020 at 19:15
Hallo,
ich finde Ihren Beitrag zu Halteverbot Umzug sehr gut beschrieben und die Informationen die Sie wiedergeben top.
Als eine Firma die Halteverbote in Berlin aufstellt freuen wir uns über die Aufklärung mit detaillierten Infos.
Maren M meint
31. März 2023 at 10:40
Was ist, wenn die Firma, obwohl 179€ in Vorkasse bezahlt und rechtzeitig beauftragt wurde und es verschusselt hat, wie wir es gerade erfahren haben?
Da steht man da. Geld wird zwar erstattet, aber ohne Halteverbot ist es schwer möglich, den Transporter vor dem Haus zu parken. Also ich empfehle, dies selbst in die Hand zu nehmen. Berechtigung beantragen und Schilder organisieren. Das ist wesentlich preiswerter und verlässlich.