Bußgeldkatalog zum Handy am Steuer
Bußgeldrechner: Welche Sanktionen fürs Telefonieren am Steuer?
Um herauszufinden, welche Folgen die widderrechtliche Verwendung von einem Handy am Steuer hat, können Sie die Bußgeldtabelle nutzen. Alternativ dazu besteht auch die Möglichkeit, das Bußgeld und die weiteren Sanktionen mithilfe von unserem Bußgeldrechner zu ermitteln:
Kurz & knapp: Handy am Steuer
Wer während der Fahrt mit dem Handy herumhantiert, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer enorm und sorgt automatisch für ein höheres Unfallrisiko.
Da es sich bei diesem Fehlverhalten um eine Ordnungswidrigkeit handelt, droht für das Handy am Steuer keine Strafe sondern Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Wer sein Handy am Steuer nutzt, muss daher mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Kam es dabei zu einer Gefährdung oder einem Unfall, werden 150 bzw. 200 Euro, zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat fällig.
Die unerlaubte Nutzung vom Handy am Steuer gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Zusätzlich zu den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog kommen daher eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar auf Sie zu.
Grundsätzlich kann ein Bußgeldbescheid bereits aufgrund einer Beobachtung der Polizeibeamten drohen. All Nachweis kann dabei eine umfassende Beschreibung der Tat sowie das Handy in unmittelbarer Nähe des Fahrers dienen. Zudem können auch Blitzer die Nutzung dokumentieren.
Übersicht zu Themen rund ums Handy am Steuer:
Wann ist Telefonieren am Steuer erlaubt und wann ist es verboten?
Inhaltsverzeichnis
Wer das Handy am Steuer nutzt, gefährdet damit sich selbst und auch alle anderen Verkehrsteilneher. Daher die Verwendung und insbesondere das Telefonieren am Steuer gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) untersagt. Wer dennoch erwischt wird, dem kann dieses Fehlverhalten teuer zu stehen kommen.
Doch wann ist das Telefonieren am Steuer genau untersagt? Dürfen Sie zum Beispiel mithilfe einer Freisprecheinrichtung jemanden anrufen oder mit dem Headset im Auto telefonieren? Und sieht der Gesetzgeber für die widerrechtliche Nutzung von einem Handy am Steuer eine Strafe oder ein Bußgeld vor? Diese und weitere Informationen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Video: Handyverstoß im Auto und auf dem Fahrrad
Handynutzung am Steuer: Was besagt die StVO?
Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr verlangt von allen Beteiligten ein hohes Maß an Konzentration und Aufmerksamkeit ab. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass die Verkehrsteilnehmer rechtzeitig auf mögliche Gefahrensituationen reagieren können. Daher gilt es Ablenkungen – wie etwa das Handy – am Steuer zu vermeiden. Auch der Gesetzgeber hat die Gefahr vom Tippen und Telefonieren während der Fahrt erkannt und entsprechende Vorschriften erlassen. In § 23 Abs. 1a StVO heißt es dazu:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Demnach ist die Verwendung von einem Handy am Steuer ohne die Verwendung einer entsprechenden Freisprecheinrichtung untersagt und Verstöße werden sanktioniert. Wer mit dem Mobiltelefon in der Hand oder allgemein beim Benutzen des Handys während der Fahrt erwischt wird, hat demnach mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg zu rechnen. Auch hat der Verkehrssünder unter Umständen mit einem Fahrverbot zu rechnen.
Welche Auswirkungen hat das Telefon am Steuer?
Das Telefonieren am Steuer lenkt den Fahrer vom Verkehrsgeschehen ab und verlangsamt durch die mangelnde Konzentration seine Reaktionsfähigkeit.
Wird die Aufmerksamkeit bei einer Fahrt von 50 km/h zum Beispiel auch nur um eine Sekunde abgewendet, legt ein Auto in dieser Zeit bereits fast 14 Meter zurück, ohne dass der Fahrer diese Strecke mitbekommen kann. Eine persönliche und allgemeine Gefährdung der Verkehrssicherheit kann hierbei die Folge sein.
Laut einer Auswertung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) werden jedes Jahr rund 400.000 Autofahrer mit dem Handy am Steuer erwischt. Genaue Zahlen gibt es darüber hinaus kaum.
Folgen für den Autofahrer wegen der Handynutzung am Steuer
Wer ein Handy am Steuer nutzt, muss mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Dieser sieht mindestens ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg vor.
Geht der Verkehrsverstoß mit einer Gefährdung anderer einher oder führte sogar zu einem Unfall, zieht dies weitere Sanktionen nach sich. Zum einen erhöht sich die Geldbuße auf 150 bzw. 200 Euro und 2 Punkte folgen. Zum anderen sieht der Bußgeldkatalog ein einmonatiges Fahrverbot vor.
Das Bußgeld für das Telefonieren am Steuer hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. So wurde im Mai 2014 das Bußgeld, für Verkehrsteilnehmer, die zum Beispiel mit dem Handy am Steuer geblitzt wurden, von 40 Euro auf 60 Euro erhöht. Dazu kommt noch die Eintragung von einem Punkt in Flensburg.
Im Oktober 2017 wurde das Handy-Bußgeld nochmals erhöht. Anstatt 60 Euro müssen Verkehrsteilnehmer, die beim Telefonieren am Steuer erwischt wurden, nun mindestens 100 Euro zahlen.
Kommt es in Folge von Telefonieren am Steuer zu einem Unfall, kann es unter Umständen sein, dass der Fahrer für den Schaden selbst aufkommen muss und die Versicherung nicht zahlt. Dies ist dann der Fall, wenn der Autofahrer sich wegen grober Fahrlässigkeit verantworten muss.
Was ist mit Handy im Auto erlaubt und was ist verboten?
Verboten ist nicht nur das Telefonieren während der Fahrt mit dem Handy. Bußgeld und ein Bußgeldbescheid werden gemäß des neuen Bußgeldkatalogs von 2024 auch bei folgenden Vergehen fällig:
- Lesen oder Schreiben einer SMS, E-Mail etc.
- Nutzung des im Handy integrierten Navigationssystems, sofern die Bedienung per Hand erfolgt
- Wegdrücken eines Anrufers
- Halten des Mobiltelefons während der Fahrt
- Verwendung von Tablets und E-Readern
Für diese Verstöße wird äquivalent zum Telefonieren mit dem Handy am Steuer ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro verlangt und ein Punkt in Flensburg vergeben. Da das Telefonieren bzw. die Benutzung des Mobiltelefons während der Fahrt als eine Ordnungswidrigkeit gilt, beträgt die Tilgungsdauer des dafür vergebenen Punktes 2,5 Jahre.
Was hat sich während der Punktereform geändert?
Seit dem 01. Mai 2014 gilt mit der Einführung des Fahreignungsregisters ein neues Punktesystem, gleichzeitg wurde auch der Bußgeldkatalog reformiert. Die damit einhergehenden Veränderungen wirken sich vor allem auf die Bewertung der Punkte aus:
- Reduzierung der Punkte:
Die ehemals 18 Punkte wurden auf lediglich 8 Punkte runtergeschraubt. - Verstärkte Fokussierung auf die Verkehrssicherheit:
Delikte werden jetzt stärker nach Schwere bzw. Gefährdung der Straßensicherheit geahndet und ggf. mit Punkten sanktioniert. - Abschaffung der Tilgungshemmung:
Von nun an wird jeder Verstoß an und für sich getilgt. Die Tilgungshemmung beträgt für Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt) 2,5 Jahre, für grobe Ordnungswidrigkeiten (2 Punkte) 5 Jahre und für Straftaten mit der Entziehung der Fahrerlaubnis (3 Punkte) 10 Jahre. - Veränderter Punkteabbau:
Bei bis zu 5 Punkten ist der Punkteabbau durch eine freiwillige Teilnahme an ein Fahreignungsseminar möglich. Bei mehr Punkten entfällt die Möglichkeit des Punkteabbaus. Zudem kann nur alle fünf Jahre lediglich ein Punkt abgebaut werden.
Durch die Punktereform hat auch der Punkt, welcher für die widerrechtliche Nutzung von einem Handy am Steuer droht, mehr Gewicht.
In der Probezeit mit Handy am Steuer geblitzt
Gerade junge Leute weisen eine hohe Affinität zu sozialen Netzwerken auf. Gerne werden mit den verschiedensten Smartphones aus den besten Vergleichen nochmal die neuesten Meldungen bei Facebook und Co. gecheckt oder schnell mal eine Nachricht an den Freund oder die Freundin verschickt.
Dabei müssen gerade Fahranfänger mit besonders weitreichenden Sanktionen rechnen. Denn mit dem Handy am Steuer zu telefonieren zählt zu den A-Verstößen. Bei einem Führerschein auf Probe wird unterschieden zwischen einem A-Verstoß und einem B-Verstoß. Ein A-Verstoß zieht in der Regel Probezeitmaßnahmen nach sich.
So führen Verkehrsverstöße in der Probezeit, die ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich ziehen, in der Regel zu einer Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Da die Strafe beim Telefonieren am Steuer 100 Euro beträgt, müssen Fahranfänger demnach mit einer Probezeitverlängerung rechnen. Darüber hinaus folgt auch die Anordnung eines Aufbauseminars.
Siggi meint
24. März 2021 at 15:48
Sehr geehrte Damen und Herren
ich wurde letzte Woche von mehreren Polizisten angehalten. Angeblich haben mich 2 Zivilpolizisten mit dem Handy in der Hand fahren sehen. Dies habe ich vor dem Polizisten der mich befragt hat geleugnet. Darauf hin wurden meine Daten aufgenommen und ich warte auf den Bussgeldbescheid.
Habe ich eine Chance gegen den Bescheid wenn es kein Bildmaterial dazu gibt?
Vielen Dank für die Antwort und freundliche Grüße
Svenja F. meint
18. Februar 2021 at 17:39
Hallo,
Ich habe letztes Jahr ein Bußgeld bekommen, weil ich mein Smartphone mit dem Ladekabel verbunden habe. Dabei stand ich mit Leerlauf und angezogener Handbremse an einer roten Ampel. Der Polizist meinte noch, er vermerkt das er mir diesen Umstand zu gute hält.
Zählt das Verbinden mit dem Ladekabel im Stand zur Benutzung während der Fahrt ?
Weiß da jemand etwas ?
Arne meint
30. Juli 2020 at 13:48
Hallo,
In meinem Fahrzeug ist eine Handyhalterung Fest verbaut, damit es als Navigationsgerät und zur Übertragung der Fahr- und Akkudaten genutzt werden kann (E-Auto). Auf Navigation, Telefonfunktion und Fahrdaten kann über Tasten am Radio zurückgegriffen werden.
Kann mir hier „Ärger“ ins Haus stehen, da das Handy verwendet wird?
Denn dann müsste dieses „Sparkonzept“ fürs Infotainment eines Großen deutschen Autobauers mal überdacht werden…
bussgeldkatalog.de meint
16. September 2020 at 16:11
Hallo Arne,
grundsätzlich ist die Nutzung des im Handy integrierten Navigationssystems verboten, sofern das Gerät dafür in die Hand genommen werden muss. Bei der Bedingung über eigens im Auto verbaute Tasten sollte es jedoch kein Problem geben.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Sabrina A meint
16. Februar 2022 at 18:39
Hallo!
Ich wurde heute angehalten wegen Handynutzung am Steuer. Leider ist das vor über einem Jahr schon einmal passiert. Gelte ich nach über einem Jahr noch als Wdh Täter und muss mit einem Fahrverbot rechnen?
Gruß Mina
Saskia G. meint
8. Juli 2020 at 15:20
Hallo bin vor 6 Wochen angehalten worden mit Handy und heute gleich nochmal:( vor sechs wochen musste ich glaub 218 Euro bezahlen und wenn nochmal was kommen würde müsste ich führerschein abgeben.. Wegen zuvielen Punkten… Mit was allem muss ich jetzt rechen ??
Vielen Dank schon Mal
Edgar meint
19. Oktober 2019 at 0:27
Mancher Fahrer hat CB Funk im LkW.
Darf der Fahrer das Mikrofon in der Hand halten und sich mit den Kollegen bei 80 – 90 km/h ungestraft auf der Autobahn unterhalten?
Da diese CB Funkgeräte ein Kommunikationsmittel sind, müsste dies doch auch ein Verstoß sein, wenn man sich unterhält, oder?
Jaehnel, S. meint
19. Juni 2019 at 11:25
„Generell hat das Handy während der Fahrt bzw. bei laufendem Motor nichts in den Händen des Fahrers zu suchen.“
… bei laufendem Motor, das sollte abgeändert oder ergänzt werden, weil der V-Motor auch die Lichtmaschine (Generator in Fahrzeugen) Strom liefert zum Beispiel für Kühlung oder Heizung diese bei abgestelltem Motor nicht funktionieren, weil da sonst die Batterie leer bzw zu schwach wird und man bleibt „liegen“ = hat eine Panne.
Wenn man regelgerecht am Fahrbahnrand hält oder parkt.
Die Abänderung sollte ungefähr so lauten: Wenn man bei laufendem Motor einen Gang eingelegt hat bzw eine Fahrstufe bei Automatik Getriebe, also fahrbereit ist.
MfG
Z.C. meint
30. April 2019 at 21:39
Hallo,
ich habe gerade eben in Oberhausen eine Polizeistreife beim fahren mit Handy in der Hand erwischt und Fotografiert, was bekommen die denn für eine Strafe während Sie im Dienst sind?
Ich würde soooo gern das veröffentlichen!!!
OBERHAUSEN, ROONSTR 21.15UHR meiner Meinung nach deutlich erkennbar!!! Ich bin nicht gehässig aber…
Vg
M meint
22. Februar 2019 at 19:36
Hallo,
ich wurde innerorts mit 7 km/h zu schnell geknipst während mein Handy fest im Halter war und meine Navi-App bediente, jedoch nach vorne schaue. Davon hatte ich auch einen Screenshot gemacht. Gibt es Sinn Einspruch einzulegen oder einfach zu zahlen und den Punkt zu akzeptieren?
Vielen Dank im Vorraus!
bussgeldkatalog.de meint
28. Februar 2019 at 14:15
Hallo,
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Wolfgang S. meint
18. Januar 2019 at 17:50
Bin Busfahrer und habe das Handmikrophon während der Fahrt benutzt da dass Schwanenhalsmikro
defekt war. Jetzt soll ich dafür einen Punkt bekommen und 100,-Bußgeld bezahlen, wer kennt sich
aus ?
B. meint
15. Januar 2019 at 18:21
Ich wurde während der Probezeit mit dem Handy erwischt und muss ein Bußgeld von 100€ zahlen stimmt es das es ein B-Verstoß ist ? Danke im vorraus
bussgeldkatalog.de meint
18. Januar 2019 at 18:15
Hallo B.
Fahranfänger, die mit dem Handy am Steuer in der Probezeit erwischt werden, zahlen das reguläre Bußgeld von 100 Euro und kassieren einen Punkt in Flensburg. Dabei handelt es sich gleichzeitig um einen A-Verstoß, bei welchem mit weiteren Konsequenzen in Bezug auf die Probezeit zu rechnen ist. Hierzu zählt eine Seminarteilnahme und die Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre.
– Die Redaktion
Bauer meint
1. Dezember 2019 at 10:22
Ich wurde während der Verlängerten Probezeit mit dem Handy erwischt, was kann auf mich zukommen? Danke im vorraus
bussgeldkatalog.de meint
5. Dezember 2019 at 15:55
Hallo Bauer,
ein erster A-Verstoß in der verlängerten Probezeit führt in der Regel zu einer Verwarnung und der Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis droht in der Regel erst beim zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Anna meint
1. Januar 2019 at 22:09
Hallo, mein Freund wurde zum zweiten Mal mit Handy am Steuer erwischt. (Zeitraum ca 2-3 Monaten) Bekommt er ein Fahrverbot ?
bussgeldkatalog.de meint
11. Januar 2019 at 16:22
Hallo Anna,
der Bußgeldkatalog sieht bei der Nutzung von Handys am Steuer ein Fahrverbot nur bei Gefährdnung oder Unfallverursachung vor.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Alevtina S. meint
19. November 2018 at 10:38
Ich wurde innerhalb von einigen Wochen 2 mal mit Handy am Steuer erwischt (selber schuld), die erste Strafe habe ich erhalten. Nun habe ich eine Frage, besteht die Gefahr das ich beim zweiten schreiben einem Fahrverbot erhalte? Beides war ohne Gefährdung. Nur Handy in der Hand. Vielen Dank im Voraus
bussgeldkatalog.de meint
22. November 2018 at 8:18
Hallo Alevtina S.
In der Regel wird ein Fahrverbot beim Tatbestand „Handy am Steuer“ nur dann verhängt, wenn es zur Sachbeschädigung oder Gefährdung gekommen ist. Werden Sie allerdings als Wiederholungstäter eingestuft, dann kann unter Umständen dennoch ein Fahrverbot drohen. Das hängt immer auch von den Bedingungen des jeweiligen Vergehens ab.
– Die Redaktion
MiBa224 meint
26. Oktober 2018 at 10:47
Hallo
ich habe vor zwei Tagen einen Unfall verursacht. Kurz geschildert. Es gab einen Stau, man ist mit ca. 15km/h vorangekommen. Ich hatte mein Radio an, was gleichzeitig auch Navi ist. Fest verbaut im AUto. Standard Navi von Skoda. Während der Fahrt erhielt ich eine Sprachmeldung aus dem Navi das mit Gefahren während des Staus zu rechnen ist. Während ich also kurz auf die Navi-Taste tippe um den Modus von Radio auf Karte zu wechseln übershe ich das Bremsen des vor mir fahrenden.
Tatbestand von der polizei aufgenommen mit den Woorten der Polizei: Ablenkung durch sein Navigationsgerät. Voraussichtliche Strafe, 200€, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot. Schaden am gegenerischen Auto ca. 300€, an meinem garkeiner.
Kann dies wirklich als Grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten gedeutet werden.
Es war kein Hand oder sonst was im Spiel, lediglich zwischen Radio und Navi umgeschaltet.
Kann da wer helfen? Lohnt sich er Einspruch, der ja schon im ersten Schritt mit Kosten verbunden ist?
bussgeldkatalog.de meint
30. Oktober 2018 at 15:20
Hallo MiBa224
Da wir Ihnen keine Rechtsberatung geben dürfen, müssten Sie sich einen Anwalt nehmen, der dann anhand der Falldetails einschätzen kann, ob sich ein Einspruch lohnt.
– Die Redaktion
Hans meint
21. August 2018 at 16:00
D.h. wenn ich das Handy in einer Halterung habe und als Navigationsgeräte verwende darf ich es nicht bedienen
Wenn ich aber ein normales Navigationsgerät verwende, dann darf ich das während der Fahrt bedienen?
Komische Welt.
Yass meint
8. August 2018 at 14:28
Hallo,
mit was für einer Strafe ist zu rechnen wenn man von einem Zivilwagen aufgezeichnet wurde wie man während der Fahrt telefoniert
Auf der Autobahn wo 120km/h erlaubt ist 142km/h fährt und zum Schluss einen lkw 7,5t über eine durchgezogene Linie von rechts überholt?
MfG
bussgeldkatalog.de meint
10. September 2018 at 9:05
Hallo Yass,
unter Umständen kann in Ihrem Fall das Prinzip der Tateinheit Anwendung finden. Dabei wird nur der schwerste Verstoß geahndet. Die Entscheidung liegt allerdings bei der zuständigen Behörde.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Vanessa meint
15. Juli 2018 at 17:06
Guten tag ..
ich wurde vor 3 Monaten wegen angeblich Handy am Steuer angehalten..
ich habe jetzt dagegen Einspruch eingelegt und möchte den jetzt wieder zurück ziehen, da ich nicht vor Gericht gehen möchte. Noch ist es ja nicht rechtskräftig und seid 2 Tagen bin ich auch aus der Probezeit raus. Wenn ich meinen Einspruch nun zurück ziehe, ist es erst dann rechtskräftig? Ich möchte nicht das meine Probezeit verlängert wird.. habe mir nie was anderes zu Schulden kommen lassen
bussgeldkatalog.de meint
13. August 2018 at 9:30
Hallo Vanessa,
ja, in der Regel sollen Sie Ihren Bescheid noch zurückziehen können. Wenn Sie das tun, dann werden die Sanktionen im Bußgeldbescheid – sofern diese schon angeordnet wurden – rechtskräftig. Bei der Sanktionierung entscheidet jedoch der Tattag, d. h., Sie werden trotz diese Verzögerung wie ein Fahranfänger sanktioniert. Dass Ihre Probezeit inzwischen verstrichen ist, spielt dabei keine Rolle.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Lorenzo meint
6. Juli 2018 at 18:48
Hallo, ich wurde an der Ampel mit dem Telefon in der Hand erwischt . Die Polizei war links neben mir an der Ampel und hat mich zur Seite gebeten. Rechts neben mir stand eine Frau auch mit dem Handy am Steuer (schwer zu übersehen, das Handy war auf dem Lenkrad). Als ich das der Polizei mitteilte und diese die Dame auch gesehen haben, meinten Sie nur: „Wir können ja nicht jeden aufhalten“. Heute habe ich den Brief bekommen über 200€. Weder eine Gefährdung noch ein Unfall ist stattgefunden. Kann dieser Bericht auch fehlerhaft sein?
bussgeldkatalog.de meint
13. Juli 2018 at 14:06
Hallo Lorenzo,
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Hüseyin meint
13. Juni 2018 at 20:14
Hallo,
Ich wurde angehalten wegen Handy am Steuer hab mich aber dazu nicht geäußert. Der Polizist meinte nur das ich ne Anzeige bekommen würde und Post dazu.. Was bedeutet das für mich ?
Danke
bussgeldkatalog.de meint
14. Juni 2018 at 11:56
Hallo Hüseyin,
Sie müssen mit einem Bußgeldbescheid rechnen, der mindestens 100 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg verhängt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Alexandra meint
8. Juni 2018 at 0:42
Ich würde heute von der Polizei angehalten, weil ich mein Handy auf dem Lenker liegen hatte. Es war aber nicht mein Handy, sondern mein GPS-gerät, dass mich navigiert hat.
Normalerweise hängt es an einer Halterung an der Scheibe. Durch die Hitze löste sich immer wieder der Saugnapf. Das Handy lag auf dem Beifahrerin.
Lohnt sich hier ein Widerspruch?
bussgeldkatalog.de meint
8. Juni 2018 at 17:01
Hallo Alexander,
wir dürfen Ihnen diesbezüglich keine Auskünfte geben, da dies als Rechtsberatung gilt. Sollten Sie einen juristischen Rat einholen wollen, können Sie jederzeit einen Anwalt aufsuchen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Marcel meint
24. Mai 2018 at 15:42
Hi,
Ich befinde mich in der verlängerten Probezeit und wurde heute von der Polizei angehalten weil ich kurz mein Handy in der Hand hatte..
Meine Probezeit endet am 17.06.2018.
Was kann mich für eine Strafe erwarten 😓😓
Danke schonmal für die Antwort
bussgeldkatalog.de meint
24. Mai 2018 at 15:51
Hallo Marcel,
das Handy während der Fahrt zu benutzen oder auch nur in der Hand zu halten, gilt als A-Verstoß und damit Auswirkungen auf die Probezeit. Wenn es sich dabei um Ihren ersten Verstoß handelt, würde dies in der Regel zur Verlängerung der Probezeit und zur verpflichtenden Teilnahme am Aufbauseminar führen.
bussgeldkatalog.de
Marcel meint
25. Mai 2018 at 6:33
Na meine Probezeit wurde schonmal verlängert und ich hatte das ASF schon mal weil ich mit 41,5 km/h geblitzt wurde auf der Autobahn..muss dazu sagen bin 101,5 kmh gefahren und wurde auf 60 umgestellt und da hinter waren Blitzer,,hatte damals nen Anwalt genommen weil das alles ziemlich knapp war (Karenzzeit) aber hatte nichts gebracht.
Meine Probezeit wäre nächsten Monat zu ende…
Wird mir der Führerschein nun entzogen oder erwartet mich die MPU?
Lg Marcel
bussgeldkatalog.de meint
25. Mai 2018 at 14:42
Hallo Marcel,
ein weiterer A-Verstoß in der Probezeitverlängerung führt zu einer Verwarnung und einer Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung. Erst bei einem weiteren A-Verstoß wird Ihnen der Führerschein entzogen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Kraft meint
17. Mai 2018 at 18:01
Hallo,
wurde heute von der Polizei angehalten. Hatte das Handy in der Hand und habe auch darauf geschaut. Jedoch ist mir die Polizei nachgefahren und hat mich erst nach ca. 5 Minuten aus dem Verkehr gezogen. In dieser Zeit hatte ich definitiv kein Handy in der Hand. Ich habe 2-3 mal aus einem schwarzen Kaffee-Becher getrunken, evtl. dachten die Polizisten dass es sich hierbei ebenfalls um ein Handy handelte. Mich verwunderte nur weshalb der Polizist meinte, dass Sie mich mehrfach am Handy beobachteten. Ich bin bereit die Strafe (100€ + 1Punkt) zu bezahlen. Kann es nun aufgrund der Aussage des Polizisten (mehrfach am Handy gesehen, in dieser einen Situation) auch zu den 160€+ 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot kommen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
bussgeldkatalog.de meint
18. Mai 2018 at 16:40
Hallo,
in diesem speziellen Fall sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht um Hilfe bitten. Dieser kann die Situation am besten beurteilen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de