Bußgelder – Handy auf dem Fahrrad
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Handy auf dem Fahrrad genutzt | 55 Euro |
Zu laut Musik gehört - es entstand eine Gefährdung | 15 Euro |
Errechnen Sie selbst, wie hoch Ihr Bußgeld für die Handynutzung am Fahrrad ausfallen wird:
Kurz & Knapp: Handy auf dem Fahrrad
Die Nutzung von einem Handy auf dem Fahrrad ist nicht zulässig und wird mit einem Bußgeld geahndet.
Nein, nicht nur das Telefonieren mit dem Handy in der Hand auch das Tippen von Nachrichten oder das Suchen von Musik ist nicht gestattet.
Musikhören ist beim Fahrradfahren nicht grundsätzlich untersagt. Die Musik darf aber nicht so laut sein, dass der Verkehr bzw. die Umgebung nicht mehr wahrgenommen wird. Zu laute Musik kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Inhaltsverzeichnis
Ist Telefonieren auf dem Fahrrad erlaubt?
Jeder Autofahrer weiß, dass Handys am Steuer von Pkw strikt verboten sind – bei Verstößen folgen drastische Sanktionen. Doch der Bußgeldkatalog fürs Fahrrad fällt in vielen Fällen deutlich milder aus, als der entsprechende Strafkatolog für Auto, Lkw und Motorrad.
Das bedeutet aber nicht, dass ein Smartphone am Ohr auf dem Fahrrad erlaubt ist.
Aus welchen Gründen sind Handys und Smartphones während des Fahrens so gefährlich? Und welche Strafen werden für Verstöße mit dem Fahrrad verhängt?
In folgendem Ratgeber finden Sie neben allgemeinen Informationen rund ums Handy auf dem Fahrrad auch das entsprechende Bußgeld gemäß Bußgeldkatalog 2024 sowie Tipps zu Alternativen.
Video: Handyverstoß im Auto und auf dem Fahrrad
Handy und Fahrrad: Wenn die Aufmerksamkeit gestört wird
Eine belgische Fahrschule führte 2012 ein Experiment mit ihren Schülern durch. Die Fahrlehrer behaupteten, dass eine zusätzliche Prüfung notwendig wäre, um den Führerschein zu bekommen. In diesem Test müssten Fahranfänger beweisen, dass sie gleichzeitig fahren und eine SMS tippen können.
Bei der Übung für den vermeintlichen Test scheiterten alle Schüler kläglich. Sie waren nicht in der Lage, rechtzeitig auszuweichen oder angemessen vorausschauend zu fahren. Einige gingen so weit zu behaupten, dass sie nicht mehr auf den Straßen unterwegs sein wollen, wenn diese Regelung tatsächlich greife.
Dieses Experiment zeigt eindrucksvoll auf, wie sehr unsere Aufmerksamkeit von dem kleinen Gerät in Anspruch genommen wird. Dies geht zu Lasten des Fahrverhaltens und stellt ein großes Risiko im Straßenverkehr dar. Gerade in der Großstadt oder im Feierabendverkehr ist zum Fahren die volle Konzentration notwendig. Dies gilt auch für das Radfahren!
Handy auf dem Fahrrad benutzt? Diese Bußgelder folgen
Nutzen Sie auf dem Fahrrad ein Handy oder Smartphone, müssen Sie mit Bußgeldern rechnen. Zwar birgt ein unaufmerksamer Radfahrer nicht dasselbe Gefahrenpotenzial wie ein Pkw-Fahrer mit Handy am Ohr – dennoch kann er den Verkehr empfindlich stören. Zwingt er durch seine rücksichtslose Fahrweise beispielsweise einen Lkw zum Ausweichen, kann es zu einem sehr schweren Unfall kommen.
Aus diesem Grund droht der Bußgeldkatalog 2024 mit einem Strafgeld von 55 Euro für die Benutzung des Handys auf dem Rad.
Der Terminus „Benutzung“ ist absichtlich gewählt, da er mehr umfasst, als das reine Telefonieren. Auch das Tippen einer SMS ist verboten und wird geahndet. Grundsätzlich gilt: Beide Hände müssen für den Lenker frei sein. Durch eine Freisprechanlage bzw. Kopfhörer ist es unter Umständen erlaubt, auf dem Fahrrad Musik zu hören oder zu telefonieren.
Für Fahrränder gibt es entsprechende Halterungen, an denen das Handy befestigt werden kann. Ihre Hände bleiben so frei. Bedenken Sie jedoch, dass Sie durch das Telefonieren trotz Handyhalterung abgelenkt werden könnten. Auf der Grundlage des belgischen Experiments empfiehlt es sich, das Fahren beim Telefonieren üben um Ihr eigene Reaktionsfähigkeit in dieser Situation auszutesten.
Musik hören beim Fahrradfahren: Erlaubt oder nicht?
Viele Radfahrer nutzen das Rad auf dem täglichen Weg zu Arbeit oder zur sportlichen Betätigung. Dabei hören sie unterwegs gerne ihre Lieblingslieder – entweder über das Handy oder ein entsprechendes Gerät. Dies ist nicht allgemein verboten.
Grundsätzlich dürfen Sie also auf dem Rad Musik hören. Beim Radfahren sind Sie allerdings zum Teil auf die Geräuschkulisse im Straßenverkehr angewiesen.
Sie dürfen die Musik beim Radfahren also nur so laut stellen, dass Sie die Umgebungsgeräusche – etwa eine Hupe oder ein Martinshorn – noch gut wahrnehmen können. Geht dies nicht mehr, gefährden Sie nicht nur sich selbst sondern auch die anderen Verkehrsteilnehmer. Der Bußgeldkatalog 2024 sieht dafür ein Bußgeld von 15 Euro vor.
Achten Sie also auf die Lautstärke des Smartphones, wenn Sie Musik hören auf dem Fahrrad. Ob sie zu hoch ist oder nicht, kann von Polizei- oder Ordnungsamtsbeamten nur schwer nachgewiesen werden. Ist der Fall nicht offensichtlich (wenn Sie etwa auf ein wiederholtes Hupen nicht reagieren), kommen Sie oft mit einer Verwarnung davon.
Kruzifix meint
2. Mai 2024 at 12:52
Hallo,
Gibt es schlimmere Strafen (Verlängerung der probezeit oder aufbauseminar wie beim gleichen Verstoß beim Autofahren) für Handynutzung auf dem Fahrrad wenn man in der probezeit vom Führerschein ist???
Danke für die Antwort!!
Steve meint
26. Dezember 2020 at 18:02
Hallo,
wurde mit dem Rad beim telefonieren auf dem Bürgersteig erwischt. Ist es trotzdem ein reguläres Bußgeld?
Do meint
12. August 2020 at 13:38
Also bin mit dem Fahrrad vom Einkauf zurück und habe während des fahren beide Hände auf dem Lenkrad an der linken Hand halte ich das Handy. Ein Motorrad Polizist hält mich an und verdonnert mich zu einer Strafe von 55 Euro, ist das rechtens? Obwohl ich nicht das Handy benutzt habe.
bussgeldkatalog.de meint
17. September 2020 at 14:35
Hallo Do,
grundsätzlich gilt: Beide Hände müssen für den Lenker frei sein. Unter „Nutzung“ fällt nicht nur das Telefonieren mit dem Handy in der Hand auch das Tippen von Nachrichten oder das Suchen von Musik ist nicht gestattet.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Oliver H. meint
8. Juli 2020 at 15:37
Hallo liebes bussgeldkatalog.de Team,
vielen Dank für die vielen sehr nützlichen Informationen.
Viele Radfahrer sind sich wahrscheinlich gar nicht bewusst, dass es auch klare Regeln für sie im Straßenverkehr gibt.
Gerade jetzt, wo immer mehr Menschen vom Auto und den Öffentlichen Verkehrsmitteln auf das Fahrrad umsteigen, ist es extrem wichtig, dass auch jeder die Regeln kennt.
Denn die Radwege werden merklich voller und dadurch wird es leider auch gefährlicher.
Viele Grüße
Oliver
Amin meint
29. Januar 2020 at 14:35
Hallo, wenn man das Handy kurz aus seiner Tasche rausholt und kurz darauf guckt (ohne zu telefonieren oder schreiben oder sonst etwas), und man ist noch auf dem Bürgersteig, also nicht auf einer Straße, ist das dann auch verkehrswidrig?
Schöne Grüße
Amin
bussgeldkatalog.de meint
17. April 2020 at 14:57
Hallo Armin,
sobald Sie das Handy während der Fahrt in der Hand halten, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Der Zweck und der Ort sind dabei in der Regel unerheblich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Ruppi meint
18. September 2024 at 12:49
Schon das Fahren auf dem Gehweg, wenn nicht ausdrücklich gestattet, stellt allein schon eine Owi dar.
NEWE meint
24. Januar 2020 at 21:05
Hallo, werden Gebühren für Verwaltung o.ä. noch zusätzlich zum 55 Bußgeld berechnet? Bin auch mit einem Handy in der Hand angehalten wurden.
Lg
bussgeldkatalog.de meint
30. März 2020 at 15:01
Hallo,
ja, Gebühren und Auslagen kommen zum Bußgeld hinzu.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Anika F. meint
28. Dezember 2019 at 12:38
Verstehe ich dies richtig? Wenn ich das Handy in meiner Halterung am Lenker habe (ich nutze es als Navigationsgerät), dann ist es erlaubt?
Lg. Anika
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2020 at 12:39
Hallo Anika,
wenn Sie das Handy nicht bedienen, dürfen Sie es natürlich als Navigationsgerät nutzen und hin und wieder einen Blick drauf werfen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Willi meint
8. November 2019 at 3:01
Hallo
Meine bekanntin hat ein Bußgeld von 55 Euro bekommen weil Sie beim Fahrradfahren telefoniert hat.
Das Problem ist aber dass sie das Handy in der Hostentasche hatte und ein Kabelgebundenes Headset aufhatte. Ist das Bußgeld rechtens?
Domenic meint
10. August 2019 at 19:02
Hallo ich hab mal ne frage ich hätte mit mein Kumpel Streit weil er mit Handy auf dem Fahrrad unterwegs war und nur aus handy schaute ich hatte gerade gewendet und hätte dadurch das er nicht nach vorne geschaut hat ein Unfall gehabt so meine frage ist wer hat schuld wenn zwei fahhradfahrer ein Unfall haben dadurch das der eine das handy in der hand hatte und nicht nachvorne geschaut hat
Rob meint
3. August 2019 at 8:09
Der Staat sollte mal lieber sinnvollere Maßnahmen gegen Kinderschänder oder Mörder manifestieren ( lebenslänglich hinter Gittern bzw Strafarbeiten Lebenslänglich ) und die Polizei dahin schicken wo es wichtig ist , anstatt bei ehrlichen Bürgern wie uns 55 Euro aus der Tasche zu stehlen weil man auf einem breiten Fahrrad und Fußgängerweg abseits von der Straße das Handy für 30sek zum telefonieren benutzt hat. Hätte ich das Handy auf der Straße genutzt= vollstes Verständnis, aber doch nicht auf einem breiten Fahrrad und Fußgängerweg wo nix passieren kann -.- unnötig !
Daniel meint
20. Juli 2020 at 9:02
Die Polizei hat einfach Langeweile und kümmert sich anstatt um wichtige Dinge eben um solchen Mist!
Daniel meint
6. November 2018 at 21:56
Können wir Handy Verbot im Bußgelder folgen
bussgeldkatalog.de meint
8. November 2018 at 12:59
Hallo Daniel
Benutzen von Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung ist auf dem Fahrrad gemäß Fahrrad-Bußgeldkatalog unzulässig. Es kann Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro in Rechnung gestellt werden.
– Die Redaktion
Thorsten meint
19. März 2019 at 18:39
Wieso kann? Wieso gibt es da Spielraum bei einem Tatbestand?
bussgeldkatalog.de meint
1. April 2019 at 16:47
Hallo Thorsten,
hierbei handelt es sich um das reguläre Bußgeld. Liegt eine Gefährdung vor, kann sich dieses ggf. erhöhen. Genaue Informationen können Sie dem Bußgeldbescheid entnehmen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Thorsten meint
5. April 2019 at 6:46
Hallo,
vielen Dank für diw Beantwortung meiner Frage. Hintergrund ist ein Bußgeldbescheid wg. Handynutzung. Dabei war den Beamten lediglich wichtig dass das Telefon in der Hand gehalten wurde. Das Angebot beim Provider zu prüfen ob überhaupt eine Handynutzung vorlag war nicht von Interesse, man müsse es nicht. Man müsse jetzt aber 55€ für eine Ordnungswidrigkeit berechnen.