Kurz & Knapp: Geblitzt mit dem Handy in der Hand
Das Bedienen von Mobiltelefonen und anderen technischen Geräten ist gemäß § 23 Abs. 1a StVO während des Führens eines Kfz verboten.
Eine Ausnahme besteht, wenn der Motor ausgeschaltet ist. In diesem Fall darf das Gerät genutzt werden.
Wer mit dem Handy in der Hand beim Autofahren erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Telefonieren beim Autofahren
Inhaltsverzeichnis
Auch wenn vielen Autofahrern möglicherweise bewusst ist, dass ein Handy am Steuer eine Ablenkung vom Straßenverkehr darstellt, will nicht jeder darauf verzichten. Aber besonders das Schreiben oder Lesen von Kurznachrichten führt zu einer erhöhten Unfallgefahr. Denn dafür muss der Fahrer auf das Display seines Handys bzw. Smartphones schauen und hat den Straßenverkehr nicht mehr im Blick. Auch Telefonate können ablenkend wirken.
Ist das Handy in der Hand beim Autofahren überhaupt erlaubt? Wenn nicht, welche Sanktionen drohen bei einem Verstoß? Kann für das Handy in der Hand ein Bußgeld erhoben werden?
Ist außer einem Bußgeld ein Punkt in Flensburg zu erwarten? Informationen dazu liefert dieser Ratgeber.
Mit dem Handy in der Hand geblitzt – kein Kavaliersdelikt!
Die Verhaltensregeln für Verkehrsteilnehmer sind maßgeblich in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. Auch die Bedienung von Mobiltelefonen oder anderen technischen Geräten beim Autofahren wird hier geregelt. So heißt es in § 23 Absatz 1a StVO folgendermaßen:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
- a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
- b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Es ist somit streng verboten, das Handy in der Hand zu halten, während die Person ein Fahrzeug lenkt. Damit sind diverse Nutzungsoptionen des Mobiltelefons hinterm Steuer nicht erlaubt. Darunter fallen beispielsweise:
- Verfassen, Lesen und auch Absenden von Kurznachrichten wie z. B. SMS
- Telefonieren
- Eingehenden Anruf ablehnen
Eine Ausnahme von dem Verbot, das Handy in der Hand am Steuer zu halten, definiert die StVO allerdings. Wenn der Motor ausgeschaltet ist und das Fahrzeug steht, gilt laut § 23 Absatz 1a StVO das Verbot für das Handy in der Hand am Steuer nicht.
Für Fahrradfahrer ist nur die letztgenannte Bedingung relevant. Da ein Fahrrad keinen Motor besitzt, muss dieser auch nicht ausgeschaltet werden.
Sollte also ein Autofahrer vor einer Ampel warten und dabei den Motor abstellen, dürfte er theoretisch das Handy in der Hand am Steuer halten und benutzen. Allerdings muss er das Smartphone wieder weglegen, bevor er den Motor erneut startet.
Des Weiteren kann das Verbot unter Umständen auch in anderen Situationen nicht bestehen. Dies ist z. B. in diesen Fällen so:
- Das heruntergefallene Handy wird nur aufgehoben.
- Das Handy wird nur weitergereicht, ohne dass der Blick zum Display geht.
- Das Telefonieren erfolgt über eine Freisprechanlage.
Video: Handyverstoß im Auto und auf dem Fahrrad
Handy am Steuer in der Hand: Welche Sanktionen drohen?
Was aber passiert, sollte ein Verkehrsteilnehmer trotz § 23 Absatz 1a StVO das Handy in der Hand am Steuer halten und in eine Polizeikontrolle geraten? Missachtet ein Autofahrer das Handyverbot, droht ihm ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Außerdem wird im Fahreignungsregister in Flensburg ein Punkt dafür eingetragen.
Andy meint
15. März 2021 at 13:56
Ich hatte jetzt auch den Fall.. Habe über die Freisprecheinrichtung telefoniert, jedoch das Telefon lag auf dem Kindersitz daneben.. Beim bremsen flog es fast herunter. Habe aufgefangen, jedoch weiter gestikuliert.. (Mit dem Smartphone in der Hand) ..
Wurde prompt von der Polizei angehalten..
Angehalten, Fenster herunter.. Die Polizisten haben gesehen und hörten, dass ich über die Freisprecheinrichtung telefonierte und mussten mich auf das Telefon in der Hand hinweisen (Ich habe es nicht mal realisiert, dass es für mich nur ein Gegestand war, das ich in der Hand hielt.. )
Trotz der Erklärung bekam ich nur die Antwort.. „Es ist egal, ist trotzdem eine Ablenkung.. !!“
Jetzt habe ich Bussgeldbescheid bekommen über 128 Euro ..
Bring es noch einen Einspruch zu erheben..
h meint
16. November 2018 at 10:15
hallo habe das Handy in meiner tasche eingeschaltet und soll 160 euro bezahlen an die Stadt Oberhausen und noch einen punkt ich habe das Handy nicht mal ganz in der Hand genommen
Sarah meint
11. August 2018 at 12:43
Hallo,
Ich bin leider bei 27 kmh zu schnell innerorts geblitzt worden…zu allem Ärgernis hatte ich noch das Handy am Ohr (normal Sprech ich nur mit Freisprecheinrichtung, ich weiß nicht, warum ich es am Ohr hatte) mit welcher Strafe kann ich denn rechnen? Ich danke vielmals im Voraus…
bussgeldkatalog.de meint
10. September 2018 at 9:17
Hallo Sarah,
in diesem Fall kann das Prinzip der Tateinheit Anwendung finden. Das bedeutet, nur der schwerere Verstoß wird geahndet. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, liegt im Ermessen der zustädnigen Behörde.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Johny meint
8. August 2018 at 23:56
Nach 1monat Fahrverbot (Geblitzt) danach würde ich mit handy im steuer erwischt..was bekomme ich jetzt…
bussgeldkatalog.de meint
7. September 2018 at 16:56
Hallo Johny,
haben Sie das Handy am Steuer genutzt, droht ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Luisa meint
4. Juli 2018 at 10:29
Ich bin gerade mit Handy am Steuer erwischt worden. Ich habe nur eine Sprachnachricht abgehört, aber hatte es halt in der Hand…. Im April bin ich schon einmal „erwischt“ worden, als ich das Handy als Navi benutzt habe. Ich musste damals ein Bußgeld zahlen und habe einen Punkt bekommen. Womit habe ich jetzt als „Wiederholungstäterln“ zu rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2018 at 17:50
Hallo Luisa,
es könnte sein, dass die Sanktion wegen „Beharrlichkeit“ dieses Mal höher ausfällt. Darüber, wie die Entscheidung der Behörde ausfallen wird, können wir aber keine Prognosen abgeben.
Ihr Team von bussgeldkatalog.org
Victoria meint
14. Juni 2018 at 8:57
Hallo,
wurde außerorts geblitzt mit etwa 15 km/h zu schnell. Hatte dabei kurzzeitig meinen iPod, den ich als Navi benutze in der Hand, was auch auf dem Blitzerfoto sichtbar ist.
Wie wird das gehandhabt?
VG Victoria
bussgeldkatalog.de meint
14. Juni 2018 at 12:04
Hallo Victoria,
auch allgemein das Nutzen eines elektronischen Gerätes ist gemäß § 23 Abs. 1a StVO strafbar und wird sanktioniert. Ausschlaggebend ist, dass Sie das Gerät aufnehmen bzw. in der Hand halten mussten.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Birgitta meint
27. April 2018 at 23:40
Hallo,
Ich würde heute von einer Zivilstreife angehalten, weil ich angeblich beim Telefonieren mit dem Handy gesehen wurde.
Ich hatte das Telefon wie immer in der Hosentasche, auf lautlos gestellt, weil ich aus Prinzip nicht beim Autofahren telefoniere. Als ich das den beiden Beamtinnen mitteilte, wurden sie ziemlich pampig und sagten mir, sie hätten es beide gesehen. Ich weiß nicht, was sie gesehen haben, aber mein Handy war es sicherlich nicht.
Ich habe das Telefon dann mühsam aus der Hosentasche rausgepfriemelt, aus der engen Jeanstasche durch Blusenstoff, Jacke und Sicherheitsgurt durch und bot den beiden an, sie könnten gern nachsehen auf der Anrufliste, dass Ich nicht telefoniert habe. Das wollten die beiden nicht mit der Aussage, dann könnte ich Ihnen ja vorwerfen, sie hätten was manipuliert, und ich hätte ja auch eine Sprachnachricht von Whattsapp abhören können, das ginge ja auch.
Ich bin nur sauer auf die Polizei. Jetzt bin ich in der Beweispflicht, dass ich nicht telefoniert habe. Habe schon Anruferliste gesichert, Screenshots von Whattsapp dass ich den Abend vorher zum letzten Mal online gewesen bin, gemacht.
Soll ich diese Informationen schon mitschicken, wenn ich Einspruch gegen das erste Schreiben der Behörde einlege? Oder soll ich das lieber gleich einen Anwalt einschalten? Wer übernimmt die Kosten? Und was habe ich überhaupt für eine Chance, wenn zwei Polizistinnen behaupten, das gesehen zu haben?
bussgeldkatalog.de meint
4. Mai 2018 at 15:09
Hallo,
wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Sie diesbezüglich umfassend beraten.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Aydemir meint
15. April 2018 at 15:34
Hallo,
Ich bin heute von A nach B gefahren.ich hielt unterwegs an,um nicht am Steuer zu telefonieren.Hinter mir hielt der Streifenwagen in Zivil an.Sie haben mit mit dem Handy in der Hand beim vorbeifahren gesehen(nicht am Ohr,auch nicht beim Nutzen!) Ich sagte,dass ich das Handy aus der Tasche gezogen habe um in der nächsten Parklücke anzuhalten und zu telefonieren,dass ich deshalb auch angehalten habe.Ich bot an,gemeinsam aufs Handy zu schauen,ob mit dem kommuniziert wurde,wurde ignoriert!
Was kann ich dagegen tun?
Gruß
Aydemir
bussgeldkatalog.de meint
4. Mai 2018 at 14:29
Hallo,
wenn Sie dem Vorwurf widersprechen wollen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser weiß, wie man in solch einem Fall vorgehen muss.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Nadine meint
27. Februar 2018 at 7:38
Hallo
Ich bin noch in der probezeit und wurde im dezember mit dem handy am ohr erwischt und zu dieser zeit war es ja noch so dass es ein B Verstoß war wenn man sich noch nichts zu schulden kommen lassen hat, also bei einmaligem geschehen. Jetzt bekomme ich die post dazu aber in 2018 und ich habe gelesen dass es jetzt ein A Verstoß sei?
Normal müssten aber doch in diesem fall noch für mich das gesetz aus 2017 gelten oder?
bussgeldkatalog.de meint
23. April 2018 at 9:22
Hallo Nadine,
die Bußgelder für den Tatbestand „Handy am Steuer“ wurden zum 19.10.2017 erhöht. Ab diesem Zeitpunkt drohen für einen Verstoß höhere Sanktionen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
N. meint
1. Februar 2018 at 14:46
hallo kann mir eine sagen ich habe meine handy in der hand gehalten nicht telfoniert hatt mich polizei gesehen
tja das rest wiesen sie ich habe nur gehalten im stillstand … so die polizei sagt das auto hat gerollt und ja sie haben mich gefragt ob ich zu geben kann na ja ich habe zu gegeben und tja sie sind zu zwei was sool ich machen
kann mir jemande sagen es geht um 130 euro und 1 punkt.
bussgeldkatalog.de meint
16. April 2018 at 8:38
Hallo,
wir dürfen keine kostelose Rechtsberatung erteilen. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Yusuf meint
24. Januar 2018 at 16:17
Hallo ,
hatte nur kurz auf die Uhrzeit geguckt. Kann man dagegen Einspruch einlegen?
bussgeldkatalog.de meint
26. März 2018 at 10:14
Hallo Yusuf,
Wenn Sie Einspruch einlegen möchten, sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen. Wir dürfen keine Rechtsberatung geben.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Thomas meint
20. Oktober 2017 at 14:34
Moin,ich arbeite im Starßenrettungs- und Bergungsdienst. Aus Sicherheitsgründen, vor allem Nachts zur Aufrechterhaltung der Beleuchtung, Pannenlicht ect. muß zwingend der Motor im stand weiter laufen. Ich muß jedoch dabei auch die Rettungsapp auf dem Tablett und das Telefon, wohl bemerkt im Stand, bedienen. Wie verhält es sich in diesen Situationen, zumal oft Polizei vor Ort ist?
bussgeldkatalog.de meint
13. November 2017 at 10:53
Hallo Thomas,
darüber können wir keine pauschale Antwort geben. Solange der Motor an ist, gilt ein Handy bzw. Tabletverbot am Steuer. Kommt es zu einer Kontrolle von der Polizei, können Sie womöglich ihre Situation schildern und einen angemessenen Kompromiss finden.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Jasmin meint
23. November 2017 at 23:32
Das ist normal kein Problem, da drückt die Polizei quasi einfach ein Auge zu – es wird ja nicht während der Fahrt bedient und dient nicht zur Bespaßung!
Könnte jetzt in vielen Bereichen solche verbote nennen, die geduldet werden.
Einfach mal die Polizei absprechen, die wird auch sagen „das ist was anderes“.
Hans-Jürgen K meint
22. September 2017 at 11:37
Von mir aus können die Sanktionen erhöht werden ich sehe immer noch viel zu viel Handys am Steuer.Die geldbussen müssen so erhöht werden damit es richtig wehtut.Arme Aurofahrer kein geld für Freisprechanlagen fur Strafen schon also Geldbußen rauf.
Berit A. meint
17. Mai 2018 at 14:09
Sehr einseitig gedacht. Ich habe eine Freisprechanlage.Aber die Musikanlage läuft bei mir über das Handy und wird so gesteuert. Wenn ich den Radiosender wechsle Blicke ich genauso auf das Radiodisplay. Ein Handy in der Hand mit 100 EUR zu bestrafen ist Abzocke. Jeder der sein Frühstück im Auto isst , ist wesentlich mehr abgelenkt.
Jenny B. meint
24. Mai 2018 at 21:27
Genau so sehe ich dass auch !!!! Ich finde es richtig scheise zusagen dass es noch höher bestraft werden muss , wie der Herr oben schrieb. Die Leute , denen es passiert ist sind doch wohl schon bestraut genaug .
Pascal S. meint
14. Februar 2019 at 14:19
@Jenny B.
Es sollte auf jeden Fall viel höher bestraft das niemand auch nur einen Gedanken daran verschwendet das Smartphone während der Fahrt in die Hand zu nehmen.
Die Hände gehören beim Fahren ans Steuer!
Die Leute die in Unfälle verwickelt sind durch benutzen des Smartphones am Steuer sind die die wirklich bestraft sind!
Vielleicht denken Sie auch mal anders falls Sie durch so etwas mal in einem Unfall verwickelt sind!
Pascal S. meint
14. Februar 2019 at 14:11
@Berit A.
Schwachsinn!
Wenn ich mein Smartphone über Bluetooth mit meinem Autoradio verbunden habe kann ich auch über das Autoradio die Musik meines Handy bedienen, da das Radio die Befehle für z.B. den nächsten Titel an das Smartphone weitergibt.
Das Smartphone kann so einfach in der Hosentasche oder sonst wo im Auto bleiben und muss nicht bedient werden.
Zu der Sache mit dem Wechsel des Radiosenders:
Jeder normale Mensch sollte eigentlich nach kurzer Zeit sein Autoradio so gut kennen, dass man ohne hin zu schauen eine Taste drücken kann um z.B. den Sender zu wechseln.
Darüberhinaus gibt es inzwischen bei vielen Autos auch eine Lenkradsteuerung mit der das Radio bedient werden kann und somit der Blick aufs Radio überhaupt nicht mehr notwendig ist.
Außerdem ist auch wenn man aufs Radio schauen muss um beispielsweise den Sender zu wechseln, der Blick nie so lange aufs Radio gerichtet wie man auf das Smartphone schaut.
Dazu kommt noch das die meisten Autoradios sehr nahe in Richtung Windschutzscheibe eingebaut sind und somit der Blick nur sehr gering von oben nach unten wandern muss.
Zu der Sache mit dem Frühstück:
Also ich kann ohne auf mein Brötchen zu schauen es in die Hand nehmen und es essen.
Wenn sie meinen das Frühstück zuzubereiten könnte ich das verstehen, da müsste auch ich auf das Essen schauen aber wer schmiert sich schon seine Brötchen während der Fahrt!?
Meiner Meinung nach sind Ihre Aussagen billige Rechtfertigungen das Smartphone während der Autofahrt zu benutzen.
Wenn sie jemals in einen Unfall verwickelt sein sollten an dem das Bedienen eines Smartphones der Grund ist denken sie eventuell anders darüber.
Daniel D. meint
16. Februar 2019 at 18:44
Was heisst hier erhöht…?
100,-€ dazu Auslagen und Gebühren i.H.von 28,50 € sind mehr als unverschämt und nichts als üble Abzocke, so sieht es aus !!
In der Schweiz verdient ein durchschn. Angestellter ca. 7.000 Franken, die Busse fürs Handy am Ohr koster dort ebenfalls 100,- Schweizer Franken.
In DE verdient ein durchschnittlich Angestellter nicht mal die Hälfte….
Und jetzt ist ihnen das noch nicht genug….?
Ich gebe Ihnen gern meine IBAN offensichtlich haben Sie zu viel Geld, was sie unserem Staat in den Rachen schmeißen können.