Bußgeldkatalog zum Handy am Steuer
Bußgeldrechner: Welche Sanktionen fürs Telefonieren am Steuer?
Um herauszufinden, welche Folgen die widderrechtliche Verwendung von einem Handy am Steuer hat, können Sie die Bußgeldtabelle nutzen. Alternativ dazu besteht auch die Möglichkeit, das Bußgeld und die weiteren Sanktionen mithilfe von unserem Bußgeldrechner zu ermitteln:
Kurz & knapp: Handy am Steuer
Wer während der Fahrt mit dem Handy herumhantiert, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer enorm und sorgt automatisch für ein höheres Unfallrisiko.
Da es sich bei diesem Fehlverhalten um eine Ordnungswidrigkeit handelt, droht für das Handy am Steuer keine Strafe sondern Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Wer sein Handy am Steuer nutzt, muss daher mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Kam es dabei zu einer Gefährdung oder einem Unfall, werden 150 bzw. 200 Euro, zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat fällig.
Die unerlaubte Nutzung vom Handy am Steuer gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Zusätzlich zu den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog kommen daher eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar auf Sie zu.
Grundsätzlich kann ein Bußgeldbescheid bereits aufgrund einer Beobachtung der Polizeibeamten drohen. All Nachweis kann dabei eine umfassende Beschreibung der Tat sowie das Handy in unmittelbarer Nähe des Fahrers dienen. Zudem können auch Blitzer die Nutzung dokumentieren.
Übersicht zu Themen rund ums Handy am Steuer:
Wann ist Telefonieren am Steuer erlaubt und wann ist es verboten?
Inhaltsverzeichnis
Wer das Handy am Steuer nutzt, gefährdet damit sich selbst und auch alle anderen Verkehrsteilneher. Daher die Verwendung und insbesondere das Telefonieren am Steuer gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) untersagt. Wer dennoch erwischt wird, dem kann dieses Fehlverhalten teuer zu stehen kommen.
Doch wann ist das Telefonieren am Steuer genau untersagt? Dürfen Sie zum Beispiel mithilfe einer Freisprecheinrichtung jemanden anrufen oder mit dem Headset im Auto telefonieren? Und sieht der Gesetzgeber für die widerrechtliche Nutzung von einem Handy am Steuer eine Strafe oder ein Bußgeld vor? Diese und weitere Informationen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Video: Handyverstoß im Auto und auf dem Fahrrad
Handynutzung am Steuer: Was besagt die StVO?
Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr verlangt von allen Beteiligten ein hohes Maß an Konzentration und Aufmerksamkeit ab. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass die Verkehrsteilnehmer rechtzeitig auf mögliche Gefahrensituationen reagieren können. Daher gilt es Ablenkungen – wie etwa das Handy – am Steuer zu vermeiden. Auch der Gesetzgeber hat die Gefahr vom Tippen und Telefonieren während der Fahrt erkannt und entsprechende Vorschriften erlassen. In § 23 Abs. 1a StVO heißt es dazu:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Demnach ist die Verwendung von einem Handy am Steuer ohne die Verwendung einer entsprechenden Freisprecheinrichtung untersagt und Verstöße werden sanktioniert. Wer mit dem Mobiltelefon in der Hand oder allgemein beim Benutzen des Handys während der Fahrt erwischt wird, hat demnach mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg zu rechnen. Auch hat der Verkehrssünder unter Umständen mit einem Fahrverbot zu rechnen.
Welche Auswirkungen hat das Telefon am Steuer?
Das Telefonieren am Steuer lenkt den Fahrer vom Verkehrsgeschehen ab und verlangsamt durch die mangelnde Konzentration seine Reaktionsfähigkeit.
Wird die Aufmerksamkeit bei einer Fahrt von 50 km/h zum Beispiel auch nur um eine Sekunde abgewendet, legt ein Auto in dieser Zeit bereits fast 14 Meter zurück, ohne dass der Fahrer diese Strecke mitbekommen kann. Eine persönliche und allgemeine Gefährdung der Verkehrssicherheit kann hierbei die Folge sein.
Laut einer Auswertung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) werden jedes Jahr rund 400.000 Autofahrer mit dem Handy am Steuer erwischt. Genaue Zahlen gibt es darüber hinaus kaum.
Folgen für den Autofahrer wegen der Handynutzung am Steuer
Wer ein Handy am Steuer nutzt, muss mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Dieser sieht mindestens ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg vor.
Geht der Verkehrsverstoß mit einer Gefährdung anderer einher oder führte sogar zu einem Unfall, zieht dies weitere Sanktionen nach sich. Zum einen erhöht sich die Geldbuße auf 150 bzw. 200 Euro und 2 Punkte folgen. Zum anderen sieht der Bußgeldkatalog ein einmonatiges Fahrverbot vor.
Das Bußgeld für das Telefonieren am Steuer hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. So wurde im Mai 2014 das Bußgeld, für Verkehrsteilnehmer, die zum Beispiel mit dem Handy am Steuer geblitzt wurden, von 40 Euro auf 60 Euro erhöht. Dazu kommt noch die Eintragung von einem Punkt in Flensburg.
Im Oktober 2017 wurde das Handy-Bußgeld nochmals erhöht. Anstatt 60 Euro müssen Verkehrsteilnehmer, die beim Telefonieren am Steuer erwischt wurden, nun mindestens 100 Euro zahlen.
Kommt es in Folge von Telefonieren am Steuer zu einem Unfall, kann es unter Umständen sein, dass der Fahrer für den Schaden selbst aufkommen muss und die Versicherung nicht zahlt. Dies ist dann der Fall, wenn der Autofahrer sich wegen grober Fahrlässigkeit verantworten muss.
Was ist mit Handy im Auto erlaubt und was ist verboten?
Verboten ist nicht nur das Telefonieren während der Fahrt mit dem Handy. Bußgeld und ein Bußgeldbescheid werden gemäß des neuen Bußgeldkatalogs von 2024 auch bei folgenden Vergehen fällig:
- Lesen oder Schreiben einer SMS, E-Mail etc.
- Nutzung des im Handy integrierten Navigationssystems, sofern die Bedienung per Hand erfolgt
- Wegdrücken eines Anrufers
- Halten des Mobiltelefons während der Fahrt
- Verwendung von Tablets und E-Readern
Für diese Verstöße wird äquivalent zum Telefonieren mit dem Handy am Steuer ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro verlangt und ein Punkt in Flensburg vergeben. Da das Telefonieren bzw. die Benutzung des Mobiltelefons während der Fahrt als eine Ordnungswidrigkeit gilt, beträgt die Tilgungsdauer des dafür vergebenen Punktes 2,5 Jahre.
Was hat sich während der Punktereform geändert?
Seit dem 01. Mai 2014 gilt mit der Einführung des Fahreignungsregisters ein neues Punktesystem, gleichzeitg wurde auch der Bußgeldkatalog reformiert. Die damit einhergehenden Veränderungen wirken sich vor allem auf die Bewertung der Punkte aus:
- Reduzierung der Punkte:
Die ehemals 18 Punkte wurden auf lediglich 8 Punkte runtergeschraubt. - Verstärkte Fokussierung auf die Verkehrssicherheit:
Delikte werden jetzt stärker nach Schwere bzw. Gefährdung der Straßensicherheit geahndet und ggf. mit Punkten sanktioniert. - Abschaffung der Tilgungshemmung:
Von nun an wird jeder Verstoß an und für sich getilgt. Die Tilgungshemmung beträgt für Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt) 2,5 Jahre, für grobe Ordnungswidrigkeiten (2 Punkte) 5 Jahre und für Straftaten mit der Entziehung der Fahrerlaubnis (3 Punkte) 10 Jahre. - Veränderter Punkteabbau:
Bei bis zu 5 Punkten ist der Punkteabbau durch eine freiwillige Teilnahme an ein Fahreignungsseminar möglich. Bei mehr Punkten entfällt die Möglichkeit des Punkteabbaus. Zudem kann nur alle fünf Jahre lediglich ein Punkt abgebaut werden.
Durch die Punktereform hat auch der Punkt, welcher für die widerrechtliche Nutzung von einem Handy am Steuer droht, mehr Gewicht.
In der Probezeit mit Handy am Steuer geblitzt
Gerade junge Leute weisen eine hohe Affinität zu sozialen Netzwerken auf. Gerne werden mit den verschiedensten Smartphones aus den besten Vergleichen nochmal die neuesten Meldungen bei Facebook und Co. gecheckt oder schnell mal eine Nachricht an den Freund oder die Freundin verschickt.
Dabei müssen gerade Fahranfänger mit besonders weitreichenden Sanktionen rechnen. Denn mit dem Handy am Steuer zu telefonieren zählt zu den A-Verstößen. Bei einem Führerschein auf Probe wird unterschieden zwischen einem A-Verstoß und einem B-Verstoß. Ein A-Verstoß zieht in der Regel Probezeitmaßnahmen nach sich.
So führen Verkehrsverstöße in der Probezeit, die ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich ziehen, in der Regel zu einer Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Da die Strafe beim Telefonieren am Steuer 100 Euro beträgt, müssen Fahranfänger demnach mit einer Probezeitverlängerung rechnen. Darüber hinaus folgt auch die Anordnung eines Aufbauseminars.
Heike meint
23. August 2016 at 22:08
Hallo …
Eine Polizeistreife hielt mich heut mit „Verkehrskontrolle“ an. Kurz darauf sagten sie sie hätten Handy in Hand gehabt ??und es gibt Anzeige !
Tatsächlich erhielt ich einen Anruf der energisch gefühlte 50x geklingelt hat während mir Polizei erst noch hinterher fuhr…ich hab Handy von schoss genommen und in Tasche gesteckt …weil ich von klingeln genervt war ! (Hatte vor autostart Ca 8 Minuten vorher – auf Parkplatz Gespräch, nach Beendigung im Schoß liegen lassen )…
Und losgefahren …dann irgendwann das klingeln -Handy genommen und in Tasche gesteckt !
Ohne anzunehmen oder sonst etwas !
Hab einen Screenshot von dem entgangenen Anruf gemacht ..da steht Uhrzeit ja drauf !
Bin völlig aus Wolken gefallen ..hab nicht telefoniert , sms oder sonsrwas !‘
Lohnt es sich Einspruch zu machen oder zu wiederlegrn ? Und kostet eine Gegendarstellung/Einspruch was ?
Was kommt auf mich zu ?
Ärgere mich …würde es einsehen wenn ich telefoniert hätte oder geschrieben !!!
bussgeldkatalog.de meint
29. August 2016 at 9:18
Hallo Heike,
nicht nur das Telefonieren an sich ist verboten, wenn Sie hinterm Steuer sitzen. Es wird bereits von einem Verstoß gegen das Verkehrsrecht ausgegangen, sobald der Führer des Kfz ein Handy aufnimmt oder hält – sei es während der Fahrt oder auch beim Halten, während der Motor noch eingeschaltet ist.
bussgeldkatalog.de
Sreffi meint
21. August 2016 at 18:39
Hi, wir standen im Stau, nichts ging mehr. Motor lief und ich hatte Handy kurz in der Hand. Wollte nur Bescheid geben, dass es später wird. Bin sonst noch nie während der Fahrt an das Handy gegangen. Gibt es auch im Stau 60 Euro und einen Punkt? Ich fand das ehrlich etwas willkürlich. Wir standen alle. Keine Gefährdung dadurch. Ich sagte auch direkt, dass sie mir den Strafzettel geben solle. …sie wollte aber unbedingt diskutieren, wie unmöglich mein Verhalten wäre. ….das fand ich doch eeetwas übertrieben. Wir wollten lediglich auf den Parkplatz drauf. War bei einem Stadtfest. Der Parkplatz war in Sicht. Na ja, auch egal…..habe aber angenommen, dass das Handyverbot nur während des Fahrens gilt.
bussgeldkatalog.de meint
22. August 2016 at 8:55
Hallo Sreffi,
das Handyverbot gilt nicht nur während der Fahrt, sondern auch im Stau, so lange der Motor Ihres Fahrzeuges läuft. Für die Nutzung des Mobiltelefons bei laufendem Motor fällt ein Punkt in Flensburg an, außerdem müssen Sie ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro zahlen.
bussgeldkatalog.de
Daniela U. meint
20. August 2016 at 21:35
Wurde soeben von einem Polizeibeamten aufgehalten, da ich von seinem Kollegen angeblich beim Handytippen auf meinem Schoß erwischt wurde.
Ich hatte das Handy aber lediglich ungenutzt auf meinem Schoß liegen.
Ich hatte es, bevor ich den Motor startete, kurz in der Hand und habe es dann auf meinen Schoß gelegt.
Nun soll ich 60+29,90 Euro Strafe zahlen. Für nichts!!!!! Einspruch ist möglich, aber habe ich hier gegen einen Beamten überhaupt eine Chance?
bussgeldkatalog.de meint
22. August 2016 at 8:57
Hallo Daniela,
ein Einspruch ist grundsätzlich immer möglich, so lange dieser rechtzeitig erfolgt. Dort können Sie Ihre Sicht der Dinge schildern.
bussgeldkatalog.de
Sandra meint
16. August 2016 at 10:12
Hallo, gestern hat die Polizei mich überholt und angehalten, weil ich angeblich nach unten geschaut habe und sie davon ausgehen, dass ich auf mein Handy gesehen habe. Sie ließen sich auch nicht darauf ein mein Handy zu kontrollieren, das wollten sie auf gar keinen Fall. Ich habe den Vorwurf abgewiesen und nichts zugegeben, da ich auch nicht Falsches gemacht habe. Wie ist hier die Beweissicherung? Sie haben gesagt, ich bekomme einen Bußgeldbescheid und das obwohl ich nichts gemacht habe.Hat es Zweck gegen den Bescheid Einspruch zu erheben?
mfg grüssen
Sandra
bussgeldkatalog.de meint
22. August 2016 at 9:22
Hallo Sandra,
Sie können gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erheben und Ihre Sicht der Dinge schildern.
bussgeldkatalog.de
Rowman S. meint
12. August 2016 at 9:39
Hallo guten Tag,
Wie ist die Sachlage, wenn ich innerhalb von einem Monat zweimal beim telefonieren erwischt wurde?
Droht hierbei schon ein Fahrverbot?
Beste Grüße
bussgeldkatalog.de meint
15. August 2016 at 9:23
Hallo Rowman,
in diesem Fall kann Sie die Behörde als Wiederholungstäter einstufen und für einen Monat ein Fahrverbot verhängen. Dies sind allerdings Einzelfallentscheidungen.
bussgeldkatalog.de
Mareen meint
7. August 2016 at 19:54
Ich habe während der Fahrt mein Handy aus der Jackentasche genommen, weil es mich störte um es auf den Beifahrersitz zu legen. Meine Anhörung lautet Handy aufgenommen oder gehalten.
Was kommt auf mich zu? Laut OLG dürfte es keine Strafe geben.
Mfg
bussgeldkatalog.de meint
15. August 2016 at 9:52
Hallo Mareen,
in diesem Fall droht ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg, da es nicht erlaubt ist, dass Handy auch nur zu halten.
bussgeldkatalog.de
mbirth meint
10. Oktober 2016 at 13:49
Wenn das Handy nicht benutzt, sondern nur an einen anderen Ablageort gelegt wird, darf es dem Beschluss zufolge auch in die Hand genommen werden (Beschluss vom 23. August 2005; AZ: 83 Ss-OWi 19/05), da damit keine Funktion des Telefons genutzt oder vorbereitet wird; vergleichbar ist dies mit dem Verlegen einer Jacke auf den Rücksitz – auch das ist schließlich nicht verboten.
bussgeldkatalog.de meint
17. Oktober 2016 at 8:47
Hallo mbirth,
das stimmt tatsächlich so. Allerdings kann es sich für den Fahrer häufig als schwierig erweisen, zu beweisen, dass das Handy tatsächlich nicht benutzt wurde. Aus diesem Grund wird generell dazu geraten, während der Fahrt davon absehen, das Handy in die Hand zu nehmen.
bussgeldkatalog.de
Florian meint
13. Juli 2017 at 22:48
„Im Zweifel für den Angeklagten!“ Würde man mit dem Handy am Ohr gesehen/geblitzt oder hat man darauf geschaut würde ich es als „Beweis“ gelten lassen. Hat man es aber nur in der Hand und sieht auf die Straße, ist das kein Beweis, dass man es genutzt hat.
Hüseyin meint
5. August 2016 at 18:06
Hi,
Ich hab vor 21 monaten eine MPU hinter mir meine probezeit läuft in 3 Monaten eigentlich ab. Hab seit dem keine einzige strafe mehr bekommen. Aber auf den parkplatz bei laufendem motor wurde ich halt erwischt mit dem Handy. Punkt und 60 euro ist klar ich weiss nur nicht ob meine probezeit sich verlängert da ich bereits die mpu hinter mir hab.
So weit ich mich errinern kann hatte man mir gesagt beim nächsten punkt gibt es wieder eine Mpu. Stimmt das ?
bussgeldkatalog.de meint
15. August 2016 at 9:10
Hallo Hüseyin,
in diesem Fall haben Sie einen B-Verstoß begangen. Mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist, kommt darauf an, wie viele A- bzw. B-Verstöße Sie bereits begangen haben. Ist dies Ihr erster B-Verstoß in der verlängerten Probezeit, haben Sie mit keinen Konsequenzen bzgl. Ihrer Probezeit zu rechnen.
bussgeldkatalog.de
Mona meint
29. Juli 2016 at 13:02
Zählt eine Smartwatch wie ein Handy?
Oder darf man während der Fahrt mit dieser telefonieren?
bussgeldkatalog.de meint
1. August 2016 at 8:33
Hallo Mona,
die Rechtssprechung gibt hierzu noch keine einheitlichen Regelungen vor.
bussgeldkatalog.de
Micky meint
28. Juli 2016 at 11:11
Hallo Zusammen,
ich habe vor einem Monat einen Autounfall aufgrund der Handybenutzung verursacht – ja ich bereue es selber sehr und werde es nie wieder tun.
Es wurde keiner verletzt außer ich, da ich in ein parkendes Auto gefahren bin.
Bis heute habe ich keine Information der Polizei.
Können Sie mir in etwa nennen was da auf mich zukommen?
Vielen Dank
bussgeldkatalog.de meint
1. August 2016 at 8:37
Hallo Micky,
dies ist eine Einzelfallentscheidung. In jedem Fall haben Sie das Bußgeld für den Verstoß „Handy am Steuer“ zu zahlen. Darüber hinaus kann es passieren, dass die Versicherung nicht zahlt, sodass Sie die Schäden aus eigener Tasche regulieren müssen.
bussgeldkatalog.de
Michael 1 meint
14. Juli 2016 at 12:32
Man hat mich heute angehalten als ich auf die Uhr meines Handy geschaut habe da ich in Termindruck war.
Ich stand im stehenden verkehr.. dann ging es weiter und ich hatte nicht die Gelegenheit es weg zu stecken..
Ich habe ein Freisprechanlage die mit meinem Handy gekoppelt ist. Dummer Zufall war kurz vor meiner Haustür…
was erwartet mich…. ??
bussgeldkatalog.de meint
18. Juli 2016 at 9:29
Hallo Michael,
in diesem Fall haben Sie das Handyverbot missachtet. Es ist mit einem Punkt und einem Bußgeld von 60 Euro zu rechnen.
bussgeldkatalog.de
Dome meint
8. Juli 2016 at 3:32
Bin mit dem Handy am Steuer erwischt worden wenn es wieder passiert und es aus dem Strafregister gelöscht wird (nach 2,5 Jahren) zählt das dann als Wiederholungstat? habe ich mit Fahrverbot zu rechnen oder ist das dann als Erstetat wieder zu werden da es gelöscht wurde.
bussgeldkatalog.de meint
11. Juli 2016 at 8:55
Hallo,
in Einzelfällen kann an dieser Stelle die Wiederholungstäterregelung greifen, allerdings nur, wenn Sie innerhalb eines Jahrs zum zweiten Mal erwischt werden. Dann haben Sie auch mit einem Fahrverbot zu rechnen.
bussgeldkatalog.de
Olli meint
1. Juli 2016 at 9:56
Moin Moin,
folgendes ist passiert.
Ich habe eine Probezeitverlängerung und hatte schon ein Aufbauseminar wegen dem damaligen A Verstoss und wurde eben mit Handy am Ohr angehalten.
Mit was muss ich rechnen?
Ist der erste B Verstoss nach Verlängerung und bin ende diesen Jahres auch raus aus der Probezeit.
Danke im Voraus
bussgeldkatalog.de meint
4. Juli 2016 at 8:16
Hallo Olli,
In diesem Fall müssen Sie mit keinen Konsequenzen bezüglich Ihrer Probezeit rechnen.
bussgeldkatalog.de
Hanna meint
27. Juni 2016 at 12:30
Hallo,
ich wurde gestern ca. mit 15 zu viel Innerorts mit dem Handy in der Hand, also ich hatte es unten am Schalthebel, und bin mir nicht mal sicher ob es auf dem Foto zu sehen ist. Vor 4 Monaten wurde ich mit Handy am Steuer schoneinmal erwischt.
Erwatet mich ein Fahrverbot?
bussgeldkatalog.de meint
4. Juli 2016 at 8:22
Hallo Hanna,
In diesem Fall zahlen Sie das höhere Bußgeld in Gänze und das geringere zur Hälfte. Ein Fahrverbot erwartet Sie in aller Regel nicht. Allerdings kann die Behörde jederzeit abweichendes bestimmen.
bussgeldkatalog.de
Josef meint
25. Juni 2016 at 0:27
Hallo,
befinde mich derzeit in einer 2-jährigen Probezeit-Verlängerung wegen einer Überschreitung des Tempo-Limits von über 20 km/h. Heute wurde ich mit nur ca. 5 km/h drüber geblitzt – allerdings mit iPhone in der Hand (war nur das Navi, habe aber denke ich auf die Straße geschaut).
Was wird mich ungefähr erwarten?
Vielen Dank im Voraus und Grüße!
bussgeldkatalog.de meint
27. Juni 2016 at 8:49
Hallo Josef,
handelt es sich um Ihren ersten B-Verstoß in der verlängerten Probezeit, so haben Sie hinsichtlich Ihrer Probezeit mit nichts zu rechnen. Erst bei vier B-Verstößen bzw. zwei A-Verstößen in der verlängerten Probezeit, ist mit einem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen.
bussgeldkatalog.de
HFS meint
22. Juni 2016 at 12:31
Was passiert bei der Nutzung eIner 3g Wifi Smartwatch?
Gruß HFS
bussgeldkatalog.de meint
27. Juni 2016 at 8:55
Hallo,
dies ist eine rechtliche Grauzone und die Rechtssprechung ist bisher nicht eindeutig. Bisher ist die Nutzung allerdings erlaubt.
bussgeldkatalog.de
Aaron meint
14. Juni 2016 at 16:54
Hallo,
ist es erlaubt während der Fahrt Musik mit dem Handy (mit angeschlossenem Aux-Kabel) zu hören?
bussgeldkatalog.de meint
20. Juni 2016 at 9:13
Hallo Aaron,
sofern Sie das Handy nicht bedienen, ist dies erlaubt.
bussgeldkatalog.de
Christos meint
10. Juni 2016 at 19:49
Hallo,
habe gerade ein Schreiben bekommen das ich an einer Strecke wo 70 erlaubt sein soll (ich glaube da ist 80, das werde ich nachprüfen) mit 105 nach Toleranz geblitzt wurde, vor genau 2 Monaten. Ich achte eigentlich darauf nie mehr als +20kmh zu fahren, hier stehe ich +35kmh gegenüber!
Womit sollte ich rechnen und was kann ich tun wenn auf der Straße die Geschwindigkeit wirklich auf 80 statt 70 km begrenzt ist?
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; 24 StVG; 11.3.6 BKat
bussgeldkatalog.de meint
13. Juni 2016 at 8:47
Hallo Christos,
lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, wie Sie am besten vorgehen. Fahren Sie außerorts 35 km/h zu schnell, drohen 120 Euro Bußgeld und ein Punkt.
bussgeldkatalog.de
Max meint
9. Juni 2016 at 17:04
Ich wurde vor einem Jahr als ich noch in der Probezeit war mit 21kmh zufiel geblitzt und musste daraufhin ein Aufbauseminar machen und habe 2 weitere Jahre Probezeitverlängerung bekommen, zuvor wurde ich schon einmal mit 5 kmh zu viel geblitzt. Heute wurde ich mit dem Handy in der Hand und ca. 12 kmh zufiel geblitzt. Mit was für einer Strafe darf ich rechnen ?
bussgeldkatalog.de meint
13. Juni 2016 at 9:10
Hallo Max,
hierbei handelt es sich um ein B-Verstoß. Sofern dies Ihr erster B-Verstoß in der verlängerten Probezeit ist, haben Sie nur die reguläre Strafe zu begleichen.
bussgeldkatalog.de
Simon meint
6. Juni 2016 at 8:26
Guten Morgen,
Ich wurde heute Morgen mit dem Handy in der Hand geblitzt. Hatte eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 10km/h außerorts. Wie hoch wird das Busgeld insg. ausfallen?
Grüße Simon
bussgeldkatalog.de meint
6. Juni 2016 at 9:01
Hallo Simon,
in diesem Fall wird von Tateinheit gesprochen. In aller Regel ist das höhere Bußgeld in voller Höhe zu zahlen, das niedrigere Bußgeld zur Hälfte.
bussgeldkatalog.de
Charlie meint
28. Mai 2017 at 10:16
In meinen Augen leider nicht hoch genug, bei allem Respekt.
Celine meint
29. Mai 2016 at 12:42
Hallo,
Ich bin jetzt einmal mit Handy geblitzt worden und 6 kmh zu schnell – am nächste Tag erwischten sich mich mit Abzug von Toleranz 21kmh außerorts – für jedes bekomme ich ja einen Punkt aber muss ich auch den Führerschein abgeben?
bussgeldkatalog.de meint
30. Mai 2016 at 8:58
Hallo Celine,
In der Regel ist in diesem Fall nicht mit einem Fahrverbot zu rechnen.
bussgeldkatalog.de
Ben D. meint
26. Mai 2016 at 15:21
Hallo,
Ich wurde bereits zum zweiten mal innerhalb eines halben Jahres mit dem Handy am Ateuer erwischt. Wie wahrscheinlich ist es das ein Fahrverbot auf mich zukommt? Ansonsten habe ich keine Gespeicherten Vergehen oder Punkte in Flensburg. Greift die Behörde in der Regel beim zweiten mal schon mit einem Fahrverbot durch?
bussgeldkatalog.de meint
30. Mai 2016 at 9:07
Hallo Ben,
in der Regel ist mit keinem Fahrverbot zu rechnen. Die Behörde kann allerdings im Einzelfall Sanktionen verhängen.
bussgeldkatalog.de
Annette F. meint
21. Mai 2016 at 21:58
bin heute mit den Handy in der Hand am Steuer geblitzt worden. Es war aus!
Das interessante daran ist, es ist ein Smartphon an dem alle Funktionen gesperrt sind, weil es im Job zur Kundenbefragung benutzt wird. Es ist auch nach weiß bar wann ich die letzte Kundenbefragung gemacht habe. das geht auch nur stehe ich der Person gegenüber.
Meine Strafe?
bussgeldkatalog.de meint
23. Mai 2016 at 8:28
Hallo Annette,
dennoch haben Sie die reguläre Strafe zu zahlen. Wenden Sie sich für eine weitere Beratung an einen Anwalt.
bussgeldkatalog.de
Mustafa meint
14. Mai 2016 at 23:18
Hallo,
Ich wurde heute von der polizei angehalten weil ich am steuer kurz an mein handy ran gegangen bin.
Welche folgen zieht das auf sich und wird meine probezeit verlängert?
bussgeldkatalog.de meint
17. Mai 2016 at 9:00
Hallo Mustafa,
Dies kostet Sie 60 Euro und Sie bekommen einen Punkt in Flensburg. Für Ihre Probezeit bedeutet dies nichts, da es sich hier um einen B-Verstoß handelt. Handeln Sie sich jetzt allerdings noch einen weiteren B-Verstoß oder A-Verstoß ein, wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
bussgeldkatalog.de
Wolfgang K. meint
11. Mai 2016 at 21:31
Handy benutzen beim Auto fahren kann gar nicht streng genug bestraft werden, täglich passieren Unfälle durch abgelenkte Handy-Nutzer, oft bringen sie andere in Gefahr, weil auf die Gegenfahrbahn gekommen oder ähnliches, der andere Verlehrsteilnehmer versucht aus zu weichen, oft mit Schaden, aber der eigentliche Verursacher ist dann meist schon weg.
Ich plädiere, Gerät Beschlagnahmen, 3 Punkte in Flensburg und eine deftige Stafe.
Wolfgang
Lars G. meint
20. Mai 2016 at 12:42
Stimme absolut zu, die Straferhöhung von 40 auf 60 Euro löst das Problem in keinster Weise.
Sehe immer mehr Leute(tatsächlich meist junge Frauen) die kilometerlange Strecken das Handy am Ohr halten und dabei teilweise die mittellinie kreuzen! Oder auch oft im Stop and Go die 2 Hand zum Gestikulieren verwenden.
Ein echtes Ärgernis!
Das Verhältnis entspricht derzeit keinesfalls der Verkehrsgefährdung. Selbst hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen sind vergleichsweise harmlos, da die Fahrer in der Regel konzentriert sind auf das Verkehrsgeschehen und in der Spur fahren.
2Punkte und 160Euro Strafe erachte ich auch für das absolute Minimum!
Florian meint
13. Juli 2017 at 22:40
60 Euro? Das ist ein Hohn. Die sollen noch ein oder zwei Nullen dran hängen, damit es auch wirklich weh tut. Gerade im Stadtverkehr sehe ich immer mehr Autofahrer, welche mit Handy am Ohr grundlegende Verkehrsregeln nicht beachten, darunter fallen auch Rote Ampeln, Zebrastreifen, Rechts vor Links oder Kinder am Straßenrand. Die Fahrer sind in ihrer Blechdose ja gut geschützt, aber der Fußgänger wird wegen der Fahrlässigkeit des Fahrers verletzt oder getötet.
Peter S. meint
15. April 2016 at 1:52
Hallo,
Wird meine Probezeit verlängert wenn ich mir nichts zu schulden habe kommen lassen ausser
das ich einmal beim fahren mit dem Handy erwischt wurde. Habe gelesen das es sich nur
um einen B-Verstoß handelt und es nicht die Probezeit verlängert!
Stimmt das?
LG Peter
bussgeldkatalog.de meint
18. April 2016 at 8:31
Hallo Peter,
da es sich hierbei um einen B-Verstoß handelt, wird Ihre Probezeit nicht verlängert. Sollte es zu einem zweiten B-Verstoß kommen oder einem A-Verstoß, müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit rechnen.
bussgeldkatalog.de
Bubu meint
6. Dezember 2017 at 17:18
Hallo, ich wurde während meiner Probezeit einmal mit 25 km/h zu schnell geblitzt musste dann an einem Aufbauseminar teilnehmen. Danach wurde ich ein zweites Mal mit 30 km/h zu schnell geblitzt. Probezeit wurde bei der ersten Tat schon verlängert.
Bei der zweiten Tat habe ich eine Anordnung eine Mpu zu machen. Dieses habe ich aber leider nicht gemacht.
Nun wurde ich heute von der Polizei mit Handy am Steuer erwischt. Womit muss ich rechnen ?
Lg
bussgeldkatalog.de meint
11. Dezember 2017 at 12:53
Hallo,
Handy am Steuer wird als B-Verstoß angesehen, Sie müssen ein Bußgeld von 100€ bezahlen und bekommen ein Punkt in Flensburg. Bei einem weiteren B-Verstoß wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Ruru meint
22. August 2018 at 15:28
Ich bin mir nicht sicher ich würde mit Dem Handy am Steuer geblitzt ist es ein a Verstoß oder b Verstoß bin nämlich in der Probezeit und wenn angenommen durch Zuviels Verstöße mein Führerschein entzogen wird muss ich dann den Führerschein neu machen ?
bussgeldkatalog.de meint
13. September 2018 at 9:13
Hallo Ruru,
das Handy am Steuer ist in der Regel ein A-Verstoß. Wird die Fahrerlaubnis entzogen, wird mindestens eine MPU nötig.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de