Bußgeldkatalog zum Handy am Steuer
Bußgeldrechner: Welche Sanktionen fürs Telefonieren am Steuer?
Um herauszufinden, welche Folgen die widderrechtliche Verwendung von einem Handy am Steuer hat, können Sie die Bußgeldtabelle nutzen. Alternativ dazu besteht auch die Möglichkeit, das Bußgeld und die weiteren Sanktionen mithilfe von unserem Bußgeldrechner zu ermitteln:
Kurz & knapp: Handy am Steuer
Wer während der Fahrt mit dem Handy herumhantiert, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer enorm und sorgt automatisch für ein höheres Unfallrisiko.
Da es sich bei diesem Fehlverhalten um eine Ordnungswidrigkeit handelt, droht für das Handy am Steuer keine Strafe sondern Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Wer sein Handy am Steuer nutzt, muss daher mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Kam es dabei zu einer Gefährdung oder einem Unfall, werden 150 bzw. 200 Euro, zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat fällig.
Die unerlaubte Nutzung vom Handy am Steuer gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Zusätzlich zu den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog kommen daher eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar auf Sie zu.
Grundsätzlich kann ein Bußgeldbescheid bereits aufgrund einer Beobachtung der Polizeibeamten drohen. All Nachweis kann dabei eine umfassende Beschreibung der Tat sowie das Handy in unmittelbarer Nähe des Fahrers dienen. Zudem können auch Blitzer die Nutzung dokumentieren.
Übersicht zu Themen rund ums Handy am Steuer:
Wann ist Telefonieren am Steuer erlaubt und wann ist es verboten?
Inhaltsverzeichnis
Wer das Handy am Steuer nutzt, gefährdet damit sich selbst und auch alle anderen Verkehrsteilneher. Daher die Verwendung und insbesondere das Telefonieren am Steuer gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) untersagt. Wer dennoch erwischt wird, dem kann dieses Fehlverhalten teuer zu stehen kommen.
Doch wann ist das Telefonieren am Steuer genau untersagt? Dürfen Sie zum Beispiel mithilfe einer Freisprecheinrichtung jemanden anrufen oder mit dem Headset im Auto telefonieren? Und sieht der Gesetzgeber für die widerrechtliche Nutzung von einem Handy am Steuer eine Strafe oder ein Bußgeld vor? Diese und weitere Informationen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Video: Handyverstoß im Auto und auf dem Fahrrad
Handynutzung am Steuer: Was besagt die StVO?
Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr verlangt von allen Beteiligten ein hohes Maß an Konzentration und Aufmerksamkeit ab. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass die Verkehrsteilnehmer rechtzeitig auf mögliche Gefahrensituationen reagieren können. Daher gilt es Ablenkungen – wie etwa das Handy – am Steuer zu vermeiden. Auch der Gesetzgeber hat die Gefahr vom Tippen und Telefonieren während der Fahrt erkannt und entsprechende Vorschriften erlassen. In § 23 Abs. 1a StVO heißt es dazu:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Demnach ist die Verwendung von einem Handy am Steuer ohne die Verwendung einer entsprechenden Freisprecheinrichtung untersagt und Verstöße werden sanktioniert. Wer mit dem Mobiltelefon in der Hand oder allgemein beim Benutzen des Handys während der Fahrt erwischt wird, hat demnach mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg zu rechnen. Auch hat der Verkehrssünder unter Umständen mit einem Fahrverbot zu rechnen.
Welche Auswirkungen hat das Telefon am Steuer?
Das Telefonieren am Steuer lenkt den Fahrer vom Verkehrsgeschehen ab und verlangsamt durch die mangelnde Konzentration seine Reaktionsfähigkeit.
Wird die Aufmerksamkeit bei einer Fahrt von 50 km/h zum Beispiel auch nur um eine Sekunde abgewendet, legt ein Auto in dieser Zeit bereits fast 14 Meter zurück, ohne dass der Fahrer diese Strecke mitbekommen kann. Eine persönliche und allgemeine Gefährdung der Verkehrssicherheit kann hierbei die Folge sein.
Laut einer Auswertung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) werden jedes Jahr rund 400.000 Autofahrer mit dem Handy am Steuer erwischt. Genaue Zahlen gibt es darüber hinaus kaum.
Folgen für den Autofahrer wegen der Handynutzung am Steuer
Wer ein Handy am Steuer nutzt, muss mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Dieser sieht mindestens ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg vor.
Geht der Verkehrsverstoß mit einer Gefährdung anderer einher oder führte sogar zu einem Unfall, zieht dies weitere Sanktionen nach sich. Zum einen erhöht sich die Geldbuße auf 150 bzw. 200 Euro und 2 Punkte folgen. Zum anderen sieht der Bußgeldkatalog ein einmonatiges Fahrverbot vor.
Das Bußgeld für das Telefonieren am Steuer hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. So wurde im Mai 2014 das Bußgeld, für Verkehrsteilnehmer, die zum Beispiel mit dem Handy am Steuer geblitzt wurden, von 40 Euro auf 60 Euro erhöht. Dazu kommt noch die Eintragung von einem Punkt in Flensburg.
Im Oktober 2017 wurde das Handy-Bußgeld nochmals erhöht. Anstatt 60 Euro müssen Verkehrsteilnehmer, die beim Telefonieren am Steuer erwischt wurden, nun mindestens 100 Euro zahlen.
Kommt es in Folge von Telefonieren am Steuer zu einem Unfall, kann es unter Umständen sein, dass der Fahrer für den Schaden selbst aufkommen muss und die Versicherung nicht zahlt. Dies ist dann der Fall, wenn der Autofahrer sich wegen grober Fahrlässigkeit verantworten muss.
Was ist mit Handy im Auto erlaubt und was ist verboten?
Verboten ist nicht nur das Telefonieren während der Fahrt mit dem Handy. Bußgeld und ein Bußgeldbescheid werden gemäß des neuen Bußgeldkatalogs von 2024 auch bei folgenden Vergehen fällig:
- Lesen oder Schreiben einer SMS, E-Mail etc.
- Nutzung des im Handy integrierten Navigationssystems, sofern die Bedienung per Hand erfolgt
- Wegdrücken eines Anrufers
- Halten des Mobiltelefons während der Fahrt
- Verwendung von Tablets und E-Readern
Für diese Verstöße wird äquivalent zum Telefonieren mit dem Handy am Steuer ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro verlangt und ein Punkt in Flensburg vergeben. Da das Telefonieren bzw. die Benutzung des Mobiltelefons während der Fahrt als eine Ordnungswidrigkeit gilt, beträgt die Tilgungsdauer des dafür vergebenen Punktes 2,5 Jahre.
Was hat sich während der Punktereform geändert?
Seit dem 01. Mai 2014 gilt mit der Einführung des Fahreignungsregisters ein neues Punktesystem, gleichzeitg wurde auch der Bußgeldkatalog reformiert. Die damit einhergehenden Veränderungen wirken sich vor allem auf die Bewertung der Punkte aus:
- Reduzierung der Punkte:
Die ehemals 18 Punkte wurden auf lediglich 8 Punkte runtergeschraubt. - Verstärkte Fokussierung auf die Verkehrssicherheit:
Delikte werden jetzt stärker nach Schwere bzw. Gefährdung der Straßensicherheit geahndet und ggf. mit Punkten sanktioniert. - Abschaffung der Tilgungshemmung:
Von nun an wird jeder Verstoß an und für sich getilgt. Die Tilgungshemmung beträgt für Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt) 2,5 Jahre, für grobe Ordnungswidrigkeiten (2 Punkte) 5 Jahre und für Straftaten mit der Entziehung der Fahrerlaubnis (3 Punkte) 10 Jahre. - Veränderter Punkteabbau:
Bei bis zu 5 Punkten ist der Punkteabbau durch eine freiwillige Teilnahme an ein Fahreignungsseminar möglich. Bei mehr Punkten entfällt die Möglichkeit des Punkteabbaus. Zudem kann nur alle fünf Jahre lediglich ein Punkt abgebaut werden.
Durch die Punktereform hat auch der Punkt, welcher für die widerrechtliche Nutzung von einem Handy am Steuer droht, mehr Gewicht.
In der Probezeit mit Handy am Steuer geblitzt
Gerade junge Leute weisen eine hohe Affinität zu sozialen Netzwerken auf. Gerne werden mit den verschiedensten Smartphones aus den besten Vergleichen nochmal die neuesten Meldungen bei Facebook und Co. gecheckt oder schnell mal eine Nachricht an den Freund oder die Freundin verschickt.
Dabei müssen gerade Fahranfänger mit besonders weitreichenden Sanktionen rechnen. Denn mit dem Handy am Steuer zu telefonieren zählt zu den A-Verstößen. Bei einem Führerschein auf Probe wird unterschieden zwischen einem A-Verstoß und einem B-Verstoß. Ein A-Verstoß zieht in der Regel Probezeitmaßnahmen nach sich.
So führen Verkehrsverstöße in der Probezeit, die ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich ziehen, in der Regel zu einer Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Da die Strafe beim Telefonieren am Steuer 100 Euro beträgt, müssen Fahranfänger demnach mit einer Probezeitverlängerung rechnen. Darüber hinaus folgt auch die Anordnung eines Aufbauseminars.
Nuray meint
18. Januar 2017 at 10:44
Hallo,
ich wurde letztes Jahr mit dem Handy erwischt und musste 120€ Bußgeld zahlen und habe 1 Punkt bekommen. Leider wurde ich letzte Woche auch mit dem Handy erwischt aber nicht beim telefonieren oder simsen. Ich hatte mein Handy nur in der Hand.
Was kommt auf mich zu?
bussgeldkatalog.de meint
6. Februar 2017 at 12:02
Hallo Nuray,
Sie müssen mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
bussgeldkatalog.de
Jan-Peter meint
16. Januar 2017 at 20:27
Ich wurde heute angehalten. Der Polizist meinte er hätte mich mit einem Handy am Steuer rum fummeln gesehen. Nicht telefoniert. Er fragte nur nach Ausweis und Führerschein. Ist dann wieder abgefahren. Nach dem Handy hat er gar nicht gefragt. Was ist wenn es ein Ebook Reader war wo ich rauf geguckt habe? Wie will er das überhaupt beweisen? Sie waren zu zweit , fuhren erst hinter mir und haben mich dann überholt.
bussgeldkatalog.de meint
6. Februar 2017 at 12:08
Hallo Jan-Peter,
in diesem Fall müssen Sie beweisen können, dass Sie das Handy nicht in der Hand gehalten haben. Sie sollten allerdings zunächst abwarten, ob überhaupt ein Bußgeldbescheid bei Ihnen eintrifft.
bussgeldkatalog.de
Alex meint
5. Januar 2017 at 15:51
Hallo wurde heute von Ordnungsamt angehalten, weil ich angeblich Telefon in der Hand hatte.Ich hab den Herrn drauf hingewiesen das ich ein Headset benutze was Ich auch an hatte in der Zeit.(er war alleine) sagte hat alles auf Video.
Machte paar Fotos mit dem Privathandy von dem Kfz-Kenneichen. Darf er Das?
Was kann auf mich zukommen?
bussgeldkatalog.de meint
9. Januar 2017 at 10:17
Hallo Alex,
Videoaufnahmen sollten erlaubt sein, wenn diese sachdienlich sind. Hatten Sie das Handy nicht in der Hand, sollten keine Konsequenzen auf Sie zukommen.
bussgeldkatalog.de
Ferhat meint
3. Januar 2017 at 23:56
hallo,
vor 2 jahren wurde ich mit handy am steuer angehalten und habe 90 euro und 1 punkt bekommen.
im Oktober 2016 wurde ich wieder mit handy am steuer angehalten mit 120 euro und noch einem punkt.
heute wurde ich wieder mit dem handy am steuer erwischt.
nun meine frage.
Mit welcher strafe kann ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
9. Januar 2017 at 10:09
Hallo Ferhat,
da Sie mehrmals mit der gleichen Ordnungswidrigkeit aufgefallen sind, kann die zuständige Behörde Ihnen unter Umständen eine beharrliche Pflichtverletzung vorwerfen und Ihre Strafe erhöhen. Dies liegt jedoch im Ermessen der Behörde.
bussgeldkatalog.de
Yasar D. meint
22. Dezember 2016 at 14:55
Ich wurde Während dem telefonieren am Steuer erwischt
Leider wurde meine Probezeit schon verlängert wegen Rotlicht Missachtung
Was würde jetzt noch auf mich zukommen
LG
Yasar D.
bussgeldkatalog.de meint
27. Dezember 2016 at 9:41
Hallo Yasar,
hierbei handelt es sich um einen B-Verstoß. Ist es der erste Verstoß dieser Art in der verlängerten Probezeit, haben Sie zunächst keine weiteren Folgen zu befürchten.
bussgeldkatalog.de
jessi meint
17. Dezember 2016 at 18:16
hallo,
ich wurde dieses jahr mitte august mit handy in der hand gesehen – ein punkt und geldstrafe.
jetzt im dezember schonwieder….weiß aber noch nicht ob da was kommen wird oder nicht…
bin 4 jahre aus der probezeit raus und habe mir bis auf die 2 sachen noch nie was zu schulden kommen lassen.
muss ich da mit einem fahrverbot rechnen???
danke
bussgeldkatalog.de meint
19. Dezember 2016 at 10:58
Hallo Jessi,
in der Regel sollten Sie nicht mit einem Fahrverbot rechnen müssen.
bussgeldkatalog.de
Kai meint
15. Dezember 2016 at 0:46
Hallo,
Ich wurde vor ca. 2 Wochen durch die Polizei angehalten, da einer der beiden Polizisten mich angeblich dabei gesehen haben, wie ich mein Handy beim Autofahren in der Hand gehalten habe. Das stimmt allerdings nicht – ich hatte das Handy zwischen meinen Beinen auf dem Sitz liegen und das Headset eingesteckt. Nach längerem Gespräch und keinesfalls durch einsehen meinerseits, kam es trotzdem zu einer „Verwarnung“. Des Weiteren meinte der Beamte, dass ich das Headset, wenn ich es dann genutzt hätte, nur mit einem Ohrhöhrer benutzen darf. Nach meinen Recherchen gibt es keine eindeutig Beschreibung, die besagt, dass ich mein Headset nicht mit beiden Hörern nutzen darf.
Die Diskussion nützte nichts und es kommt trotzdem zur Strafe – 103,50€. Hierbei sind 75€ Verwarnung rest Bearbeitung und Zustellung. Die Beamten teilten mir jedoch im Vorfeld ein Verwarnungsgeld von 60€ mit. Seit wann ist die Verwarnungsgebühr so hoch?
Wie stehen meine Chancen hier einspruch zu erheben? Schließlich stehen zwei Aussagen gegen meine. Ich bin mir jedoch keiner Schuld bewusst und bin über die Art und Weise, wie man beschuldigt und zudem bei einer „Verwarnung“ noch ausgebeutet wird, sehr verärgert.
Ich hoffe sehr, dass Sie mir helfen können!
Vielen Dank vorab und besten Gruß,
Kai
bussgeldkatalog.de meint
19. Dezember 2016 at 10:41
Hallo Kai,
in der Tat gibt es keine gesetzliche Regelung dazu, ob nur einer oder beide Ohrhörer benutzt werden dürfen. Es ist lediglich festgelegt, dass der Fahrer nicht abgelenkt werden darf. Wie gut Ihre Chancen bei einem Einspruch stehen, kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen. Wir dürfen Ihnen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.
bussgeldkatalog.de
SirAc meint
13. Dezember 2016 at 23:35
Hey,
ich arbeite als Lieferant und hatte das Smartphone, welches als Navi benutzt wird, in der Hand und wurde innerorts mit 65 – 70 geblitzt.
Ich befinde mich in der Probezeit und es ist mein allererster Verstoß gegen die Verkehrsregeln.
Was kommt auf mich zu?
bussgeldkatalog.de meint
19. Dezember 2016 at 10:18
Hallo SirAc,
in der Regel wird dies als Tateinheit gewertet. Das höhere Bußgeld müssen Sie voll zahlen, das niedrigere zur Hälfte. Auswirkungen auf die Probezeit hat die Geschwindigkeitsüberschreitung erst dann, wenn Sie mehr als 20km/h zu schnell unterwegs waren.
bussgeldkatalog.de
Hans meint
13. Dezember 2016 at 19:40
Wie ist es wenn man mit 14kmh (94 in nem Tunnel wo 80 is) geblitzt wird, während man sein Handy in der Halterung an der Scheibe bedient hat?
Womit kann man rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
19. Dezember 2016 at 10:14
Hallo Hans,
befindet sich das Handy in der Halterung, ist die kurzfristige Bedienung in der Regel erlaubt. In § 23 StVO ist nämlich nur vermerkt, dass das Handy nicht in der Hand gehalten werden darf. Sie sollten demnach nur mit den Sanktionen für die Geschwindigkeitsüberschreitung rechnen müssen.
bussgeldkatalog.de
sinan meint
12. Dezember 2016 at 20:03
hallo
habe handy an bluehtooht und handy handy halter im auto
wenn ich telafonieren will muss ich handy kontakt wählen ist das erlaubt handy im handy halter ist.
lg
sinan
bussgeldkatalog.de meint
19. Dezember 2016 at 10:07
Hallo Sinan,
wenn Sie das Handy nicht in der Hand halten, sondern es sich in der Halterung befindet, sollte die Bedienung für einen kurzen Zeitraum erlaubt sein. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie nicht zu stark abgelenkt werden.
bussgeldkatalog.de
siegfried meint
20. November 2016 at 12:58
Hallo,
telefoniere im Autor sehr selten. Habe altes Handy mit Kopfhörer und Mikrofon. Kann ich das nutzen, wenn das Handy lose auf der Ablage oder Beifahrersitz liegt?
bussgeldkatalog.de meint
21. November 2016 at 9:43
Hallo Siegfried,
es ist durchaus erlaubt, während der Fahrt mit Kopfhörern zu telefonieren oder Musik zu hören. Allerdings dürfen Sie das Handy nicht in die Hand nehmen. Außerdem darf die Musik bzw. das Telefongespräch nicht so laut sein, dass Sie dadurch beeinträchtigt werden und die Verkehrssicherheit gefährdet wird.
bussgeldkatalog.de
Marius meint
17. November 2016 at 22:07
Liebes Bußgeldkatalog.de-Team,
mich hat es heute leider auch erwischt. Ich las in einem Stau eine SMS und schon ging neben mir das Blaulicht an. Grundsätzlich sehe ich die Straftat ein, Diskussionen sind an so einer Stelle nicht angebracht. Vor allem wenn die Zahl der Unfälle tatsächlich so hoch ist die auf Handbenutzung zurückzuführen sind. Allerdings ist das Gesetz einmal mehr völlig unlogisch und nicht konsequent. Essen im Auto, rauchen im Auto, das Einstellen der Navigation lenken genauso wenn nicht sogar mehr ab. Schließlich sind in den Autos heutzutage halbe Computer verbaut. Und mal ehrlich, Handynutzung in einer Halterung ist erlaubt?!! Als würde das nicht ablenken!! Alles mal wieder inkonsequent, dämlich und nicht zu Ende gedacht…
Julia meint
6. November 2016 at 0:41
Hallo, muss ich jetzt mit einem Fahrverbot rechnen ? Habe im Januar einen Punkt in Flensburg bekommen wegen Telefonieren am Steuer . Heute habe ich noch einen bekommen, hatte das Navi am Handy eingestellt . Bin seit vier einhalb Jahren aus der Probezeit raus und habe mir sonst nichts zu Schulden kommen lassen .
Liebe Grüße
bussgeldkatalog.de meint
7. November 2016 at 9:25
Hallo Julia,
sie müssen mit keinem Fahrverbot rechnen.
bussgeldkatalog.de
Kar meint
3. November 2016 at 19:07
Hallo ich habe vor der fahrt mit meinem Vater telefoniert und hatte das handy beim fahren in der hand. Aber bei der fahrt habe ich nicht! Das handy benutzt!! Wurde von der Polizei angehalten, die meinten ich hätte das handy die ganze Zeit in der handy gehalten(aber haben nicht gewusst ob ich das Handy wirklich benutze! ) das war nicht mal 4 Minuten von mir zu Hause entfernt und eine Polizistin hat mir einfach ne Anzeige ausgestellt 1p und 60€.
Ich habe mir einfach nur gedacht habe ich halt eben vergessen in meine Hosentasche zu tun! Gibts für mich ne rettung irgendwie ? Ich geh morgen zum rechtschutz das ist eine frechheit!
bussgeldkatalog.de meint
7. November 2016 at 9:31
Hallo Kar,
während der Motor des Fahrzeugs läuft, dürfen Sie das Handy nicht benutzen. Wir dürfen Ihnen an dieser Stelle keine Rechtsberatung bieten. Wenden Sie sich in Ihrem speziellen Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
bussgeldkatalog.de
Bahar meint
2. November 2016 at 21:13
Hallo,
Ich stand an einer roten Ampel
Und habe mein Handy aus meiner Jackentasche gezogen um es auf die Ablage zu legen, dabei hat mich einer beobachtet und sich mein Kennzeichen aufgeschrieben, muss ich jetzt auch mit einer Strafe rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
7. November 2016 at 9:33
Hallo Bahar,
während der Fahrt und auch wenn Sie stehen bleiben, der Motor aber noch läuft, dürfen Sie das Telefon nicht benutzen. Wie genau der Begriff „benutzen“ ausgelegt wird, variiert jedoch von Gericht zu Gericht. Warten Sie zunächst ab, ob Sie in den nächsten Wochen einen Bußgeldbescheid erhalten.
bussgeldkatalog.de
Eileen meint
20. Oktober 2016 at 20:14
Würde vor zwei Wochen von einer standblitze geblitzt mit Schätzung 40 km/h zu schnell innerorts.
War absolut übermüdet 21 Stunden wach und hab kaum was mitbekommen, das es unverantwortlich ist. Weiß ich.
Wurde heute angehalten wegen Handy am Ohr.
Wird das nun zusammen veranlagt?
bussgeldkatalog.de meint
24. Oktober 2016 at 9:18
Hallo Eileen,
diese beide Taten werden getrennt voneinander beurteilt und geahndet.
bussgeldkatalog.de
Dustin meint
15. Oktober 2016 at 16:19
Hallo
Wurde vor einer Woche in Stuttgart in einer 30km/h Zone mit 38km/h geblitzt…Allerdings mit Handy inr meiner Hand..Bin in der probeweise und habe schon 1 Punkt in Flensburg…Was jetz?
bussgeldkatalog.de meint
17. Oktober 2016 at 8:56
Hallo Dustin,
weder die Geschwindigkeitsüberschreitung noch das Handy am Steuer sind A-Verstöße. Bei letzterem handelt es sich um einen B-Verstoß. Handelt es sich um den ersten B-Verstoß in der verlängerten Probezeit, hat dies zunächst keine weiteren Auswirkungen.
bussgeldkatalog.de
Anja meint
13. Oktober 2016 at 7:35
Hallo, gestern folgten sie mir in Zivil bis vor die Haustüre. Ich habe während der Fahrt auf die Uhr in meinem Handy geguckt, da meine Uhr im Auto wegen Batterie abklemmen noch nicht wieder gestellt war. Hatte weder das Handy am Ohr noch anderweitig benutzt, was man mir auch nicht unterstellte, da sie mich verfolgten konnten sie es ja auch sehen. Hab auch Autotelefon. Jedoch dürfe ich es nicht mal in die Hand nehmen, sagten sie.
Sie meinten, ich bekomme 1 Punkt incl. Strafe.
Ist da 1 Punkt für nicht etwas übertrieben?
LG Anja
bussgeldkatalog.de meint
17. Oktober 2016 at 9:22
Hallo Anja,
während der Fahrt dürfen Sie das Handy nicht in die Hand nehmen. Schon das ablesen der Uhr gilt als Benutzen des Mobiltelefons. Für diese Ordnungswidrigkeit fällt grundsätzlich ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg an.
bussgeldkatalog.de
Hosting meint
12. Oktober 2016 at 14:50
Unter den Handy-Sundern lasst sich ein Muster erkennen und so sind es besonders die 35- bis 44-Jahrigen , die trotz Verbot am Steuer telefonieren.
Sonnie meint
10. September 2016 at 12:36
Hallo, wie ist das, wenn während der Fahrt das Handy in einer Handyhalterung steckt und zum Telefonieren die Kopfhörer benutzt werden? Ist das erlaubt oder verboten? Falls verboten, wie teuer wäre das? Danke im Voraus schon mal für die Antwort :o)
bussgeldkatalog.de meint
12. September 2016 at 8:30
Hallo Sonnie,
laut Angaben des TÜV Nord ist es erlaubt, während der Fahrt Kopfhörer zu tragen, wenn diese als Freisprecheinrichtung genutzt werden. Allerdings dürfen Sie das Handy dabei nicht in der Hand halten. Laut StVO dürfen Sie durch die Kopfhörer jedoch nicht so stark beeinträchtigt werden, dass die Verkehrssicherheit gefährdet ist.
bussgeldkatalog.de
Sebastian meint
4. September 2016 at 19:02
Hallo. Ich wurde innerorts mit 7km/h zu schnell geblitzt und hatte dabei mein handy am Ohr. Ich bin noch 2 Monate in der Probezeit. Habe ich mit einer verlängerung zu rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
5. September 2016 at 9:05
Hallo Sebastian,
hierbei handelt es sich um einen B-Verstoß. Ist dies Ihr erster Verstoß, sollte dieser keine Auswirkungen auf Ihre Probezeit haben.
bussgeldkatalog.de
Heiko meint
4. September 2016 at 16:18
Hallo,
Ich wurde heute mit Handy am Steuer erwischt. Zudem habe ich dabei noch ein Stoppschild überfahren. Ich wurde innerhalb des letzten halben Jahres schonmal mit Handy erwischt. Ich glaube schon ein paar wenige Punkte in Flensburg zu haben. Mit welcher Strafe habe ich zu rechnen?
LG
bussgeldkatalog.de meint
5. September 2016 at 9:13
Hallo Heiko,
meist wird in solchen Fällen von Tateinheit ausgegangen. Hierbei ist das höhere Bußgeld in voller Höhe zu zahlen, während das niedrigere nur zur Hälfte gezahlt werden muss. Nähere Informationen zu den jeweiligen Sanktionen finden Sie in der obigen Tabelle sowie auf https://www.bussgeldkatalog.de/vorfahrt/. Wird ein Autofahrer zum wiederholten Male beim Telefonieren am Steuer erwischt, kann es unter Umständen passieren, dass es zu einem Fahrverbot kommt. Denn nach § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) kann für Ordnungswidrigkeiten ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten verhängt werden, wenn diese auf einer groben oder beharrlichen Pflichtverletzung beruhen. Dies wird je nach Einzelfall entschieden.
bussgeldkatalog.de
Ismail meint
1. September 2016 at 7:00
Hallo, ich wurde gestern angehalten weil ich während der Fahrt an meinem Handy war. Das Ding ist das ich schonmal einen aufbauseminar gemacht habe und die Frage ist ob jetzt mein Führerschein entzogen wird?
bussgeldkatalog.de meint
5. September 2016 at 9:26
Hallo Ismail,
in der Regel sollten Sie keine weiteren Konsequenzen befürchten. Befinden Sie sich allerdings noch in der Probezeit und haben bereits A- bzw. B-Verstöße begangen, können weitere Sanktionen folgen, welche Sie der Tabelle auf folgender Seite entnehmen können: https://www.bussgeldkatalog.de/probezeit/.
bussgeldkatalog.de
Jan meint
31. August 2016 at 16:11
wie sieht das ganze denn mit dem Fahrrad aus? Ich bin 17 und hab noch fast 2 Jahre Probezeit
bussgeldkatalog.de meint
5. September 2016 at 9:31
Hallo Jan,
wer mit dem Handy in der Hand auf dem Fahrrad sitzt und fährt, riskiert ein Bußgeld von 25 Euro. Einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg müssen Radfahrer in der Regel nicht befürchten. Haben Sie sich bisher keine weiteren Verstöße zuschulden kommen lassen, sollte dies auch keine Auswirkungen auf die Probezeit haben.
bussgeldkatalog.de
Antonios meint
31. August 2016 at 0:11
Hallo,
ich hätte mal ne frage ,also ich bin auf der normalen Bundesstraße da klingelt mein Handy ich blicke nach rechts und fahre auf eine Tankstelle draf auf der Einfahrt der Tankstelle greife ich zu meinen Handy in diesen Moment steht ein Polizist neben mir und meinte ich hätte schon auf der Normalen Straße Telefoniert ( war net war ist ) . Ist es nun wirklich Strafbar im Tankstellen bereich zu Telefonieren oder nicht ?
bussgeldkatalog.de meint
5. September 2016 at 9:37
Hallo Antonios,
während der Fahrt dürfen Sie das Handy nicht die Hand nehmen. Und auch wenn das Auto hält, der Motor jedoch noch läuft, dürfen Sie das Handy nicht der Hand halten. Lief der Motor also noch, während Sie das Handy in die Hand nahmen, ist das Bußgeld gerechtfertigt. In Ihrem speziellen Fall sollten Sie bei weiteren Fragen einen Anwalt konsultieren.
bussgeldkatalog.de