Bußgeldkatalog zum Handy am Steuer
Bußgeldrechner: Welche Sanktionen fürs Telefonieren am Steuer?
Um herauszufinden, welche Folgen die widderrechtliche Verwendung von einem Handy am Steuer hat, können Sie die Bußgeldtabelle nutzen. Alternativ dazu besteht auch die Möglichkeit, das Bußgeld und die weiteren Sanktionen mithilfe von unserem Bußgeldrechner zu ermitteln:
Kurz & knapp: Handy am Steuer
Wer während der Fahrt mit dem Handy herumhantiert, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer enorm und sorgt automatisch für ein höheres Unfallrisiko.
Da es sich bei diesem Fehlverhalten um eine Ordnungswidrigkeit handelt, droht für das Handy am Steuer keine Strafe sondern Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Wer sein Handy am Steuer nutzt, muss daher mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Kam es dabei zu einer Gefährdung oder einem Unfall, werden 150 bzw. 200 Euro, zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat fällig.
Die unerlaubte Nutzung vom Handy am Steuer gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Zusätzlich zu den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog kommen daher eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar auf Sie zu.
Grundsätzlich kann ein Bußgeldbescheid bereits aufgrund einer Beobachtung der Polizeibeamten drohen. All Nachweis kann dabei eine umfassende Beschreibung der Tat sowie das Handy in unmittelbarer Nähe des Fahrers dienen. Zudem können auch Blitzer die Nutzung dokumentieren.
Übersicht zu Themen rund ums Handy am Steuer:
Wann ist Telefonieren am Steuer erlaubt und wann ist es verboten?
Inhaltsverzeichnis
Wer das Handy am Steuer nutzt, gefährdet damit sich selbst und auch alle anderen Verkehrsteilneher. Daher die Verwendung und insbesondere das Telefonieren am Steuer gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) untersagt. Wer dennoch erwischt wird, dem kann dieses Fehlverhalten teuer zu stehen kommen.
Doch wann ist das Telefonieren am Steuer genau untersagt? Dürfen Sie zum Beispiel mithilfe einer Freisprecheinrichtung jemanden anrufen oder mit dem Headset im Auto telefonieren? Und sieht der Gesetzgeber für die widerrechtliche Nutzung von einem Handy am Steuer eine Strafe oder ein Bußgeld vor? Diese und weitere Informationen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Video: Handyverstoß im Auto und auf dem Fahrrad
Handynutzung am Steuer: Was besagt die StVO?
Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr verlangt von allen Beteiligten ein hohes Maß an Konzentration und Aufmerksamkeit ab. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass die Verkehrsteilnehmer rechtzeitig auf mögliche Gefahrensituationen reagieren können. Daher gilt es Ablenkungen – wie etwa das Handy – am Steuer zu vermeiden. Auch der Gesetzgeber hat die Gefahr vom Tippen und Telefonieren während der Fahrt erkannt und entsprechende Vorschriften erlassen. In § 23 Abs. 1a StVO heißt es dazu:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Demnach ist die Verwendung von einem Handy am Steuer ohne die Verwendung einer entsprechenden Freisprecheinrichtung untersagt und Verstöße werden sanktioniert. Wer mit dem Mobiltelefon in der Hand oder allgemein beim Benutzen des Handys während der Fahrt erwischt wird, hat demnach mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg zu rechnen. Auch hat der Verkehrssünder unter Umständen mit einem Fahrverbot zu rechnen.
Welche Auswirkungen hat das Telefon am Steuer?
Das Telefonieren am Steuer lenkt den Fahrer vom Verkehrsgeschehen ab und verlangsamt durch die mangelnde Konzentration seine Reaktionsfähigkeit.
Wird die Aufmerksamkeit bei einer Fahrt von 50 km/h zum Beispiel auch nur um eine Sekunde abgewendet, legt ein Auto in dieser Zeit bereits fast 14 Meter zurück, ohne dass der Fahrer diese Strecke mitbekommen kann. Eine persönliche und allgemeine Gefährdung der Verkehrssicherheit kann hierbei die Folge sein.
Laut einer Auswertung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) werden jedes Jahr rund 400.000 Autofahrer mit dem Handy am Steuer erwischt. Genaue Zahlen gibt es darüber hinaus kaum.
Folgen für den Autofahrer wegen der Handynutzung am Steuer
Wer ein Handy am Steuer nutzt, muss mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Dieser sieht mindestens ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg vor.
Geht der Verkehrsverstoß mit einer Gefährdung anderer einher oder führte sogar zu einem Unfall, zieht dies weitere Sanktionen nach sich. Zum einen erhöht sich die Geldbuße auf 150 bzw. 200 Euro und 2 Punkte folgen. Zum anderen sieht der Bußgeldkatalog ein einmonatiges Fahrverbot vor.
Das Bußgeld für das Telefonieren am Steuer hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. So wurde im Mai 2014 das Bußgeld, für Verkehrsteilnehmer, die zum Beispiel mit dem Handy am Steuer geblitzt wurden, von 40 Euro auf 60 Euro erhöht. Dazu kommt noch die Eintragung von einem Punkt in Flensburg.
Im Oktober 2017 wurde das Handy-Bußgeld nochmals erhöht. Anstatt 60 Euro müssen Verkehrsteilnehmer, die beim Telefonieren am Steuer erwischt wurden, nun mindestens 100 Euro zahlen.
Kommt es in Folge von Telefonieren am Steuer zu einem Unfall, kann es unter Umständen sein, dass der Fahrer für den Schaden selbst aufkommen muss und die Versicherung nicht zahlt. Dies ist dann der Fall, wenn der Autofahrer sich wegen grober Fahrlässigkeit verantworten muss.
Was ist mit Handy im Auto erlaubt und was ist verboten?
Verboten ist nicht nur das Telefonieren während der Fahrt mit dem Handy. Bußgeld und ein Bußgeldbescheid werden gemäß des neuen Bußgeldkatalogs von 2024 auch bei folgenden Vergehen fällig:
- Lesen oder Schreiben einer SMS, E-Mail etc.
- Nutzung des im Handy integrierten Navigationssystems, sofern die Bedienung per Hand erfolgt
- Wegdrücken eines Anrufers
- Halten des Mobiltelefons während der Fahrt
- Verwendung von Tablets und E-Readern
Für diese Verstöße wird äquivalent zum Telefonieren mit dem Handy am Steuer ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro verlangt und ein Punkt in Flensburg vergeben. Da das Telefonieren bzw. die Benutzung des Mobiltelefons während der Fahrt als eine Ordnungswidrigkeit gilt, beträgt die Tilgungsdauer des dafür vergebenen Punktes 2,5 Jahre.
Was hat sich während der Punktereform geändert?
Seit dem 01. Mai 2014 gilt mit der Einführung des Fahreignungsregisters ein neues Punktesystem, gleichzeitg wurde auch der Bußgeldkatalog reformiert. Die damit einhergehenden Veränderungen wirken sich vor allem auf die Bewertung der Punkte aus:
- Reduzierung der Punkte:
Die ehemals 18 Punkte wurden auf lediglich 8 Punkte runtergeschraubt. - Verstärkte Fokussierung auf die Verkehrssicherheit:
Delikte werden jetzt stärker nach Schwere bzw. Gefährdung der Straßensicherheit geahndet und ggf. mit Punkten sanktioniert. - Abschaffung der Tilgungshemmung:
Von nun an wird jeder Verstoß an und für sich getilgt. Die Tilgungshemmung beträgt für Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt) 2,5 Jahre, für grobe Ordnungswidrigkeiten (2 Punkte) 5 Jahre und für Straftaten mit der Entziehung der Fahrerlaubnis (3 Punkte) 10 Jahre. - Veränderter Punkteabbau:
Bei bis zu 5 Punkten ist der Punkteabbau durch eine freiwillige Teilnahme an ein Fahreignungsseminar möglich. Bei mehr Punkten entfällt die Möglichkeit des Punkteabbaus. Zudem kann nur alle fünf Jahre lediglich ein Punkt abgebaut werden.
Durch die Punktereform hat auch der Punkt, welcher für die widerrechtliche Nutzung von einem Handy am Steuer droht, mehr Gewicht.
In der Probezeit mit Handy am Steuer geblitzt
Gerade junge Leute weisen eine hohe Affinität zu sozialen Netzwerken auf. Gerne werden mit den verschiedensten Smartphones aus den besten Vergleichen nochmal die neuesten Meldungen bei Facebook und Co. gecheckt oder schnell mal eine Nachricht an den Freund oder die Freundin verschickt.
Dabei müssen gerade Fahranfänger mit besonders weitreichenden Sanktionen rechnen. Denn mit dem Handy am Steuer zu telefonieren zählt zu den A-Verstößen. Bei einem Führerschein auf Probe wird unterschieden zwischen einem A-Verstoß und einem B-Verstoß. Ein A-Verstoß zieht in der Regel Probezeitmaßnahmen nach sich.
So führen Verkehrsverstöße in der Probezeit, die ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich ziehen, in der Regel zu einer Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Da die Strafe beim Telefonieren am Steuer 100 Euro beträgt, müssen Fahranfänger demnach mit einer Probezeitverlängerung rechnen. Darüber hinaus folgt auch die Anordnung eines Aufbauseminars.
Timo meint
24. April 2018 at 20:03
Hallo,
ich habe während der Fahrt mein Handy zwischen Gurt und Brust eingeklemmt und wurde dabei auf der Autobahn von der Polizei fotografiert. Habe ich mich damit verkehrswidrig verhalten?
bussgeldkatalog.de meint
27. April 2018 at 16:50
Hallo,
solange Sie das Handy beim Fahren nicht bedient haben, sollten diesbezüglich keine Sanktionen drohen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Anka meint
17. April 2018 at 16:50
Hallo,
wenn ich in nur mein Handy von meinem Schoß auf den Beifahrerplatz lege, an einer roten Ampel stehend, ist das dann auch strafbar?
bussgeldkatalog.de meint
27. April 2018 at 15:46
Hallo Anka,
in diesem speziellen Fall müssten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht fragen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Sven meint
17. April 2018 at 11:39
Guten Tag liebes Team ,
Ich würde im Januar dieses Jahr (2018) und jetzt im April wieder erwischt mit dem Handy am Steuer/in Benutzung. Habe beidemale natürlich zugestimmt und werde auch diesmal das Bußgeld von 100€ zahlen.
Habe ich jetzt ein Fahrverbot zu befürchten, wegen „Wiederholungstäter „?
Bin dazu auch im Januar mit einem Punkt für Geschwindigkeit gesegnet worden.
Habe den Führerschein nun 8 Jahre und dies sind meine ersten Punkte…
Dankeschön im Voraus
bussgeldkatalog.de meint
27. April 2018 at 15:45
Hallo Sven,
wurde jemand bereits mehrfach mit Handy am Steuer erwischt, können die Behörden ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten verhängen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Philipp meint
22. März 2018 at 0:19
Hallo,
ich hätte eine Frage: Im Internet gibt es spezielle Handyhalterungen für das Lenkrad zu kaufen (das Handy wird also in das Lenkrad geklemmt). Ist das erlaubt? Es behindert nur die Sicht aufs Armaturenbrett, nicht auf die Straße. Und ich habe gelesen, dass solange man das Handy nicht in der Hand hält, alles erlaubt wäre. Gilt das so noch? Solange das Handy in der Halterung steckt darf man alles machen? Wie wird es bewertet wenn es rutschfest in der Mittelkonsole liegt?
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 15:34
Hallo Philipp,
die Nutzung eines Handys, das in der Halterung steckt, ist in Grenzen erlaubt. Einen Anruf entgegen zu nehmen, ist meist zulässig, das Tippen einer SMS dagegen eher nicht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Mahmoud meint
7. März 2018 at 1:56
Guten Tag,
Ich wurde vor paar Tagen mit 140 km geblitzt auf der Autobahn, erlaubt waren 100 km.
40 km zu viel gefahren und dabei habe ich telefoniert, was bekomme ich nun als Strafe
Bin seit 2 Jahren von meiner Probezeit raus.
bussgeldkatalog.de meint
23. April 2018 at 10:57
Hallo Mahmoud,
erfolgen zwei Verkehrsverstöße gleichzeitig, greift in der Regel das Prinzip der Tateinheit, sodass nur der schwerwiegendere geahndet wird. Dies wäre gemäß Ihrer Angaben die Geschwindigkeitsüberschreitung. Für einen Tempoverstoß zwischen 31 und 40 km/h außerorts sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro sowie einen Punkt vor.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Martin meint
1. März 2018 at 0:02
Hallo, also im Dezember ich habe ein Blitzer mit Handy im hand und 59km/h im 30 Zone gekrieg Und heute hat mich Polizei angehaltet mit Handy am Steuer. was soll ich rechnen? Führerschein fahrverbot?
bussgeldkatalog.de meint
18. April 2018 at 16:56
Hallo Martin,
werden Sie mit Handy am Steuer erwischt, droht ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
sinan meint
24. Februar 2018 at 19:49
24.2.2018 wurde heute mit Handy als Navigation nutzend von der Polizei angehalten und musste 128.50 Euro bezahlen hier steht man müsse 60 bezahlen wieso dann bei mir 128.50??
bussgeldkatalog.de meint
23. April 2018 at 8:58
Hallo Sinan,
seit dem 19.10.2017 droht für den Tatbestand „Handy am Steuer“ ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie ein Punkt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Gebert meint
19. Februar 2018 at 19:33
Ich wurde heute geblitzt ca 15-20 kmh zu schnell glaube außerorts und hatte mein Handy nur in der Hand Bin noch in der 2 jährigen Probezeit
Das Auto ist auf den Namen meiner Mutter
Können die mich dafür belangen wenn meine Mutter kein Widerspruch einlegen und die Strafe auf ihre Kappe nimmt
bussgeldkatalog.de meint
18. April 2018 at 16:27
Hallo,
in Deutschland gilt grundsätzlich die Fahrerhaftung. Legt der Halter des Fahrzeugs aber keinen Einspruch ein, wird dieser für den Verstoß belangt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Aziz K. meint
19. Juli 2020 at 12:46
Hallo Mein Kennzeichen wurde der Polizei übermittelt von Unbekannt das ich Handy beim Fahren in der Hand gehabt habe. Habe der Polizistin gesagt das ich zum Zeitpunkt von Unbekannt angeschrien wurde und kein Handy in der Hand hatte mein Arbeitskollege sei Zeuge. Darauf hin hat die Polizistin mir gesagt das der Passant es Nachweisen muss und sie nicht dabei war.Sie wurde den Schreiben weiter an die Stadt schicken.Was passiert jetzt bekomme wahrscheinlich Bußgeldbescheid und muss Einspruch einlegen hat der Anwalt gesagt.Danke für die Antworten.
Jessica S. meint
25. Januar 2018 at 0:18
Hallo,
Bin noch in der Probezeit (noch 10 Monate) und bin in einer 30er Zone innerorts geblitz worden (9kmh zu schnell) und würde mit Handy in der Hand geblitz. Verlier ich nun meinen Führerschein oder muss zu einem Aufbauseminar? Oder wie viel wird mich das kosten.
Lg
bussgeldkatalog.de meint
26. März 2018 at 10:29
Hallo Jessica S.,
wenn Sie in der Probezeit geblitzt werden, aber nicht mehr als 20 km/h zu schnell gefahren sind, dann liegt der begangene Verstoß noch im Bereich der leichten Verkehrsordnungswidrigkeit. Das bedeutet, dass sie lediglich ein Verwarnungsgeld bis 35 Euro erhalten können. Problematisch wird es erst, wenn mehr als 20 km/h zu schnell gefahren wird. Die Probezeit kann dann auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet werden. Außerdem folgen die üblichen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Das sind Bußgeld, Punkte und ggf. ein Fahrverbot bis zu drei Monaten.
Die Ordnungswidrigkeit „Handy am Steuer“ zählt als als A-Verstoß, und hat damit Konsequenzen für die Probezeit. A-Verstöße können dafür sorgen, dass die Probezeit um zwei Jahre verlängert wird und ein Aufbauseminar angeordnet wird.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Neelie meint
13. Januar 2018 at 16:05
Hallo, ich wurde gestern zum zweiten Mal mit dem Handy in der Hand erwischt. Das erste mal wurde ich geblitzt. 19 kmh innerorts zu schnell und das Handy in der Hand. Gestern wurde ich von der Zivilpolizei angehalten. Sie haben mich mit dem Handy in der Hand gesehen. Ich habe auf die Frage, geben sie die Tat zu mit Ja geantwortet. Womit muss ich rechnen?
Danke
Gruß Neelie
Neelie meint
13. Januar 2018 at 16:25
März 2017 war das erste mal und gestern das zweite mal
bussgeldkatalog.de meint
15. Januar 2018 at 12:58
Hallo Neelie,
in der Zwischenzeit wurden die Bußgelder deutlich erhöht. Sie müssen mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Neelie meint
15. Januar 2018 at 22:31
Vielen Dank für ihre Auskunft. Mit einem Fahrverbot muss ich jetzt noch nicht rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
19. März 2018 at 12:14
Hallo Neelie,
in der Regel gibt es laut Bußgeldkatalog ein 100€-Bußgeld, wenn man mit dem Handy am Steuer ertappt wird. Lag eine Gefährdung vor, kann allerdings ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Charlyn meint
11. Dezember 2017 at 18:33
Hallo. Ich habe mich auf einer Kreuzung durch eine sms ablenken lassen. Das Handy hing am Handyhalter und weil es kurz geklingelt hat, habe ich drauf geschaut. Dadurch hab ich am Stoppschild zu spät gebremst und ein Unfall ist passiert. Der Polizei habe ich am Unfall Ort vom Handy nichts gesagt weil ich Angst hatte meinen Führerschein dadurch zu verlieren. Jetzt lautet der Vorwurf Geschwindigkeit nicht den Witterungsverhältnissen angepasst (A Verstoß) und ich kann im nächsten Brief nochmal eine Stellungnahme dazu abgeben. Sollte ich das tun? Wäre dann mit einer geringeren Strafe zu rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
15. Dezember 2017 at 13:04
Hallo Charlyn,
wir dürfen Ihnen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Martin meint
7. Dezember 2017 at 14:32
Bin heute von einen (nehme ich mal an) Polizisten der privat unterwegs war angeheult worden weil ich das Handy benutzte bzw mit der Freisprecheinrichtung neu koppeln musste.
Er gestikulierte rum, fuhr hinter mir, und machte dann von hinten ein Foto. Zum Zeitpunkt des Fotos war das Handy natürlich längs aus meiner Hand.
Frage:
A: Reicht die Aussage einen Polizisten aus das ich das Handy in der Hand hatte?
B: welche Beweiskraft hat das Foto ohne das man den Fahrer erkennt?
Da ich weder auf dem Foto zu erkennen sein werden, ich sonst irgendwie meine Person als Fahrer zu identifizieren ist (Firmwnwagen) denke gehe ich davon aus das es reichen wird den Verstoß nicht zuzugeben. Die Beweispflicht liegt ja bei der Behörde mir nachzuweisen das ich gefahren bin. Oder?
Martin meint
7. Dezember 2017 at 14:34
Angeheult ist falsch, blöde Autokorrektur. Dafür muss stehen: angehupt worden.
Bin nicht angehalten worden oder direkt nach Personalien gefragt worden.
bussgeldkatalog.de meint
11. Dezember 2017 at 13:20
Hallo Martin,
wir dürfen Ihnen keine kostenlose Rechtsberatung geben, bitte wenden Sie sich hierfür an einen Anwalt.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Friedhelm meint
27. Oktober 2017 at 15:16
Ich hab da mal frage,wie sieht das den aus wenn ich während der Fahrt mit ein Funkgerät ( CB Funk) das Mikrofon in der Hand halte und mit einen Kolegen spreche.
Dietrich K. meint
27. Oktober 2017 at 14:46
Das Handygesetz wurde dieser Tage verschärft. Ich hab 2 Fragen – um nichts falsch zu machen:
– Auch wenn mein Smartphone in der Handyhalterung steckt darf ich nun weder SMS noch Mail tippen oder lesen. Aber ich darf sie mir vorlesen lassen. Bei den Berichten hier tauchen immer wieder 2 Polizeibeamte auf, die eine falsche Behauptung in den Raum stellen. Ich bin also machtlos, wenn ich mir per Sprachausgabe etwas vorlesen lasse, ohne das Smartphone in der Halterung zu berühren? Dass sich das Smartphone zum Zeitpunkt einer polizeilichen Kontrolle in der Haltuerung befindet scheint nun nicht mehr zu genügen – scheint mir.
– Wenn sich mein Smartphone in meinem Rucksack hinter dem Fahrersitz befindet, ein Kabel zum Laden mit dem KFZ verbunden und ich 2 In-Ear-Kopfhörer zum Musikhören und Telefonieren nutze … ist das aus rechtlicher Sicht unkritisch? Es ist dabei ja nicht per Halterung mit dem Fahrzeug verbunden! Aber ich kann es so auf keinen Fall berühren oder betrachten….!
Danke für eine Auskunft! Man möchte ja nix falsch machen.
bussgeldkatalog.de meint
6. November 2017 at 10:04
Hallo Dietrich,
nutzen Sie die Freisprechfunktion, welche nicht per Hand bedient werden muss, so droht keine Strafe.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Alex meint
24. Oktober 2017 at 9:31
Hallo,
Es gibt heute Autoradios mit großem Bildschirm (2Din) und Android drin. Das ist kein mobiler Endgerät. Darf man es als Navi nutzen und per Hand bedienen?
bussgeldkatalog.de meint
13. November 2017 at 12:31
Hallo Alex,
vom Radio geht ein geringeres Ablenkungspotential aus, als vom Mobiltelefon. Auch mit Radioeinstellungen sollte man sich bei einer Autofahrt jedoch nur so kurz wie möglich aufhalten, um die eigene Aufmerksamkeit dem Straßenverkehr widmen zu können. Mit Autoradios, die per Touchbildschirm zu bedienen sind, sollten Sie im Zuge des verkehrssicheren Fahrens auch das unterlassen, selbst wenn es nicht explizit verboten ist.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Gerald A. meint
19. Oktober 2017 at 10:47
Frage was passiert, wenn der Fahrer mit laufenden Motor regelgerecht am Fahrbahnrand steht und dabei mit dem Handy in der Hand telefoniert?, Gerald A.
bussgeldkatalog.de meint
6. November 2017 at 9:36
Hallo Gerald,
in diesem Fall müssen Sie mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Max meint
27. September 2017 at 20:12
Hallo,
ich verwende während der Fahrt sehr oft mein Tablet in einer Halterung (Hauptsächlich um Musik abzuspielen aber auch mal als Navigation). Bevor ich den Motor starte richte ich alles ein, jedoch lasse ich den Bildschirm eingeschaltet damit ich es nicht ständig entsperren muss. Meine Frage ist nun ob ich während der Fahrt auch mal die Musik wechseln darf oder spontan die Navigationskarte öffnen darf.
bussgeldkatalog.de meint
4. Oktober 2017 at 12:34
Hallo Max,
bei solchen Geräten ist stets von Bedeutung, ob Sie in die Hand genommen werden müssen. Wenn Sie eine Halterung benutzen, welche Sie wie ein Navi bedienen können und welche keine unnötige Senkung des Blickes nötig macht, sollte eine Bedienung während der Fahrt kein Problem sein.
Das Team von bussgeldkatalog.de
hüseyin meint
8. Juli 2017 at 4:53
Hallo…meine frage ist ,Habe schon breits 2 punkte inder probezeit bekommen und musste dafür aufbauseminar machen.. und meine probezeit wurde um weitere 2 jahre verlänhert .und heute wurde ich beim telefonieren am steuer erwicht.
Was erwartet mich jetzt????? Muss ich mpu machen weil ich jetzt schon 3 punkte habe in der probezeit Ich bedanke mich im vorraus..
bussgeldkatalog.de meint
10. Juli 2017 at 9:30
Hallo Hüseyin,
eine MPU wird in der Regel eher bei Alkohol – und Drogendelkiten im Straßenverkehr angeordnet und ist daher unwahrscheinlich. Das Telefonieren während des Autofahrens zählt zu den B-Verstößen (weniger schwerwiegende Vergehen) und wird mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt geahndet. Kommt es jedoch in der verlängerten Probezeit zu einem dritten A-Verstoß (schwerwiegendes Vergehen), erfolgt in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis.
bussgeldkatalog.de
Melanie meint
4. Juni 2017 at 20:49
Hallo,
Bin eben mit Handy in der Hand geblitzt worden. Hatte es aber nur gehalten. War vielleicht 10km/h zu schnell. Wird jedes Foto auf Handy in der Hand überprüft?
Liebe Grüße
bussgeldkatalog.de meint
7. Juni 2017 at 11:00
Hallo Melanie,
wenn auf dem Blitzerfoto erkennbar ist, dass Sie Ihr Handy am Steuer benutzten, kann auch der Handyverstoß geahndet werden.
bussgeldkatalog.de
Ali meint
31. Mai 2017 at 22:21
Hallo Bussgeldkatalog
Also ich hab eine freisprechanlge im Auto von daher telefoniere ich übers bloutouth und habe dazu eine autotelefon heute war ich im Auto beim fahren aufeinmal merkte ich das mein Handy zwischen meine Beine war und ich nahm es und legte es auf armaturebrett hin die Polizei hielt mich an und sagte du hast nicht telefoniert aber hattest es in der Hand und haben gesagt ich hab es benutzt aber das stimmt nicht ich hab es zu gegeben aber hab unten zu vermerkung geschrieben dass ich es auf armaturen brett hinlag und weder telefoniert oder gespielt habe was passiert jetzt???
Nach Paragraph AZ:83 Ss-OWi 19/05
Ist es ja nicht verboten oder
bussgeldkatalog.de meint
7. Juni 2017 at 11:28
Hallo Ali,
das Benutzen des Handys am Steuer hat ein Bußgeld von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg zur Folge. Wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen wollen, haben Sie nach Erhalt dessen dazu 14 Tage Zeit.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nicht einschätzen dürfen, ob Ihr Einspruch erfolgreich wäre. Wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Dazu können Sie sich an einen Anwalt wenden.
Bussgeldkatalog.de
Alex meint
22. März 2017 at 14:19
Ich bin mit über 21 km/h in der Probezeit geblitzt worden und musste daraufhin an einem aufbauseminar teilnehmen und die Probezeit wurde verlängert. Nun wurde ich in der verlängerten Probezeit geblitzt, geschätzt 25 km/h zu viel mit Handy in der Hand. Muss ich mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
27. März 2017 at 9:08
Hallo Alex,
da es sich um den zweiten A-Verstoß in der Probezeit handelt, erhalten Sie eine Verwarnung und die Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung.
bussgeldkatalog.de
Robert meint
14. März 2017 at 13:23
Ich wurde heute angehalten wegen Handy am Ohr – okay, Strafe sehe ich ein. Aber der Polizist meinte ich soll entweder Heute 30€ bar bezahlen oder es würde zur Anzeige kommen. Das klingt mir etwas schräg – gibt es solche Reglungen?
Danke,
Robert
bussgeldkatalog.de meint
20. März 2017 at 10:17
Hallo Robert,
grundsätzlich kann die Polizei vor Ort ein geringeres Bußgeld festlegen. Allerdings meinte der Polizist wohl keine Anzeige, sondern den Bußgeldbescheid. Dieser geht Ihnen dann per Post zu und beinhaltet den Regelsatz für den Verstoß. Hinzu kommen dann noch Gebühren.
bussgeldkatalog.de
Moe meint
4. Februar 2017 at 17:52
Wurde heute von der Polizei angehalten aber das Problem war ich hab weder telefoniert noch geschrieben.
Wollte mein Handy an die Handy Halterung legen aux kabel war angeschlossen.
Die polizei meint ich hab mein Handy bedient obwohl ich mein Handy an die Halterung legen wollte.
Und dazu habe ich mich nicht geäußert und kriegen eventuell Einladung.
Was wird jetz passieren ?
bussgeldkatalog.de meint
6. Februar 2017 at 11:16
Hallo,
grundsätzlich ist bereits das Halten des Handys während der Fahrt eine Ordnungswidrigkeit. Sie werden sicherlich noch Post bekommen. Rechnen können Sie mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg.
bussgeldkatalog.de
Steffi meint
31. Januar 2017 at 19:53
Hallo,
die Polizei hat mich heute angehalten, ich hätte mein Handy bedient (!!!).
Es steckte zu jederzeit in der Vorrichtung, ich hatte es nicht in der Hand und habe lediglich das Radio bedient, welches direkt daneben ist.
Es wurde nachweislich kein Telefonat geführt, auch keine SMS oder WhatsApp geschrieben und auch Safari wurde nicht genutzt. (Für die Nachweis habe ich dann nach Abgabe der Papiere an die Polizei noch Bildschirmausdrucke gemacht.
Sorry, aber kann es wirklich sein, dass ich dann bestraft werde?
Viele Grüße
Steffi
bussgeldkatalog.de meint
6. Februar 2017 at 11:18
Hallo Steffi,
es ist nicht verboten das Radio während der Fahrt zu bedienen. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie dies auch nicht getan haben, dürften Sie nicht sanktioniert werden. Sollte dies doch der Fall sein, können Sie einen Anwalt kontaktieren.
bussgeldkatalog.de
udo meint
24. Januar 2017 at 10:00
hallo habe oben gelesen das man das integrierte navi nicht nutzen darf gilt das auch wenn ich es vor fahrt antritt einrichte und dann in der halterung habe danke
bussgeldkatalog.de meint
6. Februar 2017 at 11:47
Hallo Udo,
grundsätzlich darf ein Navi oder Handy während der Fahrt nicht bedient werden. Sofern es während der Fahrt in der Halterung ist und nicht berührt wird, müssen Sie nicht mit Sanktionen rechnen.
bussgeldkatalog.de